Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 4 Scheinselbstständigkeits-Check

Mit der Smart Solution Scheinselbstständigkeits-Check können Sie die Risiken einer Scheinselbstständigkeit analysieren und bewerten. Das Tool unterstützt Sie dabei, eine weitestgehend verlässliche Beurteilung freier Mitarbeiter bzw. Dienstleister vorzunehmen und so das Scheinselbstständigkeits-Risiko zu minimieren. Zwar ist eine rechtsverbindliche Aussage nicht möglich, da j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung und Position der portugiesischen Finanzverwaltung

Die Steuerprüfungsdienste der Finanzdirektion Lissabon führten bei der Klägerin eine allgemeine externe Buch- und Steuerprüfung für das Geschäftsjahr 2006 durch und erstellten am 10.12.2009 den Abschlussbericht.[29] Darin kam die die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, dass die Reparaturen in den Verantwortungsbereich der OEM fallen und die Klägerin die damit verbundenen Koste...mehr

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Gesetzesradar / 3.15 Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Übergangsregelung in § 127 SGB IV Die Versicherungspflicht nach Statusfest...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3 Folgen der Lohnsteuer-Außenprüfung

3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuer-Außenprüfung

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.6 Schlussbesprechung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung findet wie die Betriebsprüfung regelmäßig ihren Abschluss in einer Schlussbesprechung. Hierauf hat der Arbeitgeber einen Rechtsanspruch, wenn die Prüfung zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Er hat dann nochmals Gelegenheit, zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen eingehend Stellung zu nehmen. Hierbei können in Zweifelsfällen Kompro...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Betriebsprüfungsordnung.[2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung durch eine schriftliche oder elektron...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.5 Quantitative Prüfmethoden und Schätzungsmethoden

Infolge der fortschreitenden Digitalisierung spielen quantitative Prüf- und Schätzungsmethoden im Rahmen der Außenprüfungen eine immer größere Rolle. In einem praxisrelevanten BMF-Schreiben werden insbesondere mathematisch-statistische (quantitative) Prüfungsmethoden vorgestellt, die in Außenprüfungen eingesetzt werden können, um die Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichti...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 4 Lohnsteuer-Nachschau

Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2] Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachu...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.2 Auskunft über personenbezogene Daten

Die Abgabenordnung sieht kein allgemeines Akteneinsichtsrecht des Steuerpflichtigen vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde.[1] So besteht ein Anspruch darauf, dass das für die Betriebsprüfung zuständige Finanzamt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die bei einer früheren B...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt dem Arbeitgeber durch die Übersendung des Prüfungsberic...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den Arbeitgeber eine...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.2 Anzeige- und Berichtigungspflicht

Zu beachten ist außerdem die erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflicht[1] bezüglich Steuererklärungen, die auch für die Lohnsteuer relevant sind. Die Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht, wenn die Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid [2] oder einem Teilabschlussbescheid [3] umgesetzt worden sind und...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.3 Umfang des Prüfungszeitraums

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung wird bei Betrieben mit mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmern als Anschlussprüfung durchgeführt. Sie schließt also ohne zeitliche Lücke an den letzten Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum der Vorprüfung an. Eine Begrenzung auf eine Maximalzahl von Kalenderjahren ist nicht erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung des Prüfungszeitraums ergibt sich aus d...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Das Finanzamt ist an eine erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Das Finanzamt kann deshalb die vom Arbeitgeber aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auch nic...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbei...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vorbereitung, Durchführung und Folgen

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den A...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.2 Keine Änderungssperre gegenüber Arbeitnehmer

Dem Finanzamt ist es in diesen Fällen allerdings nicht gänzlich verwehrt, Lohnsteuerfehlbeträge nachzufordern. Die Änderungssperre wirkt gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nur im Lohnsteuerverfahren. Das Finanzamt kann daher die vom Arbeitgeber aufgrund einer (unrichtigen) Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nicht nachf...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.2 Zuständigkeit bei Anrufungsauskunft

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Anrufungsauskunft wird zentral einem Finanzamt zugewiesen, wenn der Arbeitgeber mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten unterhält. Zuständig ist das Finanzamt der Geschäftsleitung, dem gegenüber in der Anrufungsauskunft zu erklären ist, für welche Betriebsstätten die lohnsteuerliche Behandlung von Bedeutung ist.[1] Die vom Betriebsstä...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.3 Wichtige Prüfungsfelder

Bei Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Prüfer verpflichtet, sich durch einen Lichtbildausweis zu legitimieren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf die in der Prüfungsanordnung angegebenen Steuerarten. Neben der Lohnsteuer werden im Normalfall der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer sowie die vermögenswirksamen Leistungen geprüft. Die Lohnsteuer-Auß...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.1 Prüfungsvorbereitung

Bei Zugang der Prüfungsanordnung empfiehlt sich folgendes organisatorische Vorgehen: Information des steuerlichen Beraters. Unterrichtung des für die Entgeltabrechnung zuständigen Personals, damit dieses während der Prüfung zur Verfügung steht. Überprüfung des angegebenen Termins – ggf. kann beim Betriebsstättenfinanzamt eine Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragt werden. Ka...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2 Durchführung der Prüfung

