Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 64 Im streitigen Verfahren trifft den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die gesetzlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Bildungsurlaub.[1] Er muss die Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die Einhaltung der Voraussetzungen seines Anspruchs nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz ergibt. Hierzu zählt auch, dass es sich bei der von ihm au...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.6 Negativkatalog

Rz. 25 In den Gesetzen finden sich oft Regelungen zu Veranstaltungen, die kraft Definition keine anerkannten Bildungsmaßnahmen darstellen ("Negativkatalog"). So handelt es sich nach § 6 Abs. 2 BzG BW nicht um Bildungsmaßnahmen (1) wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeins...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.3 Politische Weiterbildung

Rz. 20 Eine Veranstaltung dient dann dem Ziel der "politischen Weiterbildung", wenn das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessert sowie die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf gefördert wird. Dazu ist erforderlich, dass nach dem didaktische...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.2 Stattgabe des Antrags

Rz. 56 Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Antrag hin für die Weiterbildungsmaßnahme frei und nimmt der Arbeitnehmer daran teil, so steht ihm für den Zeitraum seiner Teilnahme ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu. Die Berechnung der Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen unter Zugrundelegung des Lohnausfallprinzips od...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.5 Mindestumfang

Rz. 23 In einigen Bildungsgesetzen wird der zeitliche Mindestumfang des Bildungsprogramms einer anzuerkennenden Veranstaltung ausdrücklich geregelt (vgl. etwa § 6 Abs. 1 Nr. 4 BzG BW; § 12 Abs. 1 Nr. 4 HBUG; § 11 Nr. 6 BfG M-V). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 BzG BW müssen die Bildungsmaßnahmen durchschnittlich einen Unterrichtsumfang von mindestens 6 Zeitstunden pro Tag umfassen. Be...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.2 Berufliche Weiterbildung

Rz. 19 Eine Bildungsveranstaltung zur "beruflichen Weiterbildung" ist nicht nur dann geeignet, wenn sie Kenntnisse zum ausgeübten Beruf vermittelt, sondern auch, wenn das erlernte Wissen im erlernten oder ausgeübten Beruf verwendet werden kann und so im weitesten Sinne auch für den Arbeitgeber von Vorteil ist, wie z. B. der Erfahrungsgewinn im Umgang mit Menschen und der Erw...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis dem räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes unterliegt. Teilweise enthalten die Gesetze hierzu ausdrückliche Regelungen. So regelt § 2 Abs. 3 BremBZG, dass ein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in Bremen hat, wenn die oder der Beschäftigte in einem in Bremen ansässigen Betrieb eingegliedert ist...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.2 Übertragbarkeit

Rz. 34 Einige Gesetze sehen eine Kumulierung von 10 Arbeitstagen in 2 Jahren vor. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit der Übertragbarkeit des Bildungsurlaubs auf das Folgejahr bzw. den nächsten 2-Jahres-Zeitraum. Soweit nicht von vornherein eine Zusammenfassung vorgesehen ist, darf ein doppelter Anspruch auf 2 Jahre nur für eine mehr als 5-tägige oder mehre...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2.2 Widerruf

Rz. 44 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich an die Genehmigung des Bildungsurlaubs gebunden und kann diese Erklärung weder zurücknehmen noch den Arbeitnehmer aus dem Bildungsurlaub zurückrufen.[1] Einige Gesetze zum Bildungsurlaub sehen allerdings eine Widerrufsmöglichkeit des Arbeitgebers für bereits genehmigten Bildungsurlaub vor. So regelt § 7 Abs. 6 BzG BW (vgl. auch § 6 Ab...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.2 Schulungskosten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten erforderlicher Schulungsveranstaltungen zu tragen, § 40 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 BetrVG. Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im Rahmen einer Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats steht und ein konkreter Schulung...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.1 Geschäftsführungskosten

Zu tragen sind alle Kosten, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur ordnungsgemäßen und sachgerechten Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Bejaht worden ist das durch die Rechtsprechung u. a. für Reisekosten, d. h. Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung, nicht aber für Kosten der persönlichen Lebensführung, wie Getränke und...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 1 Der Zugang zur Geschäftsleitung

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit einen direkten Zugang zur Geschäftsleitung: Sie ist dem Leiter des Betriebs direkt unterstellt.[1] , [2] Im Konfliktfall – z. B. wenn keine Einigung über Vorschläge zu sicherheitstechnischen Maßnahmen erzielt werden kann – hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit, sich direkt an den Arb...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 36 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.1 Betriebsrat

