Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.21 Versicherte Beschäftigte nach SGB VII (§ 28a Abs. 12)

Rz. 156 Letztendlich erweitert Abs. 12 den Kreis der Beschäftigten, für die eine Meldung abzugeben ist. Hiernach hat der Arbeitgeber auch für ausschließlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Beschäftigte mit beitragspflichtigem Entgelt Meldungen nach den Abs. 1 und 3 Satz 2 Nr. 2 (Entgeltmeldungen) abzugeben. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte ausschließlich au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.7 Gesetzlich eingeschränkter Leistungsanspruch (Abs. 7)

Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Mitglieder, für die der Leistungsanspruch durch das Sozialgesetzbuch beschränkt ist, einen Wahltarif anbieten. Die Satzungsbestimmung liegt im Ermessen des Satzungsgebers der Krankenkasse. In Betracht kommen Mitglieder mit einem Anspruch auf Teilkostenerstattung nach § 14 (BT-Drs. 16/3100 S. 109). Dabei handelt es sich um Dienstordnungs-Anges...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.3 Internationale Regelungen

Rz. 5 Als internationale Regelungen finden sich das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bzw. ILO – International Labour Organisation – vom 24.6.1970 (IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub[1]) sowie auf der Ebene der Europäischen Union die Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie)[2], die hinsichtlich der für den Urlaub maßgebli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.4 Aufsichtsrat

Rz. 99 Aus dem EStG ergibt sich nicht unmittelbar, was unter einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zu verstehen ist. Aus der Vorschrift des § 10 Nr. 4 KStG kann aber entnommen werden, dass Tätigkeiten erfasst werden sollen, deren Aufgabe darin besteht, die Geschäftsführung einer Körperschaft zu überwachen.[1] Der Begriff "Überwachung" ist weit auszulegen.[2] Nicht auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 EntgTranspG gilt das Gesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei der allgemeine Arbeitnehmerbegriff, wie er sich aus § 611a BGB ergibt, zugrunde zu legen ist. Ferner gilt es für die zu ihrer Berufsbildung (§ 26 BBiG) Beschäftigten. Hier ist der sich aus § 26 BBiG ergebende weite Begriff der zur Berufsbildung Beschäftigten zugrunde...mehr

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Betriebsrat / 18.2 Einbeziehung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die Betriebsratswahl

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG u. a. auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind. Sie sind jedenfalls bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Frankreich wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Frankreich und übt in Deuts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Frankreich eingesetzt werden, können auch in Frankreich Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Martinique Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Frankreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrif...mehr

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Betriebsrat / 9 Völlige Freistellung nach § 38 BetrVG

In größeren Betrieben – nach der Neufassung des § 38 BetrVG ab 200 Arbeitnehmer – sind je nach Zahl der Arbeitnehmer ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder vollkommen von ihrer Tätigkeit freizustellen (Staffel § 38 Abs. 1 BetrVG), ohne dass es der Prüfung, ob dies für die konkrete Arbeit erforderlich ist, bedarf. Dabei können nach § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG auch Teilfreistell...mehr

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Ausbildung / 3.6.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Bei Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen erhalten Auszubildende gem. § 10 Abs. 1 eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 6.2.1 Allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge

Die hälftige Verteilung der Beitragslast gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge. Deshalb tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung die Beiträge grundsätzlich zu je 1,7 %. Soweit Versicherte den Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in Höhe von 0,6 % zu zahlen haben, tragen sie diesen Beitragszuschlag allein. Somit beträgt bei Kinderlosigkeit des Ver...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.4 Ausschluss der Vergleichbarkeit bei unterschiedlichen Beschäftigtengruppen

Der Gesetzgeber stellt in § 4 Abs. 3 EntgTranspG klar, dass Beschäftigte in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen nicht vergleichbar sein können. Ausgeschlossen ist damit, dass Arbeitnehmer und Beamte oder in Heimarbeit Beschäftigte oder vor allem Arbeitnehmer und Auszubildende eine gleichwertige Arbeit im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes leisten. Hinweis Exkurs: Arbeitne...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.1 Beschäftigte

Entsprechend der eingangs erwähnten Zielsetzung definiert § 5 Abs. 2 EntgTranspG als Beschäftigte zunächst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ferner unterfallen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Auszubildende und in Heimarbeit Beschäftigte dem EntgTranspG. Wie andere arbeitsrechtliche Gesetzeswerke (z. B. Mindestlohngesetz) legt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.3 Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen

Rz. 8 Die Einfügung der Regelung des Abs. 3 erfolgte im Zusammenhang mit den zum 1.1.2002 neu gestalteten Verjährungsregelungen des BGB. Abs. 3 stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung der sozialrechtlichen Verjährungsregelungen an die des BGB dar. Die Verjährungsregelung in Abs. 3 bestimmt, dass für Ansprüche, die am 31.12.2001 bestanden haben, Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) bei Personen ergeben hatten, bei denen in der Zeit vom 22.7.2009 bis 30.6.2014 KEZ für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder mit Bescheid vorgemerkt wurden. Diese sind nach der ab 1.7.2014 geltenden Rechtslage jedoch nicht mehr zu berücksichtige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung des § 280 wurde als Folge der Schließung der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Durch das RRG 1999 sind die Vorschriften über die Zulässigkeit der Höherversicherung (§ 234 a. F.) und die Beitragszahlung (§ 280 Abs. 1 a. F.) mit Wirkung zum 1.1.1998 gestrichen worden. Rz. 3 Bereits durch das RRG 1992 wurde das Recht zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 2.2 Fortgeltung erteilter Aufschubbescheinigungen