Infographic 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die fü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.2 Prüfungsort

Prüfungsort sind die Geschäftsräume des Arbeitgebers. In diesem Fall müssen dem Prüfer ein geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.[1] Sind geeignete Geschäftsräume nicht vorhanden, kann die Prüfung stattdessen beim Finanzamt erfolgen. Hinweis Prüfung beim Steuerberater nur in Ausnahmefällen Die Prüfung...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Betriebsprüfungsordnung.[2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.1 Rechtswirkungen auf Lohnsteuer-Abzugsverfahren beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.15 Befreiungsmöglichkeit bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung entfällt

Zum 1.1.2023 wurde die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz verpflichtend eingeführt[1] Seit dem 1.1.2025 sind auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Auf Antrag können Arbeitgeber für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung über die euBP verzichten. Der Antrag w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 67 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG; > Steuerschuldner). Da dessen LSt-Schuld iHd vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH vom 28.08.1991 – I R 3/89, BStBl 1992 II, 107). Entsprec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Betriebsprüfungskosten

Rn. 1037 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Großbetrieben iSv § 3 BpO sind für die Kosten der zukünftigen Mitwirkung bei Außenprüfungen gem § 200 AO Rückstellungen zu bilden. Dies gilt für die am jeweiligen Bilanzstichtag abgelaufenen Wj. Die Wahrscheinlichkeit der Durchführung einer Außenprüfung sieht der BFH nach § 4 Abs 2 BpO als gegeben an (BFH v 06.06.2012, I R 99/10, BStBl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. § 164 AO

Rz. 53 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (> Rz 46) erwächst die Steuerfestsetzung in Bestandskraft. Da sie aber kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 168 Satz 1 AO), kann sie – solange der Vorbehalt wirkt – aufgehoben und geändert werden (§ 164 Abs 2 Satz 1 AO). Meldet der ArbG die LSt an, so muss das FA die Steuer nach § 16...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gläubiger der Kapitalerträge (§ 45d Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) sind die Mitteilungsverpflichtungen bei der Datenübermittlung durch Dritte in § 93c AO generalisiert worden. Hinsichtlich der Einzelheiten kann deshalb darauf verwiesen werden. Zunächst ist dort die Identifizierung der mitteilungspflichtigen Stel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Verteilung steuerlicher Mehr-/Minderergebnisse gegenüber der HB

Rn. 70 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die zivilrechtlich vereinbarte Gewinnverteilungsabrede kann sich nur auf das HB-Ergebnis beziehen (BFH BStBl II 1990, 965), sie ist jedoch mangels besonderer steuerlicher Vorschriften im Zweifel auch auf steuerliche Mehr- oder Minderergebnisse gegenüber der HB anzuwenden (gemäß OFD Ffm, DB 1996, 605 auch für atypisch stille Gesellschaften; B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuer-Anerkenntnis

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Stellt das FA fest, zB bei einer > Außenprüfung, dass es > Lohnsteuer nachfordern muss, erlässt es idR einen Haftungsbescheid. Stattdessen kann der > Arbeitgeber seine Zahlungsverpflichtung auf einem Vordruck schriftlich anerkennen. Das Anerkenntnis (§ 42d Abs 4 Satz 1 Nr 2 EStG) steht einer Steueranmeldung (> Lohnsteuer-Anmeldung) und damit einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stichtagsprinzip, Wertaufhellung, Wertbegründung

Rn. 486 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung und ihre möglicherweise später anstehende Rückgängigmachung durch Zuschreibung ist in besonderem Maße der Problematik des Spannungsverhältnisses zwischen Stichtagsprinzip und dem Wertaufhellungsgedanken ausgeliefert (s §§ 4,5 Rn 21 ff (Briesemeister)). Es gilt, dass werterhellende Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zukunftsorientierte Bewertung (Schätzung ieS)

Rn. 42 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Erst recht beginnen aber die Probleme bei den zukunftsorientierten Positionen, und das sind im Grunde genommen alle wesentlichen, die in der Bilanz erscheinen. Beispiele: Abnutzbares Sach-AV (Maschinen, Autos) müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ob damit der "wirkliche" Wert durch die Wahl des konkreten Abschreibungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zu Beginn und Ende eines g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Inhalt der LSt-Anmeldung

Rz. 4 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist grundsätzlich zeitraumbezogen und umfasst sämtliche im fraglichen Zeitraum verwirklichten Sachverhalte aller ArbN, für die LSt einzubehalten oder – bei Pauschalbesteuerung – zu übernehmen ist. In der Anmeldung wird grundsätzlich die LSt für die im Anmeldungszeitraum bezogenen Arbeitslöhne zusammengefasst (vgl § 38a EStG)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 174. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung – (SteuerhinterziehungsbekämpfungsG) v 29.07.2009, BGBl I 2009, 2302

Rn. 194 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Es soll Druck auf die Steueroasen ausgeübt werden, sich den internationalen Regeln (Auskunftsaustausch nach den Standards der OECD, basierend auf international abgestimmten Maßnahmen, die von 17 OECD-Mitgliedstaaten am 21.10.2008 zur Durchsetzung von Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch befürwortet wurden) zu unterwerfen. Der Bundes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr