Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Krankengeldzuschuss / 2.2 Berechnungsgrundlage

Sofern es an einer ausdrücklich normierten Berechnungsgrundlage fehlt, sind Krankengeldzuschüsse in der Regel auf der Basis des Bruttokrankengeldes zu berechnen, es sei denn, in der Rechtsgrundlage (z. B. Tarifvertrag) ist etwas anderes bestimmt.[1] Ist tarifvertraglich beispielsweise die Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens geschuldet, so hat der A... mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 2 Außerordentliche Kündigung

Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen und damit einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Beide Seiten müssen zunächst dafür Sorge tragen, dass ihr Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in einer f... mehr

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Kündigungsfristen / 1 Gesetzliche Kündigungsfristen

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeiters oder eines Angestellten ist einheitlich für alle Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.[1] Praxis-Beispiel Gesetzliche Kündigungsfristen Der Arbeitgeber kann einem Angestellten, der noch keine 2 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt ist, noch am 2.9. zum 30.... mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 1.3 Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit

Eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen sozial zu rechtfertigen. Es muss sich jedoch um eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit handeln. Eine solche hat das BAG bejaht bei einer Minderleistung von 2/3 der Normalleistung.[1] Gibt es im Rahmen der dem Arbeitnehmer... mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 1.1 Langandauernde Einzelerkrankung

Eine ordentliche Kündigung wegen einer langandauernden Einzelerkrankung kommt als letztes Mittel erst dann in Betracht, wenn dem Arbeitgeber die Durchführung von Überbrückungsmaßnahmen (z. B. Einstellung von Aushilfskräften, Überstunden, personelle Umorganisation) nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs a... mehr

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Abmahnung / 6 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte Dem Arbeitnehmer steht ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung sowie auf Entfernung des Abmahnungsschreibens aus der Personalakte zu, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhalt... mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 3 Krankheitsbedingte Kündigung als Benachteiligung wegen Behinderung

Mit seinen Urteilen vom 28.4.2011[1] und 22.10.2009[2] hat das BAG eine Benachteiligung wegen Behinderung auch für den Fall abgelehnt, dass eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung rechtsunwirksam ist. Dies gilt zumindest dann, wenn keine weitergehenden Indizien vorgetragen werden, die entsprechend § 22 AGG die Vermutung begründen, dass über die... mehr

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Abmahnung / 3 Verhältnis zur Kündigung

Während die verhaltensbedingte Kündigung davon ausgeht, dass aufgrund mangelnder Anpassungswilligkeit des Arbeitnehmers die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, soll die Abmahnung dem Arbeitnehmer Gelegenheit geben, das beanstandete Verhalten zu ändern, um eine Kündigung zu vermeiden. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt si... mehr

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Personenbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Eine personenbedingte Kündigung ist in vielen Konstellationen denkbar. Die in der betrieblichen Praxis am häufigsten auftretenden Gründe sind Erkrankungen des Arbeitnehmers.[1] Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "Störquelle" beruhen... mehr

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Außerordentliche Kündigung / 2.3 Einhaltung der Ausschlussfrist

Die außerordentliche Kündigung kann nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis erlangt. Fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung. Ist die Frist bereits angelaufen,... mehr

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Kündigungsfristen / 3 Tarifvertragliche Kündigungsfristen

In Tarifverträgen können alle Kündigungsfristen und -termine verlängert oder verkürzt werden. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.[1] Die Tarifvertragsparteien si... mehr

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Abmahnung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein bestimmtes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung an. Ziel der Abmahnung ist es, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers für die Zukunft abzustellen und diesen zukünftig zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten. Die Abmahnung kann deshalb nur Wirkung e... mehr

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Abmahnung / 4.5 Frist bzw. Zeitpunkt der Abmahnung

Es gibt keine sogenannte Regelausschlussfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann.[1] Allerdings unterliegt das Recht zur Abmahnung der Verwirkung. Dieses greift dann, wenn der Abmahnungsberechtigte lange Zeit ohne Reaktion zuwartet (Zeitmoment, z. B. 6 Monate bis ein Jahr) und zudem durch sein Verhalten beim betroffenen Vertragspartner der ... mehr

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Krankengeldzuschuss / 2.1 Höhe

Die Höhe sowie die konkrete Berechnungsart der Bezuschussung kann individualvertraglich/kollektivrechtlich festgelegt werden. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn und soweit der Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Bezuschusst der Arbeitgeber das Krankengeld auf tarifvertraglicher und sonstiger kollektivrechtlicher oder individualvert... mehr

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Abmahnung / 4.6 Abmahnungsberechtigte Personen

Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern, wie z. B. Rechtsanwälten, und von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich ges... mehr

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Krankengeldzuschuss / 3 Weitere mögliche Anspruchsvoraussetzungen sowie Anspruchsbegrenzungen

