Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung

Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007, 308; BFH vom 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Gesetzesradar Öffentlicher ... / 3.19 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / 1.4 Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. In Betracht kommen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (und bei denen die Beiträge von den Versicherten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden)[1], Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / Zusammenfassung

Begriff Mit der steuerfreien Aktivrente werden ab 2026 finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter gewährt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, erhält den Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Steuerbefreiung wird neben dem Grundfreibetrag gewährt (2026: 12.348 EUR); es gibt keinen steuererhöhend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Island / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Island wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Island und übt in Deutschland e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Portugal / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Portugal wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Portugal und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Island / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Island eingesetzt werden, können auch in Island Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungspri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Liechtenstein / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Liechtenstein eingesetzt werden, können auch in Liechtenstein Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Portugal / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Portugal eingesetzt werden, können auch in Portugal Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die Azoren Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Norwegen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Norwegen eingesetzt werden, können auch in Norwegen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Spitzbergen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Island / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Island arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Liechtenstein / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Liechtenstein arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Portugal / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Portugal arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Norwegen / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Norwegen arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Zusammenfassung

Begriff Der Umgang mit Gefahrstoffen und gefährdende Tätigkeiten bewirken teilweise erst nach mehrjähriger Einwirkung sehr schwerwiegende Schädigungen der Gesundheit. Manchmal sind die Schädigungen nicht heilbar und führen im schlimmsten Fall zum Tod. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten durch regelmäßige U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Belgien / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Auch Steuerpflichtige, die eine der nachfolgend aufgezählten Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen an eine natürliche Person zu deren persönlichem Gebrauch erbringen, müssen dafür eine Rechnung ausstellen, wenn Belgien der Ort des Umsatzes ist oder wenn der Steueranspruch in Bezug auf den gesamten oder einen Teil des Preises vor dem Umsatz entsteht: Lieferungen f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TVöD enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TVöD sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.3 Vergütungsempfänger Überwachungsorgane

Rz. 72 Der Empfänger muss Mitglied des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats sein oder zu den anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen gehören. Entscheidend für die Anwendung der Vorschrift ist, dass der Vergütungsempfänger eine Überwachungsfunktion ausübt. Es kommt nicht darauf an, dass die Tätigkeit ausschließlich auf die Überwachung der Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Rentenbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 9 Handlungsfeld 8: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, empfindlicher auf wechselnde Lage der Arbeitszeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Der unter den Anwendungsbereich des BetrVG fallende Personenkreis wird durch den in § 5 BetrVG verwendeten Arbeitnehmerbegriff bestimmt. Danach sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 3 Geänderter Vorschlag Zusammenarbeitsverordnung

Die EU-Kommission hatte am 30.11.2017 einen (geänderten) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt.[1] Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 legt Regeln und Verfahren fest, nach denen die zuständigen Behörden der Mitglieds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.41 § 193 AO (Zulässigkeit einer Außenprüfung)

• 2022 Bindung an die Ergebnisse der Schlussbesprechung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben / § 193 AO Fraglich ist, ob die FinVerw an mündliche Abreden im Rahmen der Schlussbesprechung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden ist. Die Ergebnisse der Schlussbesprechung erlangen keine Verbindlichkeit. Auch besteht nach Auffassung der Rechtsprechung kein praktis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 10 EStG (Sonderausgaben)

• 2021 Verzicht auf die Krankheitskostenerstattung zugunsten der Beitragsrückerstattung/§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG Beiträge zur privaten Krankenversicherung stellen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG dar. Beitragsrückerstattungen führen zur Verminderung des Sonderausgabenabzugs. Demgegenüber sind selbstgetragene Krankheitskosten nicht abzugsfähig. Vor ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2021 Grundfreibetrag / Berücksichtigung der Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz als Regel- oder Mehrbedarf / § 32a EStG Die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz dürfte nicht in Betracht kommen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, da es an der Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen fehlt. Auch eine Verletzung des subjektiven Net...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.15 § 90 AO (Mitwirkungspflichten der Beteiligten)

