Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.1 Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung

Wie schon der Vergütungsordnung sind auch der Entgeltordnung "Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung" vorangestellt. Übersicht zum Regelungsinhalt der Vorbemerkung zu allen Teilen der Entgeltordnung Vorbemerkung Nr. 1 Die Vorbemerkung Nr. 1 regelt das Verhältnis der Teile I und II zueinander. Danach stehen die beiden Teile grundsätzlich selbstständig nebeneinander. S...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 3.1 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung

Bei manchen Tätigkeitsmerkmalen ist die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig, wie z. B. in Teil I EG 14 Fg. 4, EG 15 Fg.2, Teil II Abschnitt 2.1 EG 15, Abschnitt 2.2 EG 15 Fg. 1,5,6,7, Abschnitt 2.3 EG 15, Abschnitt 4 EG 9 Fg.6, Abschnitt 11.1 EG 12, Abschnitt 11.4 EG 12, EG 11, Abschnitt 11.5 EG 9, Abschnitt 13 EG 9 Fg. 4. Die jeweili...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.2 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TV-L anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universale Ch...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.8 Der "sonstige Beschäftigte"

Viele Tätigkeitsmerkmale enthalten das Tatbestandsmerkmal "sonstige Beschäftigte", die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Der Begriff des "sonstigen Beschäftigten" wurde im Vergleich zur Vergütungsordnung materiell nicht verändert, daher sind die hierzu von der Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelten (strengen) Maß...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 1.2 Tätigkeitsmerkmale

Die weitere Gliederung erfolgt nach Entgeltgruppen, die die sog. Tätigkeitsmerkmale enthalten. Einige Entgeltgruppen werden in 2 oder mehr Fallgruppen unterteilt. Bei den Fallgruppen handelt es sich innerhalb einer Entgeltgruppe um eine Binnendifferenzierung; die jeweiligen Fallgruppen zu einer Entgeltgruppe sind gleichwertig. In der EntgO zum TV-L sind die Tätigkeitsmerkmale...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 3.2 Ständiger Vertreter

Sieht eine Eingruppierungsnorm als tarifliche Anforderung die Funktion eines "ständigen Vertreters" vor, ist hierunter gemäß der Vorbemerkungen Nr. 7 zu allen Teilen der Entgeltordnung nicht die Vertretung im Urlaub oder sonstiger Abwesenheit zu verstehen. In solchen Fällen handelt es sich um einen "ständigen Abwesenheitsvertreter", auf den ggf. § 14 TV-L Anwendung findet. D...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.6 "entsprechende Tätigkeit"

Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Für eine Vielzahl von Eingruppierungen wird neben der subjektiven Tätigkeit zusätzlich eine "entsprechende Tätigkeit" gefordert. Praxis-Beispiel Beispiele für Tätigkeitsmerkmale, die neben subjektiven Voraussetzungen eine entsprechende Tätigkeit fordern Teil I EntgO, EG 13 bis EG 15: neben der wissenschaftlichen Hochschulbi...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.7 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung, Minus-Eins-Regelung

Die Tarifvertragsparteien können die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen. Das kann zur Folge haben, dass Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten. Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigk...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.4 Baukastensystem und Heraushebungsmerkmale

Das Baukastenprinzip bedeutet, dass die Entgeltgruppen aufeinander aufbauen. Die Differenzierung erfolgt durch ein System steigender Anforderungen. Wichtig Bei der Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe müssen stets die Anforderungen der Grundeingruppierung (und ggf. der darauf aufbauenden Entgeltgruppen) erfüllt sein! Praxis-Beispiel Auszugehen ist von der Ausgangsentgel...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 1.3 Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen

An zahlreichen Stellen des TV-L wie der Entgeltordnung sind Protokollerklärungen angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.3 Spezialitätsgrundsatz: Das Verhältnis der 4 Teile der Entgeltordnung zueinander

Das Verhältnis der Teile I und II zueinander ist in Nr. 1 der Vorbemerkungen geregelt. Sofern für die Tätigkeit von Beschäftigten besondere/spezielle Tätigkeitsmerkmale in Teil II der Entgeltordnung ausgewiesen sind, gilt ausschließlich dieser Teil. Für diese Beschäftigten gelten die Tätigkeitsmerkmale des Teils I weder in der Entgeltgruppe, in der ihre Tätigkeit in Teil II ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren

Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i.V.m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2026 sein 18. Lebensjahr. Die Wahl zur JAV findet am 10.10.2026 statt...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.2 Bezahlung eines Zuschlags bei Mehrarbeit?

Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden erkennbar nicht synonym verwendet. Mit diesen unterschiedlichen Definitionen haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlagspflichtige Überstunde erst entstehen kann, wenn die Arbeitszeit für einen Vollbeschäftigten überschritten wird. Diese Differenzierung war bereits in der Vorgä...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10.1 Die Überstundendefinition (TVöD, TV-L bis 30.6.2026):

Bereits bisher enthält § 7 Abs. 8 TV-L eine gegenüber der grundsätzlichen Begriffsbestimmung der Überstunde in § 7 Abs. 7 TV-L eigenständige Definition für Überstunden im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors, im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit sowie im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit. Nach dem bisherigen Tarifwortlaut in § 7 Abs. 8 Buchst....mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 5 Darlegungs- und Beweislast

Die Frage, ob oder wann Überstunden entstanden bzw. auszugleichen sind, ist immer wieder eine Streitfrage zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Maßgebend ist hier vor allem die Beweislastverteilung: Macht der Arbeitnehmer einen Überstundenausgleich geltend, so muss er darlegen und beweisen, dass Überstunden angeordnet, mithin ausgleichspflichtig sind. In seiner Entscheidun...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10.5 Urteil des BAG vom 23.3.2017 zur "1. Alternative"

In der Entscheidung vom 23.3.2017[1] hat das BAG zu der o. g. nicht geklärten Frage zur "1. Fallkonstellation" Stellung genommen und entschieden, dass Überstunden für Teilzeitbeschäftigte bei Wechselschicht- und Schichtarbeit dann entstehen, wenn die im Dienstplan ausgewiesene tägliche Arbeitszeit aufgrund der Anordnung weiterer Stunden durch "ungeplante" Stunden überschritt...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 7 Freizeitausgleich bei Mehrarbeit/Überstunden

Nach § 8 Abs. 2 TV-L geht Freizeitausgleich bei Überstunden entsprechend der früheren Regelung in § 17 Abs. 5 BAT grundsätzlich einer Abgeltung durch Zahlung der Überstundenvergütung vor. Die Arbeitsbefreiung als Überstundenausgleich soll möglichst bis zum Ende des nächsten Kalendermonats, spätestens aber bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ableistung der Überstunde...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10.4 Urteil des BAG vom 25.4.2013 zur "2. Alternative"

Mit Urteil vom 25.4.2013 hat das BAG[1] hierzu entschieden, dass bei Stunden, die im Schichtplan festgelegt sind ("2. Fallkonstellation"), Überstunden nur dann entstehen können, wenn mehr Stunden vorgesehen sind, als ein Vollbeschäftigter nach § 6 Abs. 1 TVöD erbringen müsste. Ob tatsächlich Überstunden geleistet worden sind, ergibt sich in diesem Fall erst aus dem am Ende e...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.1 Leistungsarten

Kernstück eines Leistungsplans ist oft die Altersrente. Möglich ist grundsätzlich, diese als laufende Rente oder als Kapitaleinmalzahlung zuzusagen. Vorsicht ist geboten, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregelt ist, dass dieser nach seiner Entscheidung anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalzahlung leistet. In diesem Fall ...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 2 Nachteilsausgleich

Eine Art "Abfindungsanspruch" kann sich aus § 113 BetrVG ergeben. Weicht der Arbeitgeber von einem Interessenausgleich ohne zwingenden Grund ab oder führt er eine Betriebsänderung durch, ohne einen Interessenausgleich zu versuchen, sind den Arbeitnehmern die entstehenden Nachteile auszugleichen. Durch diese Vorschrift soll der Arbeitgeber durch Androhung finanzieller Sanktio...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.1 Grundsätze zur Abfindung aufgrund eines Sozialplans