Krankengeldzuschüsse können auf Basis weiterer Voraussetzungen und Beschränkungen gewährt werden. Insofern ist es möglich, Krankengeld erst an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen, beispielsweise an eine Beschäftigungsdauer von einem Jahr. Ebenso ist es möglich und anzuraten, die Dauer, für die der Krankengeldzuschuss gewährt werden soll, zu begrenzen. Dabei ist auch de... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Kündigung

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Kollektives Arbeitsrecht

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Teilzeit- und Befristungsrecht

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Vergütung

Zu den Entscheidungen zum Thema Entgeltgleichheit s. hier. mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Bewerbungsverfahren

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Diskriminierung im Arbeitsverhältnis

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Entgeltgleichheit

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Urlaub

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Weitere HR-relevante Entscheidungen

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Annahmeverzug

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Datenschutz

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Arbeitgeberbewertungsportale / 1.2 Grenzen

Generell muss diese Kritik sachlich und konstruktiv erfolgen. Das bedeutet vor allem: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen Keine Schmähkritik, Beleidigungen oder unwahre Tatsachen Keine Äußerung über Arbeitgeber/Unternehmen, zu denen kein Geschäftskontakt bestand Im laufenden Arbeitsverhältnis folgt dies bereits aus der Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB . H... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Aus- und Weiterbildung

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Gesetzesradar / 1.4 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e... mehr

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Arbeitsvertrag / 4 Wirkung von Arbeitgebererlassen

Verwaltungsanordnungen (Erlasse, Verfügungen, Rundschreiben, Richtlinien und dgl.) des Arbeitgebers sind keine Rechtsnormen. Es handelt sich hierbei vielmehr um Weisungen einer vorgesetzten Behörde gegenüber nachgeordneten Behörden bzw. mit ihrem Vollzug beauftragten Bediensteten. Erlasse haben – wie auch sonstige Verfügungen und Verwaltungsvorschriften – nur eine verwaltung... mehr

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Arbeitsvertrag / 5.1 Notwendige Bestandteile (Arbeitsvertrag und Niederschrift)

Einbeziehung des TVöD Da nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Zusammenhang mit den Einstellungsverhandlungen nicht gefragt werden darf (sogenanntes "Recht zur Lüge"), wird der Einheitlichkeit halber bei tarifgebundenen Arbeitgebern stets ausdrücklich die Geltung des TVöD im Arbeitsvertrag im Rahmen einer Bezugnahmeklausel (Einbeziehungsabrede) vereinbart. Dies ist der Weg, ... mehr

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Arbeitsvertrag / 2.1 Vereinbarungen über die Hauptrechte und Hauptpflichten (§ 2 Abs. 1 TVöD)

Hauptleistungsrechte- und pflichten sind die Arbeitsleistung Hierzu gehören auch Vereinbarungen über den Arbeitsort sowie über den zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung. die vertragliche Einbeziehung des TVöD [1] das Arbeitsentgelt Hierzu gehört z. B. die Zusage eines höheren (übertariflichen) Entgelts,[2] des Weiteren auch die Zusage von Schicht- und Wechselschichtzuschlägen.[3] e... mehr

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Arbeitsvertrag / 2.2 Nebenabreden (§ 2 Abs. 3 TVöD)

Nebenabreden sind alle einzelvertraglichen Vereinbarungen, die tariflich vorgesehen oder zulässig sind, z. B. Pauschalierung von Stundenvergütungen und Zeitzuschlägen (§ 24 Abs. 6 TVöD), Verzicht auf Probezeit oder Abkürzung der Probezeit (§ 2 Abs. 4 TVöD), Vereinbarung einer Pauschvergütung, Vereinbarung der Pflegesätze bei Gewährung von Diätverpflegung, Regelung der Arbeitszeit... mehr

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Arbeitsvertrag / 5.2 Fakultative Bestandteile

Abtretungsverbot § 399 BGB gibt die Möglichkeit, die Abtretung von Forderungen durch ein Abtretungsverbot zu verhindern. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber helfen, Unklarheiten beim Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung sowie die Belastung durch die Bearbeitung von Abtretungen zu vermeiden. Aufgrund einer Änderung des BGB zum 1.10.2021 sind vertragliche Abtretungsverbote... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 1.3 Kündigung durch Vertreter

Stellvertreter oder Organ Die Kündigung kann durch den Arbeitgeber als Kündigungsberechtigtem selbst erfolgen oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter. Unterzeichnet ein Vertreter des Arbeitgebers das Kündigungsschreiben, muss in diesem ein Zusatz auf das Vertretungsverhältnis hinweisen.[1] Zur Vorlage einer Vollmachtsurkunde, die dringend anzuraten ist, siehe sogl... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 1.1 Schriftform

Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Es handelt sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung jeder Kündigungserklärung, egal von welcher Partei. Kündigungen, die nicht schriftlich erfolgen, sondern z. B. per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp oder mündlich, sind unwirksam.[1] Die elektronische Form[2] ist nicht ausreichend.... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.4 Zugang unter Abwesenden

Machtbereich des Empfängers und Möglichkeit der Kenntnisnahme Wird eine Kündigung in Abwesenheit des Empfängers abgegeben, wird sie in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.[1] Das Risiko der (nachweisbaren) Übermittlung und Ankunft trägt der Kündigende. Einem Abwesenden ist die Kündigungserklärung zugegangen, wenn sie so in dessen Machtbereich gelangt, dass unter ü... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.10 Zugangsvereitelung

Verweigert ein Kündigungsempfänger grundlos die Annahme des Kündigungsschreibens oder vereitelt er wider Treu und Glauben den Zugang einer Kündigung, muss er sich nach § 162 BGB bzw. § 242 BGB so behandeln lassen, als sei ihm das Kündigungsschreiben zugegangen.[1] Vereitelung durch den Arbeitnehmer Der Empfänger einer Kündigung kann sich nach Treu und Glauben nicht auf den ver... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 2.1 Kündigung vor Dienstantritt

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann schon vor dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll. Möglich ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigung ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich wie nach Dienstantritt. Kommt einer Arbeitnehmerin besonderer Kündigungsschutz aufgrund des Mutterschutz... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.1 Minderjährige und Geschäftsunfähige

Kündigung eines Minderjährigen Ist der Betroffene im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung minderjährig, also noch nicht 18 Jahre alt, muss hinsichtlich der als Kündigungsempfänger geeigneten Person unterschieden werden: Geht es um die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses , kann die Kündigung nach § 131 Abs. 2 Satz 1 BGB nur gegenüber den gesetzlichen Vertretern erklärt... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 1.2 Angabe von Kündigungsgründen

Grundsatz: Keine Angabe erforderlich Die Angabe von Kündigungsgründen ist für die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich. Im Hinblick auf eine mögliche Selbstbindung auf bestimmte Kündigungsgründe ist es in der Regel auch nicht empfehlenswert, in der Kündigungserklärung selbst detaillierte Angaben zu den Gründen der Kündigung zu machen. Der E... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 2.2 Kündigung zur Unzeit

Die Kündigung darf nicht zur Unzeit erfolgen. Zwar führt nicht allein der Zeitpunkt der Kündigung zur Unwirksamkeit. Hinzukommen müssen weitere Umstände, die zu einer Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Arbeitnehmers, insbesondere auf Achtung seiner Persönlichkeit, führen. Praxis-Beispiel Kündigung am 24.12. Allein die Kündigung am 24.12. stellt für sich genommen noch... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.5 Dritte Personen auf Empfängerseite

Stellvertreter Auch beim Empfang einer Kündigungserklärung ist eine Stellvertretung durch Dritte möglich[1]; die Übergabe an einen bevollmächtigten Vertreter führt den Zugang unmittelbar herbei. Auf Arbeitnehmerseite kommt hier vor allem ein eingeschalteter Rechtsanwalt in Betracht, insbesondere wenn dieser bereits eine Prozessvollmacht vorgelegt hat, die üblicherweise auch d... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.6.1 Einwurfeinschreiben

Beim Einwurfeinschreiben wird das Schreiben vom Postbediensteten in den Wohnungsbriefkasten (oder das Postfach) des Empfängers eingeworfen und geht damit zu. Zum Nachweis des Zugangs nicht geeignet ist hierbei der Einlieferungsschein, den der Absender bei Aufgabe des Schreibens zur Post erhält. Dieser belegt lediglich die Einlieferung bei der Post und ermöglicht dem Absender ... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.3 Zugang unter Anwesenden

Beim Zugang unterscheidet das Gesetz, ob die Kündigung einem Anwesenden oder einem Abwesenden erklärt werden soll. Einem Anwesenden geht die Kündigung mit der Übergabe des Kündigungsschreibens sofort zu und wird damit wirksam. Es kommt nicht darauf an, ob oder wann der Empfänger es liest. Die Kündigung ist auch dann zugegangen, wenn der Arbeitnehmer das Schreiben zurückgibt.... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.6.2 Übergabeeinschreiben

Beim Übergabeeinschreiben wirft der Postbote das Schreiben nicht in den Briefkasten des Empfängers ein, sondern händigt es diesem oder einem empfangsbereiten Dritten im Haushalt des Empfängers gegen Unterschrift auf dem Auslieferungsschein aus. In der Variante "eigenhändig" wird es nur dem Empfänger oder einem besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Es geht zu, wenn es vom ... mehr