Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umgangskosten.

Rn 51 Durch Ausübung des Umgangs bedingte Kosten können regelmäßig nicht vom Einkommen abgezogen werden (BGH FamRZ 14, 917; 09, 1391; Kobl FuR 18, 592; Bremen FamRZ 17, 297). Etwas anderes kann gelten aufgrund der nach § 1612b V begrenzten Kindergeldanrechnung, wenn sonst ausreichende Mittel zur Umgangsausübung fehlen (BVerfG FamRZ 03, 1370; BGH NJW 09, 2598; FamRZ 08, 594)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 5 Der Anspruch ist auf den Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) gerichtet. Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre (RGZ 170, 284). Zu ersetzen sind nutzlose Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts erbracht wurden, und der durch den unterlassenen Abschluss eines anderen G...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Anspruch gegen den Kaskoversicherer

Rz. 155 Anwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung. Vielmehr ist die Leistungspflicht des Kaskoversicherers nach der Regelung in A.2.1.1 der Muster-AKB 2015[106] auf den Fahrzeugschaden begrenzt. Eine Kostenerstattung kommt daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts in Betracht:[107] Befindet sich der Kaskoversicherer mit seiner ver...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Schuldner

Rz. 37 Schuldner des Vorschusses ist der Auftraggeber oder ein Dritter, der kraft Gesetzes bzw. vertraglicher Vereinbarung unmittelbar gegenüber dem Anwalt für die Vergütungsforderung haftet. Damit scheidet der Rechtsschutzversicherer des Mandanten als Schuldner des Vorschusses aus, weil er nicht unmittelbar dem Anwalt, sondern nur dem Mandanten zur Übernahme von Anwaltskost...mehr

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AGS 09/2025, Kostenregelung... / II. Auslegung der Kostenregelung

1. Grundsatz Das OLG Frankfurt hat darauf hingewiesen, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die Kostenentscheidung des Vollstreckungstitels der Höhe nach konkretisiert wird. Deshalb müsse auch eine unrichtige Kostenentscheidung hingenommen werden. Statthaft sei nur die Beseitigung von Unklarheiten durch Auslegung entsprechend dem wirklichen Willen des Gerichts oder – wie hier ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungsfreie Verfügungen.

Rn 3 Ausgenommen von der Genehmigungspflicht durch das Betreuungsgericht werden alle Verfügungen, soweit der Gegenstand der Leistung nicht in Geld oder Wertpapieren besteht. Von der Genehmigungserfordernis ausgenommen wird nunmehr abweichend von § 1813 aF auch nicht nur die Annahme der Leistung, sondern auch alle Verfügungen über das den Zahlungsanspruch begründende Recht. D...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Gegenstandswert

Rz. 94 Nach herrschender Meinung richtet sich der Gegenstandswert für die Frage der Kostenerstattung allein nach der Höhe des vom Ersatzpflichtigen tatsächlich bezahlten Betrages. Insofern gelten dieselben Grundsätze wie bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, wo der Kläger ebenfalls das Risiko des (teilweisen) Unterliegens zu tragen hat, wobei hier ein teilwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 811 BGB – Vorlegungsort, Gefahr und Kosten.

Gesetzestext (1) 1Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. 2Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (2) 1Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen, welcher die Vorlegung verlangt. 2Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern, bis i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Herausgabezustand, Ort, Kosten, Sachgesamtheit.

Rn 12 1. Herausgabezustand der Sache ist stets der Ist-Zustand zum Herausgabezeitpunkt. Veränderungen, insb Verschlechterungen ggü dem ›Ur-Zustand‹, können über den rein dinglichen Herausgabeanspruch nicht berücksichtigt werden. Rn 13 2. Herausgabeort ist bei beweglichen Sachen der Ort, an dem sich die Sache letztmals vor dem Eintritt der Vindikationslage befand. Beim gutgläu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht.