Aus Sicht des Arbeitnehmers steht beim Ausscheiden häufig die Frage der Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans im Vordergrund. Aber auch der Arbeitgeber muss sich in eigenem Interesse damit befassen, da ansonsten wirtschaftliche Nachteile und/oder Folgestreitigkeiten drohen. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei Abfindungszahl...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Wichtig – und für manchen Arbeitnehmer überraschend – ist aber: Einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung – quasi einen "Abfindun...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.3 Tod des Arbeitnehmers und Sozialplanansprüche

Oftmals wird die Frage der Vererblichkeit eines Sozialplananspruchs streitig, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines sozialplanpflichtigen Personalabbaus nach Ausspruch einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrags ausscheiden soll, aber noch vor dem relevanten Beendigungszeitpunkt verstirbt. Mangelt es hier an einer ausdrücklichen Reg...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.4 Haftung

Der Arbeitgeber haftet außer bei der reinen Beitragszusage grundsätzlich für die Erfüllung seiner gegebenen Zusage.[1] Seine Einstandspflicht ist unabhängig vom gewählten Durchführungsweg, der Art der Finanzierung und erstreckt sich bei der Riester-Förderung auch auf die dem Arbeitnehmer gewährten Zulagen. Der Umfang seiner Haftung ist von der erteilten Zusage abhängig. Von ...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.2 Verfallbare Anwartschaften

Verfallbare Anwartschaften sind im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach § 191 Abs. 1, § 198 InsO hat dies zur Folge, dass der auf diese aufschiebend bedingte Forderung nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen ist. Die Auszahlung hat erst mit Eintritt des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer zu erfolgen. Allerdings hat der PSVaG für diese Anwartschaften d...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.1 Definition und Rechtsgrundlagen

Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung kann die Unterstützungskasse von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppen- oder Konzernkasse) getragen werden. Durch das Fehlen des Rechtsanspruchs und der Versicherungsaufsicht unterscheidet sie sich von den Direktversicherungen, den Pensionskassen und den Pensionsfonds. Der Betriebsrat ist i. d. ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.6 Wartezeit

Das BetrAVG kennt grundsätzlich keine Zeiten, die ein Arbeitnehmer nach Zusageerteilung abzuwarten hat, bevor er in ein Betriebsrentensystem aufgenommen wird. Der Zeitraum zwischen der Erklärung des Arbeitgebers, er werde nach Ablauf einer kalender- oder ereignisbestimmten Zeit eine Versorgungszusage erteilen, und der Zusageerteilung wird als "Vorschaltzeit" bezeichnet. Eine...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 5 Widerruf

Ansprüche auf bAV können nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt oder widerrufen werden. Deshalb enthalten Versorgungsordnungen häufig einen Widerrufsvorbehalt, der die Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Widerruf des Leistungsversprechens durch den Arbeitgeber festlegt. Der Arbeitgeber kann aber auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie z. B. Stö...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.1 Beitragsorientierte Leistungszusage

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage [1] sagt der Arbeitgeber eine Versorgungsleistung zu und teilt dem Arbeitnehmer den Betrag mit, den er für diese zur Finanzierung aufwendet. In der Praxis berechnet der Arbeitgeber daher oft die zugesagte Leistung anhand der Beiträge, die er für die Versorgung aufwenden möchte. Kerngedanke der beitragsorientierten Leistungsgestaltun...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.8 Fälligkeit

Leistungen der bAV werden fällig, wenn die in der Versorgungszusage vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintritt des Versorgungsfalls, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erfüllung der Wartezeit, Erreichung eines bestimmten Lebensalters). In der Versorgungszusage kann geregelt werden, dass der Anspruch auf eine bAV innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu mac...mehr

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Kündigung / 6 Verhältnismäßigkeit der Probezeit von befristeten Arbeitsverhältnissen

Wie lange darf eine Probezeit sein? Entscheidung: BAG, Urteil v. 30.10.2025, 2 AZR 160/24mehr

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Kündigung / 8 Kündigung nach Hetze bei WhatsApp

Kündigung nach Hetze bei WhatsApp Entscheidung: BAG, Urteil v. 24.8.2023, 2 AZR 17/23mehr

