Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.5.1 Grundsätze

Grenzen des Zeitsaldenaufbaus sowie Ausgleichspflichten können sich unabhängig von den arbeitszeitgesetzlichen Regelungen auch aus den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ergeben. Gemäß § 2 Abs. 2 MiLoG sind im Interesse einer effektiven Zahlung des Mindestlohns die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.1 Zwecke von Ausgleichskonten

Die Führung von Zeitkonten verbreitete sich insbesondere im Zuge der Verringerung der in Tarifverträgen festgelegten Wochenarbeitszeiten. Mit der Unterschreitung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei Beibehaltung einer Betriebszeit auf Basis einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) und einer täglichen Arbeitszeitdauer von 8 Stunden als "Standardarbeitstag" kommt es struk...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.5 Steuerung des Zeitkontos: "Zeit bleibt Zeit"

Zeitkonten als Ausgleichskonten dienen der Ermöglichung betrieblicher und/oder mitarbeiterseitiger Arbeitszeitflexibilität, nicht der Schaffung zusätzlicher (Arbeitszeit-)Kapazität. Eine effektive Steuerung des Zeitkontos sollte daher auf den Zeitausgleich ausgerichtet sein, nach dem Motto "Zeit bleibt Zeit", also der Steuerung des Zeitsaldos durch Über- und Unterschreitunge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 2.3 "Leitplankenkonto"

Das sogenannte Leitplankenkonto ist dadurch gekennzeichnet, dass es die zulässigen Saldenbandbreiten als fortlaufende zwingende Grenze im Sinne einer festen "Leitplanke" persönlicher Arbeitszeitflexibilisierung versteht: Bei einer Begrenzung des Zeitkontos auf beispielsweise +/- 50 Stunden muss sich der Zeitsaldo zu jeder Zeit – also nicht etwa nur zum Ende eines Monats, Qua...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / Zusammenfassung

Überblick Kurzzeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich sind ein Instrument zur Saldierung von Differenzen zwischen geleisteter und geschuldeter Arbeitszeit. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden in der Regel als Zeitguthaben oder Plusstunden bezeichnet; negative Differenzen als Zeitschulden oder Minusstunden. Zeitkonten sind in flexiblen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / 1 Einordnung

Ist Vertrauensarbeitszeit vereinbart, verzichtet der Arbeitgeber auf die Vorgabe von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und vertraut stattdessen darauf, dass die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben oder -projekte auch ohne Kontrolle in zeitlicher Hinsicht rechtzeitig fertiggestellt werden. Durch die (in den gesetzlichen Grenzen) freie Einteilbarkeit der Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.5.2 Mindestlohnrechtlich wirksame Vereinbarung der Zeitkontenführung

Die Verpflichtung zur schriftlichen Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos betrifft alle Zeitkonten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eher betrieblichen oder mitarbeiterseitigen Interessen dienen. Die Vereinbarung zur Zeitkontenführung kann dabei individual- oder kollektivrechtlich erfolgen. Soweit ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Befugnis des Arbeitgebers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / Zusammenfassung

Begriff Vertrauensarbeitszeit wird als ein flexibles Arbeitszeitmodell verstanden, in dessen Rahmen Arbeitnehmer über die Lage ihrer individuellen Arbeitszeit in eigener Verantwortung bestimmen, ohne hierbei starren Zeitvorgaben des Arbeitgebers zu unterliegen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Einführung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / 2.1 Einführung von Vertrauensarbeitszeit

Mangels gesetzlicher Vorgaben zur Ausgestaltung der Vertrauensarbeitszeit sind Arbeitgeber grundsätzlich frei darin, ob und wem sie Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell anbieten. Eine Zustimmung oder gar Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer ist nicht notwendig, da der Arbeitgeber einseitig auf sein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit (und ggf. Ort) sowie sein Rech...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.4 Bandbreiten für Plus-/Minusstunden

Die im Plus- und Minusbereich zulässigen Bandbreiten sollten so gewählt sein, dass die zu erwartenden Schwankungen des Arbeitszeitbedarfs bei entsprechender Nutzung des Zeitkontos abgebildet werden. Dies kann je nach branchen- oder betriebsbezogenen Anforderungen zu sehr unterschiedlichen Bandbreiten führen. Auch zu überbrückende Phasen der Betriebsruhe können erheblichen Ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2 Umgang mit Plus- und Minusstunden bei Ausscheiden

