Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Begünstigungsbetrag

Rz. 2b Begünstigt sind die nicht entnommenen Gewinne, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt unverändert nach § 2 Abs. 2 bis 5 EStG und wird somit von § 34a EStG als Steuerermäßigung nicht berührt.[1] Erzielt der Stpfl. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Verluste neben den begünstigten Einkünften, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 3. Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?

Aufwendungen, die Ihnen für den Unterhalt von Personen entstanden sind, die aus der Ukraine geflohen sind, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die Voraussetzungen des § 33a Einkommensteuergesetz vorliegen. Das heißt, Sie haben bedürftige Personen unterhalten, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Beispi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Allgemeines

Rz. 221 Die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge, Abs. 1 Nr. 2, bis Vz 2004, und Abs. 1 Nr. 2 und 3, ab Vz 2005) können gem. Abs. 3 (bis Vz 2004) und Abs. 3, 4 (ab Vz 2005) nur in begrenzter Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 4 EStG) abgezogen werden. Das BVerfG hat die Begrenzung auf feste Höchstbeträge für verfassungsgemäß angesehen.[1] Die Neuregelung ab ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.4 Konkurrenz zu § 33a Abs. 1 EStG

Rz. 170s § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und § 33a Abs. 1 EStG (Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen) sind nicht nebeneinander anwendbar. Der Stpfl. kann den Abzug nur nach der einen oder anderen Vorschrift in Anspruch nehmen. § 33a Abs. 1 EStG findet auch auf die den Betrag von 13.805 EUR übersteigenden Aufwendungen keine Anwendung. Unterhaltsleistungen für Vorjahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6.3 Konkurrenz zu § 33 EStG

Rz. 152 Soweit Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder die Berufsausbildung des Ehegatten dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wird durch § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG eine Berücksichtigung nicht ausgeschlossen. Nr. 7 ist eine Spezialvorschrift, die im Übrigen § 33 EStG unberührt lässt (§ 33 Abs. 2 S. 2 2. Halbs. EStG).[1] Rz. 153–168 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.6 Hälftiger Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Nr. 4 EStG a. F.

Rz. 253 Vorsorgeaufwendungen, die die nach Abs. 3 Nr. 1 bis 3 abziehbaren Beträge übersteigen, können grundsätzlich zur Hälfte, höchstens bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags nach Abs. 3 Nr. 1 abgezogen werden. Überschießende Beträge werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt; sie können auch nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (§ 33 Abs. 2 S. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.5 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 145 Abziehbar sind die Kosten der eigentlichen Berufsausbildung. Das sind zunächst die unmittelbar der Ausbildung oder Weiterbildung dienenden Kosten wie Schul-, Lehrgangs-, Studien-, Tagungs- oder sonstige Veranstaltungskosten, Kosten für Lernmaterialien, Fachliteratur, Kosten für die Zulassung zu Prüfungen, Druckkosten der Dissertation u. Ä.[1] Dazu gehören auch Fahrtk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 170f Nur unbeschränkt Stpfl. können die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abziehen. Beschränkt Stpfl. können Unterhaltsleistungen weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Weitere Voraussetzung des Sonderausgabenabzugs der Unterhaltsleistungen ist grundsätzlich (Rz. 170) die unbeschränkte Stpfl. des Unterhaltsb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 170 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG inhaltsgleich zu § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG geworden. Es können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl. (s. aber Rz. 170f.) Ehegatten auf Antrag und mit Zustimmung des Empfängers bis zu einem Höchstbetrag abgezogen werden (sog. Realsplitting). Der Höchstbetrag beträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.1 Unterhaltsleistungen

Rz. 170c Gem.§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder den getrennt lebenden Lebenspartner oder den Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist (§ 14 LPartG), abziehbar. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist in Abs. 1a Nr. 1 nicht definiert. Nach überwiegender Auffassung entspric...mehr

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Repräsentationsaufwendungen / 3 Gemischte Aufwendungen­

In der Vergangenheit waren gemischte Aufwendungen, bei denen z. T. – nicht nur geringfügig – ein Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit besteht, nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, als sie betrieblich oder beruflich veranlasst waren und wenn sich dieser Teil nach objektiven Merkmalen und Unterlagen von den Ausgaben, die der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Nicht zu berücksichtigende Beträge

