Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 SGB IX, d.h. Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Ob die jeweilige Person auf einem Arbeitsplatz i.S.v. § 156 SGB IX beschäftigt wird und ob die Einstellung im Rahmen der Pflichtquote oder darüber hinaus erfolgte, ist gleichgültig. Entscheidend ist die objektive Schwerbehi...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Beamte sind Bedienstete einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, wie z. B. des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Kommune. Sie werden lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft. Beamtenbezüge für die aktive Tätigkeit sowie die späteren Pensionszahlungen sind als Arbeitslohn steuerpflichtig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.4 Vorsorgeaufwendungen

1.4.1 Mindestvorsorgepauschale bis 31.12.2025 Achtung Wegfall der Mindestvorsorgepauschale ab 2026 Eine Mindestvorsorgepauschale ist ab 2026 nicht mehr zu berücksichtigen, da die Beiträge für eine private Krankenversicherung und eine private Pflege-Pflichtversicherung in tatsächlicher Höhe im Rahmen der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.[1] Durch den ...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2 Arbeitslohn aus früherem Dienstverhältnis

2.1 Versorgungsbezüge Befindet sich ein Beamter im Ruhestand, erhält er von seinem Dienstherrn Versorgungsbezüge. Gleiches gilt für die Zahlungen an seinen Rechtsnachfolger. Solche Zahlungen werden regelmäßig als Ruhegehalt (Pension), Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartige Bezüge geleistet. Weil diese Bezüge für eine frühere Beschäftigung gezahlt wer...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3 Besteuerung

2.3.1 Zuständiger Arbeitgeber Anders als im privaten Dienst hat bei Beamten nicht stets der Dienstherr die Rechtsstellung des steuerlichen Arbeitgebers. Der Grund hierfür ist, dass oftmals eine andere Zahlstelle bzw. Kasse die Bezüge abrechnet und auszahlt. Deshalb obliegen die Pflichten des Arbeitgebers bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der öffentlichen Kasse...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 3 Jahren als Hausmeister für 430 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.4.1 Mindestvorsorgepauschale bis 31.12.2025

Achtung Wegfall der Mindestvorsorgepauschale ab 2026 Eine Mindestvorsorgepauschale ist ab 2026 nicht mehr zu berücksichtigen, da die Beiträge für eine private Krankenversicherung und eine private Pflege-Pflichtversicherung in tatsächlicher Höhe im Rahmen der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.[1] Durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale werden i...mehr

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Familienpflegezeit / 7 Familienpflegezeit durch Beamte

Auch Bundesbeamte können eine Familienpflegezeit nehmen. Ein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht für sie nach § 92a BBG nicht. Bewilligt werden darf die Familienpflegezeit nur, wenn keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Der Umfang der Pflegezeit (max. 24 Monate Pflegephase) und die minimale Arbeitszeit der Pflegephase (15 Stunden/Woche) gelten für Beamte e...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3 Beamte mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen

Die Versicherungsfreiheit von Beamten gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nur für das eigentliche Beamtenverhältnis. In der Krankenversicherung besteht auch für alle neben dem Beamtenverhältnis ausgeübten Beschäftigungen Versicherungsfreiheit. Aus der Krankenversicherungsfreiheit folgt, dass in der Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht besteht. 3.1 Eine g...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1 Bezüge im aktiven Dienst

1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht Als Besonderheit des öffentlichen Dienstes sind die Regelungen f...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.2.2 Unterjähriger Versorgungsbeginn

Für jeden vollen Kalendermonat im Kalenderjahr, für den keine Versorgungsbezüge gezahlt werden, sind der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um je 1/12 zu kürzen, weil sie auf Jahresbasis ermittelt worden sind.mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / Lohnsteuer

1 Bezüge im aktiven Dienst 1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht Als Besonderheit des öffentlichen Dien...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Als Besonderheit des öffentlichen Dienstes sind die Regelungen für im Ausland wohnende und dort tätige Beamte zu beachten. Ihre Bezüge aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder von einer inländischen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterliegen der Besteuerung im Inland.[1] Haben solche Beamte im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.6 Weiterbeschäftigung als aktiver Beamter nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2026

Um Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, gilt ab dem 1.1.2026 ein Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 2.000 EUR monatlich (sog. Aktivrente).[1] Die Steuerfreiheit soll nur für Personen gelten, die die Regelaltersgrenze nach § 52 oder § 235 SGB VI überschritten haben (grds. Vollendung des 67. Lebensjahres...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.1.1 Zahlungen an Erben und Hinterbliebene

