Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.1 Öffentlich-rechtliche oder ehrenamtliche Pflichten

Ein persönliches Leistungshindernis i. S. d. § 616 BGB kann auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher und/oder ehrenamtlicher Verpflichtungen sein. Das gilt aber nur, wenn es sich um eine Pflicht handelt, der sich der Mitarbeiter aufgrund rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht entziehen kann. Das gilt z. B. bei der Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richter.[1] Die Ausübun...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 5 Urlaubsgeld und Mindestlohn

Urlaubsgeld kann auch als laufendes Entgelt ausgezahlt und als Folge auf den Mindestlohn angerechnet werden. Jahressonderzahlungen, die vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 geleistet werden, sind mindestlohnwirksam.[1] Dem Arbeitgeber ist es allerdings nicht gestattet, eine seinen Mitarbeitern bislang zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- o...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 1 Allgemeines

Vom Urlaubsentgelt i. S. d. § 11 Abs. 1 BUrlG zu unterscheiden ist das sog. Urlaubsgeld, das über das Urlaubsentgelt hinaus zusätzlich gezahlt wird. Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es nicht. Insbesondere sieht das BUrlG eine solche zusätzliche Zahlung nicht vor. Gleichwohl ist ein Anspruch auf Urlaubsgeld in vielen Tarifverträgen und Einzelarbeitsverträgen enthalten. ...mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.2 Arztbesuche

Arztbesuche ohne Vorliegen einer Krankheit können ebenfalls ein persönlicher Grund sein, wenn der Termin gesundheitlich erforderlich ist, z. B. Vorsorgeuntersuchungen oder Blutentnahmen. Außerdem muss das Aufsuchen des Arztes während der Arbeitszeit erforderlich sein.[1] Hierfür genügt es, dass der Betroffene auf die Termingestaltung keinen Einfluss nehmen kann und der Arzt ...mehr

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Wiedereinstellungsanspruch ... / 1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Ein Wiedereinstellungsanspruch ist möglich nach einer Verdachtskündigung, einer personenbedingten Kündigung oder einer betriebsbedingten Kündigung. Voraussetzungen für den Wiedereinstellungsanspruch sind: Die Kündigung ist wirksam (geworden). Der Wiedereinstellungsanspruch setzt eine wirksame Kündigung voraus. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Kündigung vom Arbeitsgeric...mehr

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Wiedereinstellungsanspruch ... / 1.3 Wiedereinstellung nach wirksamer personenbedingter Kündigung

Ob ein Wiedereinstellungsanspruch auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung möglich ist, hat das Bundesarbeitsgericht nicht abschließend entschieden, hält einen solchen Anspruch aber für möglich. Voraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung ist eine negative Gesundheitsprognose. Maßgebender Zeitpunkt für die Gesundheitsprognose bei einer Kündigung wegen langanhalten...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Überblick Auf die Bezahlung eines zusätzlichen, über die reguläre Entgeltfortzahlung hinausgehenden sog. "Urlaubsgeldes" besteht kein gesetzlicher Anspruch. Allerdings ist ein solches oft tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vorgesehen. Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit dem während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt, das als "Urlaubsentgelt" bezeichnet wird. Es...mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Für bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB sind nur individuelle Hinderungsgründe ausschlaggebend, die sich allein in der Sphäre des betroffenen Arbeitnehmers verwirklicht haben. Die Freistellung muss also nötig sein, weil der Beschäftigte aufgrund persönlicher Ereignisse an der Arbeitsleistung gehindert ist. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer im Stau steht,...mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.4 Erkrankung des Kindes

Auch die nötige Betreuung der Kinder mangels Alternativen ist ein persönlicher Grund nach § 616 BGB. Da der bezahlte Sonderurlaub nach § 616 BGB nur wenige Tage umfasst, kommt hier in der Regel das Kinderkrankengeld der Krankenkasse nach § 45 SGB V zum Tragen. Arbeitgeber können den Anspruch aus § 616 BGB aber nicht mit der Begründung verweigern, dem Mitarbeiter stehe ja ein...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 2.1 Verhinderung und Wegfall des Anspruchs

Arbeitgeber, die von vornherein verhindern möchten, dass für Mitarbeiter ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht, sollten die Zahlung nicht vertraglich festlegen, sondern jeweils mit einer freiwilligen Zusage verbinden. Diese kann z. B. durch ein persönliches Schreiben an alle Mitarbeiter erfolgen. Der Arbeitgeber muss in dem Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen, dass es si...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 5 Besonderheiten bei Befristungen ohne Sachgrund (Abs. 3)