Rz. 40 Nicht zu berücksichtigen sind die Beträge, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind, also Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 56 Können negative Einkünfte nicht oder nicht vollen Umfangs durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden oder macht der Stpfl. von seinem Wahlrecht Gebrauch und trägt nicht oder nur eingeschränkt zurück, sind die negativen Einkünfte in den folgenden Vz bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 44 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Diese Regelung gilt ab Vz 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis Vz 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurde. Ei...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Pflichtteil als Werbungskosten, Betriebsausgabe oder außergewöhnliche Belastung

Rz. 57 Die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs ist für den Erben und den Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich einkommensteuerneutral. Insbesondere mindert die Zahlungsbelastung nicht die ertragsteuerlichen Einkünfte oder stellt einkommensteuerrelevante Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastungen dar.[49]mehr

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§ 3 Der Erbfall / IV. Durch den Erbfall ausgelöste Kosten und Einkommensteuer

Rz. 184 Die durch den Erbfall ausgelösten Kosten und Nachlassverbindlichkeiten stellen Privataufwendungen dar, denen keine einkommensteuerliche Relevanz zukommt. Dies gilt insbesondere für Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, die erbschaftsteuerlich grundsätzlich gem. § 10 Abs. 6a ErbStG abzugsfähig sind (siehe Rdn 121 ff.). Gleiches gilt für die Prozesskosten (gerichtlich...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Kosten- und Lastentragung

Rz. 108 Einkommensteuerlich ist bei vermietetem Grundbesitz die über das Gesetz hinausgehende Belastung des Vorbehaltsnießbrauchers geboten (sog. Nettonießbrauch), um den Nießbraucher die volle Anerkennung der Lasten als Werbungskosten zu ermöglichen. Trägt er diese nämlich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kommt es zu einen steuerschädlichen "Werbungskostenleerlauf". Neben...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Bezüge bzw. Versorgung für Hinterbliebene

Rz. 204 Erhalten Hinterbliebene – unabhängig von einem etwaigen Erwerb von Todes wegen vom Erblasser – Bezüge, unterliegen solche Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG grundsätzlich der Lohnbesteuerung. In Betracht kommen Witwen- und Waisengelder, Beamtenpensionen und betriebliche Hinterbliebenenrenten. Gemäß § 19 Abs. 2 EStG steht für s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gem § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugsfä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen als unentgeltliche Leistungen

Rn. 177 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht ("unentgeltlicher Transfer", vgl BFH v 08.07.2020, X R 6/19, BStBl II 2021, 557). Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem die zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Keine außergewöhnlichen Belastungen durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entnahme und Lagerung von Eizellen beim PCO-Syndrom ("social freezing")

Leitsatz Allein die medizinische Empfehlung zur Entnahme und Lagerung von Eizellen, um einen zukünftigen Kinderwunsch zu ermöglichen, führt auch bei diagnostiziertem PCO-Syndrom nicht dazu, dass es sich um Aufwendungen handelt, die als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen wären. Von solchen Aufwendungen für ein sogenanntes "social freezing" abzugrenzen sind Aufwendungen für eine Kryokonservierung als Voraussetzung für eine geplante künstliche Befruchtung bei Sterilität. Sachverhalt Die ...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2 Verhältnis zur Empfängerbenennung nach § 160 AO

Rz. 36 Nach § 160 AO sind Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen[1] und tarifliche Begünstigungen[2] regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige den Empfänger einer Zuwendung nicht genau bezeichnet. Durch die Benennung des Empfängers soll dem Finanzamt die Prüfung ermöglicht werden, ob der Empfänger die Zuwendung ste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wehrdienst

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Bundeswehr. Außerdem > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Bundeswehr und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Freikauf, > Kinderfreibeträge Rz 70 ff. Zur Versorgung für Angehörige der früheren Wehrmacht und der NVA > Bundeswehr Rz 27.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als > Außergewöhnliche Belastunge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Namensänderung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastung Rz 75 Namensänderung, > Ehescheidung Rz 7.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Miete

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mieteinnahmen führen grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl § 21 EStG). Vermietet der > Arbeitnehmer seinem > Arbeitgeber ein Objekt wie zB eine > Garage oder einen Arbeitsraum innerhalb seiner Wohnung, ist eine Abgrenzung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegekosten

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für die Pflege des Stpfl selbst und seines Ehegatten/Lebenspartners gehören bei Personen, die akut erkrankt oder pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI), zu den > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit. Neben den Aufwendungen für den Arzt, Medikamente, das Kranke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer pflegebedürftigen Person entstehen, kann er – statt die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen – einen Pflege-Pauschbetrag beantragen, der vom GdE (> Einkünfte Rz 3; > Einkommen Rz 1) abgezogen wird (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Pflege-Pauschbetrag wurde durch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wasserschaden