Rz. 7 Die Regelung bestimmt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, dass vor dem 1.1.1992 erteilte Aufschubbescheinigungen grundsätzlich fortgelten. Dies gilt dann nicht, wenn nach den vom 1.1.1992 an geltenden Vorschriften Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung nicht mehr gegeben sind. Liegt daher ab dem 1.1.1992 ein Aufschubgrund nach § 184 Abs. 2 nicht vor, tritt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.9 Ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art

Rz. 21 Den Altersrenten ähnliche Leistungen sind öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Ansprüche auf Leistungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, nicht aber private [Kapital-]Lebensversicherungen oder privatrechtliche Ansprüche aus Tarifverträgen auf Zusatzversorgungsleistungen). Es kommt auf die Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.3 Wehr- und Zivildienst

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 ordnet Wehr- oder Zivildienst den Beschäftigungsverhältnissen nach Abs. 1 Satz 1 zu, wenn aufgrund der Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG) während dieser Zeit Arbeitsentgelt weiterzugewähren ist. Die tatsächlich eintretende Unterbrechung der Beschäftigung wird durch die aufgestellte Fiktion beseitigt. Rz. 19 Das ArbPlSchG ordnet die We...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.7 Verminderung des Bemessungsentgelts

Rz. 42 Abs. 5 bestimmt eine Verminderung des Bemessungsentgelts, wenn der Arbeitslose nicht mehr für die Anzahl von Arbeitsstunden subjektiv arbeitsbereit ist oder objektiv in Betracht kommt, die der Bemessung des Alg zugrunde gelegt worden ist, ohne dass dies zur Verneinung von Arbeitslosigkeit führt (§ 138). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitslose zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.3 Vergütungsempfänger Überwachungsorgane

Rz. 72 Der Empfänger muss Mitglied des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats sein oder zu den anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen gehören. Entscheidend für die Anwendung der Vorschrift ist, dass der Vergütungsempfänger eine Überwachungsfunktion ausübt. Es kommt nicht darauf an, dass die Tätigkeit ausschließlich auf die Überwachung der Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 7 Familienpflegezeit durch Beamte

Auch Bundesbeamte können eine Familienpflegezeit nehmen. Ein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht für sie nach § 92a BBG nicht. Bewilligt werden darf die Familienpflegezeit nur, wenn keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Der Umfang der Pflegezeit (max. 24 Monate Pflegephase) und die minimale Arbeitszeit der Pflegephase (15 Stunden/Woche) gelten für Beamte e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 3 Beamte mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen

Die Versicherungsfreiheit von Beamten gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nur für das eigentliche Beamtenverhältnis. In der Krankenversicherung besteht auch für alle neben dem Beamtenverhältnis ausgeübten Beschäftigungen Versicherungsfreiheit. Aus der Krankenversicherungsfreiheit folgt, dass in der Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht besteht. 3.1 Eine g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.2 Beamte

Für Beamte, die neben ihrer Beamtenbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, ist der Pauschalbeitrag ebenfalls zu zahlen. Eine Ausnahme von der Pauschalbeitragspflicht besteht für Beamte, bei denen der Dienstherr die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung erstreckt hat.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.2.1 Beamte

Die Bezüge der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI genannten Personen, u. a. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, werden bei der Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt, sofern die Entgelte aus der zur Rentenversicherungsfreiheit führenden Beschäftigung erzielt werden. Dagegen ist beispielsweise das Arbeitsentgelt umlagepflichtig, das ein Beamter in einer Nebentä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 35. Die Einnahmen der bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG oder der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten (§ 3 Nr 35 EStG)

a) Allgemeines, Verfassungsrecht Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. ...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Anhang 1: Anlage zur Grundbuchordnung Vorbemerkungen Die Allgemeine Verfügung zur geschäftlichen Behandlung der Grundbuchsachen vom 25.2.1936 (DJ S. 350; geänd. durch AV v. 23.12.1937, DJ 1938, 33) ist zusammen mit der GBV bekanntgemacht worden und zusammen mit ihr am 1.4.1936 in Kraft getreten. Sie ergänzt die GBV im Hinblick auf Behandlung der Akten oder Mitteilungen an Bete...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung

Wenn ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis eine (Haupt-)Beschäftigung und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, besteht in der Hauptbeschäftigung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben der (Haupt-)Beschäftigung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit das monatliche Entgelt 538 EUR nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt, da der Beamte in seiner (Haupt-)Beschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 1)

Rn. 178 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 48 BeamtVG (bzw entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften) erhalten Beamte des Vollzugsdienstes, Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und Beamte im Flugverkehrskontrolldienst, die vor dem vollendeten 67. Lebensjahr wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten, neben dem Ruhegehalt einen einmaligen Ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4.1  Höhe

In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.7.2023 bundeseinheitlich 3,4 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z.B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 4 Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung steht dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gleich.[1] Erhält der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte im Rahmen seiner Besoldung einen Familienzuschlag, so ist auch dessen kindbezogener Teil für die Beitragsberechnung mit heranzuziehen. Das gilt gleichermaßen für den kindbezogenen Teil des Familienzuschlags bei Ruhestandsbeamten.[2] F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen

Rn. 2621 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Übersicht über sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen: s BMF vom 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 (s H 3.0 EStH 2021). Vgl im Übrigen nachfolgendes ABC: Dolmetscher Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, sind nicht steuerfrei (BFH BStBl II 1998, 732; BFH vom 16.03....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der von § 3 Nr 4 EStG betroffene Personenkreis

Rn. 181 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG betrifft folgende Personenkreise:mehr