Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.3 Abtretung und Verbraucherinsolvenz

Hat der Schuldner vor Insolvenzeröffnung eine Forderung auf Arbeitsentgelt für die spätere Zeit abgetreten oder verpfändet, ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Bezüge für die Zeit vor Ablauf von 2 Jahren nach dem Ende des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonats bezieht.[1] § 114 Abs. 1 InsO privilegiert Vorausabtretungen für die Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.4 Urkunde über Abtretungsvertrag und Rechtsverhältnis; Geschäftsbedingungen

Die abstrakte, vom Kausalgeschäft losgelöste Rechtsnatur der Einkommensabtretung[1] wird auch nicht dadurch geschmälert, dass ein der Abtretung zugrunde liegender Sicherungszweck (oder sonst ein Grundgeschäft) in der Abtretungsurkunde erwähnt wird. Die Anzeige der Abtretung durch den neuen Gläubiger berechtigt den Arbeitgeber daher, an den Zessionar auch dann zu zahlen, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.3 Unbedingte Sicherungsabtretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sittenwidrigkeit

Stets erforderlich ist die Bestimmtheit der abgetretenen Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens. Ist die Abtretung nicht an Bedingungen geknüpft, die den Umfang der abgetretenen Forderung ungewiss machen, so kommt es für das Bestimmtheitserfordernis auf die zu sichernde Forderung überhaupt nicht an. Möglich ist auch die Erstreckung des Sicherungszwecks auf alle bestehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ein-Euro-Job / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die in der Umgangssprache als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Tätigkeiten heißen offiziell Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.[1] Sie betreffen Menschen, die Bürgergeld beziehen. Diese können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 1.1 Begriff des Arbeitseinkommens

Als Arbeitseinkommen abtretbar ist jede Vergütung in Geld aus einem gegenwärtigen, künftigen oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Dazu gehört der Lohn der Arbeiter ebenso wie das Gehalt der Angestellten und Beamten. Weiter rechnen dazu Warte- und Ruhegelder[1] sowie Witwen- und Waisengelder und alle anderen Bezüge aus früheren Dienstleistungen, die vom vormaligen A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.5 Bezeichnung des abgetretenen Arbeitseinkommens im Abtretungsvertrag

Die Bezeichnung des Arbeitseinkommens im Abtretungsvertrag oder in der Abtretungserklärung hat die abgetretenen Entgeltansprüche möglichst genau zu benennen – die umfassende Einbeziehung aller Entgeltbestandteile im Fall von Pfändungen aufgrund der Aussage des § 850 Abs. 4 ZPO [1] gilt nicht im Fall von Abtretungen.[2] Gerade bei der in der Praxis üblichen Verwendung von Form...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.7 Bedingung, Zeitbestimmung

Die Abtretung kann nach dem Vertragswillen der Beteiligten unter einer Bedingung[1] oder unter einer Zeitbestimmung[2] vereinbart werden. Sie äußert Wirkungen, begründet mithin ein Gläubiger- und Einziehungsrecht des Zessionars erst ab Bedingungseintritt (aufschiebende Bedingung) oder nur bis Bedingungseintritt (auflösende Bedingung). Praxis-Beispiel Bedingung Abtretung nur fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.2 Bestimmtheit der forderungsabhängigen Sicherungsabtretung

Ist die Sicherungsabtretung im Einzelfall forderungsabhängig (bedingt) vereinbart, dann hat sie bestimmt oder bestimmbar zu sein. Unwirksam ist die Sicherungsabtretung, wenn sie an Bedingungen geknüpft ist, die den Umfang der abgetretenen Einkommensforderung ungewiss machen.[1] So hat der BGH[2] eine Einkommensabtretung "als Sicherheit für alle Forderungen der Bank, gleichgü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 8 Lohnabtretung und Kündigung

Die Mehrbelastung und Mehrarbeit des Arbeitgebers infolge von Pfändungen und ebenso von Lohnabtretungen rechtfertigt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Das gilt auch für mehrfache und wiederholte Pfändungen oder Abtretungen. Nur wenn dazu weitere Umstände treten, kann eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung zulässig und sozial gerechtfertigt sein. Das Bestehen e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.2 Geltendmachung und Beitreibung

Die Forderung auf Zahlung des abgetretenen Arbeitseinkommens bleibt ein arbeitsrechtlicher Anspruch. Für ihre Geltendmachung ist daher auch weiterhin das Arbeitsgericht ausschließlich zuständig.[1] Ein im Zeitpunkt der Abtretung über die Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens bereits anhängiger Rechtsstreit wird durch die Abtretung nicht berührt.[2] Hat der Neugläubiger ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.2 Zusammentreffen von Lohnabtretung und Lohnpfändung