Rz. 15 Für Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. oben Rz. 6), folgende Besonderheiten und Einschränkungen: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss mindestens 6 Monate betragen. § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 3 Vertragslaufzeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L ist der Abschluss eines kalendermäßig befristeten Vertrags (Zeitbefristung[1]) für die Dauer von mehr als 5 Jahren unzulässig. Diese Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 2 zur früheren SR 2y Nr. 1 BAT. Sie gilt nur für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 4 Bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD sind Arbeitnehmer, die mit Sachgrund auf der Grundlage eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt werden, bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT.[1] Sie gil...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 2 Berechnung des Teilurlaubs

Für alle Fallgestaltungen des Teilurlaubsanspruchs in § 5 Abs. 1 BUrlG gelten die folgenden Regeln zur Berechnung: Angefangene Monate begründen keinen Anspruch auf einen Teilurlaub. Endet ein Monat mit einem Sonn- oder Feiertag oder einem Tag, an dem für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen keine Arbeitspflicht bestanden hätte, so ist...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 4 Erstattung von überzahltem Urlaub

Hinsichtlich zu viel gewährten Urlaubs gilt das Rückforderungsverbot des § 5 Abs. 3 BUrlG. Dieser Fall wird z. B. dann praktisch relevant, wenn der Arbeitnehmer im 1. Halbjahr erhebliche Teile seines Jahresurlaubs nimmt und erst danach das Arbeitsverhältnis noch im 1. Kalenderhalbjahr beendet. Das für den zu viel gewährten Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt kann nach der zitiert...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 6 Tarifliche Regelung zum gesetzlichen Teilurlaub

§ 13 BUrlG gestattet grundsätzlich tarifliche Regelungen des in § 5 BUrlG geregelten Teilurlaubs, auch zum Nachteil der Arbeitnehmer.[1] So können Ansprüche auf Teilurlaub tariflich modifiziert werden. Es kann also eine andere Regelung der Teilurlaubsansprüche gefunden werden, die keinen vollen Urlaubstag ergeben. Grundsätzlich kann also generell eine Abrundung genauso wie ei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 2.1 Verhältnis zum TzBfG und anderen gesetzlichen Befristungsregelungen

Rz. 2 Das TzBfG ist die allgemeine gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen mit und ohne sachlichen Grund. Seine Befristungsregelungen gelten deshalb auch im Geltungsbereich des TVöD . § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD/TV-L/TV-H verweist hinsichtlich des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen des TzBfG und andere gesetz...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1.3 Austritt in der 1. Jahreshälfte

Schließlich gilt das Anteilsprinzip, wenn der Arbeitnehmer trotz erfüllter Wartezeit in der 1. Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet.[1] Praxis-Beispiel Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte Ein Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahren bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Genau zum Ablauf des 30.6. scheidet er schließlich aus dem Arbeitsverhältnis aus. In diesem Fall ist zwar die W...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 3 Übertragung von Teilurlaub

Der sich errechnende Teilurlaubsanspruch ist auf Wunsch des Arbeitnehmers auf das folgende Urlaubsjahr zu übertragen.[1] Die Übertragung muss grundsätzlich explizit und noch im Urlaubsjahr verlangt werden. Dafür reicht jede Handlung des Arbeitnehmers aus, mit der er für den Arbeitgeber deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen. Es reicht hingegen n...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 9.3.1 Grundsätzliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 27 Befristete Arbeitsverträge können vor Vertragsablauf nicht ordentlich gekündigt werden, sofern nicht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Der Kündigungsausschluss betrifft dabei sowohl den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten.[1] Die Kündigungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn ohne ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 8.2 Persönliche Übergabe

Die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens ist nur dann zu empfehlen, wenn ein Zeuge die persönliche Übergabe im Streitfall bestätigen kann. Step by Step Was ist zu tun? Der Vermieter oder Verwalter sorgen für einen Zeugen. Bei diesem kann es sich um einen anderen Hausbewohner, einen Mitarbeiter des Vermieters bzw. Verwalters oder auch einen sonstigen beliebigen Dritten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildschirmarbeit / 2 Abgrenzung zu Mobilem Arbeiten, Homeoffice und Heimarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV gelten nur bei Angestelltenverhältnissen, greifen dann aber unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbin...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 5 Unterbrechungen der Wartezeit

