Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beamte auf Zeit.

Rn 13 Ein Beamten- oder Richterverhältnis auf Zeit wird zur befristeten Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben begründet. Auch die in einem solchen Dienstverhältnis stehenden Personen können ein Versorgungsanrecht iSv § 44 I Nr 1 erwerben, wenn sie die maßgebliche Wartezeit erfüllen. Bei kommunalen Wahlbeamt(inn)en kann als höchstens erreichbare Zeitdauer iSd § 40 II 1 zunächst n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Persönliche Haftung des Beamten.

Rn 14 Für eine persönliche Haftung ggü geschädigten Dritten bleibt dann nur noch Raum, soweit eine Staatshaftung im konkreten Fall ausscheidet, weil sie etwa durch Sondergesetze ausgeschlossen ist (Fall in BGH NJW 88, 129), bei Wahrnehmung bürgerlich-rechtlicher (fiskalischer) Belange (BGHZ 110, 253), bei schlicht-hoheitlichem Handeln in privaten Rechtsformen oder weil eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückgriff des Staates gg den Beamten.

Rn 80 Der Rückgriff gg den Beamten setzt nach Art 34 GG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Diese müssen sich lediglich auf die Verletzung der Amtspflicht, nicht auf die Ursächlichkeit und den Schaden beziehen. Dabei ist Art 34 GG nicht die Anspruchsgrundlage für den Rückgriff, diese liegt vielmehr in dem Anstellungsverhältnis begründet. Die verminderte Haftung ist sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandszulage

Begriff Bei Auslandszulagen handelt es sich um Entgeltbestandteile, die Beamte zusätzlich für eine Tätigkeit im Ausland erhalten. Typische Formen der Auslandszulage sind Kaufkraftausgleich, Auslandstrennungsgeld, Mietzuschuss, Zulage an Lehrer an Europäischen Schulen und Auslandskinderzuschlag. Auslandszulagen betragen häufig zwischen 50 EUR und 100 EUR. Sie können je nach Einsat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 24 AGG – Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Gesetzestext Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend fürmehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Überleitung nach Art 34 GG.

Rn 13 Der Amtshaftungsanspruch des § 839 ist eigentlich gg den Beamten gerichtet. Er setzt ein individuelles Fehlverhalten des einzelnen Beamten voraus (BGHZ 170, 260), ohne dass er namentlich benannt werden müsste, es reicht eine Verletzung von Organisationspflichten (BGH aaO; Rn 33). Erfasst werden alle begangenen Pflichtverletzungen, die der schädigende Beamte in Ausübung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Amtspflicht zur Erteilung von Auskünften.

Rn 24 Eine behördliche Auskunft muss richtig, klar, eindeutig, vollständig und unmissverständlich sein, so dass der Anfragende entspr disponieren kann; dabei ist es gleichgültig, ob eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht (BGH VersR 94, 450). Der Beamte darf es nicht ›sehenden Auges‹ zulassen, dass der Bürger Schaden erleidet, den er, der Beamte, durch einen kurzen Hinwe...mehr

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FF 09/2025, Kürzung der Hin... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die 1959 geborene Klägerin wendet sich gegen die Kürzung ihrer Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) i.H.v. 418,83 EUR. [2] Der 1950 geborene und am 2018 verstorbene Ehemann der Klägerin stand bis.2015 als Beamter auf Lebenszeit im Dienst des beklagten Landes. Seine erste Ehe wurde 1975 geschlossen und 1997 geschieden. Zulasten der Versorgungsanwartschaft des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Taugliche Person.

Rn 11 IRd § 839 gilt der haftungsrechtliche Beamtenbegriff. Danach sind Amtsträger und ›Beamte‹ iSd § 839 und des Art 34 S 1 GG jeder, den der Bund, ein Land oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft mit öffentlicher Gewalt ausgestattet hat, ohne Rücksicht darauf, ob ihm staatsrechtliche Beamteneigenschaft zukommt. Beamte in diesem Sinne können deshalb auch Private...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freiflüge

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Fliegendes Personal Rz 3 f; amtliche > Sachbezugswerte geben die Ländererlasse zu Durchschnittswerten für Freiflüge, vgl > Anh 15, allgemein zudem > Sachbezüge Rz 65 ff. Zur Gestellung von Flugzeugen für die > Sammelbeförderung für > Abgeordnete und > Beamte von Bonn nach Berlin ("Regierungsshuttle") > Beamte Rz 3 Sammelbeförderung. Ferner zur The...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verschulden.