Arbeitseinkommen kann, soweit nach § 400 BGB gesetzlich zulässig, abgetreten[1] und in gleichem Umfang nach §§ 850 ff. ZPO gepfändet werden.[2] Voraussetzung ist, dass sowohl die Abtretung als auch die Pfändung wirksam sind. Ist die Abtretung unwirksam, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden wirksamen Kausalgeschäft, z. B. dem Darlehensvertrag, kein vorrangiger Anspruch auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.5 Aufrechnungsmöglichkeiten

Der Arbeitgeber kann dem Neugläubiger nach § 404 BGB auch entgegenhalten, dass der Anspruch bereits durch Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer[1] vor der Abtretung erloschen ist. Gleichermaßen muss der Zessionar auch eine nach der Abtretung erfolgte Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer gegen sich gelten lassen, wenn der Arbeitgeber bei der Aufre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.1 Schutzbedürfnis und -vorschriften

Schutz bei Unkenntnis des Arbeitgebers über Abtretung Der Arbeitgeber steht bei dieser für ihn kaum noch überschaubaren Gestaltungsvielfalt und angesichts der Besonderheiten, die die Rechtsprechung herausgestellt hat, immer wieder vor der Frage, wie er im Einzelfall verfahren soll. Hat er bei forderungsabhängiger (bedingter) Abtretung[1] sowie bei unwirksamer (unbedingter) Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.1 Rechtslage bei Vorliegen mehrerer Abtretungen

Bei mehrfacher Abtretung ist grundsätzlich nur die zeitlich erste Abtretung wirksam (Prioritäts- oder Präventionsgrundsatz).[1] Sie bewirkt den Gläubigerwechsel[2], sodass jede spätere Abtretung unwirksam ist, weil der Zedent bei der weiteren Abtretung nicht mehr zur Verfügung befugter Rechtsinhaber ist. Wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitseinkommen an mehrere Gläubiger abtrit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.4 Einkommensabtretung und sonstige Vereinbarungen

Nicht immer ist Inhalt der Erklärung des Arbeitnehmers nur die Abtretung seines Arbeitseinkommens in bestimmtem Umfang. Vielfach bildet die Einkommensabtretung nur einen Teil des vom Neugläubiger mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrags. Oft ist die Abtretung in einem Kredit- oder Kaufvertrag enthalten und dient der Sicherung der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.1 Begriff und Wirkungen

Inanspruchnahme des abgetretenen Einkommens nur, wenn Arbeitnehmer nicht leistet Bei einer Sicherungsabtretung soll der Neugläubiger nach dem vertraglichen Einvernehmen der Beteiligten abgetretenes Arbeitseinkommen nur dann in Anspruch nehmen dürfen, wenn der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen dem Zessionar gegenüber nicht vertragsgemäß nachkommt, insbesondere ihm obliegende...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz. 69).[1] Unter unmittel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Vorzugweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden zunächst selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.3 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Argumentationsstrategien de... / 1 Der Zugang zur Geschäftsleitung

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit einen direkten Zugang zur Geschäftsleitung: Sie ist dem Leiter des Betriebs direkt unterstellt.[1] , [2] Im Konfliktfall – z. B. wenn keine Einigung über Vorschläge zu sicherheitstechnischen Maßnahmen erzielt werden kann – hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit, sich direkt an den Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2 Inhalt

Bei der Auslegung des Inhalts von Ausgleichsquittungen ist die Lebenserfahrung zu berücksichtigen, dass in der Regel ohne Gegenleistung auf Ansprüche nicht verzichtet wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss deshalb aus Gründen der Rechtsklarheit ein Verzicht im Text der Ausgleichsquittung zweifelsfrei zum Ausdruck kommen.[1] Die allgemeine Formulierung, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.5.4 Sonderkündigungsschutz

Der Datenschutzbeauftragte genießt besonderen Schutz aufgrund seiner Stellung. Er darf von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden.[1] Die Abberufung ist nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig; die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsache...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.1 Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB)

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falls nicht abgegeben haben würde. Bei der Ausgleichsquittung ist eine Irrtumsanfechtung möglich, wenn der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

Wenn ein Arbeitnehmer zur Unterschrift unter die Ausgleichsquittung durch eine widerrechtliche Drohung bestimmt wurde, kann er die Ausgleichsquittung ebenfalls anfechten. Die Anfechtung kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die durch die Drohung verursachte Zwangslage aufhört. Als widerrechtliche Drohung, die einen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.5 Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche

Von den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, in dem der Mindesturlaub für Arbeitnehmer festgeschrieben ist, kann nach § 13 BUrlG grundsätzlich nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Dies hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer auf den ihm zustehenden gesetzlichen Mindesturlaub i.H.v. 24 Werktagen nicht verzichten kann.[1] Auf den noch nicht genommenen gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.8 Schadensersatzansprüche

Der Verzicht in einer Ausgleichsquittung, welcher auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen Vertragsverletzung oder einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erfasst, ist nichtig (vgl. § 202 Abs. 1 BGB i.V.m. § 134 BGB). [1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3 Anfechtung und Widerruf

Wie jede Willenserklärung können auch die in der Ausgleichsquittung enthaltenen Erklärungen angefochten werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Ausgleichsquittungen nach den §§ 312, 355 BGB besteht nicht. Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich nicht um eine besondere "Vertriebsform", auf die allein sich diese Vorschrift beziehen.[1] Soweit Tarifverträge den Widerruf vors...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 10 Die Abgrenzung der Betriebe bzw. der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheiten untereinander, ist für die Wahl des Betriebsrats von besonderer Bedeutung. § 18 Abs. 2 BetrVG eröffnet deshalb die Möglichkeit, unabhängig von der Wahl eines Betriebsrats über die Frage der Zuordnung von Betriebsteilen und Kleinstbetrieben eine Entscheidung der Arbeitsgerichte i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 3 Schutz vor Kündigung und Benachteiligung

Die Übernahme von Ehrenämtern stellt für den Arbeitgeber des ehrenamtlich Tätigen im Hauptarbeitsverhältnis grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Die mit der Wahrnehmung des Amts verbundenen Ausfallzeiten berechtigen den Arbeitgeber im Regelfall nicht zu einer personenbedingten Kündigung. Teilweise wird die Möglichkeit einer verhaltensbedingten Kündigung angenommen, sowe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 1.2 Rechtswirkungen

Die Rechtswirkungen der Ausgleichsquittung hängen von deren Rechtsnatur und damit vom Text der Ausgleichsquittung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falls ab. Wenn mit der Ausgleichsquittung lediglich der Empfang von unstreitig erhaltenen Arbeitspapieren oder Zahlungen bestätigt wird, stellt die Ausgleichsquittung lediglich ein Empfangsbekenntnis dar. Die Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.10.2 Aufgaben und Befugnisse

Der Strahlenschutzverantwortliche legt bei der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten dessen Aufgaben, dessen innerbetrieblichen Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse schriftlich fest.[1] Die Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten ergeben sich aus § 72 Abs. 2 StrlSchG und §§ 43 f. StrlSchV. Er muss für die Einhaltung der dem Str...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / Zusammenfassung

Begriff Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das meist zum Wohl der Allgemeinheit (in Erfüllung staatsbürgerlicher, politischer oder religiöser Pflichten) oder in privaten Vereinen ausgeübt wird und nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Gelegentlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Tätigkeit von Übungsleitern und die damit verbundene lohnsteuer- un...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Ausgangssituation

Rz. 3 Ein Betriebsteil ist ein räumlich und/oder organisatorisch unterscheidbarer Betriebsbereich, der innerhalb eines Betriebs seine bestimmten Aufgaben zu erfüllen hat, aber in die gesamte Organisation des Betriebes eingegliedert ist (BAG, Beschluss v. 9.12.1992, 7 ABR 15/92). Nicht erforderlich ist, dass ein anderer arbeitstechnischer Zweck als im Hauptbetrieb selbst verf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.2 Ausübung des Mitbestimmungsrechts

Im BetrVG ist nicht geregelt, in welcher Form der Betriebsrat seine Zustimmung in den mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen muss. Grundsätzlich stehen 2 Instrumente zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts zur Verfügung: die schriftformgebundene Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 BetrVG) und die richterrechtlich anerkannte formlose Regelungsabrede...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.1 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Einzelfallmaßnahmen

Die Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG bestehen in der Regel nur in allgemeinen, kollektiven Angelegenheiten und nicht bei Einzelfallmaßnahmen ohne Bezug zur übrigen Belegschaft. Praxis-Beispiel Kein Mitbestimmungsrecht in Einzelfällen: Festlegung einer individuellen Arbeitszeit für einen einzelnen Arbeitnehmer im Hinblick auf besondere persönliche Belange Anordnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.3 Einschränkung der Mitbestimmungsrechte

In Notfällen kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beschränkt sein. Ein Notfall soll dann vorliegen, wenn eine plötzliche, nicht vorhersehbare Situation eintritt, die zur Verhinderung nicht wiedergutzumachender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt.[1] Praxis-Beispiel Wann liegt ein "Notfall" vor? Bei Ausbruch eines Brandes, beim Auftreten einer Überschwemmung o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.2 Mitbestimmung bei einseitigen eilbedürftigen Maßnahmen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bleibt auch in den sogenannten Eilfällen bestehen, in denen eine baldige Regelung erfolgen muss, der Betriebsrat aber noch nicht seine Zustimmung erteilt hat. Ein Eilfall liegt regelmäßig vor, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, aber der Zeitpunkt des Ereignisses nicht ohne Weiteres vorhersehbar ist (Lkw stand im Stau und muss n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.2 Wunschgehalt/selbstgewähltes Gehalt im aktuellen Kontext

Modelle wie Wunschgehalt oder selbstgewähltes Gehalt werden häufig im Zusammenhang mit New Pay diskutiert. In ihrer ursprünglichen, weitgehend freien Ausgestaltung sind sie jedoch unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt umsetzbar. Insbesondere das BAG-Urteil vom 16. Februar 2023 (8 AZR 450/21) hat klargestellt, dass Entgeltunterschiede nicht mit un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.2 Vereinbarung eines Überlegungs- und Widerrufsvorbehalts

Ein spezielles gesetzliches Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht für Aufhebungsverträge gibt es nicht. Zwar gelten Arbeitnehmer als "Verbraucher" i. S. v. § 13 BGB und Arbeitgeber als "Unternehmer" i. S. v. § 14 BGB.[1] Eine Aufhebungsvereinbarung, die im Betrieb geschlossen wird, etwa am Arbeitsplatz oder im Personalbüro, ist jedoch nicht außerhalb von Geschäftsräumen i. S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 2 Aufklärungs- und Hinweispflichten

Hinweispflicht auf Sperrzeit Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich nach § 38 SGB III schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit frühzeitig nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitsuchend melden. Die Verletzung der Pflicht führt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III zu einer Sperrzeit von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / Zusammenfassung

Überblick Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bedarf für ihre Wirksamkeit u. a. der Schriftform. Je nach Konstellation und beabsichtigter Regelung bestehen darüber hinaus zahlreiche Fallstricke, wie etwa die Unzulässigkeit bestimmter Bedingungen oder das Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige. Dieser Beitrag informiert über die rechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.4 Aufhebungsvertrag während Probezeit

Sieht der Arbeitgeber die Probezeit als nicht bestanden an, will er dem Arbeitnehmer aber eine weitere Bewährungschance einräumen, lässt sich eine faktische Verlängerung der Probezeit dadurch erreichen, dass der Arbeitsvertrag mit einer überschaubaren, längeren Frist einvernehmlich aufgehoben und dem Mitarbeiter für den Fall der Bewährung in der "Nachspielzeit" eine bedingte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 3 Aufhebungsverträge mit besonderen Personengruppen

Minderjährige können Aufhebungsverträge grundsätzlich nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen.[1] Hatte der gesetzliche Vertreter jedoch den Minderjährigen ermächtigt, das Arbeitsverhältnis zu begründen, kann er auch einen Aufhebungsvertrag ohne Zustimmung abschließen.[2] Nach allgemeiner Meinung umfasst die wirksame Ermächtigun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1 Rechtliche Grundlagen für die Wirksamkeit

Wie jeder Vertrag kommt auch der Aufhebungsvertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme.[1] Voraussetzung ist insoweit immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche Wille, das Arbeitsverhältnis sofort oder später zu beenden. Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden, ist nach § 154 Abs. 2 BGB re...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 4.1 Was ist der Prüfungsmaßstab?

In Deutschland ist der Prüfungsmaßstab derzeit zweigleisig: Einerseits materiell-rechtlich (Entgeltgleichheit nach dem EntgTranspG/Art. 157 AEUV) und andererseits prozessual (Beweislastregime nach dem AGG). Materiell ist zu prüfen, ob gleiche Arbeit vorliegt und ob für einzelne Entgeltbestandteile oder Entgeltbedingungen eine Differenz zum Medianentgelt besteht, die (nicht) ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 8 Legal Quick View: Anspruchsgrundlagen, Darlegungs- und Beweislast (Stand April 2026)

Aus arbeitsrechtlicher Sicht stehen im Zentrum der Entgeltgleichheit das Entgeltgleichheitsgebot sowie das Verbot unmittelbarer und mittelbarer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts. Maßgeblich ist, dass bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit kein geringeres Entgelt wegen des Geschlechts vereinbart oder gezahlt werden darf – und zwar bezogen auf sämtliche Entgeltbest...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.3 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr