Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.1 Beauftragung

Rz. 54 Nach § 50 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat in Angelegenheiten, bei denen es an der originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fehlt, gleichwohl aber die Behandlung durch diesen als zweckmäßig angesehen wird, den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Dabei bleibt der Betriebsrat Träger des Mitbestimmungsrechts, der Gesamtbetrieb...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.1 Soziale Angelegenheiten

Rz. 15 Die sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG sind meist konkret betriebsbezogen, sodass i.d.R. der Betriebsrat zuständig ist. Nur in Ausnahmefällen wird daher eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen.[1] Nachfolgend einige Beispiele für die Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzel- und Gesamtbetriebsrat im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Ang...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Anfechtungsfrist

Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] und auch wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft muss gegenüber dem Vertragspartner unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[2], nach Kenntnis der Anfechtungsgründe erfolgen. Dabei ist auch die direkte Übermittlungsart und nicht eine über einen Dritten (z. B. das Arbeitsgericht in einem anhängi...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2 Anfechtung wegen Irrtums

Für die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums gilt § 119 BGB. Beim Inhaltsirrtum nach § 119 Abs. 1, 1. Alt. BGB war sich eine der Parteien über den tatsächlichen Inhalt ihrer Erklärung nicht bewusst und hätte diese bei Kenntnis so nicht abgegeben, so z. B., wenn der Arbeitnehmer sich über die Person des Arbeitgebers irrt. Beim Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1, 2...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.4.2 Betriebsänderung

Rz. 41 Die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG) obliegt nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die das gesamte Unternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und notwendigerweise nur einheitlich oder betriebsübergreifend geregelt werden können.[1] Das kann der Fall sein bei der Stillleg...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen für betriebsratslose Betriebe

Rz. 53 Der Gesamtbetriebsrat kann im Rahmen seiner originären Zuständigkeit auch Gesamtbetriebsvereinbarungen für betriebsratslose Betriebe abschließen.[1] Die Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrats im Rahmen dieser Zuständigkeit umfassen auch die entsprechenden Initiativrechte.[2] Hinsichtlich der Geltung von Gesamtvereinbarungen für betriebsratslose Betriebe im Sinne d...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.5 Anfechtung binnen Jahresfrist

Die Täuschungsanfechtung muss zu ihrer Wirksamkeit binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täuschung (oder Beendigung der durch Drohung entstandenen Zwangslage) erfolgen.[1] Der Arbeitgeber ist also bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht wie bei der Irrtumsanfechtung[2] auf die Einhaltung der 2-Wochenfrist[3] angewiesen. Die Anfechtung ist nach § 124 Abs. 3 BGB a...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Prozessuales

Höchstrichterlich noch ungeklärt ist die Frage, ob der Arbeitnehmer, dessen Vertrag vom Arbeitgeber angefochten wird, innerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG eine Feststellungsklage erheben muss. Soweit der Arbeitnehmer die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG von 6 Monaten noch nicht erfüllt hat, hat das BAG diese Frage verneint. Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzge...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.4.1 Wirtschaftsausschuss

Rz. 40 Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so kann nur der Gesamtbetriebsrat den Wirtschaftsausschuss bilden. In einem Unternehmen kann nur ein Wirtschaftsausschuss bestehen. Wird ein Gesamtbetriebsrat gesetzeswidrig nicht gebildet, so kann ein Wirtschaftsausschuss nicht errichtet werden, diese Aufgabe fällt dann nicht den Einzelbetriebsräten zu. Vielmehr ist...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.2 Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 65 Umstritten sind die Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen. Gesamtbetriebsvereinbarungen regeln keine Angelegenheit "des Unternehmens", Bezugsobjekt und Regelungssubstrat sind vielmehr die einzelnen Betriebe. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung gilt daher nicht "im Unternehmen", sondern in den Betrieben des Unternehmens.[1] Der Fortbestand od...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Kündigung von Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 69 (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten von einer der Vertragsparteien gekündigt werden (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Rz. 70 Für die Kündigung einer im Rahmen der Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, auch, wenn sich dieser zwis...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1 Begriff der Gesamtbetriebsvereinbarung

Rz. 62 Schließt der Gesamtbetriebsrat im Rahmen seiner originären Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG Vereinbarungen mit dem Unternehmer, handelt es sich um Gesamtbetriebsvereinbarungen. Hingegen schließt der Gesamtbetriebsrat im Rahmen der ihm nach § 50 Abs. 2 BetrVG kraft Beauftragung übertragenen Angelegenheiten (Einzel-)Betriebsvereinbarungen ab.[1] Rz. 63 Schließen sow...mehr

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Kündigung / 2 Freistellung nach Kündigung: Unwirksamkeit pauschaler Freistellungsklauseln

Freistellung nach Kündigung Entscheidung: BAG, Urteil v. 25.3.2026, 5 AZR 108/25mehr

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Kündigung / 7 Verhältnismäßigkeit der Probezeit von befristeten Arbeitsverhältnissen

Wie lange darf eine Probezeit sein? Entscheidung: BAG, Urteil v. 30.10.2025, 2 AZR 160/24mehr

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Kündigung / 9 Kündigung nach Hetze bei WhatsApp

Kündigung nach Hetze bei WhatsApp Entscheidung: BAG, Urteil v. 24.8.2023, 2 AZR 17/23mehr

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Kündigung / 8 Jobsuche während Freistellung in der Kündigungsfrist

Jobsuche während Freistellung in der Kündigungsfrist Entscheidung: BAG, Urteil v. 12.2.2025, 5 AZR 127/24mehr

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Kündigung / 6 Strenge Vorgaben bei Massenentlassungen

EuGH und BAG entscheiden über Massenentlassungen - keine Erleichterungen in Sicht Entscheidungen: EuGH, Urteile v. 30.10.2025, C-134/24 und C-402/24; nachfolgend: BAG, Urteile v. 1.4.2026, 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22mehr

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Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.1 Vermittlung erforderlicher Kenntnisse

Mitglieder des Betriebsrats sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich (und nicht nur nützlich) sind. Die zu vermittelnden Inhalte sind für die Arbeit des Betriebsrats e...mehr

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Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.3 Umfang der Arbeitsbefreiung

Die Betriebsratsmitglieder haben lediglich Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das sie bei Verbleiben im Betrieb erhalten hätten (Lohnausfallprinzip).[1] Nehmen Betriebsratsmitglieder aus Gründen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung wie Schichtbetrieb oder Teilzeitmodellen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an einer Schulung teil, ist ihnen nach § 37 Abs. 3 BetrVG i. V...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.3 Anforderung an Alter/Berufserfahrung

Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem Bewerber eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld "mit 0–2 Jahren Berufserfahrung in einem jungen dynamischen Team" angeboten wird, legt die Vermutung i. S. v. § 22 AGG nahe, dass er im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen des Alters benachteiligt wurde.[1] Sie bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung weg...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.2 Folgen von diskriminierenden Stellenanzeigen

Fehler bei der Abfassung der Stellenanzeige oder der innerbetrieblichen Stellenausschreibung können teuer werden. Jeder abgelehnte Bewerber, bei dem es Indizien für eine Diskriminierung gibt, hat nach § 15 Abs. 1 AGG Anspruch auf Schadensersatz und nach § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung, die nur dann auf 3 Brutto-Monatsgehälter begrenzt ist, wenn der Arbeitgeber nachwei...mehr

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Neutralitätsordnung / 2.2 Wirkliches Bedürfnis des Unternehmens

Vielmehr bedarf es eines wirklichen Bedürfnisses des Arbeitgebers.[1] Ein wirkliches Bedürfnis kann in objektiv berechtigten Kundenerwartungen bestehen, die ihrerseits aber nicht diskriminierend sein dürfen, also z. B. das Recht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihrer eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung sicherzustellen. Zudem muss der Arbe...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.1 Dokumentation vs. Datenschutz

Praxis-Tipp Ablehnungsgründe dokumentieren Abgelehnte Bewerber haben die Möglichkeit, Ansprüche wegen Diskriminierung grundsätzlich innerhalb von 2 Monaten geltend zu machen.[1] Um die konkreten Gründe der Absage auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, sollten die Gründe der Ablehnung kurz dokumentiert werden. Für Zwecke der Abwehr von Klagen auf Entsc...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.1 Anforderung von Sprachkenntnissen