Zahlt der Dienstherr nach dem Tod des Beamten noch steuerpflichtigen Arbeitslohn, z. B. Versorgungsbezüge oder Arbeitslohn für die aktive Tätigkeit, darf er nicht mehr nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Ausgenommen hiervon ist lediglich der laufende Arbeitslohn, der im Sterbemonat oder für den Sterbemonat gezahlt wird. Für ihn kann der Ste...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3.1 Zuständiger Arbeitgeber

Anders als im privaten Dienst hat bei Beamten nicht stets der Dienstherr die Rechtsstellung des steuerlichen Arbeitgebers. Der Grund hierfür ist, dass oftmals eine andere Zahlstelle bzw. Kasse die Bezüge abrechnet und auszahlt. Deshalb obliegen die Pflichten des Arbeitgebers bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der öffentlichen Kasse, die den Arbeitslohn des Bea...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / Zusammenfassung

Überblick Beamte sind Bedienstete einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, wie z. B. des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Kommune. Sie werden lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft. Beamtenbezüge für die aktive Tätigkeit sowie die späteren Pensionszahlungen sind als Arbeitslohn steuerpflichtig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Bezüge und Vo...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.2 Beamte

Für Beamte, die neben ihrer Beamtenbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, ist der Pauschalbeitrag ebenfalls zu zahlen. Eine Ausnahme von der Pauschalbeitragspflicht besteht für Beamte, bei denen der Dienstherr die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung erstreckt hat.[1]mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.5 Weitere Beschäftigungsverhältnisse

Schließt der Beamte mit anderen Arbeitgebern weitere Dienstverhältnisse ab, z. B. als Minijob bei einem privaten Arbeitgeber, so gelten ebenso die allgemeinen Grundsätze des Lohnsteuerrechts. Folglich kann der Arbeitgeber für den Arbeitslohn die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder mit 20 % wählen.[1] Soll der Arbeitslohn eines weiteren (z. B. zweiten) Beschäftigungsverhält...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3.3 Bezüge nach Dienstunfall

Von Bezügen, die aufgrund eines Dienstunfalls an Beschädigte des Bundesfreiwilligendienstes, an Soldaten oder ihre Hinterbliebenen gezahlt werden, sind nicht etwa die gesamten Zahlungen an den – ggf. aufgrund des Unfalls aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen – Beamten, sondern nur solche Beträge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften versorgungshalber aus öffentlichen Mitt...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und damit zum Arbeitslohn rechnen nicht nur die von privaten Arbeitgebern gezahlten Vergütungen, sondern auch die im öffentlichen Dienst an einen Beamten gezahlten Bezüge und Vorteile. Für deren Behandlung als steuerpflichtigen Arbeitslohn ist der allgemeine Arbeitslohnbegriff maßgebend. Im Übrigen sind die ausdrücklichen Ste...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Erhält ein Beamter von seinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber Bezüge, sind diese nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere für die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen wegen einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis, z. B. die Sonderzahlungen an Zeitsoldaten anlässlich des Ausscheidens aus der Bundeswehr. Für den L...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3.2 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Auch die Versorgungsbezüge werden nach den ELStAM versteuert. Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale bestimmen die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer. Bis zum Kalenderjahr 2057 sind Versorgungsbezüge durch 2 Abzugsbeträge steuerlich begünstigt: dem Versorgungsfreibetrag und dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.[1] Beide Abzüge hat bereits der Arbeitgeber zu berücksichtigen und v...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.2 Versorgungsfreibetrag/Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Derzeit werden die Versorgungsbezüge – ebenso wie die Renten – noch nicht in voller Höhe besteuert. Als steuerfreie Posten werden der Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abgezogen. Der Versorgungsfreibetrag wird nach einem Prozentsatz ermittelt und auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist ein fester Betrag. Sow...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.2.1 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist bei Versorgungsbeginn vor 2005 das 12-Fache des Versorgungsbezugs für Januar 2005 und bei Versorgungsbeginn ab 2005 das 12-Fache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat, jeweils zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen im Kalenderjahr, auf die zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, z. B. Weihnachts- und...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.2.3 Neuberechnung

Die Festschreibung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag wird in bestimmten Fällen durchbrochen. Beide Freibeträge sind neu zu berechnen, wenn sich der Versorgungsbezug wegen Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen erhöht oder vermindert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Voraussetzungen für die Gewä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.1 Beamte

Die Bezüge der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI genannten Personen, u. a. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, werden bei der Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt, sofern die Entgelte aus der zur Rentenversicherungsfreiheit führenden Beschäftigung erzielt werden. Dagegen ist beispielsweise das Arbeitsentgelt umlagepflichtig, das ein Beamter in einer Nebentä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3.3 Werbungskosten-Pauschbetrag

