Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Entsorgungsbetriebe / 3 In-Kraft-Treten und Laufzeit

Der BT-E ist zeitgleich mit dem TVöD am 1.10.2005 in Kraft getreten. Der dem BT-E zugrunde liegende TVöD kann schriftlich gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres. Der frühestmögliche Beendigungstermin war der Ablauf des 31.12.2009. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung besteht auch ohne ausdrückliche Erwähnung unt...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.8 Reisezeit als Arbeitszeit (§ 46 Abs. 2 BT-E)

§ 46 Abs. 2 BT-E wurde eingefügt durch § 1 des Änderungsvertrages Nr. 3 v. 25. 10. 2020 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Entsorgung – (BT-E), gültig ab 1. 9. 2020. Mit dieser Änderung haben die Tarifvertragsparteien der Rechtsprechung des BAG Rechnung getragen, wonach eine gesetzliche Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB für Dienstreis...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.3.1 Befristung ohne Sachgrund (§ 42 Abs. 1 BT-E)

In § 42 BT-E haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine tarifliche Öffnungsklausel zu § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG verständigt. mit 3-maliger Verlängerung die Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten zu vereinbaren, ohne dass ein Befristungsgrund vorliegt; es darf keine schädliche Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber vorliegen. Hiervon abweichend e...mehr

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Rentner / 3.2 Befristung mit sachlichem Grund

Eine bei oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters getroffene Vereinbarung über die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI fällt, kann sachlich gerechtfertigt i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG sein, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ...mehr

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Rentner / 2 Altersgrenzen

Im Übrigen stellen weder der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – noch der Anspruch auf eine Rente wegen Alters für sich genommen einen Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.[1] Achtung Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mit Erreichen der Regelaltersgrenze[2] wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet. Hierfür...mehr

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Rentner / 1 Rechtsgrundlagen

Arbeitsrechtlich gelten grundsätzlich für Arbeitsverträge mit Rentnern dieselben Vorschriften wie für Arbeitsverträge mit anderen Personen. Rentnern stehen daher ebenfalls Ansprüche auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen sowie bezahlter Urlaub zu. Achtung Benachteiligungsverbot Als sachlicher Grund für eine schlechtere Bezahlung eines Teilzeitarbe...mehr

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Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

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Geschäftsführer / 5 Schadensersatzansprüche

Bestellt die Gesellschaft den Arbeitnehmer entgegen der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung nicht zum Geschäftsführer, ist dieser berechtigt, das Anstellungsverhältnis außerordentlich zu kündigen und im Wege des Schadensersatzes nach § 628 Abs. 2 BGB seine weitergehenden Vergütungsansprüche geltend zu machen.[1]mehr

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Geschäftsführer / 3.2 Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der Rechtsprechung des BAG aus § 621 BGB.[1] § 622 BGB ist nach den Ausführungen des BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Der BGH hat ausdrücklich eine abweichende Entscheidung getroffen und hält damit an sei...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.3 Beschäftigung

Rz. 13 Durch § 9 Abs. 1 wird die Beschäftigung von Arbeitnehmern untersagt. Der Begriff der Beschäftigung ist weiter zu verstehen als der Begriff der Arbeit. Daher umfasst der Begriff der Beschäftigung jede Art der Beschäftigung, unabhängig von der Arbeitszeit. Hieraus folgt, dass nicht nur eine Tätigkeit in Vollzeit, sondern auch eine geringfügige Beschäftigung oder eine Au...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Dem Betriebsrat steht im Zusammenhang mit der Lage der Arbeitszeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Kommt es zu einer Verschiebung der Sonntags- oder Feiertagsruhe, so ist der Betriebsrat zu beteiligen.[1] Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bisher arbeitsfreie Wochentage unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betrieb...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte...mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Kündigung

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Kollektives Arbeitsrecht

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Teilzeit- und Befristungsrecht

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Vergütung

Zu den Entscheidungen zum Thema Entgeltgleichheit s. hier.mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Bewerbungsverfahren

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Diskriminierung im Arbeitsverhältnis

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Entgeltgleichheit

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Datenschutz

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Urlaub

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Weitere HR-relevante Entscheidungen

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Aus- und Weiterbildung

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Annahmeverzug

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Gesetzesradar / 1.4 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Musikschullehrer / 3.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

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Musikschullehrer / 5.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 c) Abschnitt C (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) ist der Beschäftigte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TV-L bezieht, gilt sie entspr...mehr

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Musikschullehrer / 3.1 Beide Rechtsformen möglich

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

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Musikschullehrer / 3.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

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Musikschullehrer / 2 Honorarvertrag oder Arbeitsvertrag

Die Regelungen des TV-L sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind. Die Rechtsprechung hatte sich mit einer Reihe von...mehr

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Musikschullehrer / 3.2 Abgrenzungsmerkmale

Folgende Abgrenzungsmerkmale sind in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden: Wichtig Die Beurteilung, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, erfolgt individuell durch eine Gesamtschau der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse. Ob einzelne Merkmale für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, ist daher nicht entscheiden...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.1 Arbeitsrechtliche Rechtsfolgen

