Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

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Außergewöhnliche Belastunge... / Internat

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Außergewöhnliche Belastunge... / Scheidungs-/Scheidungsfolgekosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Schulkosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Entziehungskur

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kraftfahrzeugkosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Schwimmbad

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Außergewöhnliche Belastunge... / Elementarschäden

S. "Bau-/Wasserschäden", "Katastrophenschäden".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Allergie

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Außergewöhnliche Belastunge... / Sport

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Außergewöhnliche Belastunge... / Familienheimfahrten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Steuern

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Außergewöhnliche Belastunge... / Flutschäden

S. "Bau-/Wasserschäden", "Katastrophenschäden", "Kleidung".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Strafverteidiger

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Außergewöhnliche Belastunge... / Taxikosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Gesundheitsgefährdende Stoffe

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Außergewöhnliche Belastunge... / Sturmschäden

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Außergewöhnliche Belastunge... / Todesfall

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Außergewöhnliche Belastunge... / Numerus clausus

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Außergewöhnliche Belastunge... / Trauerkleidung

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Außergewöhnliche Belastunge... / Begleitperson

S. Krankheitskosten-ABC "Begleitbedürftigkeit".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Umbaukosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Heilkuren

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Außergewöhnliche Belastunge... / Hochwasserschäden

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Außergewöhnliche Belastunge... / Einbürgerung

Aufwendungen für die Einbürgerung: nein, da nicht zwangsläufig[1]; s. auch "Fluchthilfe".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Entbindungskosten und Babyausstattung

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Außergewöhnliche Belastunge... / Schwangerschaftsunterbrechung

Kosten der Schwangerschaftsunterbrechung sind jedenfalls dann abziehbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig ist, also z. B. auf medizinischer oder sozialer Indikation beruht.mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Elektrosmog

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abstandszahlungen

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Außergewöhnliche Belastunge... / Fahrstuhl

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Außergewöhnliche Belastunge... / Familienzusammenführung

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Außergewöhnliche Belastunge... / Spielsucht

S. "Krankheitskosten"; s. Krankheitskosten-ABC "Suchtkrankheiten"; "Kurkosten"; "Entziehungskur".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Wohnungswechsel

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Außergewöhnliche Belastunge... / Arznei- und Arztkosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Familienfeste

Aufwendungen für Familienfeste (Hochzeit, Taufe, Geburtstag, Beerdigung) mangels Zwangsläufigkeit: nein.mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Mittagsheimfahrten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Aufzug

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Außergewöhnliche Belastunge... / Strafgefangener

Unterstützungsleistungen an inhaftierten Sohn können unter engen Voraussetzungen abziehbar sein.[1]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Nachlassverbindlichkeiten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Badekuren

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Außergewöhnliche Belastunge... / Geburt

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Außergewöhnliche Belastunge... / Getrenntleben

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er – um die Scheidung seiner Ehe zu erleichtern – von seiner Ehefrau dauernd getrennt lebt: nein, da nicht zwangsläufig; s. "Ehescheidung".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Garten

Die Aufwendungen für Haus- und Gartenarbeiten: nein. Ein Biberschaden ist keine außergewöhnliche Belastung. Wildtierschäden sind nicht außergewöhnlich.[1] Auch Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens von Mardern begründen keine außergewöhnliche Belastung.[2] Die Kosten können als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Hausgehilfin

Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und entsprechende Aufwendungen bei Heimunterbringung werden nicht als außergewöhnliche Belastungen, sondern regelmäßig als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen nach § 35a EStG berücksichtigt.[1]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Hochbegabung

Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.[1] Der Nachweis kann durch ein ärztliches Gutachten erbracht werden.[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Zusammenfassung

Überblick Außergewöhnliche Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen infolge außergewöhnlicher Umstände über den regelmäßigen Lebensbedarf hinaus entstehen, werden auf Antrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Sie müssen zwangsläufig erwachsen sein und die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG). Die Begriffe "Belastung", "außergewöhnlich", "z...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kraftfahrzeugunfall

Aufwendungen für die Beseitigung von Körperschäden, die ein Steuerpflichtiger selbst bei einem Verkehrsunfall erlitten hat, sind in gleichem Umfang wie Krankheitskosten außergewöhnliche Belastungen. Auch die durch einen Unfall aufgrund schuldhaften Verhaltens ausgelöste Schadenersatzpflicht (Personen- und Sachschäden) kann ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung zu berü...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Schadensersatzleistungen

Diese sind nach der Rechtsprechung keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Steuerpflichtige bei der Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.[1] Die einfache Fahrlässigkeit i. S.e. auch bei gewissenhaften Menschen vorkommenden, nicht ins Gewicht fallenden Außerachtlassens der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt schließt die Annahme der Zwangsläufigkeit aus...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Schuldzinsen

Schuldzinsen und andere mit einem Kredit zusammenhängende Ausgaben können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer bestimmten Einkunftsart nicht besteht, die Schuldaufnahme durch Umstände veranlasst war, die steuerrechtlich dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung bewirken, und die Schuldaufnahme zwangsläufig er...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Umzugskosten

Sie werden im Allgemeinen nicht als außergewöhnliche Belastung angesehen, da sie typische Lebenshaltungskosten darstellen, mit denen jedermann rechnen muss, und die daher üblicherweise mit dem Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch für Umzugskosten anlässlich einer Ehescheidung.[2] Umzugskosten sind insbesondere nicht deshalb als außergewöhnliche Belastung abzieh...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Geldbußen und Geldstrafen

Aufwendungen hierfür sind im Grundsatz weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Solche Aufwendungen können nicht über eine Steuerermäßigung abgemildert werden. Eine von einem ausländischen Gericht verhängte Geldstrafe kann jedoch, wenn und soweit sie nach deutschem Recht als offensichtlich ungerecht erscheint, als außergewöhnliche Belastung ...mehr