Lediglich Teilurlaube erwirbt ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er im 1. Halbjahr ein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber beendet und im 2. Halbjahr mit demselben Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis eingeht. Für jedes Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch dann je getrennt zu ermitteln. Eine Ausnahme sieht das BAG, wenn das weitere Arbeitsverhältnis nur für kurze Z...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 9.1 Beendigung bei Zeitbefristung

Rz. 25 Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag angegebenen Befristung. Dies gilt auch, wenn der Angestellte zwischenzeitlich einen Sonderkündigungsschutz erworben hat, z. B. nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).[1] Auch ein nach § 14 Abs. 2 Tz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 8.3 Probezeitkündigungen

Rz. 24 Innerhalb der Probezeit kann ein befristeter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten ordentlich gekündigt werden. Ob es sich um einen kalendermäßig befristeten oder einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag handelt, ist ebenso gleichgültig wie die Frage, ob es sich um einen Vertrag mit Sachgrund oder ohne Sachgrund handelt. Es gilt eine einheitliche Kündigungs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 7 Besonderheiten für Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe

Rz. 21 Die Tarifvertragsparteien des TVöD für den Bereich der Entsorgungsbetriebe haben in § 42 des Besonderen Teils Entsorgungsbetriebe von der Öffnungsklausel des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG Gebrauch gemacht. Danach kann unter anderem die Höchstdauer der Befristung durch Tarifvertrag abweichend vom Gesetz festgelegt werden. Nach § 42 Abs. 1 BT-E ist die kalendermäßige Befrist...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 8.2 Befristungen mit Sachgrund

Rz. 23 Bei Befristungen mit Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit in Anlehnung an § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L die ersten 6 Monate. Diese Probezeitdauer ist auch anzunehmen, wenn sich aus dem Arbeitsv...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.4 Fehlende Vollmacht

Ist der Kündigung keine Originalvollmacht beigefügt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Mieter kann sie deshalb nur unverzüglich zurückweisen. Das fehlende Vollmachtsexemplar hat überhaupt keine Konsequenzen, wenn der Mieter die Kündigung wegen des Vollmachtmangels nicht nach § 174 BGB zurückweist. Besonderheiten bei gesetzlicher Vertretung Der gesetzliche ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 4 Neue Definition der Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Die bisherige Überstundendefinition (bis 30. Juni 2026): Bereits bisher enthält § 7 Abs. 8 TV-L eine gegenüber der grundsätzlichen Begriffsbestimmung der Überstunde in § 7 Abs. 7 TV-L eigenständige Definition für Überstunden im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors, im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit sowie im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbei...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 4.3 Löschung von Abmahnungen aus der Personalakte

Für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte gibt es keine gesetzliche Frist. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses wird man bei leichten Pflichtverstößen eine Entfernungspflicht nach 3 Jahren annehmen können, wenn keine weiteren Verstöße hinzugekommen sind. Allerdings kann eine Abmahnung für eine spätere Interessenabwägung bei einer verhaltensbedingten K...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 5.2 Exkurs: "Datenschutz-Hopping"

In der arbeitsrechtlichen Praxis gewinnt zunehmend das sog. "Datenschutz-Hopping" an Bedeutung. Dabei machen insbesondere (abgelehnte) Bewerber, teilweise aber auch (ehemalige) Arbeitnehmer gezielt Ansprüche nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO geltend, ohne dass ein ernsthaftes Interesse an der Auskunft besteht. Ziel ist vielmehr, Datenschutzverstöße zu provozieren, um anschließend Sc...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 2.2 Begriffsdefinition "Aufbewahrungspflicht" und zeitliche Aufteilung

Hinweis Defintion: Aufbewahrungspflicht Aufbewahrungspflicht meint die Pflicht des Arbeitgebers, bestimmte geschäftliche Unterlagen in einer geordneten Form aufzubewahren, um diese bei einem berechtigten Verlangen Dritter, beispielsweise einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt, vorlegen zu können.[1] Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses trifft den Arbeitgeber neben d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arb...mehr

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Job Ghosting / 3.1.1 Zulässigkeit der Kündigung

Grundsätzlich sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses vor Dienstbeginn zulässig.[1] Die Umstände des Einzelfalls können zwar ergeben, dass die Kündigung für diesen Zeitraum ausgeschlossen ist, im Zweifelsfall ist aber von der Zulässigkeit auszugehen.[2] Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beginnt die Kündigun...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ...mehr