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Wasserschaden .mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wallfahrt

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Pilgerfahrt.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Naturkatastrophen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Um unbillige Härten zu vermeiden oder abzumildern, erlässt die FinVerw im Falle von Naturkatastrophen (zB bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Hochwasser und Flut, Sturmschäden, Unwetter- und Starkregenereignissen) im > Inland oder > Ausland zeitlich befristete Regelungen mit steuerlichen Erleichterungen für die nachweislich unmittelbar und nicht ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommunion

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn Rz 99, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier, > Freianzeigen und > Geschenke Rz 15.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Politisch Verfolgte

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Asyl , > Kindergeld Rz 13/6, > Wiedergutmachung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konfirmation

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn Rz 99, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier, > Freianzeigen und > Geschenke Rz 15.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegebedürftigkeit

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Durch eine Pflegebedürftigkeit entstandene Aufwendungen können uU als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein; vgl R 33.3 EStR; > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit; > Pflegeheim; > Pflegekosten. Bei einem Stpfl, dem durch die Pflege einer Person Aufwendungen entstehen, kann ggf ein > Pflege-Pauschbetrag berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorfälligkeitsentschädigung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vorfälligkeitsentschädigung, > Darlehen Rz 31, > Doppelte Haushaltsführung Rz 154, > Schuldzinsen Rz 4/1, > Umzugskosten Rz 44.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notlage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitszeitkonto Rz 29, > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 60 ff, > Beihilfen, > Erholung, > Flüchtlinge und Vertriebene, > Krankheitskosten, > Kurkosten, > Naturkatastrophen, > Spenden, > Steuerbefreiungen Rz 157, > Unterhaltsleistungen, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG; > Gleichheitssatz). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen – wird besteuert...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Pauschbetrag ist ein fester, vom Gesetzgeber festgelegter Betrag, der zur Berechnung der Steuer abgezogen werden kann, ohne dass tatsächlich Aufwendungen entstanden sein müssen. Im Gegensatz dazu werden Pauschalen nur berücksichtigt, wenn tatsächlich Aufwendungen entstanden oder Leistungen empfangen worden sind, auf den Nachweis der Höhe ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Phenylketonurie

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 (auch Völlingsche Krankheit oder Brenztraubensäureschwachsinn). Es handelt sich um eine Störung des Eiweißstoffwechsels, bei der die Aminosäure Phenylalonin nicht vom Körper abgebaut werden kann. Die Krankheit erfordert eine Diät, deren Grundlage phenylalinfreie Eiweißersatzpräparate bilden. Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konsuln

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 (BGBl 1969 II, 1587) gibt den Konsuln nicht das Recht, die Erben von Angehörigen des von ihnen vertretenen Staats gesetzlich zu vertreten. Das gilt auch für die > Veranlagung von Arbeitnehmern. Zur Einziehung eines festgesetzten Erstattungsbetrags sind die Konsuln aber gru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vormund

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern weder zur Personensorge noch zur Vermögenssorge berechtigt sind oder sein Familienstand nicht zu ermitteln ist (vgl § 1773ff BGB). Grundsätzlich ist jeder geeignete Deutsche zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet (§...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgekuren

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den als > Außergewöhnliche Belastungen iSv § 33 EStG in Betracht kommenden Aufwendungen für Vorsorgekuren > Kurkosten; Ersatzleistungen Dritter (ArbG, SV-Träger) mindern den Aufwand. Eine Kurreise muss zur Abwendung – wenn nicht Heilung oder Linderung – einer drohenden Erkrankung notwendig und eine andere Behandlung nicht erfolgversprechen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Einzelne Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1, Abs 6 iVm § 9 Abs 5 EStG

Rz. 85 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 bis 4, 6b bis 8a und Nr 10, 12 EStG sowie § 4 Abs 6 EStG für > Betriebsausgaben gelten für die WK sinngemäß (§ 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Deshalb sind bestimmte Aufwendungen wie zB für Geschenke, Bewirtungen oder das häusliche Arbeitszimmer nicht oder nur beschränkt abziehbar, selbst wenn sie dem Grunde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Waschmaschine

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die AfA (> Absetzung für Abnutzung) für eine betrieblich (beruflich) benutzte Waschmaschine gehört zu den BA/WK, wenn die betriebliche (berufliche) Nutzung nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist und soweit der private vom betrieblichen (beruflichen) Nutzungsanteil leicht getrennt werden kann (BFH 79, 605 = BStBl 1964 III, 455; BFH vom 19...mehr