• 2021 Verwaltungsgrundsatze 2020 / BMF v. 3.12.2020, IV B 5 – S 1341/19/10018:001 / Vereinbarkeit mit den Regelungen der AO / § 90 AO / § 162 AO Die Verwaltungsgrundsätze 2020 (BMF v. 3.12.2020, IV B 5 – S 1341/19/10018:001) betreffen die Mitwirkungspflichten der Beteiligten nach § 90 AO und die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO. Im Übrigen gelten die Verwal...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 58 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder Richter keine Anwendung findet. R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei – ABC / Fotograf

Bei einem Apotheker, der Fortbildungskosten aus dem Fotografenkurs mit dem Berufsziel "Pressefotograf" geltend machen wollte, wurde Liebhaberei angenommen[1] ebenso bei Verlusten aus Fotografentätigkeit eines Beamten in seiner Freizeit.[2]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.4 Reisekosten

Bei Dienstreisen, die Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihrer Praktika auf Veranlassung des Praktikumsgebers unternehmen, können sie gemäß Ziffer 3 Satz 1 der Praktikums-Richtlinie eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten der Praktikumsstelle geltenden Reisekostenbestimmungen erhalten. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Persönlich gilt § 3 PflegeZG für "Beschäftigte". Beschäftigte sind nach der Definition in § 7 Abs. 1 PflegeZG: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten[1] arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeitnehmer und die ihnen Gleichgestellten. Für öffentlich-rechtliche Bedienstete gilt das Gesetz nicht; für Beamte gelten Sonderregelungen.[2] 2.1.1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Einfache Signi... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revision (§§ 341, 344, 345 StPO) zeigt aus den in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft München vom 19.5.2025 zutreffend und erschöpfend dargelegten Gründen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (§ 349 Abs. 2 StPO). Insbesondere ist ein Verfahrenshindernis aufgrund des Umstands, dass die Ankla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1.3 Zeitliche Grenze

Rn 56 Der Insolvenzantrag kann nicht unbegrenzt zurückgenommen werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der rechtskräftigen Abweisung des Eröffnungsantrags ist die Antragsrücknahme ausgeschlossen. Rn 57 Wie die Gesetzesbegründung zu § 13 Abs. 2 klarstellt, muss der Eröffnungsbeschluss nicht rechtskräftig sein, um die Rücknahmemöglichkeit der Parteien auszuschli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung

Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten für Beamte die Rechtsvorschriften des Staates, dem die ihn beschäftigte Verwaltungseinheit angehört.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 1 Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten

Für eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig bzw. abwechselnd erwerbstätig bzw. selbstständig tätig ist, werden die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewandt.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.2 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Telearbeit

Die durch das multilaterale Rahmenübereinkommen über die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 definierte "grenzüberschreitende Telearbeit" wurde auf die Tätigkeit der Grenzgänger zugeschnitten, die einen Teil Ihrer Tätigkeit von ihrem Wohnstaat aus ausüben. Erbringen Beschäftigte mindestens 25 % aber maximal 49,99 % ihrer Gesamtarbeitszeit in Form von grenzüberschre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Ebenso wie beim sachlichen Anwendungsbereich ist auch der persönliche Geltungsbereich der ArbStättV mit demjenigen des ArbSchG deckungsgleich, sodass die entsprechenden Bestimmungen des ArbSchG heranzuziehen sind. Arbeitgeber sind nach § 2 Abs. 3 ArbSchG natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 ArbSchG haben...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.4 Öffentlicher Dienst: § 20 ArbSchG

§ 20 ArbSchG sieht Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst vor. Nach § 20 Abs. 1 ArbSchG regelt das Landesrecht, ob und inwieweit die nach § 18 erlassenen Rechtsverordnungen für die Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten. Auf Bundesebene können die zuständigen Entscheidungsträger gemäß § 20 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerbeaufsicht / 1 Gesetzliche Grundlagen und Organisation

Maßgebliche Vorschrift für die Gewerbeaufsicht auf Bundesebene ist § 139b GewO . Hiernach ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Gewerbeaufsicht einzurichten. Sie ist ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen Beamten zu übertragen, die von den Landesregierungen zu ernennen sind. Achtung Abgrenzung zum Gewerbeamt Die Gewerbeaufsichtsämter dürf...mehr