Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust...mehr

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BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.2 Ausübung des Mitbestimmungsrechts

Im BetrVG ist nicht geregelt, in welcher Form der Betriebsrat seine Zustimmung in den mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen muss. Grundsätzlich stehen 2 Instrumente zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts zur Verfügung: die schriftformgebundene Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 BetrVG) und die richterrechtlich anerkannte formlose Regelungsabrede...mehr

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BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.1 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Einzelfallmaßnahmen

Die Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG bestehen in der Regel nur in allgemeinen, kollektiven Angelegenheiten und nicht bei Einzelfallmaßnahmen ohne Bezug zur übrigen Belegschaft. Praxis-Beispiel Kein Mitbestimmungsrecht in Einzelfällen: Festlegung einer individuellen Arbeitszeit für einen einzelnen Arbeitnehmer im Hinblick auf besondere persönliche Belange Anordnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.3 Einschränkung der Mitbestimmungsrechte

In Notfällen kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beschränkt sein. Ein Notfall soll dann vorliegen, wenn eine plötzliche, nicht vorhersehbare Situation eintritt, die zur Verhinderung nicht wiedergutzumachender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt.[1] Praxis-Beispiel Wann liegt ein "Notfall" vor? Bei Ausbruch eines Brandes, beim Auftreten einer Überschwemmung o...mehr

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BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.2 Mitbestimmung bei einseitigen eilbedürftigen Maßnahmen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bleibt auch in den sogenannten Eilfällen bestehen, in denen eine baldige Regelung erfolgen muss, der Betriebsrat aber noch nicht seine Zustimmung erteilt hat. Ein Eilfall liegt regelmäßig vor, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, aber der Zeitpunkt des Ereignisses nicht ohne Weiteres vorhersehbar ist (Lkw stand im Stau und muss n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.2 Wunschgehalt/selbstgewähltes Gehalt im aktuellen Kontext

Modelle wie Wunschgehalt oder selbstgewähltes Gehalt werden häufig im Zusammenhang mit New Pay diskutiert. In ihrer ursprünglichen, weitgehend freien Ausgestaltung sind sie jedoch unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt umsetzbar. Insbesondere das BAG-Urteil vom 16. Februar 2023 (8 AZR 450/21) hat klargestellt, dass Entgeltunterschiede nicht mit un...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 4.1 Was ist der Prüfungsmaßstab?

In Deutschland ist der Prüfungsmaßstab derzeit zweigleisig: Einerseits materiell-rechtlich (Entgeltgleichheit nach dem EntgTranspG/Art. 157 AEUV) und andererseits prozessual (Beweislastregime nach dem AGG). Materiell ist zu prüfen, ob gleiche Arbeit vorliegt und ob für einzelne Entgeltbestandteile oder Entgeltbedingungen eine Differenz zum Medianentgelt besteht, die (nicht) ...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 8 Legal Quick View: Anspruchsgrundlagen, Darlegungs- und Beweislast (Stand April 2026)

Aus arbeitsrechtlicher Sicht stehen im Zentrum der Entgeltgleichheit das Entgeltgleichheitsgebot sowie das Verbot unmittelbarer und mittelbarer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts. Maßgeblich ist, dass bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit kein geringeres Entgelt wegen des Geschlechts vereinbart oder gezahlt werden darf – und zwar bezogen auf sämtliche Entgeltbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzulehnen. Der Arbeitnehmer muss dabei u. U. mitwirken, weil er der eigentli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3.1 Arbeitnehmereigentum

Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Wenn der Arbeitnehmer nicht selbst Vorsorge für seine eingebrachten Sachen treffen kann, trifft den Arbeitgeber hierfür eine Obhuts- und Verwahrungspflicht. Für persönlich unentbehrliche Sachen (z. B. Straßenkleidung, Geld, Uhr) des Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3.2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Aus der Fürsorgepflicht leitet die Rechtsprechung ferner u. a. Folgendes ab: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Aussprechen einer fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt.[1] Spricht der Arbeitgeber gegenüber einem leitenden Angestellten eine außerordentliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / Zusammenfassung

Begriff Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus Haupt- und Nebenpflichten. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet diesen dazu, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der Interessen der gesamten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3.4 Weitere Bereiche

An sonstigen Einzelpflichten, die aus der Fürsorgepflicht hergeleitet werden, sind zu nennen: Beschaffung von Schutzkleidung durch den Arbeitgeber, Belehrung über Krankenversicherung oder die Möglichkeit betrieblicher Altersversorgung, Verhinderung der Überanstrengung des Arbeitnehmers, Entbindung von Schweigepflichten zur Rechtsverfolgung durch den Arbeitnehmer, Wiedereinst...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.4 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Voraussetzungen

Eine JAV ist nach § 60 Abs. 1 BetrVG zu wählen, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Maßgeblicher Stichtag dafür, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist der Tag der Wahl. Zieht sich diese über mehrere Tage hin, kommt es auf das Alter ...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.5 Keine Urlaubsentgeltreduzierung, kein Rückforderungsanspruch, keine Anrechnung des anderweitig erzielten Verdienstes

Rz. 12 Ursprünglich hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Auffassung vertreten, bei Verrichtung urlaubszweckwidriger Erwerbstätigkeit habe der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des für die entsprechende Zeit entrichteten Urlaubsentgelts, einschließlich des zusätzlichen Urlaubsgeldes gem. § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BGB. Schließlich sei ...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.2 Vorliegen eines wichtigen Grunds

Angesichts des Ausschlusses einer ordentlichen Kündigung stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen trotzdem aus verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Nach nahezu einhelliger Auffassung ist ein völliger Ausschluss des Rechts zur Kündigung – auch einer außerordentlichen – unzulässig.[1] Das in §§ 314, 626...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Urlaub soll nach der Gesetzesbegründung der "Erhaltung und Wiederauffrischung der Arbeitskraft dienen".[1] Es geht also um die selbstbestimmte Erholung des Arbeitnehmers im Sinne körperlicher, geistiger und seelischer Regeneration.[2] Zur Unterstützung dieses Zwecks beschränkt § 8 BUrlG das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG, seinen Urlaub zu...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.7 Personalrats-/Betriebsratsbeteiligung bei außerordentlicher Kündigung mit Auslauffrist

Die Betriebs- bzw. Personalratsbeteiligung bei einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer muss grundsätzlich wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen.[1] Stellt das Gesetz für die Mitwirkung des Betriebs- oder Personalrats bei der ordentlichen Kündigung schärfere Anforderungen auf als bei der a...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Während dieser Zeit darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. In besonderen Fällen (beipielsweise bei Betriebsstillegung oder schwerer Pflichtverletzung des Mitarbeiters) kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärun...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 5 Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs

Grundsätzlich ist der Abfindungsanspruch, wie jede andere Forderung auch, vererblich. Die Vererblichkeit setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Streitig ist, ob das Erleben des Auflösungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer Voraussetzung für das Entstehen und damit die Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs ist. Fehlt es hier an einer – empfehlenswe...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 11 Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen

Wird ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung geschlossen, ist das Verhältnis des Abfindungsanspruchs zu etwaigen Ansprüchen aus einem Sozialplan zu klären. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob eine Herausnahme von aus betrieblichen Gründen per Aufhebungsvertrag ausgeschiedenen Arbeitnehmern aus dem Sozialplan möglich ist. Dies ist regelmäßig zu vern...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.3 Entscheidung des Integrationsamtes

Bei einer ordentlichen Kündigung entscheidet das Integrationsamt nach schriftlichem oder elektronischem Antrag (§ 170 SGB IX), unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Arbeitsagentur, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und nach Anhörung des Betroffenen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wirkt eingeschränkt nach § 172 SGB IX. Danach hat es bei Betriebsstill...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.8 Betriebsbeauftragte

Unter dem Begriff "Betriebsbeauftragte" werden Beauftragte verstanden, die vom Arbeitgeber aus ganz unterschiedlichen Gründen zur Einhaltung und Kontrolle rechtlicher Vorschriften bestellt werden müssen. Betroffen sind die Bereiche der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des datenrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Bestellung und Abb...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.3 Ausschlussfrist von 2 Wochen

Auch die außerordentliche Kündigung nach § 34 Abs. 2 TVöD hat innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen zu erfolgen (vgl. Beitrag Kündigung, Ziff. 11). Die Frist beginnt mit Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Handelt es sich allerdings bei dem Kündigungsgrund um einen Dauertatbestand, so genügt es, dass dieser Dauertatbestand z. B. eine La...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen

"Unkündbarkeit" bedeutet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch nach Eintritt seiner Unkündbarkeit ordentlich kündigen. Für seine Kündigung gilt die Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD). Dem Arbeitgeber verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 8 BUrlG gilt für den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis gewährt wird. Damit findet die Vorschrift keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses lediglich eine Urlaubsabgeltung erhält, weshalb der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses trotz Zahlung einer Urlaubsabgeltung sofort ein neues Arbei...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 9 Verhältnis zwischen einzelvertraglicher Abfindung und Sozialplanleistungen