Durch die Anforderung sehr guter Deutsch- und guter Englischkenntnisse in Wort und Schrift bewirkt eine Stellenausschreibung weder eine unmittelbare Diskriminierung i. S. v. § 3 Abs. 1 AGG wegen der ethnischen Herkunft noch insoweit eine mittelbare Benachteiligung i. S. v. § 3 Abs. 2 AGG. Das geforderte Niveau der Beherrschung der deutschen und der englischen Sprache muss in...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

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Neutralitätsordnung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Neutralitätsordnung sind unternehmensinterne Verbote zu verstehen, bestimmte Kleidung und Zeichen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse im Unternehmen zu tragen. Das Unternehmen verbietet also seinen Beschäftigten, bestimmte Kleidung, Schmuck, Accessoires etc., die das Bekenntnis zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung beinhalten, zu tra...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / Zusammenfassung

Überblick Mit einer Stellenanzeige (bzw. Stellenausschreibung) macht ein Arbeitgeber i. d. R. auf eine bei ihm vorhandene Beschäftigungsmöglichkeit aufmerksam und fordert den angesprochenen Empfängerkreis zu Bewerbungen auf. Je nach dem betrieblichen Bedürfnis enthält sie mehr oder weniger differenzierte Angaben zum Unternehmen, eine Beschreibung der freien Stelle, einschlie...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.2 Anforderung an das Geschlecht

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz grundsätzlich weder öffentlich durch eine Stellenanzeige noch innerhalb des Betriebs nur für Männer, nur für Frauen oder nur für diverse Personen ausschreiben. Der Arbeitgeber muss also so formulieren, dass das Angebot sich sowohl an Frauen, an Männer, als auch an diverse Personen wendet, z. B. Buchhalter (m/w/d).[1] Das Bundesverfassun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz. 69).[1] Unter unmittel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.7 Sonderstellung von Betriebsratsmitgliedern

Den einzelnen Betriebsratsmitgliedern sind für ihr Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt. So verbietet § 78 Abs. 2 BetrVG die Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihres Amts. Nicht jeder faktische Vorteil ist jedoch davon erfasst. So ist die Verhandlungsposition eines Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 21 Die bevorzugte Berücksichtigung i.S.d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 43 Liegen die Voraussetzungen des § 9 TzBfG vor, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen und der Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen. Die Formulierung des § 9 TzBfG ("hat zu berücksichtigen") zeigt, dass dem Arbeitgeber von vornherein kein Ermessen hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung eingeräumt ist. Der Anspruch auf bevorzugte Berücks...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.2 Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 14 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer muss den Wunsch nach einer Verlängerung seiner bisherigen Arbeitszeit angezeigt haben. Aus dieser Formulierung folgt, dass die Anzeige vor der Besetzung des freien Arbeitsplatzes geschehen sein muss. Hat sich der Arbeitgeber bereits für einen Bewerber entschieden, jedoch noch keinen Arbeitsvertrag mit diesem geschlossen, kann die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.1 Leistungsklage

Rz. 48 Der Arbeitnehmer bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber zur Verlängerung der Arbeitszeit, d.h. der Annahme seines – des Arbeitnehmers – Angebots[1] auf Änderung des Arbeitsvertrags.[2] Diese kann er im Wege der Leistungsklage durchsetzen.[3] Dabei muss der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in seinem Klageantrag, mit dem er die Verurteilung des Arbeitgebers zur Ab...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.1 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 35 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, der eine Verlängerung der Arbeitszeit begehrt, ist nur dann bevorzugt zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dem Wunsch entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 4 i.d.F. von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Im Gegensatz zu § 8 Abs. 4 TzBfG genügt nicht das Vorliegen allein betrieblicher...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 TzBfG hat das Ziel, den Wechsel von der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit zu erleichtern[1], und soll verhindern, dass ein solcher allein von der freien Entscheidung des Arbeitgebers abhängt. Letztendlich soll damit bezweckt werden, Teilzeitarbeit zu fördern, da die Bereitschaft zur Teilzeit größer ist, sofern die Aussicht besteht, sie wieder rückgängig machen oder a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.3 Zwei weitere Einwände seit 1.1.2019