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Job Ghosting / 3.2 Ghosting seitens des Arbeitgebers

Seltener, aber gleichwohl denkbar sind Fälle, in denen der Arbeitgeber nach Vertragsschluss und vor dem vereinbarten Dienstbeginn den Kontakt zum zukünftigen Arbeitnehmer abbricht. Das Unterlassen weiterer Kommunikation an sich hat jedoch keine Rechtswirkungen, soweit nicht ausdrücklich bestimmte Informationspflichten vereinbart wurden. Wenn kein vertraglicher Kündigungsaussc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940),...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.4 Anspruch des Arbeitgebers gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer

Rz. 24 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist oder Zahlungen nicht mehr anfallen; in diesen Fällen gilt § 28e Abs. 1, d. h., der Arbeitgeber hat den vollen Beitrag zu zahlen (BT-Drs. 11/2221 S. 24). Mit Urteil v. 12.10.1977 (5 AZR 443/76) hat das BAG ausdrücklich klargestellt, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Ersta...mehr

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Job Ghosting / 3.1.3 Vereinbarung einer Vertragsstrafe

Ein vertraglicher Ausschluss der Kündigung vor Dienstantritt bietet für sich genommen wenig Schutz vor einem Ghosting des Arbeitnehmers. Der Kündigungsausschluss kann jedoch mit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe kombiniert werden. Bei einer pflichtwidrigen Kündigung des Arbeitnehmers hat er die Strafe zu zahlen, die zum einen als Abschreckung dient und zum anderen dem Ar...mehr

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Job Ghosting / 4.1 Ghosting seitens des Arbeitnehmers

Auch hier geht der Kontaktabbruch häufiger von Arbeitnehmern aus, indem diese schlicht nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Grundsätzlich kann auch für diese Konstellation eine Vertragsstrafe vereinbart und ggf. Schadensersatz verlangt werden, beispielsweise für die Überstunden anderer Mitarbeiter.[1] Die Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch sind die §§ 280 Abs. 1, 28...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.9 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 26 Wegen der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen sieht das SGB IX Schutzrechte und Ausgleichsansprüche in seinem Teil 3 (beginnend mit § 151) für den schwerbehinderten Personenkreis vor; z. B. müssen Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5 % davon für schwerbehinderte Menschen bereitstellen. Andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3.2 Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt: Nimmt der Arbeitnehmer nach einer Änderungskündigung das Änderungsangebot unter Vorbehalt an, kann er nicht auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den ursprünglichen Bedingungen klagen. Es besteht also kein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch. Der Vorbehalt hat die Wirkung, dass die geänderten Bedingungen zunächst bis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Die Entgegennahme von Erklärungen

Rz. 16 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist § 26 Abs. 2 BetrVG, nach dem ausschließlich der Betriebsratsvorsitzende – nur im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat zugehen müssen, befugt ist. Erst in diesem Zeitpunkt beginnen gesetzliche Fristen für die Stellungnahme des Betriebsrats (§ 102 Abs. 2 BetrVG oder § 99 ...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers. Ein einseit...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Für Ausfallzeiten wegen Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspru...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.2 Auswirkungen von Folgekündigungen

Wird die Folgekündigung vor der arbeitsgerichtlichen Entscheidung über die frühere Kündigung ausgesprochen, muss das Arbeitsgericht sie bei der Interessenabwägung berücksichtigen. Es überwiegen durch die Folgekündigung wieder die Interessen des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung. Die Weiterbeschäftigungsklage wird abgewiesen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Folgekündi...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.5 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen

Der Betriebsrat kann der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG mit der Begründung widersprechen, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei unter geänderten Bedingungen möglich, und dieser habe sein Einverständnis hiermit erklärt. Der Betriebsrat muss mitteilen, zu welchen Bedingungen die Weiterbeschäftigung möglich sei, z. B. mit geringer qualifizierten Tätigkeiten (...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Die Wahl des Vorsitzenden ist Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 2 Die Wahl von Vorsitzendem und Stellvertreter gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben eines mehrköpfigen Betriebsrats. Ein Verstoß hiergegen kann ein Grund zur gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats nach § 23 Abs. 1 BetrVG sein. Bedeutsamer ist jedoch, dass der Betriebsrat handlungsunfähig ist, solange kein Vorsitzender gewählt ist, da er in diesem Fall keinen gese...mehr