Zunächst stellt sich die Frage nach der sachlichen und persönlichen Reichweite eines Sozialplans. Für das Bestehen eines Sozialplananspruchs kommt es entscheidend darauf an, ob und wann der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlasst worden ist. Nach Auffassung des BAG gilt Folgendes: Scheidet ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung aufgrund eines Aufheb...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 6 Neuer Beendigungstatbestand

Ähnliche Probleme wie bei der Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs stellen sich dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Termin durch einen neuen Beendigungstatbestand (z. B. außerordentliche Kündigung) beendet wird. Praxis-Beispiel Fristlose Kündigung nach Aufhebungsvertrag Im Aufhebungsvertrag ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5 Schwerbehinderte Menschen

Gemäß § 168 SGB IX genießt einen besonderen Kündigungsschutz ein Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist (§ 2 Abs. 3 i. V. m. § 151 Abs. 2 SGB IX). Unter den besonderen Kündigungsschutz fallen auch leitende Angestellte, Auszubildende sowie in Heimarbeit Beschäftigte ...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.6.5 Auflösungsantrag

Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber bei einem Wahlbewerber einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG stellen kann. Hat der Arbeitgeber vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes eine – sozial nicht gerechtfertigte – ordentliche Kündigung erklärt und hierauf bezogen im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag gestellt und hat der Sonderkündigungsschutz...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 3.1 Erwerbstätigkeit

Rz. 3 Dem Arbeitnehmer ist es während seines Urlaubs verboten, eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu verrichten. Erwerbstätigkeit ist eine körperliche oder geistige selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit, die auf den Erwerb von Gegenleistungen, d. h. von Geld oder geldwerten Gütern (Sachwerte) gerichtet ist.[1] Das der Tätigkeit zugrunde liegende V...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.1 Keine Nichtigkeit entgegenstehender Verträge

Rz. 8 Verträge, die den Arbeitnehmer verpflichten, während seines Urlaubs eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu verrichten, sind nach h. M. nicht deshalb unwirksam. Denn § 8 BUrlG enthält kein gesetzliches Verbot i. S. d. § 134 BGB.[1] Zu Recht verweist das BAG in seiner Entscheidung vom 25.2.1988[2] darauf, dass § 8 BUrlG nur den Arbeitnehmer verpflichte...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.1 Zeitliche Geltung

Der Sonderkündigungsschutz findet keine Anwendung, soweit eine der in § 173 SGB IX angeführten Ausnahmen greift. Die wichtigste Ausnahme enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der ersten 6 Monate bedarf keiner Zustimmung. Unter Umständen kommt allerdings wie bei § 1 KSchG bei einem engen Zusammenhang eine Z...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.2 Widerrufsvorbehalt

In der Praxis werden Prozessvergleiche oftmals (von einer oder auch von beiden Parteien) widerruflich geschlossen. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vergleich dann hinfällig. Wird die Widerrufsfrist versäumt, gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte und nicht um eine gesetzliche Frist handelt.[1] Eine Wiederaufnahme d...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 13 Abfindung und Arbeitslosengeldanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (im Folgenden "Entlassungsentschädigung") gezahlt, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Beendigung ohne Einhaltung der Frist erfolgt, die der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber entspricht.[1] Die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungsfrist ...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.6.1 Überblick

Dieser Kündigungsschutz ist abgestuft. Für amtierende Mandatsträger und Wahlbewerber regelt § 15 KSchG einen weitgehenden Ausschluss der Kündigung dieser Arbeitnehmer. Danach ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebs- oder Personalrats oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur für die außerordentliche Kündigung. S...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 3.3 Urlaubszweckwidrigkeit

Rz. 6 Nicht jede Erwerbstätigkeit ist während des Urlaubs des Arbeitnehmers verboten, sondern nur die dem Urlaubszweck zuwiderlaufende. Urlaubszweck ist nach h.M. die Erholung des Arbeitnehmers im Sinne körperlicher, geistiger und seelischer Regeneration.[1] Damit ist eine Erwerbstätigkeit urlaubszweckwidrig, bei der die selbstbestimmte Erholung nicht mehr gewährleistet ist.[...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.4 Schadensersatzanspruch