Wird das Vertragsverhältnis arbeitsrechtlich als Arbeitsverhältnis eingeordnet, finden auf das Rechtsverhältnis sämtliche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften Anwendung. Hierzu gehören insbesondere die gesetzlichen Regelungen über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, den Mindesturlaub, den Mutterschutz, den gesetzlichen Mindestlohn sowie die Vorsc...mehr

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Musikschullehrer / 1 Einleitung

Für Musikschullehrer im Angestelltenverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen tariflichen Regelungen. Abweichende Bestimmungen, die die Besonderheiten der Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub berücksichtigen, gibt es im Geltungsbereich des TV-L nicht. Aus finanziellen Gründen wurden Musikschullehrer häufig nur in Teilzeit als ab...mehr

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Musikschullehrer / 3.2.1 Vertragliche Merkmale

Keine Bedeutung hat die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses durch die Parteien. Die bloße Überschrift "Honorarvertrag" ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Der wirkliche Geschäftsinhalt wird nicht nur an den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen, sondern vor allem durch die praktische Durchführung des Vertrags bestimmt. Wird der Vertrag abweichend von den ...mehr

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Musikschullehrer / 2.1 Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung (Überblick)

Die jahrzehntelang praktizierte Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis beruhte auf der Annahme, dass Unterrichtstätigkeiten aufgrund ihrer pädagogischen Eigenverantwortlichkeit typischerweise auch selbstständig ausgeübt werden können. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb stets betont, dass Musikschullehrer – anders als Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen ...mehr

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Musikschullehrer / 3.3 Unterschiedliche Bewertung im Arbeits- und Sozialrecht

Die nachstehende Übersicht verdeutlicht, dass sich die maßgeblichen Abgrenzungskriterien für die Einordnung von Musikschullehrkräften als Arbeitnehmer oder selbstständig Tätige in ihrer Art zwar nicht grundlegend verändert haben, ihre rechtliche Gewichtung jedoch durch die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erheblich verschoben worden ist. Bereits nach der früher...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 3.2.2 Umfang der Tätigkeit

Der Umfang der Tätigkeit ist ebenfalls kein eindeutiges Kennzeichen für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis. Auch freie Mitarbeiter sind bestrebt, ein möglichst großes Arbeitspensum zu erhalten, da hiervon unmittelbar die Höhe ihres Honorars abhängig ist.[1] Andererseits kann auch bei der Ausführung von Tätigkeiten in geringem zeitlichen Umfang ein hohes Maß an Weisu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2.2 Rechtsfolgen

Die Feststellung, ob eine Musikschullehrkraft ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer oder als selbstständiger Dienstnehmer ausübt, besitzt sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialversicherungsrechtliche Bedeutung. Obwohl beide Rechtsgebiete hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit weitgehend auf dieselben tatsächlichen Umstände abstellen, verfolgen s...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 5.2 Arbeitszeit

Gemäß Nr. 3 a) Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minute...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.2 Zusatzversorgungskasse

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ihre Aufgabe ist die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu den gesetzlichen Renten. Sozialkassenbeitrag Der Sozialkassenbeitrag beträgt ab dem 1.7.2026 in den alten Bundesländern 19,82 %, in den neuen Bundesländern 18,37 %, in Berlin-West 25,25 % und in Berlin-Ost 23,75 %. I...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.3 Witterungsbedingte Arbeitsversäumnisse oder aus wirtschaftlichen Gründen

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung von Lohn, wenn die Arbeitsleistung ausschließlich aus zwingenden witterungsbedingten oder in der Schlechtwetterzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn der Lohnausfall des Arbeitnehmers in der Schlechtwetterzeit nicht durch Auflösung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schieds- und Schlichtungsve... / 1 Schiedsgerichtsverfahren

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schieds- und Schlichtungsve... / 2 Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sog. Schlichtungsausschüsse bilden.[1] Den Schlichtungsausschüssen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehör...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brückenteilzeit / 3 Das Verfahren bei Inanspruchnahme von Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit wird auf Verlangen des Beschäftigten bewilligt. Erforderlich ist gemäß § 9a Abs. 3 TzBfG i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ein entsprechender Antrag in Textform[1]; möglich ist damit insbesondere ein Antrag per E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Das weitere Verfahren entspricht dem bekannten Verfahren in § 8 TzBfG zur Durchsetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brückenteilzeit / 2.6 Erneuter Antrag

Beschäftigte können grundsätzlich beliebig oft Brückenteilzeit beantragen. Wichtig Erneuter Antrag Frühestens 1 Jahr nach Rückkehr aus der Brückenteilzeit kann der Arbeitnehmer eine erneute Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit oder Brückenteilzeit) verlangen.[1] Die Inanspruchnahme von Teilzeit nach anderen Rechtsgrundlagen sperrt jedoch nicht.[2] Für einen erneuten Antrag, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 2.1 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber keine willkürlichen, d. h. sachlich unbegründeten Unterschiede bei der Behandlung einzelner Arbeitnehmer oder bei verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern machen. Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht normiert und wurde von der Rechtsprechung aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 3.1 Rechtsanspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, war eine Auszahlung der Corona-Sonderzahlung an dessen Stelle nicht möglich. Ob der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf einer einzelvertraglichen Vereinbarung, einer tariflichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder auf betriebliche...mehr