Rn 4 Dogmatisch folgt aus der Vereinheitlichung des Leistungsstörungsrechts die Erkenntnis, dass die Herstellung eines mangelhaften Gewerkes als Unterfall der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages zu behandeln ist. Das ändert freilich nichts daran, dass die im Werkvertragsrecht verbliebenen, vertragsspezifischen Vorschriften zum Mängelhaftungsrecht abschließende Sonderre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 6. Mehrere Anwälte für Fahrer, Halter, Versicherer

Rz. 88 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten tragen müssen. Wird in Verkehrsunfallprozessen neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht jedoch ein Kostenrisiko,...mehr

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / III. Anschlussrevision des Beklagten

1. Inhaltskontrolle der Vergütungsvereinbarung Der Beklagte hatte mit seiner Anschlussrevision geltend gemacht, die Vergütungsvereinbarung sei unwirksam. Das hat der BGH anders gesehen. Nach seiner Auffassung hält sie hingegen der Inhaltskontrolle nach Maßgabe der § 307 Abs. 1 S. 2, § 310 Abs. 3 BGB stand. Zwar sei eine zwischen einem Rechtsanwalt als Unternehmer (§ 14 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Voraussetzungen für die Behandlung als Sachbezug

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gehört die vom ArbG oder auf seine Veranlassung durch einen Dritten (Kantinenpächter, Caterer) unentgeltlich oder verbilligt gestellte Verpflegung zum > Arbeitslohn (> Rz 5 ff), ist zu klären, ob sie als Sachbezug, als sonstiger geldwerter Vorteil oder als Teil des Barlohns gewährt wird, denn davon hängt die günstige Besteuerung durch Anwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 102 BGB – Ersatz der Gewinnungskosten.

Gesetzestext Wer zur Herausgabe von Früchten verpflichtet ist, kann Ersatz der auf die Gewinnung der Früchte verwendeten Kosten insoweit verlangen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entsprechen und den Wert der Früchte nicht übersteigen. Rn 1 Die Billigkeitsvorschrift räumt dem zur Fruchtherausgabe Verpflichteten einen selbstständigen Anspruch auf die für die Gewinnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insb ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 242...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bundesagentur für Arbeit erhält Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher, andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme bezieht sich auf eine konkrete Ermittlung im Einzelfall. Rz. 4 Zu diesem Zwecke sind ihr während der Geschäftszeit Zutritt zu den relevanten Grundstücken und Geschäftsräumen zu gewähren. Eine Anmeldung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Kein Auslagenersatz

Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen beruflich genutzten Hund, der sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet (z. B. Wachhund des Arbeitnehmers), stellt diese Ersatzleistung steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich nicht um steuer- oder beitragsfreien Auslagenersatz. Da es sich bei einem Hund nicht um ein Werkzeug ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Auslagenersatz regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen

Gehört der Hund nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber (z. B. einem Bewachungsunternehmen), ist ein pauschaler Auslagenersatz für die Aufwendungen in Form von z. B. Futterkosten möglich, wenn sie regelmäßig wiederkehren und der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen hat, dass das Futter für den Wachhund z. B. 3 EUR täglich kostet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4 Futtergeld

Unter Futtergeld ist die Aufwandsentschädigung eines Arbeitgebers an einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für den Kostenersatz angefallener Futter- und Pflegekosten für ein aus dienstlichen Gründen zu versorgendes Tier zu verstehen. Wird ein derartiger Kostenersatz für die Versorgung eines Diensthundes gewährt, wird diese spezielle Aufwandsentschädigung als Hundegeld bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.2 Arbeitsvertragliche Festlegung

Sofern agiles Arbeiten ermöglichen soll, "von überall" aus zu arbeiten, also z. B. auch verschiedene Betriebsorte des Arbeitgebers bedienen soll, kann der Arbeitgeber dies grundsätzlich anweisen. In der Ausübung seines Direktionsrechts ist er aber ggf. durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen eingegrenzt.[1] Sofern ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag bezeichnet wird, ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.1 Aufwandsentschädigungen

Erfasst ist aber auch jedes anderweitige Einkommen, das als Gegenleistung für den Einsatz der Arbeitskraft gezahlt wird. Dies gilt im Grundsatz auch für sog. Aufwandsentschädigungen. Es gelten dabei jedoch wichtige Ausnahmen. Danach bleiben anrechnungsfrei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder von kommunalen Vertretungsorganen (z. B. sog. ehrenamtliche Bürgerme...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.4 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz

Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz liegen vor, wenn der Mitarbeiter die Ausgaben für Rechnung des Vereins tätigt und darüber im Einzelnen abrechnet. Dabei sind die Ausgaben des Arbeitnehmers bei ihm so zu beurteilen, als hätte der Arbeitgeber sie selbst getätigt. Pauschaler Auslagenersatz gilt grundsätzlich als Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschaler Auslagenersatz s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982, 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992, 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Rehm, Versagun...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 4.1 Arbeitslohn

Arbeitslohn und somit steuerpflichtiges Entgelt sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Zahlungen gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehören auch Lohnzuschläge, Sonderzahlungen, Aufwandsentschädigungen für Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, die im Rahmen eines Dienstverhä...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.3 Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, künstlerischen Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft können bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei gezahlt werden (Übungsleiterfreibetrag). Vergütungen für nebenberu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5 Steuerfreie Entgelte und Aufwendungsersatz

Für den Lohnsteuerabzug muss der Verein den Arbeitslohn in seine steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Bestandteile aufteilen. Bestimmte Arbeitgeberleistungen sind von dem umfassenden Arbeitslohnbegriff ausgenommen oder werden steuerfrei gestellt – insbesondere Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke oder Aufmerksamkeiten, Aufladen eines Elektro- oder Hybridelek...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 12 Rechtsvorschriften

Definition der Begriffe Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer §§ 1 LStDV Definition des Begriffs Arbeitslohn § 2 LStDV Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale §§ 52b, 39 e, 41 b Abs. 2 EStG Lohnkonto und Aufzeichnungspflichten § 4 und 5 LStDV Besteuerung und Bewertung von Sachbezügen § 8 EStG Berechnung der privaten Kfz-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Flüchtlingshilfe

Rz. 110 Zur steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe gelten bestimmte mit BMF-Schreiben v. 20.11.2014 [1] geregelte Billigkeitsmaßnahmen. Darüber hinaus wird es von der Verwaltung nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften, die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (z. B. Obdachlose) bereit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 2.3 Verweis auf Vorschriften des SGB X (Satz 3)

Rz. 13 Durch Satz 3 werden einige Regelungen aus dem SGB X für entsprechend anwendbar erklärt. Aus der nur entsprechenden Anwendbarkeit folgt, dass die Regelungen des öffentlichen Auftragsrechts für die Aufgabenerledigung durch Dritte nicht unmittelbar gelten. Daher erscheint eine Heranziehung nicht benannter Vorschriften aus dem SGB X für den Anwendungsbereich des § 197b ni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.1 Die Behandlung der Vergütung bei der GmbH

Beiratsvergütungen stellen zwar grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, doch schreibt § 10 Nr. 4 KStG vor, dass "die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die u. a. an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Entscheidend für die Anwendung der Vorschri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umfang der Steuerbefreiung der an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher gezahlten Aufwandsentschädigung

Leitsatz Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung liegt insoweit nicht vor, als dem Empfänger ein abziehbarer Aufwand nicht oder offenbar nicht in der Höhe der gewährten Entschädigung erwächst. Sachverhalt Streitig war, in welchem Umfang die an eine ehrenamtliche Ortsvorsteherin, die zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist, gezahlte Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerbefreit ist. Die Gemeinde zahlte der Steuerpflichtigen im Streitjahr 2020 für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als...§ 155a Abs. 3 Nr. 1 SächsBGmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 4.1 Welche Kosten in die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe eingerechnet werden müssen und welche nicht

Bemessungsgrundlage sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke, die an selbstständige Künstler oder Publizisten im Kalenderjahr bezahlt werden. Irrelevant ist, wie die Bezahlung genannt wird. Es kann sich um Honorare, Gagen, Lizenzen, Ausfallhonorare, aber auch um freiwillige Leistungen zu Lebensversicherung oder andere Formen der Bezahlung handeln. Ebenso...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835 a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einna...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Kostenerstattungen

Rn. 298 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Weder aus § 8 Abs 1 S 2 EStG noch aus der BT-Drs 19/14909 lässt sich entnehmen, was "nachträgliche Kostenerstattungen" sind. Darunter ist die Erstattung von Aufwendungen des ArbN durch den ArbG zu verstehen. Eine Kostenerstattung erfolgt stets nachträglich, dies unterscheidet sie von der zweckgebundenen Geldleistung. Eine Erstattung von Aufw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 123 ZPO – Kostenerstattung.

Gesetzestext Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss. A. Grundsatz. Rn 1 Die Bewilligung der PKH befreit die Partei von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und ihrer Anwaltsgebühren. Sie hat keinen Einfluss auf die Kostenerstattung, die die Partei gem §§ 91 ff an den...mehr