Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 4.1 Steuerfreie Auslandsbezüge

Steuerfrei sind zudem die Bezüge (Auslandszulagen), die ein Beamter für seine Tätigkeit im Ausland (z. B. Auslandslehrer) erhält, insoweit sie den Arbeitslohn übersteigen, der dem Arbeitnehmer bei einer gleichwertigen Tätigkeit am Ort der zahlenden öffentlichen Kasse (im Inland) zustehen würde.[1] Das EU-Tagegeld ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es bleibt jedoch steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 6.1 Zusätzliche Vergütung ohne Rechtsgrund

Das ausbildende Land bleibt auch dann alleiniger Arbeitgeber, wenn die Rechtsreferendare über die vom ausbildenden Bundesland hinaus gezahlte Unterhaltsbeihilfe eine zusätzliche Vergütung erhalten. Allerdings gilt dies nur, sofern die zusätzliche Vergütung von dieser Ausbildungsstation freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt wird und die Eingliederung in deren Betrieb nicht üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 2.1 Kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfreie beamtenähnliche Personen

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind dies sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 2.5 Gewährleistungsentscheidung und Beginn der Rentenversicherungsfreiheit

Über das Vorliegen aller der o. g. Voraussetzungen entscheidet (sog. Gewährleistungsentscheidung) für Beschäftigte beim Bund und bei Dienstherren oder anderen Arbeitgebern, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, das zuständige Bundesministerium. Ansonsten entscheidet die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.[1] Die Rentenversicherun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 1 Einleitung

Unter der Haftung des Arbeitnehmers versteht man in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung die Folgen, die den Arbeitnehmer treffen, sofern er bei seiner betrieblichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, die einen Schaden verursacht. Dabei kann es sich um Sach- oder Vermögensschäden sowie Personenschäden des Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines außensteh...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.3 Ausschluss der Erstattung

Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn während einer Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht von dem Recht der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht wurde oder solange Versicherte als Beamte oder Richter auf Zeit oder auf Probe, Soldaten auf Zeit, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst versicherungsfrei oder nur befristet von der Versicheru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung: Besonde... / 5.1 Erstattung bei Wegfall der Versicherungspflicht

Versicherte, bei denen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt, ohne dass das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht (z. B. Beamte), können die Erstattung der Beiträge beantragen. Der Grund für den Wegfall der Versicherungspflicht ist unerheblich (z. B. Aufgabe der Beschäftigung, Rückkehr ins Ausland, Übernahme ins Beamtenverhältnis). Es...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.1 Grundsatz

Rz. 5 § 185 Abs. 2 bestimmt den Grundsatz der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben im Einzelnen. Es wird betont, dass es sich um Leistungen handelt, die darauf gerichtet sind, die Integration, also die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Leistungen, die darauf gerichtet sind, die Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen, sind von den Rehabilitationsträgern zu erbringe...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 2.3 Beteiligung des Integrationsamtes (Abs. 3)

Rz. 14 Bei der Prüfung einer möglichen Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 10 Abs. 1 und 2 hat der prüfende Rehabilitationsträger zur Klärung eines Hilfebedarfs bei schwerbehinderten Erwerbstätigen (§ 2 Abs. 2) oder bei ihren Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3) auch das Integrationsamt zu beteiligen (Abs. 3). Die Schwerbehinderung wird meistens dur...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz tritt dem allgemeinen Kündigungsschutz nach anderen Rechtsvorschriften, etwa nach dem Kündigungsschutzgesetz hinzu. Er ist unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers, gilt also auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist. Er gilt auch in Betrieben, in denen 10 ode...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.15 Beamte, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer → Zeilen 50–55

Die Angaben sind für die Berechnung von Altersvorsorgeaufwendungen (Zeilen 4–10) von Bedeutung. Eintragungen sind bei Beamten (Zeilen 50, 54) und bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Beteiligung > 50 %) mit Anwartschaft auf eine Altersversorgung, die sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige behandelt werden, erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27 In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 1 Allgemein