Rz. 28 Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten können auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts umfassen.[1] Neben deren Erforderlichkeit muss die Beauftragung des Rechtsanwalts auf einem ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss beruhen. Eine Erstattungsfähigkeit kann auch dann vorliegen, wenn der Betriebsrat zunächst einen unwirksamen Beschlu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1], den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend-...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 11 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z.B. durch die Beauftragu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.2 Betriebsratsmitglieder

Rz. 33 Auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die einzelnen Betriebsratsmitgliedern aus ihrer amtlichen Tätigkeit erwachsen, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt auch für deren anwaltliche Vertretung in Streitigkeiten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten wie z. B. über die Rechtsstellung des Betriebsratsmitglieds oder anlässlich einer Teilnahme an einer ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 21 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z.B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Informations- und Kommunikationstechnik

Rz. 67 Grundsätzlich kann der Betriebsrat einen Telefonanschluss verlangen.[1] In einem Betrieb mit mehreren voneinander entfernt liegenden Betriebsstätten kann der Anspruch bestehen, eine vorhandene Telefonanlage telefontechnisch so einrichten zu lassen, dass jedes einzelne Betriebsratsmitglied an seinem Arbeitsplatz von den Arbeitnehmern des Betriebs angerufen werden kann....mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.1 Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag lösen, wenn er vom Arbeitgeber widerrechtlich bedroht oder arglistig getäuscht worden ist. Die in der Rechtsprechung häufigste Fallgruppe stellt die Androhung einer (unbegründeten) Kündigung dar.[1] Daneben kann aber auch bei anderen Sachverhalten ein entsprechender Anfechtungstatbestand gegeben sein, z. B....mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirku...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien unterliegt, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil, weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklun...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.2 Anrechnung von Urlaub

Die Freistellung des Arbeitnehmers kann unter Anrechnung von (Rest-)Urlaubstagen erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass die Anrechnung von Urlaubstagen nicht automatisch erfolgt. In der Aufhebungsvereinbarung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Freistellung unter Anrechnung der restlichen Urlaubstage geschieht. Nach Meinung des BAG könne nicht davon au...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 4 Widerruf

Der Aufhebungsvertrag ist kein "Haustürgeschäft" i. S. d. § 312b Abs. 1 BGB. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht gesetzlich zum Widerruf seiner Erklärung berechtigt. Insbesondere der Sinn und Zweck des § 312b BGB sprechen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen eine Anwendung des Widerrufsrechts bei arbeitsvertraglichen Beendigungsvereinbarungen.[1] Ein Arbeitnehmer k...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 5 Gebot des fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Nach Auffassung des BAG ist dieses Gebot eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsv...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 4 Ausbildungskosten

Eine an die Kündigung des Arbeitnehmers anknüpfende Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten ist im Fall eines Aufhebungsvertrags ausnahmsweise und nur dann anzuwenden, wenn der Abschluss des Aufhebungsvertrags allein auf den Wunsch des Arbeitnehmers und ausschließlich in seinem Interesse erfolgt. Eine anderweitige Vereinbarung ist dabei unter Beachtung der vo...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.4 Anrechnung anderweitigen Erwerbs

Regelungsbedürftig ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags auch die Frage der Anrechnung von anderweitigem Erwerb, der während einer Freistellung vom Arbeitnehmer möglicherweise erzielt wird. Zu klären ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich der Arbeitnehmer auf den vom Arbeitgeber während der Freistellung weiter bezahlten Arbeitslohn einen anderweitig erzielten E...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 2 Störung der Geschäftsgrundlage

Der Aufhebungsvertrag kann auch aus sonstigen Gründen unwirksam sein. Vorrangig zu nennen ist die Störung der Geschäftsgrundlage durch anderweitige Beendigungstatbestände, z. B. eine arbeitgeberseitige Kündigung. Hier gilt nach Auffassung des BAG[1] Folgendes: Der Aufhebungsvertrag steht in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vere...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 10 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das gesetzliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB. Die einvernehmliche Begründung, Aufhebung oder Änderung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist möglich. Wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen, kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von den Vo...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 18 Zeugnis

Um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Aufhebungsvertrag oder Prozessvergleich der Inhalt eines noch zu erteilenden Arbeitszeugnisses bereits genau festgelegt werden. Hat sich der Arbeitgeber in einem Prozessvergleich verpflichtet, ein "pflichtgemäßes" qualifiziertes Zeugnis "entsprechend" einem vom Arbeitnehmer noch anzufertigenden Entwurf zu erstellen, hat dieser e...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.4 Rechtsfolgenirrtum

Nicht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigt der sog. Rechtsfolgenirrtum, es sei denn, die Rechtsfolgen sind zum Inhalt der Erklärung gemacht worden. Irrt sich also der Erklärende über die rechtlichen Folgen seiner Erklärung, die sich aufgrund der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung ergeben, berechtigt dies regelmäßig nicht zur Anfechtung. So ist z. B. der Irrtum ü...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 3 Rücktritt vom Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag i. S. d. §§ 320 ff. BGB. Gerät der Arbeitgeber mit der Zahlung einer vereinbarten Abfindung in Verzug und setzt ihm der Arbeitnehmer daraufhin eine Frist mit Ablehnungsandrohung, kann er nach Maßgabe von § 323 BGB von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sofern dieses Recht nicht vertraglich ausgeschlossen w...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 15 Salvatorische Klausel

Einzelne unwirksame Bestimmungen oder Teile eines vorformulierten Aufhebungsvertrags führen nicht dazu, dass dadurch der gesamte Vertrag nichtig wird. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Regelung in § 306 Abs. 1 BGB. Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit ist in § 306 Abs. 2 BGB festgelegt. Danach gelten anstelle der unwirksamen die gesetzlichen Regelungen. Die geltungserhaltende...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.3 Eigenschaftsirrtum

Nach § 119 Abs. 2 BGB berechtigt ein Irrtum über solche Eigenschaften einer Person oder Sache zur Anfechtung, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. In Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag kann dabei die Frage relevant werden, ob ein Irrtum über eine bestehende Schwangerschaft zugleich einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person darstellt, d...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2 Inhalt

Bei der Auslegung des Inhalts von Ausgleichsquittungen ist die Lebenserfahrung zu berücksichtigen, dass in der Regel ohne Gegenleistung auf Ansprüche nicht verzichtet wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss deshalb aus Gründen der Rechtsklarheit ein Verzicht im Text der Ausgleichsquittung zweifelsfrei zum Ausdruck kommen.[1] Die allgemeine Formulierung, ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.5.4 Sonderkündigungsschutz

Der Datenschutzbeauftragte genießt besonderen Schutz aufgrund seiner Stellung. Er darf von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden.[1] Die Abberufung ist nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig; die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsache...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.1 Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB)

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falls nicht abgegeben haben würde. Bei der Ausgleichsquittung ist eine Irrtumsanfechtung möglich, wenn der Arbeit...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

Wenn ein Arbeitnehmer zur Unterschrift unter die Ausgleichsquittung durch eine widerrechtliche Drohung bestimmt wurde, kann er die Ausgleichsquittung ebenfalls anfechten. Die Anfechtung kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die durch die Drohung verursachte Zwangslage aufhört. Als widerrechtliche Drohung, die einen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung einer...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.5 Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche

Von den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, in dem der Mindesturlaub für Arbeitnehmer festgeschrieben ist, kann nach § 13 BUrlG grundsätzlich nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Dies hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer auf den ihm zustehenden gesetzlichen Mindesturlaub i.H.v. 24 Werktagen nicht verzichten kann.[1] Auf den noch nicht genommenen gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.8 Schadensersatzansprüche

Der Verzicht in einer Ausgleichsquittung, welcher auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen Vertragsverletzung oder einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erfasst, ist nichtig (vgl. § 202 Abs. 1 BGB i.V.m. § 134 BGB). [1]mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3 Anfechtung und Widerruf

Wie jede Willenserklärung können auch die in der Ausgleichsquittung enthaltenen Erklärungen angefochten werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Ausgleichsquittungen nach den §§ 312, 355 BGB besteht nicht. Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich nicht um eine besondere "Vertriebsform", auf die allein sich diese Vorschrift beziehen.[1] Soweit Tarifverträge den Widerruf vors...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 3 Schutz vor Kündigung und Benachteiligung

Die Übernahme von Ehrenämtern stellt für den Arbeitgeber des ehrenamtlich Tätigen im Hauptarbeitsverhältnis grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Die mit der Wahrnehmung des Amts verbundenen Ausfallzeiten berechtigen den Arbeitgeber im Regelfall nicht zu einer personenbedingten Kündigung. Teilweise wird die Möglichkeit einer verhaltensbedingten Kündigung angenommen, sowe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 1.2 Rechtswirkungen

Die Rechtswirkungen der Ausgleichsquittung hängen von deren Rechtsnatur und damit vom Text der Ausgleichsquittung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falls ab. Wenn mit der Ausgleichsquittung lediglich der Empfang von unstreitig erhaltenen Arbeitspapieren oder Zahlungen bestätigt wird, stellt die Ausgleichsquittung lediglich ein Empfangsbekenntnis dar. Die Rec...mehr