Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.2 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Die Finanzverwaltung[1] erkennt bisher die Pflegeaufwendungen nur an, wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung des Versicherers bzw. eine Bescheinigung über die Einstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) nachgewiesen wird[2], d. h. durch einen Ausweis nach dem Sozialgesetzbuch XI (Merkzeichen "H" – hilflos oder "Bl" – blind) oder durch einen Besche...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.5 Übertragung des Pauschbetrags

Da Kinder häufig keine oder geringere Einkünfte als ihre Eltern oder Großeltern haben und sich der Pauschbetrag bei ihnen daher steuerlich nicht auswirkt, lässt § 33b Abs. 5 EStG bei Kindern, für die ein Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs-Freibetrag[1] oder Kindergeld gewährt wird, auf Antrag eine Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags zu. ...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.2 Pflege in der eigenen Wohnung

Wird der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Steuerpflichtigen betreut, kommen – wenn die Zwangsläufigkeit gegeben ist[1] – folgende Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung in Betracht: Kosten einer angestellten Pflegekraft [2], für einen Pflegedienst oder für die Betreuung durch die Sozialstation, Aufwendungen für die vorübergehende Unterbrin...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.3.1 Unterbringung in einem Wohnheim

Bei den Kosten für die – nicht krankheits- bzw. pflegebedingte – Unterbringung eines Angehörigen in einem Wohnheim (Altenwohnheim, Seniorenwohnstift) handelt es sich, ebenso wie bei den Kosten des Steuerpflichtigen für seine eigene Heimunterbringung[1], um typische Unterhaltsleistungen. Sie können daher nach § 33a Abs. 1 EStG nur mit dem Unterhaltshöchstbetrag abgesetzt werd...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.3.3 Unterbringung eines Kindes zur Pflege in einem Heim

Bei der krankheits- bzw. pflegebedingten Unterbringung eines Kindes in einem Heim sind die gesamten Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Eine Aufteilung in einen mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld abgegoltenen Anteil für die Unterbringung und einen darüber hinaus nach § 33 EStG zu berücksichtigenden Pflegeanteil ist nicht vorzunehmen. Vielmehr gehören zu...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.7 Kuraufwendungen

Die Kurkosten können neben dem Pauschbetrag geltend gemacht werden, wenn die Zwangsläufigkeit nachgewiesen wird.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.5 Operation

Kosten einer Operation sind außerordentliche Kosten, die auch dann neben dem Pauschbetrag abziehbar sind, wenn sie zwar mit der Behinderung zusammenhängen, sich jedoch wegen ihrer Einmaligkeit einer Typisierung entziehen.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.8 Führerschein

Führerscheinkosten für ein schwer geh- und stehbehindertes Kind können neben den Pauschbeträgen nach § 33 EStG berücksichtigt werden.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.10 Medikamente

Kosten für Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung erforderlich sind, sind ebenso wie die Aufwendungen für Arzneien für andere Erkrankungen neben den Pauschbeträgen nach § 33 EStG zu berücksichtigen.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.11 Heilbehandlungen, Arztkosten

Die Aufwendungen sind neben den Pauschbeträgen abziehbar.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.3 Verfahren

Die Inanspruchnahme des Pauschbetrags setzt an sich keinen Antrag voraus. Das Finanzamt kann den Pauschbetrag aber grundsätzlich nur berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige entsprechende Angaben macht und dadurch sein Begehren erkennbar wird. Macht der Behinderte jedoch von seinem Wahlrecht Gebrauch und wählt er statt des Pauschbetrags den Abzug seiner einzeln nachgewiese...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.6 Heimunterbringung

Nimmt der Steuerpflichtige den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 EUR in Anspruch, sind damit auch die Unterbringungskosten in einem Pflegeheim abgegolten. Diese können daher nicht zusätzlich zu dem Pauschbetrag nach § 33 EStG geltend gemacht werden.[1]mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.6 Förderausschluss

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.[1] Die Steuerermäßigung ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen die Steuerbegünstigung für Modernisierungsaufwend...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.2 "Opfergrenze" des Unterhaltszahlenden

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist nur dann möglich, wenn und soweit der Unterhaltsleistende unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts und des Unterhalts für bevorrechtigte Unterhaltsberechtigte die Unterhaltsleistungen zu erbringen. Es müssen di...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7 Abziehbare Unterhaltsaufwendungen/Abzugsbeschränkung durch die Opfergrenze und Aufteilung des verfügbaren Nettoeinkommens (bei sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaften)

Grundsätzlich können Unterhaltsaufwendungen für andere als gem. § 1609 BGB vorrangig unterhaltsberechtigte Personen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen n...mehr

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Schulgeld: Steuerliche Abzu... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Zum Schulgeld i. S. d. gesetzlichen Regelung gehören alle Beträge, die die Eltern für die Unterrichtung ihrer Kinder und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Schule zahlen. Aus diesem Schulgeld kann nicht ein Teil herausgerechnet werden, der als Spende abziehbar ist.[1] Über das Schulgeld hinausgehende freiwillige Leistungen, etwa Einzelspenden für besondere Veransta...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 "Ansatzstelle"

Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Es ergibt sich damit folgende neue Berechnungsreichenfolge zum zu versteuernden Einkommen:mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.5 Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens

Dem Nettoeinkommen[1] der jeweiligen Elternteile der Haushaltsgemeinschaft ist, wie oben bereits dargelegt, das anteilige Kindergeld hinzuzurechnen. Im nächsten Rechenschritt werden die Nettoeinkommen addiert, und dann das gemeinsame Nettoeinkommen gemindert um den Mindestunterhalt für das Kind oder die Kinder. Der verbleibende Betrag ist das verfügbare Nettoeinkommen des Haus...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.6 Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen nach der Vorschrift des § 33 EStG können nur insoweit bei der Bildung eines Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden, als sie die voraussichtliche zumutbare Belastung übersteigen. Wer die Aufwendungen getragen hat, ist ohne Bedeutung. So können z. B. Krankheitskosten der Ehefrau als Lohnsteuerabzugsmerkmal des Ehemanns ...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.3 Antragsgrenze von 600 EUR

Das Gesetz unterscheidet Ermäßigungsgründe, die nur unter Beachtung einer betragsmäßigen Grenze zu einem Freibetrag führen, von solchen, die uneingeschränkt zum Ansatz kommen.[1] Ein Antrag auf Gewährung eines Lohnsteuerfreibetrags wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen sowie des Steuerentlastungsbetrags für alleinerziehende...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.7 Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene nach § 33b Abs. 1 bis 5 EStG

Diese Pauschbeträge werden automatisch als Lohnsteuerabzugsmerkmal berücksichtigt, falls bereits für das Vorjahr eine Steuerermäßigung gewährt worden ist. Die auf ein Jahr begrenzte Gültigkeitsdauer für die Berücksichtigung von Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren gilt aufgrund ausdrücklicher Regelung nicht für den Freibetrag für Behinderte und Hinterbliebene. Hier...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.1 Gesetzliche Aufzählung

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für folgende Aufwendungen lässt der Gesetzgeber die Bildung eines Lohnsteuerfreibetrags al...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.3 Vorbehaltsnießbrauch

Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der ­Übertragung des Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem über­tragenen Grundstück bestellt wird. Einem Vorbehaltsnießbraucher ist ein Schenker gleichzustellen, der mit dem Beschenkten im Voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede über den Erwerb eines bestimmten Grundstücks tri...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.5 Glaubensverschiedene Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird die KiSt nur von dem Ehegatten erhoben, der Mitglied der steuerberechtigten und steuererhebenden ­Religionsgemeinschaft ist. Der Anteil des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten an der gemeinschaftlichen Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei Anwendung des Einkommensteuer-Grundta...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.5 Verfahren

Mit dem elektronischen Datenabruf im ELStAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine virtuelle, elektronische Lohnsteuerkarte. Bei der Lohnsteuerberechnung darf der Arbeitgeber nur die vom BZSt mitgeteilten ELStAM-Daten anwenden.[1] Er ist an diese gebunden (Maßgeblichkeit der elektronisch bescheinigten Besteuerungsmerkmale). Der Lohnsteuerfreibetrag setzt...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.6 Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Das besondere Kirchgeld wird in einigen Bundesländern von Ehegatten erhoben, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Um eine glaubensverschiedene Ehe handelt es sich, wenn nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Kirche angehört. Dabei ist es unerheblich, ob der andere Ehegatte gar keiner Kirche oder ob er einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört, die zwar ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§ 33a EStG)

Rz. 877 Unter die besonderen außergewöhnlichen Belastungen fallen: aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 859 Gesetzlich sind außergewöhnliche Belastungen gegliedert in: a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflich...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / III. Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG – Verlustabzug/Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen/außergewöhnliche Belastungen

Rz. 758 Eine Unterhaltsrelevanz ergibt sich aus dem Grundsatz der Ableitung des Unterhaltseinkommens aus dem steuerlichen Einkommen. 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Wiederkehrende Wahlrechtsausübung

Rz. 789 Der Steuerpflichtige muss sich für jedes Veranlagungsjahr für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33a Abs. 1 EStG entscheiden. Der Antrag ist rechtsgestaltend, weil aus den in § 12 Nr. 2 EStG ertragsteuerlich unbeachtlichen Unterhaltszahlungen abziehbare Sonderausgaben werden. Der Antrag ist Merkmal des gesetzl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

aa) Unterhaltszahlungen Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ii) Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

(1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach tri...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Vorsorgeaufwendungen

a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Verlustabzug nach § 10d EStG

Rz. 760 Wenn Verluste im Wege des Verlustausgleichs (vgl. Rdn 743 ff.) nicht ausgeglichen werden können, besteht für sie die Möglichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Der Verlustabzug wird unterteilt nach Verlustrücktrag und Verlustvortrag. a) Verlustrücktrag Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrag...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Pauschbetrag

Rz. 777 Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 EUR, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR gewährt, § 10c EStG. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Sonderausgaben-Pauschbetrag, 10c S. 2 EstG.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Vorsorgeaufwendungen im Unterhaltsrecht

aa) Beitragszahlungen während des Zusammenlebens Rz. 834 Generell sind Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig und anzuerkennen, wenn sie schon während des Zusammenlebens mit dem Ehepartner getätigt worden sind. Derartige Beträge standen während der Ehe für den Konsum nicht mehr zur Verfügung.[627] bb) 20 %- und 4 %- Grenze Rz. 835 Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Be...mehr