Rn 32 Beim Verschulden gilt ein objektiver Maßstab, es genügt bereits ein objektiver Sorgfaltsverstoß (BGH NJW 03, 1308 [BGH 20.02.2003 - III ZR 224/01]). Jeder Amtsträger muss die Kenntnisse und Einsichten besitzen oder sich verschaffen, die für die Führung des übernommenen Amtes erforderlich sind (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Er hat bei der Gesetzesau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, keine Naturalrestitution.

Rn 55 Rechtsfolge eines Amtshaftungsanspruchs ist grds nur Geldersatz; eine Naturalrestitution ist ausgeschlossen (BGH NJW 93, 1799). Der Grund liegt darin, dass es sich vom Ansatz her um einen auf den Staat nach Art 34 GG übergeleiteten Anspruch gg den Beamten handelt, es kann nur das gewährt werden, was der Beamte – wie Geldersatz – persönlich erbringen kann (BGHZ 34, 99)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Rn 10 Beamte, Richter und Soldaten arbeiten in öffentlich-rechtlich begründeten und gestalteten Dienstverhältnissen, für die nicht das allg Arbeitsrecht gilt, sondern Sondervorschriften (vgl BBG, BRRG, DRiG und SG; kein Streikrecht BVerfG NJW 18, 2695).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subsidiarität nach Abs 1 S 2.

Rn 40 Nach I 2 haften der Beamte und damit der Staat nur subsidiär, wenn die Amtspflichtverletzung nur fahrlässig erfolgte. Der Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit wird weit verstanden. Hierfür kommen alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art in Betracht (BGH VersR 09, 551) Nach der Rspr des BGH entfallen diese Erfordernisse, wenn der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hinterlegung.

Rn 16 Wurden bei der Siegelung Geld, Wertpapiere oder andere Kostbarkeiten gefunden, kommt eine Hinterlegung nach der HinterlegungsO iVm § 30 RPflG in Betracht. Der die Siegelung durchführende Beamte oder das zur Hinterlegung ermächtigte Nachlassgericht (Hamm FamRZ 15, 274) hat diese Gegenstände sofort zu verzeichnen und in die amtliche Verwahrung zu bringen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Versorgungsanrechte von Widerrufsbeamten, Zeitsoldaten und kommunalen Wahlbeamten (Abs 2).

Rn 7 Nach § 16 II sind die Versorgungsanrechte der Widerrufsbeamten und Zeitsoldaten ebenfalls durch Begründung eines Anrechts in der GRV auszugleichen. Diesen Personen steht (noch) kein Anrecht auf Beamten- bzw Soldatenversorgung zu, weil noch offen ist, ob sie nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes oder der Verpflichtungszeit in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 4 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der GRV. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 5 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu zählt nicht nur die Beamten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Rn 10 Als eine weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeit kommen insb Verrechnungsvereinbarungen in Betracht. Angesichts der erklärten Absicht des Gesetzgebers, die Dispositionsbefugnisse der Ehegatten zu erweitern (BTDrs 16/10144, 51), wird es regelmäßig keinen Bedenken begegnen, wenn sich die verrechneten Anrechte oder sonstigen Vermögenspositionen wertmäßig nicht exakt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsmittelversäumung.

Rn 48 Nach III entfällt eine Ersatzpflicht, wenn der Geschädigte schuldhaft ein Rechtsmittel unterlassen hat. Es sind darunter alle Rechtsbehelfe zu begreifen, die sich unmittelbar gg eine als Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und das Ziel haben, diese zu beseitigen oder zu berichtigen und damit den Schaden abzuwenden (BGHZ 197, 375). Daru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Haftende Körperschaft.

Rn 15 Passiv legitimiert ist diejenige Körperschaft, die den Amtsträger angestellt und ihm damit die Möglichkeit der Amtsausübung eröffnet hat, sog Anvertrauenstheorie (BGH VersR 91, 1135). Unbeachtlich ist, ob auch die konkrete Aufgabe, in deren Rahmen die Amtspflicht verletzt wurde, in den Aufgabenkreis der Anstellungsbehörde fällt. Dieser Umstand gewinnt allerdings dann B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Besonderheiten bei Hinterbliebenenversorgung

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Erhält ein Versorgungsempfänger zusätzlich Hinterbliebenenbezüge, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des Verstorbenen (§ 19 Abs 2 Satz 7 EStG). Bei Bezug von Witwen- oder Waisengeld ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (Abs 1 Nr 1).

Rn 1a In einem Beamtenverhältnis oder einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis iSv I Nr 1 stehen alle Beamten, Richter und Soldaten. Ihr Dienstverhältnis kann auf Lebenszeit, auf bestimmte Zeit, auf Probe oder auf Widerruf begründet werden. Je nach Art des Dienstverhältnisses ergeben sich unterschiedliche versorgungsrechtliche Positionen. Auch sog Ehrenbeamte (z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 667 begründet für den Auftraggeber einen schuldrechtlichen Anspruch gg den Beauftragten, die Vorteile an sich zu ziehen, die mit der Besorgung des Geschäfts verbunden sind. Inhalt des Herausgabeanspruchs ist neben dem zur Ausführung Erhaltenen auch das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte. Der Anspruch ist gesetzliche Rechtsfolge eines wirksamen Auftrags (BGH WM 62, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beschäftigte, Abs 1.

Rn 2 § 6 I definiert Beschäftigte iSd AGG. Das sind (1) Nr 1: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen, nicht im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (§ 611 BGB Rn 15 ff, § 611a BGB Rn 1 ff), auch Leiharbeitnehmer (BAG NZA 11, 653 [BAG 15.03.2011 - 10 AZB 49/10]); zu Fremdgeschäftsführern Rn 7, (2) Nr 2: Auszubildende, § 1 III BBiG, § 1 II, IV, V BBiG, sofern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kenntnis von der Person des Verpflichteten.

Rn 16 Kenntnis setzt auch die Kenntnis des Anspruchsschuldners voraus, wobei dessen Identität so konkretisiert sein muss, dass eine Klage mit hinreichender Erfolgsaussicht anhängig gemacht werden kann (BGH NJW 88, 1146 [BGH 26.11.1987 - IX ZR 162/86]). Dazu gehört neben dem Namen des Ersatzpflichtigen auch die Kenntnis dessen (ladungsfähiger) Anschrift (BGH NJW 12, 1645 Rz 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe.

Rn 57 IRe Anspruchs nach § 839 kann der Geschädigte lediglich verlangen, so gestellt zu werden, als hätte sich der Beamte amtspflichtgemäß verhalten (BGH NJW 01, 2626 [BGH 10.05.2001 - III ZR 111/99]). Die Ermittlung der Schadenshöhe erfolgt nach §§ 249 ff (s § 249 Rn 5 ff). Ergänzend ist zu bemerken, dass als Schaden nicht selten Anwalts- und Steuerberaterkosten geltend gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pflicht zur gesetzmäßigen Verwaltung.

Rn 20 Der Beamte hat sich recht- und gesetzesmäßig zu verhalten. Dazu gehört es, die Grenzen der eigenen Zuständigkeit einzuhalten. Das ist nicht nur eine Formalie. Die Zuständigkeitsregeln haben auch den Sinn, dass der jeweilige Entscheidungsträger die erforderliche Fachkompetenz aufweist (BGHZ 117, 240). In derartigen Fällen ist jedoch besonders die Kausalität einschl des ...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.2.6 Geschlechtsneutrale Regelungen

Klargestellt wird in § 12 SBGG, dass gesetzliche Regelungen, die sich auf Männer und Frauen beziehen und für beide Geschlechter dieselben Rechtsfolgen vorsehen, auch für Personen gelten, die einen anderen Geschlechtseintrag aufweisen oder gar keine Angabe machen. Dies ist logische Konsequenz und Ausdruck des allgemeinen Diskriminierungsschutzes. Beispielsweise gelten allgeme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Übergangsvorschriften.

Rn 24 Für die am 1.9.01 bereits bestehenden Zeitmietverträge gilt gem Art 229 § 3 III EGBGB das bisherige Recht fort, dh für ein bestehendes Mietverhältnis auf bestimmte Zeit gilt § 564c aF iVm § 564b aF sowie die §§ 556a–c, 565a I und § 570 aF. Die Beendigung der aus Gründen des Vertrauensschutzes bestehen gebliebenen Zeitmietverträge richtet sich weiterhin nach altem Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Fortzahlung des Entgelts.

Rn 13 Solange das Entgelt fortgezahlt wird (§§ 1 EFZG, 63 HGB, 87a BBG, 52 BRRG), entsteht streng genommen kein Verdienstausfall. Doch wird bei den Vorschriften über die Fortzahlung jeweils ein Anspruchsübergang auf den Fortzahlenden ausgesprochen. Damit wird kraft gesetzlicher Wertung ein Schaden des Entgeltsberechtigten fingiert (normativer Schaden), der vom Fortzahlenden ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsprüfer

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur LStAp > Außenprüfung. Für einen im Außendienst tätigen Betriebsprüfer des > Bundeszentralamt für Steuern, der idR von seiner Wohnung aus unmittelbar zu dem geprüften Betrieb fährt, ist dieser nicht seine > Erste Tätigkeitsstätte iSv § 9 Abs 4 EStG. Sein Arbeitsplatz in der Privatwohnung ist nicht Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungssystem.

Rn 2 Bei hoheitlichem Handeln (§ 839 Rn 19) haftet die juristische Person nach § 839 iVm Art 34 GG, der Handelnde haftet idR nicht, weil Art 34 GG seine Haftung ausschließt. Bei privatrechtlichem Handeln gilt § 89, so dass die juristische Person für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen verfassungsmäßig berufener Vertreter nach §§ 89, 31 iVm mit der jeweiligen Anspr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marketing-Clubs

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beiträge für Marketing-Clubs sind stets > Werbungskosten, wenn der Club als Berufsverband (§ 5 Abs 1 Nr 5 KStG) anerkannt ist, im Übrigen nur dann, wenn der Club nach seiner Satzung die allgemeinen, aus der beruflichen Tätigkeit erwachsenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Berufsstands wahrzunehmen hat. Vgl BFH 135, 278 = BStBl 1982 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Pflicht, unerlaubte Handlungen zu vermeiden.

Rn 25 Jeder hoheitlich handelnde Beamte ist verpflichtet, sich bei der Amtsausübung aller Eingriffe in fremde Rechte zu enthalten, die eine unerlaubte Handlung iSd bürgerlichen Rechts, so auch des § 823 I darstellen (BGH VersR 13, 1191). Ein Beamter, der in Ausübung seines öffentlichen Amtes idS eine unerlaubte Handlung begeht, verletzt dadurch zugleich eine ihm dem Träger d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anrechte aus Beamtenverhältnis auf Widerruf oder Soldatenverhältnis auf Zeit (Abs 4).

Rn 21 Personen im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im Soldatenverhältnis auf Zeit steht (noch) kein unter I fallendes Versorgungsanrecht zu, weil noch offen ist, ob sie nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes oder der Verpflichtungszeit in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder ein Soldatenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Kommt es nicht dazu, erfolgt für die i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Drittbezogenheit der Amtspflicht.

Rn 27 Ein Schaden, der kausal auf die Handlung eines Beamten zurückzuführen ist, begründet eine Staatshaftung nur dann, wenn die sog Drittwirkung vorliegt. Das ist der Fall, wenn sich aus der Natur der Amtspflicht oder der sie begründenden und sie umreißenden Bestimmungen ergibt, dass dadurch die Belange des Geschädigten nicht unbedingt allein aber auch geschützt und geförde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erbe muss zu der Aufnahme des Inventars eine zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten oder Notar zuziehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Individualarbeitsrecht.

Rn 19 Ansonsten unterliegen nicht individuell ausgehandelte AGB in Individualarbeitsverträgen der Inhaltskontrolle, wobei – wie bei AGB, die ggü Unternehmern verwendet werden (Rn 3) – die Einbeziehungsvorschriften des § 305 II und III nicht anwendbar sind. Arbeitnehmer sind durch das NachwG (§ 611 Rn 54) ausreichend geschützt. Die §§ 305 ff werden hinsichtlich der Befristung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG stellt > Einnahmen bis zu 3 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Baustellen und Bauarbeiten.

Rn 155 Sicherungspflichtiger bei Baustellen und Bauarbeiten ist in erster Linie der Bauherr (BGHZ 68, 169, 175; 120, 124, 128; WM 96, 835, 838; Brandbg BeckRS 09, 19318; Zweibr NJW-Spez 11, 622; Ddorf BauR 12, 1970; bedenklich weitgehend Stuttg NJW 05, 2567 – in erster Linie zum Strafrecht, dazu Foerste NJW 05, 3182 ff; Sonderfall: Bambg NJOZ 06, 1198, 1199 ff). Daneben tref...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Soziale Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.

Rn 2 Der Besitzdiener muss in einem sozialen Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis zum Besitzherren stehen, so dass er bei der Ausübung der tatsächlichen Gewalt an die Weisungen des Besitzherren gebunden ist (BGH NJW 14, 1524). Eine lediglich wirtschaftliche oder tatsächliche Abhängigkeit genügt nicht (BGHZ 27, 360, 363). Nicht entscheidend hierfür ist die Verkehrsansch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zivilehe.

Rn 1 Eine Ehe iSd § 1310 kann nicht nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. § 1353 I 1 idF durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung (BGBl I 17 S 2787) ermöglicht eine Eheschließung auch Personen gleichen Geschlechts. Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe erfolgt nach § 20a LPartG durch die persönliche Erklärung ggü dem Standesbeamten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Tatsächliche Veränderungen.

Rn 8 Die Höhe eines in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechts bestimmt sich grds nach den persönlichen Verhältnissen am letzten Tag der Ehezeit als dem maßgeblichen Bewertungsstichtag. Daher bleiben nachehezeitliche Veränderungen, die auf einem späteren beruflichen Aufstieg des Versorgungsempfängers oder seinem zusätzlichen persönlichen Einsatz beruhen und sich auf die H...mehr