Wichtig Erklärungsvordrucke für Renten Für die Erklärung von Renten stehen drei Anlagen zur Verfügung. Anlage R für Renten aus dem Inland und Anlage R-AV/bAV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung. Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag gezahlt, liegen der Finanzverwaltung keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (→ Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 3 Begünstigter Personenkreis

Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 4 Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei Verzicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.12 Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 49

Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge insgesamt selbst bezahlt und keine steuerfreien Zuschüsse erhalten (z. B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung oder Zuschuss der gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [556-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. Fahrtkosten → Zeilen 13–22 Fahrtkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.7 Höhe des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)

Der Sonderausgabenabzug ist an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden. Der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung ergibt sich anhand des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze (für 2025: Beitragsbemessungsgrenze 9.900 EUR × Beitragssatz 24,7 % × 12). Im Jahr 2025 sind die Altersvorsorgebeiträge somit insgesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.1 Typisierte Einzelfälle

Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9 Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eigenbelastun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / Zusammenfassung

Begriff Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 2.1 Personenkreis

Die Satzung der Krankenkasse kann für bestimmte Versicherte anstelle der Leistungen nach dem SGB V einen Anspruch auf Teilkostenerstattung vorsehen. Der Personenkreis umfasst[1] Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Krankenkassen und ihrer Verbände, für die eine Dienstordnung gilt (DO-Angestellte), sowie Beamte und Ruhestandsbeamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassen-Nachschau / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Die Kassenprüfung ist keine Außenprüfung. Entsprechend findet keine Schlussbesprechung im Sinne von § 201 AO statt und es ergeht kein Prüfungsbericht nach § 202 AO.[1] Auch ist eine verbindliche Zusage i. S. v. § 204 AO nach Abschluss der Kassen-Nachschau nicht möglich. Weiterhin treten bestimmte, durch eine Außenprüfung ausgelöste verfahrensrechtliche Rechtsfolgen nicht ein:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 1.1 Besondere Berufsträger

Ist der Mandant ein Berufsträger i. S. d. § 3 ff StBerG oder ein Beamter, so droht trotz wirksamer Selbstanzeige u. U. eine Mitteilung des Sachverhalts an die zuständige Berufskammer (§ 10 StBerG) bzw. an den Dienstherrn des Beamten (§ 49 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 2 BeamtenstatusG), wenn zu erwarten ist, dass eine berufsrechtliche Ahndung wegen der Steuerhinterziehung folgen könnte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung

Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten für Beamte die Rechtsvorschriften des Staates, dem die ihn beschäftigte Verwaltungseinheit angehört.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.2 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Telearbeit

Die durch das multilaterale Rahmenübereinkommen über die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 definierte "grenzüberschreitende Telearbeit" wurde auf die Tätigkeit der Grenzgänger zugeschnitten, die einen Teil Ihrer Tätigkeit von ihrem Wohnstaat aus ausüben. Erbringen Beschäftigte mindestens 25 % aber maximal 49,99 % ihrer Gesamtarbeitszeit in Form von grenzüberschre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.8 Wohnsitz eines Soldaten, § 9 BGB

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit begründen einen gesetzlichen Wohnsitz am Standort, d. h. am Garnisonsort, in dem der Truppenteil seine regelmäßige Unterkunft hat.[1] Bei längerem Abkommandieren zu einem anderen Truppenteil stellt der Standort dieses Truppenteils den Wohnsitz des Soldaten dar. Soldatinnen und Soldatenn, die keinem Truppenteil angehören, haben ihren Stand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 1 Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten

Für eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig bzw. abwechselnd erwerbstätig bzw. selbstständig tätig ist, werden die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewandt.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.10 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 51 Satz 1 Nr. 4 begründet letztlich einen Pflichtversicherungstatbestand für Bezieher von Vorruhestandsgeld. Vorruhestandsgeld setzt begrifflich das Einigsein der Vertragspartner über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben voraus (BSG, Urteil v. 26.11.1992, 7 RAr 46/92; BSG, SozR 3-2600 § 3 Nr. 2); es ist unerheblich, ob die Leistung auch als Vorruhestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte

Auch Apotheker haben das Recht, Auskünfte über Dinge, die ihnen ihre Kunden anvertraut haben oder die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt geworden sind, gegenüber den Finanzbehörden zu verweigern.[1] Sie dürfen auch die Vorlage von Unterlagen verweigern, aus denen sich entsprechende personenbezogene Daten ihrer Kunden ergeben. Gemeint sind neben der Identität der einzel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Beginn der Ver... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts (r+s 2024, 236) sind die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche verjährt. [5] Zwar hätten die Beklagten nicht nachweisen können, dass die zuständige Regressabteilung des Landesamtes für Finanzen des Klägers bereits vor dem 18.7.2016 Kenntnis von dem Verkehrsunfall des Beamten L. erlangt habe. Doch beruhe die vorherige Unkenntnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Beginn der Ver... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Freistaat Bayern nimmt die Beklagten aus übergegangenem Recht seines Beamten L. auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Der im Dienst des Klägers stehende Polizeibeamte L. erlitt am 9.10.2011 bei einem privaten Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. Mit Schreiben vom 13.10.2017 forderte der Kläg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Zuwendungsverbote nach Beamten- und Angestelltenrecht

Rz. 7 Der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz einer beamten- oder tarifrechtlichen Bestimmung führt nach Ansicht des BGH aber nicht zu einer Unwirksamkeit des Zuwendungsgeschäfts.[25] In der genannten Entscheidung hat der BGH bei einem Verstoß gegen § 10 Abs. 1 BAT eine Anwendung von § 134 BGB verneint mit der Folge, dass die Zuwendung an den Bedachten wirksam war. Der BGH begrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.5 Stellenzulage

Insbesondere Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten sog. Stellenzulagen (bzw. Amtszulagen). Stellenzulagen dienen der Bewertung von Funktionen, die sich von den Anforderungen in den Ämtern der betreffenden Besoldungsgruppen deutlich abheben. Häufig werden sie bei gleichartigen Aufgaben in den Ämtern mehrerer Besoldungsgruppen oder für einen Verwaltungszwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.1.3 Fliegerzulage

Eine Fliegerzulage erhalten Beamte, Soldaten und andere Mitarbeiter des militärischen Dienstes für ihren Einsatz auf Fluggeräten, aber auch Verkehrspiloten, Jetpiloten, Waffensystemoffiziere und Flugbegleiter.[1] Diese Zulage gehört zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Das Inventar soll zunächst die Nachlassgegenstände (Sachen und Rechte; Aktiva) enthalten, die im Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden waren (Abs. 1). Auf diesen Zeitpunkt bezieht sich die Vermutung der Vollständigkeit des Inventars in § 2009 BGB; auch die Rechenschaftspflichten der §§ 666, 1978 Abs. 1, 1991 Abs. 1 BGB beginnen im Zeitpunkt des Erbfalls. Veränderungen in Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / Zusammenfassung

Begriff Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden. Grundsätzlich sind alle Zulagen, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung, steuer- und beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.5.1 Polizeizulage

Die Polizeizulage ist (ebenso wie die Feuerwehrzulage) eine Zahlung des Arbeitgebers, die das Risiko von besonders gefahrennahen Tätigkeiten kompensieren soll. Sie wird monatlich zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn gewährt und ist als Stellenzulage steuerpflichtig.[1] Da Polizisten im sog. Vollzugsdienst als Beamte tätig sind, sind sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) erstreckt sich auf Arbeitnehmer, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und auf die in Heimarbeit Beschäftigten.[1] Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger), ausländische Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, Kommanditisten mit einem Arbeitsvertrag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Begünstigte Arbeitnehmer

Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen erfolgt regelmäßig mit dem Ziel, die steuerfreien Arbeitnehmersparzulagen zu erhalten. Diese Förderung setzt voraus, dass die Leistungen für eine Dauer von 6 bzw. 7 Jahren angelegt werden (Sperrfrist). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (einschl. Aushilfskräfte) im arbeitsrechtlichen Sinne...mehr