Rz. 42 Zu den beiden vorerwähnten Einwänden des Arbeitgebers gegenüber dem Verlangen eines Arbeitnehmers nach Verlängerung seiner Arbeitszeit sind am 1.1.2019 infolge der insoweit mit Wirkung von diesem Tag erfolgten Übertragung der Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitgeber[1] noch dazugekommen dessen Einwand eines fehlenden entsprechenden freien Arbeitsplatzes [2] und s...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.1 Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 9 Als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer i. S. v. § 9 TzBfG gilt jede Person, die teilzeitbeschäftigt i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist, auch wenn die verringerte Arbeitszeit bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder später vereinbart worden ist.[1] Der Arbeitnehmer muss vorher keinen Anspruch nach § 8 TzBfG (Verringerung der Arbeitszeit) geltend gemacht haben. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 52 Für die Darlegungs- und Beweislast bestanden bis zum 31.12.2018 keine Besonderheiten zu den im allgemeinen Arbeitsrecht geltenden Grundsätzen. Danach hatte der Arbeitnehmer als Gläubiger des Verlängerungsanspruchs die anspruchsbegründenden Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen [1], d. h. die Anzeige des Verlängerungswunschs, das Vorliegen eines entsprechend freie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Unternehmen

Rz. 6 Das BetrVG kennt keinen eigenen Unternehmensbegriff, es setzt ihn voraus.[1] Ein Unternehmen ist nach der Definition des BAG[2] die organisatorische Einheit, mit der der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt, also der geschäftliche Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers. In rechtlicher Hinsicht muss ein Unternehmen notwendigerweise einen einheitl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.2 Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 40 Eine bevorzugte Berücksichtigung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, der gestützt auf § 9 Satz 1 TzBfG die Verlängerung seiner Arbeitszeit begehrt, scheidet aus, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem Verlängerungsverlangen entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 3 TzBfG i. d. F. des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Dies betrifft...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.4 Gleiche Eignung

Rz. 30 Nach § 9 TzBfG kommt eine bevorzugte Berücksichtigung nur bei gleicher Eignung im Verhältnis zu den übrigen Bewerbern in Betracht (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 2 TzBfG n. F.: "mindestens gleich geeignet"). Voraussetzung ist, dass der betroffene Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz überhaupt geeignet ist. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Vorzugweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden zunächst selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gesamtbetriebsrat bei Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 16 Unterhalten mehrere Unternehmen neben weiteren Betrieben mit Betriebsräten einen Gemeinschaftsbetrieb, in dem ein Betriebsrat existiert, wird in jedem Trägerunternehmen des Gemeinschaftsbetriebs ein Gesamtbetriebsrat errichtet. Der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs entsendet Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat jedes der Trägerunternehmen, da ansonsten eine Mitbest...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzung für die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (Abs. 1)

Rz. 4 § 47 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen. Erforderlich ist demnach das Bestehen von mindestens zwei Betrieben und mindestens 2 Betriebsräten. Rz. 5 Wird ein Gesamtbetriebsrat errichtet, ohne dass die Voraussetzungen für seine Errichtung vorliegen, ist er rechtlich nicht existent, se...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.4 Streitwert

Rz. 54 Bezüglich des Streitwerts gilt das unter § 8 Rz. 209 Ausgeführte. Die Grundsätze, die für Änderungskündigungsschutzklagen (§ 2 Satz 1 KSchG) gelten, sind auch auf § 9 TzBfG übertragbar.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Da auch die Arbeitnehmer einer wirksamen Interessenvertretung auf dieser Ebene bedürfen, sieht das Gesetz die Errichtung des Gesamtbetriebsrats als Repräsentationsorgan auf Unternehmensebene vor. Es dient der Koordinierung der Betriebsratstätigke...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Beispiele

Rz. 21 Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt): Fachberaterlehrgang des Kleingärtnerverbands Lehrveranstaltung, die der Schulung von Re...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr