Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beginn des Tages des Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Davon abzugrenzen ist § 16. Dort wird Arbeitslosigkeit nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit definiert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Die Grenze für eine wirksame Vereinbarungen über Kindesunterhalt, der unter dem eigentlich geschuldeten Betrag liegt, wird in der Regel bis zu einer Abweichung von bis zu 20 % als hinnehmbar akzeptiert.[20] Eine Unterschreitung um ein Drittel des Tabellenunterhalts wird im Regelfall als ein nach § 1614 Abs. 1 Satz 1 BGB unzulässiger Verzicht gewertet.[21] Diese Prozentsätze d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitsbeeinträchtigung / 2.2 Mögliche Belastungen am Arbeitsplatz

Im Fehlzeiten Report werden folgende allgemeine Arbeitsbelastungen gelistet: Belastende Arbeitszeiten: z. B. Nachtarbeit, Wechselschicht, Überstunden Physische Belastungen: z. B. Heben und Tragen von schweren Gegenständen, Arbeit unter Zwangshaltungen Umgebungseinflüsse: z. B. Lärm, schlechte Beleuchtung, Klima, Rauch, Staub, Gase, Umgang mit gefährlichen Stoffen Stressfaktoren:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitsbeeinträchtigung / 2.3 Wirkung von psychischer Belastung auf die Gesundheit

Psychische Belastungen sind zunächst nicht ausschließlich mit negativen gesundheitlichen Folgen zu assoziieren. So bietet Arbeit auch das Potenzial positiv sowie psychisch-stabilisierend auf das Wohlbefinden des Arbeitnehmers zu wirken und ermöglicht Selbstentfaltung sowie Kompetenzentwicklung. Gleichwohl wird in der Übersichtsarbeit iga-Report 32 aufgezeigt, dass sich psychi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 3 Einzelfragen zum Begriff der "Arbeitszeit"

Gelegentlich ist zweifelhaft, welche Zeitspannen einer beruflich veranlassten Tätigkeit tatsächlich zur Arbeitszeit i. S. d. ArbZG gehören. Das ArbZG verweist mit der in § 2 Abs. 1 ArbZG verwendeten Begriffsbestimmung der Arbeitszeit als "Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit" letztlich auf die vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags als Hauptleistung geschuldeten T...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4 Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit

4.1 Allgemeine Bestimmungen Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Abla...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.4 Spezialgesetzliche Regelungen für Jugendliche und Mütter

Zum Schutz der Jugendlichen bestehen im JArbSchG besondere gesetzliche Regelungen zur Gestaltung der täglichen Arbeitszeit. Auch die Arbeitszeit der noch nicht Volljährigen muss durch Ruhepausen unterbrochen sein. § 11 JArbSchG schreibt hierzu vor: Zitat Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindesten...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2 Begriffsbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes

Infographic Das ArbZG bestimmt in § 2 die Grundbegriffe des Arbeitszeitrechts. § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ArbZG definiert die Arbeitszeit als die "Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Die Frage, welche Tätigkeiten als "Arbeit" anzusehen sind, bestimmt sich nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Dieser ist ggf. (etwa hinsichtlich der Einordnung von Die...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Ablauf einer Ruhezeit gemäß § 5...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.3 Abweichung von gesetzlichen Höchstarbeitszeiten

In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Eine Verlängerung der tarif- oder arbei...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitszeitrecht ist Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist es insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG gibt Arbeitgebern verbindliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Arbeitszeit vor, insbesondere hinsichtlich der täglichen Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer, insgesamt zulässigen Arbeitszeit innerhalb eines Aus...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.1 Ruhepausen

Nach § 4 ArbZG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern während einer zusammenhängenden Arbeitszeit Ruhepausen zu gewähren. Der Begriff der Ruhepause ist gesetzlich nicht definiert. Nach Auffassung des BAG ist eine Pause dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen und frei darüber verfügen kann, wo und wie er seine Ruhepausen verb...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2 Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeitnehmer

Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.[1] Einschlägige Hinweise hierzu finden sich in den Schriften der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).[2] Die BAuA hat folgende Handlungsempfehlungen ausgegeben: Die Anzahl der aufe...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.2 Schutzvorschriften für Schichtarbeitnehmer

Die Schichtarbeit ist gesetzlich nur ansatzweise in § 6 Abs. 1 ArbZG geregelt. Für den Begriff der Schichtarbeit ist wesentlich, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt werden muss und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen in einer geregelten zeitlichen R...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.1 Arbeitsbereitschaft

Das ArbZG erwähnt die Arbeitsbereitschaft als besondere Arbeitszeitform minderer Beanspruchung des Arbeitnehmers, für die tarifvertraglich Verlängerungen der Arbeitszeit geregelt werden können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert Arbeitsbereitschaft als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung.[1] Die Arbeitsbereitschaft ist ihrem Wesen nach eine Aufenthaltsbe...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.[1] In der betrieblichen Praxis kann der Arbeitnehmer in Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne Inanspru...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 1 Zweck und Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

Der Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird in § 1 ArbZG definiert. Es soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" der Arbeitnehmer schütz...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.3 Rufbereitschaft

Von der Vollarbeit, der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Rufbereitschaft liegt dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Auch in der Anordnung, außerhalb d...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.1 Schutzvorschriften für Nachtarbeitnehmer

Die Vorschriften des ArbZG zur Nachtarbeit knüpfen nicht an die Leistung von Arbeit zu Nachtzeit, sondern an den Begriff des "Nachtarbeitnehmers" an. Nachtarbeitnehmer i. S. d. ArbZG sind nach § 2 Abs. 5 ArbZG Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjah...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG

Zusammenfassung Überblick Die gesetzlichen Vorgaben über die bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung zwingend zu beachtenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sind Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist das Arbeitszeitschutzrecht insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber bei der Beschäftigung von ...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Zusammenfassung Überblick Das Arbeitszeitrecht ist Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist es insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG gibt Arbeitgebern verbindliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Arbeitszeit vor, insbesondere hinsichtlich der täglichen Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer, insgesamt zulässigen Arbeitszeit inne...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.3 Ausnahmen in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen

Das Arbeitszeitgesetz lässt über die gesetzlich normierten oder behördlich bewilligten Ausnahmen vom grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot die Beschäftigung von Arbeitnehmern an diesen Tagen zu, wenn dies aufgrund von Notfällen oder außergewöhnlichen Fällen[1] geboten ist. Notfälle sind ungewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse, die unabhängig vom Wi...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.3 Spezialregelungen für Jugendliche und Mütter

Nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) dürfen Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich sowie – mit wenigen Ausnahmen – nicht zwischen 20 und 6 Uhr und an Samstagen beschäftigt werden. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält Spezialregelungen für werdende und stillende Mütter. Insbesondere dürfen diese nur b...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.4 Abweichung in außergewöhnlichen Fällen

Von den Vorschriften über die werktägliche Höchstarbeitszeit darf gemäß § 14 ArbZG nur in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden. Dies sind Ereignisse, die unvorhersehbar und plötzlich eintreten, die Gefahr eines erheblichen Schadens mit sich bringen und nur durch Überschreitungen des Arbeitszeitgesetzes bewältigt werden können. Keinesfalls rechtfertigen au...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Ordnet der Arbeitgeber die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit an oder duldet er sie, handelt er nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden, wobei jede einzelne Überschreitung der Höchstgrenzen durch einen Arbeitnehmer den Tatbestand verwirklicht. Bei beharrlicher Wiederholung ...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Vorgaben über die bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung zwingend zu beachtenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sind Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist das Arbeitszeitschutzrecht insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, ...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 1 Überblick

Aus der Verfassung ergibt sich eine institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertagsruhe. Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung in den §§ 9 ff. ArbZG festgeschrieben, dabei jedoch zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufgrund der nachstehend skizzierten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, bedarf es keiner behördlichen Bewilligung und grun...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.2 Ruhezeiten

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer bestimmte Ruhezeiten einhält. Unter Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer nicht zu Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst herangezogen werden; die Leistung von Rufbereitschaft ist dagegen mit d...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.5 Abweichung in außergewöhnlichen Fällen

Von den Vorschriften über Ruhezeiten darf gemäß § 14 ArbZG ebenfalls nur in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden.mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.6 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeitbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG geahndet oder als Straftat nach § 23 ArbZG verfolgt werden.mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5 Ruhepausen und Ruhezeiten

Neben den zulässigen Höchstarbeitszeiten regelt das ArbZG auch die Einhaltung von Ruhepausen sowohl innerhalb eines Arbeitstags als auch zwischen 2 Arbeitstagen. Die Regelungen sind in den §§ 4–5 ArbZG niedergelegt. In §§ 9–13 ArbZG ist die verfassungsrechtlich gewährleistete Sonn- und Feiertagsruhe näher bestimmt. 5.1 Ruhepausen Nach § 4 ArbZG hat der Arbeitgeber den Arbeitne...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 5 Aufsichtspflichten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten

Der Arbeitgeber ist gemäß §§ 22–23 ArbZG für die Einhaltung aller den Arbeitszeitschutz betreffenden Bestimmungen verantwortlich. Im Fall einer Verletzung ist der Arbeitgeber persönlich bußgeld- und strafrechtlich verantwortlich. Als Arbeitgeber ist gemäß §§ 9 OWiG, 14 StGB nicht nur der Betriebsinhaber anzusehen, sondern jede Person, die kraft organschaftlicher Stellung (z....mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 4 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen

Beschäftigt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer entgegen § 9 Abs. 1 ArbZG an Sonn- und Feiertagen, ohne dass für ihn eine der im Katalog des § 10 ArbZG festgeschriebenen Ausnahmen vorliegt[1]; einen Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Ausgleichsvorschriften für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gemäß § 11 ArbZG [2]; einen Arbeitnehmer entgegen einer Rechtsverord...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2 Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Das Arbeitszeitgesetz kennt weitreichende Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. Es können 3 "Erlaubnistypen" zulässiger Sonn- und Feiertagsbeschäftigung unterschieden werden: Tatbestände generell erlaubter Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, für die es aufgrund gesetzlicher Regelung keiner besonderen Bewilligung der Au...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.3 Abweichung von Pausen- und Ruhezeitvorschriften aufgrund tarifvertraglicher Regelung

Unter den Voraussetzungen von § 7 ArbZG (sog. Tariföffnungsklausel) sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren. Die Tarifpartner von Schicht- und Verkehrsbetrieben sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ermächtigt, abweichend von § 4 Satz 2 ArbZG auch kürzere Zeitabschnitte als 15 Minuten als...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln

Wird ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag beschäftigt, so hat der Arbeitgeber einen sog. Ersatzruhetag zu gewähren.[1] Der Ersatzruhetag ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen (Ersatzruhetag für Sonntag) oder 8 Wochen (Ersatzruhetag für Feiertag) zu gewähren. Der Ersatzruhetag kann auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.1 Generell erlaubte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Bereich der generell erlaubten Sonn- und Feiertagsbeschäftigung können folgende "Grundtypen" der Erlaubnistatbestände unterschieden werden. a) Beschäftigung mit "sonn- und feiertagstypischen" Tätigkeiten, die Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens gerade (auch) an Sonn- und Feiertagen sind Zu diesen Bereichen gehört die Beschäftigung von Arbeitnehmern: in Gastst...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.2 Aufsichtsbehördliche Bewilligung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Über die gesetzlich geregelten Erlaubnistatbestände hinaus kann die Aufsichtsbehörde die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung auf Antrag des Arbeitgebers im Einzelfall oder dauerhaft bewilligen. Die Behörde kann bzw. muss[1] die Beschäftigung in folgenden Fällen bewilligen: Im Handelsgewerbe an bis zu 10 Sonn- und Feiertagen im Jahr, an denen besondere Verhältnisse einen erweiter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.3 Entgeltfortzahlung