Beim Bezug von Versorgungsbezügen wird für Werbungskosten nur ein reduzierter Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR angesetzt. Der allgemeine Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[1] gilt hier nicht.[2] Um Benachteiligungen gegenüber dem gegenwärtigen Recht und der nur sehr begrenzten Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden, wurde nebe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.1 Versorgungsbezüge

Befindet sich ein Beamter im Ruhestand, erhält er von seinem Dienstherrn Versorgungsbezüge. Gleiches gilt für die Zahlungen an seinen Rechtsnachfolger. Solche Zahlungen werden regelmäßig als Ruhegehalt (Pension), Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartige Bezüge geleistet. Weil diese Bezüge für eine frühere Beschäftigung gezahlt werden, gehören auch sie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.1.2 Zahlungen wegen Erreichens der Altersgrenze

Zahlt ein privater Arbeitgeber wegen Erreichens einer Altersgrenze oder wegen des Eintritts der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an seinen ehemaligen Beschäftigten Bezüge für das frühere Dienstverhältnis, rechnen auch sie zu den Versorgungsbezügen. Voraussetzung für diese Einstufung ist, dass der Arbeitnehmer das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Leben...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3.2 Steuerbefreiungen

Trotz der grundsätzlichen Steuerpflicht der Beamtenbezüge ist eine Reihe von Steuerbefreiungen des § 3 EStG zu beachten. Mit ihnen sollen die Steuerfreistellungen im und aufgrund des privaten Dienstes z. T. nachgebildet werden, z. B. durch Steuerfreiheit von Beihilfeleistungen im Krankheitsfall. Oder es soll eine Zurechnung als Arbeitslohn verhindert werden, z. B. bei Verpfl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.4.2 Nachweis der Versicherungsbeiträge ab 2026

Elektronischer Datenaustausch der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2026 Ab 1.1.2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung automatisch zwischen den Versicherungsunternehmen, dem Bundeszentralamt für Steuern und den Arbeitgebern ausgetauscht.[1] Die Daten werden dem Arbeitgeber als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bereitg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Personenversicherungen / 6. Beamte

Rz. 185 Beim berufsunfähigen Beamten ist im entsprechenden Versicherungsvertrag genau zu überprüfen, welche Klauseln in den Bedingungen vereinbart wurden. Oftmals findet man in deren Verträgen folgende Klausel: "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Beruf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.2.4 Einzelregelungen

Zu beachtende Besonderheiten: Durch den Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag dürfen sich keine negativen Einkünfte ergeben. Werden mehrere Versorgungsbezüge mit unterschiedlichem Bezugsbeginn gezahlt, bestimmen sich der maßgebende Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Versorgungsbezüge, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sow...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung

Wenn ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis eine (Haupt-)Beschäftigung und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, besteht in der Hauptbeschäftigung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben der (Haupt-)Beschäftigung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit das monatliche Entgelt 603 EUR nicht ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt, da der Beamte in seiner (Haupt-)Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragssätze / 4.1 Höhe

In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.1.2025 bundeseinheitlich 3,6 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindererziehungszeit in der... / 2 Ausschluss von der Anrechnung

Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragspflichtige Einnahme... / 4 Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung steht dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gleich.[1] Erhält der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte im Rahmen seiner Besoldung einen Familienzuschlag, so ist auch dessen kindbezogener Teil für die Beitragsberechnung mit heranzuziehen. Das gilt gleichermaßen für den kindbezogenen Teil des Familienzuschlags bei Ruhestandsbeamten.[2] F...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigtes Königreich / 2.1.1 Besondere Personenkreise

Sofern das in den vorhergehenden Abschnitten beschriebene Austrittsabkommen und somit die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit weiter gelten, wirken die Regelungen auch für die nachfolgend aufgeführten Personenkreise. Dazu zählen selbstständig erwerbstätige Personen; Beamte (bei Beamten gelten die Rechtsvorschriften des Staates, dem die ihn beschäftigende Verwaltungseinh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sobald ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) mehrere geringfügig entlohnte Minijobs nebeneinander ausübt, sind diese für die Beurteilung der Geringfügigkeit zusammenzurechnen. Achtung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in allen Minijobs Überschreitet die Summe der Arbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 1 Personenkreis

Nachversichert werden in der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. Personen, die als Beamte oder Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit oder als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden (z. B. Krankenkassenverband) einschli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.1 Lohnentwicklung

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer der nach § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer; ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ...mehr