Rz. 11 Ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs eine nach § 8 BUrlG verbotene Erwerbstätigkeit verrichtet, begeht grundsätzlich eine schuldhafte Nebenpflichtverletzung und kann sich deshalb nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig machen.[1] Meist wird es jedoch dem Arbeitgeber nicht gelingen, einen Schaden nachzuweisen. Denn ersetzbar ist nur ein adäquat kausal ver...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.6.4 Zustimmungsersetzungsverfahren

Stimmt der Betriebs- oder Personalrat der beabsichtigten fristlosen Kündigung nicht zu, so darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen, sondern kann lediglich nach § 103 BetrVG, § 55 Abs. 1BPersVG beim Arbeitsgericht bzw. beim Verwaltungsgericht beantragen, die verweigerte Zustimmung zur fristlosen Kündigung zu ersetzen. Im Hinblick auf die Frist des § 626 Abs. 2 BG...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Vor Ausspruch der Kündigung ist nicht nur der Betriebs- bzw. Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligten, sondern nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auch die Schwerbehindertenvertretung. Die Vorschrift (bis 1.1.2018 geregelt in § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB iX a.F) wurde durch Art. 2 des Bundesteilhabegesetzes vom 23.12.2016 eingeführt und lautet 6 "Die Kündigung eines schwerbehinderten M...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 3.2 Nicht erfasste Tätigkeiten

Rz. 4 Lediglich eine "Erwerbstätigkeit" ist verboten. Hierunter fallen also keine Tätigkeiten für eigene Zwecke ohne Vergütung, z.B. zum eigenen Nutzen am Eigentum[1], Arbeiten am eigenen Haus oder im Garten[2], Renovierung der Wohnung. Nach anderer Ansicht fallen solche Tätigkeiten zwar unter den Begriff der Erwerbstätigkeit, weil ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt und eine...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 10 Insolvenzrechtliche Behandlung des Abfindungsanspruchs

Die insolvenzrechtliche Einordnung von Abfindungsansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung. Eine Bevorrechtigung kommt demnach grundsätzlich nicht in Betracht. Vor einer Insolvenzeröffnung vertraglich oder tarifvertraglich begründete Abfindungsansprüche sind daher einfache Insolvenzforderungen.[1] Um eine sonstige Masseverbindlichkeit[2] ...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 12 Abfindung und Karenzentschädigung

Eine erhöhte Abfindungszahlung ersetzt keine unbedingte Zusage einer Karenzentschädigung i. S. d. § 74 HGB. Manipulationen sind hier nicht möglich. Es kann also nicht vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer gegen eine bestimmte, erhöhte Abfindungssumme ausscheidet und dafür auf eine ihm ansonsten zustehende Karenzentschädigung verzichtet. Hier ist der Arbeitnehmer nicht geh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.7 Abmahnung und Kündigung

Rz. 16 Verrichtet der Arbeitnehmer während seines Urlaubs eine urlaubszweckwidrige Erwerbstätigkeit, liegt eine arbeitsvertragliche Nebenpflichtverletzung vor. Diese Pflichtverletzung kann, wie jede arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, abgemahnt werden. Sind Abmahnungen erfolglos, kann verhaltensbedingt ordentlich gekündigt werden.[1] Der Ansicht von Natzel [2], eine Abmahnu...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 1 Fälligkeit der Abfindung

Im Grundsatz gilt § 271 Abs. 1 BGB: Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wird mangels abweichender Abreden sofort fällig. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, ist jedoch eine Fälligkeitsabrede zu empfehlen. Nach der Regelung des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat der Arbeitnehmer im Fall der Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung d...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 7 Tarifliche Ausschlussfrist

Ausschlussfristen[1] können auch Abfindungsansprüche erfassen. Ob ein Abfindungsanspruch einer tariflichen Ausschlussfrist unterfällt, hängt zunächst von dem Inhalt der zugrunde liegenden Tarifnorm ab. Tarifliche Verfallklauseln können einmal auf tarifliche Ansprüche oder sonstige, einzeln aufgeführte Forderungen beschränkt sein. In der Praxis haben sich jedoch Klauseln durc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 5 Tarifvertragliche Sonderregelungen

Rz. 17 § 13 Abs. 1 BUrlG gestattet die Abweichung von § 8 BUrlG durch Tarifverträge. § 13 Abs. 1 BUrlG verbietet jedoch Abweichungen von §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG. Damit ist das Prinzip des bezahlten Urlaubs gesetzlich verankert.[1] Deshalb sind die Tarifvertragsparteien nicht befugt, Regelungen zu treffen, die in den Bestand oder den Umfang des unabdingbaren gesetzlichen Mi...mehr