Zweck des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist es, den Arbeitnehmer vor Entgeltkürzungen bei Krankheit und feiertagsbedingtem Arbeitsausfall zu bewahren. Für die Entgeltfortzahlung gilt grundsätzlich das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn die Arbeitszeit nicht ausgefallen wäre. Zum Entgelt gehören dabei neben dem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.2 Erfassung von Differenzen

Die Saldierung von tatsächlich geleisteten gegenüber vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten setzt die Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit voraus. Die in der Praxis anzutreffenden Erfassungsmodelle sind vielfältig: Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeitdauer durch Selbstaufschreibung der Arbeitnehmer (etwa mittels Zeiterfassungsbogen oder -datei) als b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.4 Arbeitszeitschutzrecht

Die auf Arbeitszeitkonten verbuchte Arbeitszeit darf das gesetzlich zulässige Arbeitszeitvolumen nicht überschreiten. Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG dürfen innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen oder 6 Kalendermonaten (Nachtarbeitnehmer: 4 Wochen oder 1 Kalendermonat) nicht mehr als durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit pro Werktag, also durchschnittlich 48 Stunden/Woche, geleiste...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 2.2 Zeitbudgetkonto

Eine Abwandlung des Ampelkontos ist das sog. Zeitbudgetkonto. Dieses Zeitkontenmodell ist noch stärker auf den bewussten Einsatz der Arbeitszeit ausgerichtet, indem es den Verbrauch von Arbeitszeit als Inanspruchnahme einer betrieblichen Ressource betrachtet und damit auf einen effektiven Einsatz der Arbeitszeit hin orientieren will. Überschreitungen der vertraglich vereinbar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 2.4 Jahresarbeitszeitkonto

Der Begriff des Jahresarbeitszeitkontos ist vor allem für Zeitkonten eingeführt worden, in denen eine saisonale Ungleichverteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erforderlich ist. Dabei wird die für einen 12-Monats-Zeitraum als betriebliches "Arbeitszeitjahr" berechnete Arbeitszeit jeweils passend zu den einzelnen Saisonphasen eingeteilt. Im Idealfall hat der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Existiert im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat, hat dieser bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit sowie deren Modalitäten mitzubestimmen. Von Belang ist hier vorrangig das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, wonach dieser bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / 2.2 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit, beispielsweise zu Höchstarbeitszeiten oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen, gelten ohne Einschränkung auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, auch wenn er die Einteilung der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer überlässt. Bei Arbeitszeitverstößen wird daher...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 2.1 Gleitzeitkonto als "Ampelkonto"

Grundgedanke des Ampelkontos ist die Orientierung der Saldensteuerung an definierten Saldenbandbreiten in Abhängigkeit der Abweichung des individuellen Zeitsaldos von der Nulllinie des Zeitkontos (grüner/gelber/roter Bereich). Diese Bandbreiten werden als "Ampelphasen" bezeichnet und häufig mit den Farben grün, gelb und rot illustriert (Abbildung 1). Die Saldenbandbreiten und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / 2.3 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis wurde bei Arbeitnehmern in Vertrauensarbeitszeit bisher regelmäßig auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichtet. Die gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der über die Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG hinausgehenden Arbeitszeiten galt allerdings schon immer auch für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit.[1] Seit den Entscheidungen zur Arbeitszeiterfassung [2] s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.6 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die (ungleichmäßige) Verteilung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers berührt zwangsläufig Fragen der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit, der Pausen und/oder der Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage. Entsprechende Maßnahmen des Arbeitgebers lösen daher das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BetrVG im Rahmen der erzwingba...mehr