Vergütungsrechtlich spiegelt ein Zeitkonto den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wider. Das wird insbesondere beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb relevant: Bei Plussalden hat der Mitarbeiter einen Auszahlungsanspruch, wenn der im Rahmen einer Zeitkontenregelung vorgesehene (Zeit-)Ausgleich eines Zeitguthabens nicht möglich ist. Das Guthaben ist in diesem Fal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.2 Besteuerung der Grenzpendler

Rz. 250a Grenzpendler bzw. Grenzgänger sind Personen, die in dem einen Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort, wo sie ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen verdienen. Flugzeitpersonal im grenzüberschreitenden Flugverkehr haben ihren Arbeitsort im Flugzeug, nicht am Sitz der Fluggesellschaft, und können daher nic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.1 Problematik von Kappungsregelungen

In vielen Zeitkontenregelungen finden sich sogenannte Kappungsregelungen, die Plussalden oberhalb definierter Schwellenwerte zu bestimmten Stichtagen verfallen lassen. Solche Regelungen können keine individual-arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung ausschließen. Hat der Arbeitnehmer also auf Anordnung oder zumindest mit Billigung oder Duldung des Arbeitgebers ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.5.3 Einbeziehung von Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Zudem ist zu beachten, dass auch Zeiten von Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gemäß der Rechtsprechung des BAG vergütungspflichtige Arbeitszeiten im Sinne der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sind. Für diese Arbeitsstunden besteht Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Sie sind demzufolge bei der Ermittlung des maximal zulässigen Zeitsaldenaufbaus auf dem A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 8 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.2 Eigener Wunsch des Arbeitnehmers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis befristet werden. Allein aus der Annahme eines Arbeitgeberangebots auf Abschluss eines Zeitvertrags kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer kann faktisch gezwungen sein, das Befristungsangebot des Arbeitgebers zu akzeptieren. Vielmehr müssen z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.9 Zusammenfassendes Ergebnis

Zusammenfassend ist zum Thema "Kettenarbeitsverhältnisse" festzuhalten: Schließt ein Arbeitgeber mehrfach hintereinander mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge, so läuft er vor allem bei Vorliegen des jeweils gleichartigen sachlichen Grunds, wie z. B. der Vertretung eines jeweils anderen Beschäftigten, früher oder später Gefahr, dass das Arbeitsverhältnis unbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.3.1 Beteiligung des Personalrats

Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Beteiligung des Personalrats geboten. In einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist die Beteiligung des Personalrats hinsichtlich der Befristungsabrede ausdrücklich angeordnet. Beispielhaft genannt seien hier § 72 Abs. 1 Satz 1 LPVG Nordrhein-Westfalen, § 75...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.3 Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge

Innerhalb des Gesamtzeitraums von 2 Jahren darf der befristete Vertrag dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Zulässig ist nur die Vereinbarung einer Zeitbefristung, mit Enddatum. Die "Verlängerung" muss vor Ende des bisherigen Zeitvertrags vereinbart werden, d. h. sich unmittelbar ohne Unterbrechung an den vorhergehenden Vertrag anschließen. Praxis-Tipp Der bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4 Mitwirkung des Ehegatten/Lebenspartners (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 § 26a Abs. 1 S. 2 EStG regelt für den Fall der Mitwirkung des Ehegatten an der Einkunftserzielung die Zurechnung von Einkünften und gehört damit systematisch zu § 2 EStG, der regelt, wem Einkünfte persönlich zuzurechnen sind. Rz. 12 Die Vorschrift ist historisch zu erklären. Nach § 1356 Abs. 2 BGB i. d. F. bis 1976 war die Ehefrau auf familienrechtlicher Grundlage zu A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.1 Grundsätzliches

Soweit in diesen Vertretungsfällen das Enddatum des Vertretungszwecks bereits bei Vertragsschluss feststeht, sollte dieses Enddatum von vornherein in den befristeten Vertrag aufgenommen werden (Zeitbefristung). In einigen Fällen, so bei der Erkrankung eines Arbeitnehmers, steht jedoch nicht fest, wann der Vertretungsbedarf entfällt. Hier sind Zweckbefristungen angemessen (vg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.2 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach dem Wortlaut nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Entscheidend ist, ob in der Vergangenheit ein "Arbeitsverhältnis" zu diesem Arbeitgeber bes...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rückengerechtes Verhalten a... / 4.2 Sitzen in Bewegung

Da der Mensch von seiner Konstitution her nicht fürs (Dauer-)Sitzen, sondern für Bewegung geschaffen ist, bleibt das Sitzen stets ein Kompromiss. Dennoch ist Sitzen nach wie vor die einzig vorstellbare, dauerhafte Arbeitshaltung in deutschen Büros. In diesem Zusammenhang drängt sich immer wieder die Frage auf, wie man eigentlich richtig sitzt. Dabei gibt es die optimale Sitz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Waschmaschinen und Wäschetr... / 1.2 Nutzungsregelungen

Benutzungsregelungen der gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenräume und der darin aufgestellten Wasch- und Trockenmaschinen können im Rahmen der Hausordnung mehrheitlich beschlossen werden. Nach herrschender Meinung kann durch entsprechende Nutzungsregelung einzelnen Wohnungseigentümern ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums zur alleinigen Nutzung unter vollständigem Aussc...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Aufzeichnungspflicht (Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1)

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist nach dem Wortlaut des § 16 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 ArbZG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer aufzuzeichnen, also nur jene Arbeitszeit, die über 8 Stunden hinausgeht. Nach Sinn und Zweck der Regelung (vgl. oben Rz. 2) ist eine nur geringfügige Überschreitung an...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Überblick

Rz. 1 § 16 Abs. 1 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber zunächst, einen Abdruck der maßgeblichen arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Seit dem 1.1.2025 ist es Arbeitgebern überdies gestattet, die genannten Arbeitsschutzvorschriften "über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- un...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Auslage-/Aushangpflicht (Abs. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen vollständigen Abdruck des ArbZG in deutscher Sprache und in der jeweils aktuellen Fassung dauerhaft an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.[1] Er kann darüber hinaus seit dem 1.1.2025[2] zur Information auch die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik verwenden. Dies kann etwa das In...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses (Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2)

Rz. 10 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis derjenigen Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gem. § 7 Abs. 7 ArbZG eingewilligt haben. § 7 Abs. 7 ArbZG nimmt Bezug auf die weitgehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten, die § 7 Abs. 2a ArbZG auf tarifvertraglicher Grundlage vorsieht, und schränkt diese insofern ein, als die Flexibilisieru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 § 88 BetrVG ist innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes im dritten Abschnitt des vierten Teils verankert. In systematischer Hinsicht bezieht sich die Norm also allein auf soziale Angelegenheiten. Zu den sozialen Angelegenheiten werden alle Angelegenheiten gezählt, die durch Tarifvertrag regelbar sind.[1] Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass Betriebsvereinbarungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Beratungsrecht

Rz. 17 Die Unterrichtung des Betriebsrats ist streng zu unterscheiden von der rechtzeitigen Beratung, die sich – ebenfalls als Teil der Planung – unmittelbar an die Unterrichtung anschließt. Aus der Forderung nach rechtzeitiger Unterrichtung ist abzuleiten, dass dem Betriebsrat hinreichend Gelegenheit zu geben ist, die erhaltenen Informationen zu studieren und etwaige Gegenv...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigung wegen Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit nach Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen

Leitsatz Leitsätze (amtlich) 1. Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, muss darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt. Gelingt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern bzw. zu entkräften, so tritt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast wieder derselbe Zustand ein, wie er vor Vorlage des At...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
AGG-Beschwerdestelle / 3.2.1 Einreichen der Beschwerde

Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich der Form der Beschwerde. Diese kann sowohl mündlich als auch schriftlich, beispielsweise auch per E-Mail, eingereicht werden. Mangels Formvorschriften kann die Beschwerde nach allgemeiner Ansicht auch anonym eingereicht werden. Die Beschwerde wird während der Arbeitszeit eingelegt.[1] Es gibt keine Einreichungsfrist, sodass allenfalls d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4 Kurzfristige Beschäftigung bei der Sozialversicherung

Es handelt sich nur dann um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn die Tätigkeit der Teilzeitkraft im Laufe eines Kalenderjahres von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die beiden Zeitgrenzen "3 Monate" und "70 Arbeitstage" gleichwertige Alternativen sind[1]. Wenn also eine Arbeitszeit von 5 Tagen in der Woche...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 7 Planung des Arbeitseinsatzes von Teilzeitkräften

Unternehmer müssen so planen, dass sie alle anfallenden Arbeiten zeitgerecht erledigen können. Sinnvoll ist es, wenn der Unternehmer seine eigene Arbeitszeit möglichst optimal (gewinnbringend) einsetzt. Bei steigendem Arbeitsvolumen muss er Arbeiten auf andere Personen übertragen. In dieser Situation geht es darum, eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden. Sobald der Un...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.3 Was Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schon klären sollten

Unternehmer sollten unliebsame Überraschungen vermeiden und zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses (z. B. mithilfe des folgenden Formulars) prüfen, ob tatsächlich eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung vorliegt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 147 Landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind Dienstleistungen, die vom Land- und Forstwirt mithilfe seiner Arbeitskräfte (einschl. der Arbeitskraft des Betriebsinhabers) und/oder der normalen Ausrüstung seines land- und forstwirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.1 Keine Minderung des Arbeitsentgelts durch Fehlzeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 94 Ist die Höhe des Arbeitsentgelts von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (Stundenlohn) abhängig, ist das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums (Rz. 59 ff.) durch die Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden (einschließlich der von der Arbeitnehmerin verschuldeten Fehlstunden) zu teilen. Man erhält dann das auf eine Arbeitsstunde entfallende Nettoarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bereitschaftsdienstzulage

Begriff Angehörige vieler Branchen erhalten für den Bereitschaftsdienst an Wochenenden oder nachts eine Zulage vom Arbeitgeber. Diese Zulage bezeichnet man als Bereitschaftsdienstzulage. Sie wird im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt, die dieser zur Verfügung stellt. Sie ist damit steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.2 (Netto-)Arbeitsentgelt

Rz. 115 Das Mutterschutzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz, weil es das Beziehungsgeflecht zwischen der schwangeren Arbeitnehmerin bzw. der jungen Mutter und dem Arbeitgeber regelt. Deshalb richtet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der arbeitsrechtlichen Definition von Arbeitsentgelt. Zum arbeitsrechtlichen Arbeitsentgelt rechnet jede geldwerte Gegenleistung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.5 Von der Arbeitnehmerin verschuldete Fehlzeiten im Bemessungszeitraum ("Bummelstunden")

Rz. 100 Der Arbeitgeber muss für Arbeitsausfälle, die von der Arbeitnehmerin zu vertreten sind (z. B. sog. "Bummelstunden"; Definition vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt leisten. Diese "Bummelstunden" mindern den für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes zu errechnenden Stundenlohn, weil das tatsächlich erzielte (niedrigere) Nettoarbeitsentgelt durch die Gesamtanzahl aller St...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 4 MuSchG ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen (Netto-)Arbeitsentgelts die geänderte Arbeitsentgelthöhe zugrunde zu legen, sofern es sich um eine dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe handelt. Die Berücksichtigung der geänderten Arbeitsentgelthöhe wirkt dann für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Än...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.2 Unverschuldete Arbeitsausfälle für volle Arbeitstage

Rz. 97 Liegen bei einer Stundenlöhnerin im Bemessungszeitraum Arbeitsausfälle, die von ihr nicht zu vertreten sind (Definition vgl. Rz. 85), mindern sich sowohl das Nettoarbeitsentgelt als auch die bezahlten Arbeitsstunden im gleichen Verhältnis. Die Höhe des Stundenlohns bleibt also unverändert. Die unter Rz. 94 aufgeführte Formel 3 kann weiter angewandt werden. Praxis-Beis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.4 Unverschuldete Arbeitsausfälle teils für volle Tage und teils an anderen Tagen nur für einzelne Stunden

Rz. 99 Fielen im maßgebenden Bemessungszeitraum die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten sowohl an ganzen Tagen, an anderen Tagen dagegen nur stundenweise aus, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.4 Bestimmungsklauseln

Teilweise enthalten sich die Tarifvertragsparteien eigener Regelungen und übertragen die Festlegung bestimmter Arbeitsbedingungen auf Dritte (sog. Bestimmungsklausel). Diese Verfahrensweise wird bisher allgemein als zulässig angesehen. Gegenstand der Leistungsbestimmung kann dabei die Festlegung des Gehalts[1] bzw. einzelner Gehaltsbestandteile[2] ebenso sein, wie die Höhe d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.4 Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 10d Schulische Ausbildungen, öffentliche-rechtliche Dienstverhältnisse mit Beamtenanwärtern und Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz sind keine versicherungspflichtigen Beschäftigungen, eine Förderung nach § 44 ist ausgeschlossen. Rz. 11 Personen, die als Beschäftigte versicherungspflichtig sind, stehen in einem Ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.3 Nur stundenweise eingetretene unverschuldete Arbeitsausfälle (Teiltage)

Rz. 98 Fielen die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten nur für einzelne Arbeitsstunden und nicht für volle Arbeitstage an, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de facto unverändert. Damit wird der ge...mehr