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Kündigung / 1 Freistellung nach Kündigung: Unwirksamkeit pauschaler Freistellungsklauseln

Freistellung nach Kündigung Entscheidung: BAG, Urteil v. 25.3.2026, 5 AZR 108/25mehr

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Kündigung / 7 Jobsuche während Freistellung in der Kündigungsfrist

Jobsuche während Freistellung in der Kündigungsfrist Entscheidung: BAG, Urteil v. 12.2.2025, 5 AZR 127/24mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.1 Abfindung von vertraglich unverfallbaren Anwartschaften und von Anwartschaften im laufenden Arbeitsverhältnis

§ 3 Abs. 1 BetrAVG verbietet grundsätzlich die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Abfindung laufender Betriebsrenten. Abfindbar bleiben vertraglich unverfallbare Anwartschaften. Möglich bleibt auch die Abfindung von Anwartschaften während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Vorausgesetzt, sie steht in keinem zei...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3.1 Definition

Wesentliches Kriterium ist, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, liegt keine Direktversicherung i. S. d. BetrAVG vor, selbst wenn der Arbeitgeber die Versicherungsbedingungen ausgehandelt hat.[1] Die Beiträge zur Direktversicherung können sowohl vom Arbeitgeber (auch wenn diesen Arbeitgeberbeiträgen eine Entgeltumwandl...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 1.4 Berechnung der Unverfallbarkeitsfrist

Für die Berechnung der Unverfallbarkeitsfrist gelten die Auslegungsvorschriften des BGB. Dabei ist zu beachten, dass eine Elternzeit bei der Berechnung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist voll anzurechnen ist. Zum Beginn und zum Ende der Unverfallbarkeitsfrist nach § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BetrAVG hat das BAG[1] entschieden, dass die Unverfallbarkeitsfrist mit dem B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.1 Tarifvertragliche Regelungen

Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind nicht selten. Zu denken ist etwa an Rationalisierungsschutzabkommen oder andere tarifliche Vereinbarungen, die quasi an die Stelle betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen durch einen Sozialplan treten. Ein Tarifvertrag und ein betrieblicher Sozialplan sind grundsätzlich nebeneinander ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 3.3 Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dabei bezugsberechtigt, liegt eine Direktversicherung vor.[1] Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen darf. Der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.3 Anspruchsberechtigte

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nur gegen den Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.[1] Einen Anspruch haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, bei denen keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgt ist bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Wahl

In Betrieben mit Betriebsrat und mit in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, unabhängig von ihrem Alter, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) gewählt.[1] Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer (obwohl die über 18-Jährigen auch ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.7 Auskunftsanspruch

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber oder dem Versorgungsträger auf die Mitteilung ob und wie ein Anspruch auf bAV erworben wird[1]; wie hoch der Anspruch auf bAV aus der bisher erbrochenen Anwartschaft ist und bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenzen voraussichtlich sein wird[2]; wie sich eine Beendi...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.9 Wertgleichheit der Entgeltumwandlung und Zillmerung

Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistung umgewandelt werden.[1] In der Literatur[2] wird die Auffassung vertreten, dass es für die Wertgleichheit bei einer Durchführung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse ausreicht, die umgewandelten Entgeltteile vollständig an den Versicher...mehr

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Kündigung / 5 Strenge Vorgaben bei Massenentlassungen

EuGH und BAG entscheiden über Massenentlassungen - keine Erleichterungen in Sicht Entscheidungen: EuGH, Urteile v. 30.10.2025, C-134/24 und C-402/24; nachfolgend: BAG, Urteile v. 1.4.2026, 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.1.2 Der Begriff des Arbeitsvorgangs in der neueren Rechtsprechung des BAG (Rechtsprechungsänderung)

Das BAG definiert den Arbeitsvorgang wie folgt: Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis. Die tarifliche Wertigkeit der verschiedenen Einzeltätigkeiten oder Arbeitsschritte bleiben dabei zunächst außer Betracht. Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten. Bei der Z...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 4.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar (siehe hierzu auch Ziff. 1.2.)....mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 1 TV-L mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Da das BAG seine ganz frühere Auffassung, dass Teiltätigkeiten, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgrup...mehr