Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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Arbeitszeit / 2.2.3 Feiertagsregelung bei dienstplanmäßiger Arbeit

Bei dienstplanmäßig organisierter Arbeit vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden, § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L. Auch ein Samstag ist ein Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K (bzw. TV-L) [1] Die Protokollerklärung hierzu stellt klar, dass d...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.2.2 Ausgleichszeitraum bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bei Arbeitnehmern, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, kann ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden, § 6 Abs. 2 Satz 2 TV-L. Eine tarifvertragliche Beschränkung der Länge des zugrunde zu legenden Zeitraums ist nicht vorgenommen worden. Der Regelung liegt zugrunde, dass gerade in Bereichen mit Wechselschicht- oder Schichtarbeit häufig längere...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.4 Abgrenzung Überstunden zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Bestimmt der Arbeitgeber, dass die Arbeit im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden. Dies gilt auch, wenn die Beschäftigten im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit dienstplanmäßig zur Rufbereitschaft eingeteilt sind. Die Anordnung des Arbeitgebers enthält dann eine Änderung des...mehr

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Arbeitszeit / 2.2.1 Von der Arbeitsbereitschaft (MT-Arb) zu Bereitschaftszeiten (TV-L)

Der MT-Arb sah Möglichkeiten vor, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. Arbeitsbereitschaft war dabei auf der Grundlage der Rechtsprechung als "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung"[1] verstanden worden. Der TV-L kennt eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Zeiten von Arbeitsbereitschaft ni...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

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Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

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Arbeitszeit / 2.2.2 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister und für Beschäftigte im Rettungsdienst und in Rettungsleitstellen

Die Regelungen in § 9 Abs. 1 TV-L gelten auch für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie für Beschäftigte im Rettungsdienst und in Rettungsleitstellen. Allerdings gehen die Tarifvertragsparteien in § 9 Abs. 3 TV-L davon aus, dass bei diesen Beschäftigungsgruppen regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten anfallen. Eine (einvernehmliche) Dienstvereinbaru...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4 Buchbare Zeiten

Das Arbeitszeitkonto des § 10 TV-L ist für die Buchung von Zeiten, nicht von Geld vorgesehen. Die Frage, welche Arten von Zeiten auf dem Arbeitszeitkonto gebucht werden können, regelt § 10 Abs. 3 TV-L. Es gibt eine Grundregelung, die für alle Arbeitszeitkonten gilt, und weiter gehende Buchungsmöglichkeiten, die erst durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben werden" müs...mehr

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Arbeitszeit / 1.7.4 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit über die wöchentliche Höchstgrenze von durchschnittlich 48 Stunden ohne Ausgleich ist auch bei Nachtarbeit möglich. Sie unterliegt den gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie bei § 3, vgl. i. E. 2.4.3.mehr

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Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TV-L

Die allgemeine tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TV-L ist für die Beschäftigten von 9 West-Ländern unterschiedlich geregelt. Nach Auffassung der Tarifvertragsparteien lauten die Ergebnisse der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-L in Verbindung mit dem Anhang zu § 6 TV-L durchzuführenden Arbeitszeitberechnungen wie folgt:mehr

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Arbeitszeit / 2.3.3 und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen ist

Jede Arbeitsstunde, die über die für die Woche festgesetzten Arbeitsstunden hinausgeht, kann noch bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Erfolgt der Ausgleich, so liegt keine Überstunde und damit keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Zeitzuschlägen vor. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Ausgleich erfolgen kann, beginnt mit dem Beginn d...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.5 Abgrenzung Überstunden zu Mehrarbeit

Als Mehrarbeit werden im TV-L diejenigen Arbeitsstunden bezeichnet, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TV-L) leisten, § 7 Abs. 6 TV-L. Mit dieser Definition haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlag...mehr

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Arbeitszeit / 2.5 Arbeitszeitkonten

Der TV-L enthält einige wenige Vorgaben für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. Diese sind jedoch keineswegs zwingend notwendig, um die Arbeitszeit der Arbeitsverhältnisse, die unter den TV-L fallen, zu regeln. § 10 Abs. 1 TV-L sieht vor, dass Arbeitszeitkonten eingerichtet werden können und nur für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszei...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von§ 7 Abs. 7 sind nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausg...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.2 Abweichende Regelungen, § 7 ArbZG

Von dem Grundsatz der werktäglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden sowie der maximalen Länge des Ausgleichszeitraums kann für jedermann durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung abgewichen werden: Fällt in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbere...mehr

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Arbeitszeit / 2.7 Abweichende Regelungen von den Grundregelungen des Arbeitszeitgesetzes

In der Bundesrepublik Deutschland sind die europarechtlich bereits sehr weit gehenden Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor belastenden Arbeitszeiten noch umfassender ausgestaltet worden. So enthält § 3 Arbeitszeitgesetz die europarechtlich nicht geregelte Begrenzung, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf. Au...mehr

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Arbeitszeit / 1.11 Arbeitszeitnachweis, § 16 ArbZG

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen, § 16 Abs. 2. Die konkrete Erfüllung der Aufzeichnungspflicht ist nicht geregelt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer zu verpflichten, die geleisteten Arbeitszeiten selbst zu dokumentieren. Der Arbeitszeitnachw...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.2 Freigabe weiterer Kontingente in Betriebs-/Dienstvereinbarung

Nur unter der Voraussetzung, dass dies durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben wurde", können weitere Kontingente auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden. Ausdrücklich genannt werden Rufbereitschafts- und Bereitschaftsdienstentgelte, ohne dass hierin eine Beschränkung liegt. Jegliche andere Kontingente können buchbar gestellt werden. Der Grund für die Beschränkung der...mehr

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Arbeitszeit / 2.4 Arbeitszeitmodelle des TV-L und Arbeitszeitmodelle auf der Grundlage des TV-L: Ausnahmen vom Überstundengrundbegriff

Gleitzeit- und allen sonstigen im TV-L oder auf dessen Grundlage geregelten Arbeitszeitmodellen gemeinsam ist eine ausgewogene Berücksichtigung des Interesses der Arbeitgeber nach Arbeitszeitflexibilisierung und des Interesses der Beschäftigten nach Arbeitszeitsouveränität. Arbeitszeitflexibilisierung bedeutet dabei die Möglichkeit für die Arbeitgeber, die regelmäßige Arbeit...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TV-L enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TV-L sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

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Arbeitszeit / 1.5 Ruhepausen, § 4 ArbZG

1.5.1 Grundsatz Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Dem Arbeitnehmer muss es auch rechtlich un...mehr

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Arbeitszeit / 1.6 Ruhezeit, § 5 ArbZG

1.6.1 Grundsatz Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines U...mehr

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Arbeitszeit / 1.7 Nacht- und Schichtarbeit, § 6 ArbZG

1.7.1 Allgemeine Regelungen Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt ...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.2 Abweichungen, § 7 ArbZG

Auch von den Mindestregelungen der Ruhezeit kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann für jedermann die 11-stündige Ruhezeit um bis zu 2 Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die K...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.3 Wöchentlicher Arbeitszeitkorridor

Das Arbeitszeitmodell des wöchentlichen Arbeitszeitkorridors bildet das zweite im TV-L geregelte Arbeitszeitmodell. Hiernach sind abweichend von § 6 Abs. 7 TV-L nur die Arbeitsstunden Überstunden, die im Falle der Einführung eines wöchentlichen Arbeitszeitkorridors nach § 6 Abs. 6 TV-L außerhalb des Arbeitszeitkorridors liegen (§ 7 Abs. 8 Buchst. a) TV-L). Nach § 7 Abs. 6 TV-...mehr

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Arbeitszeit / 1.5.1 Grundsatz

Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Dem Arbeitnehmer muss es auch rechtlich und tatsächlich m...mehr

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Arbeitszeit / 1.1 Entstehung und Zielrichtung

Das am 1.7.1994 in Kraft getretene Arbeitszeitgesetz löste die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitverordnung, Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich des Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbots sowie Regelungen des Frauenarbeitsschutzes und andere Bestimmungen ab. Eine Neuregelung war nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH und – daran anschließend – des BVer...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.2 Tägliche Rahmenarbeitszeit

Das Arbeitszeitmodell der täglichen Rahmenzeit stellt einen zusätzlichen "Filter" dar, der diejenigen Stunden, die nach § 7 Abs. 7 TV-Lgrundsätzlich geeignet sind, Überstunden zu sein, weiter wirksam begrenzt. Durch die Regelung zur täglichen Rahmenzeit wird die an sich gegebene Rechtsfolge "Überstunde mit Zuschlagspflicht" abgewendet und zusätzliche zuschlagsfreie Arbeitsst...mehr

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Arbeitszeit / 1.7.1 Allgemeine Regelungen

Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt sich das ArbZG auf diese al...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.3 Sonstiger Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

In der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist zunächst der Zeitraum festzulegen, für den der Beschäftigte entscheidet, welche der auf diesem Konto buchbaren Zeiten (vgl. Ziff. 2.5.4) tatsächlich auf das Arbeitskonto gebucht werden sollen, § 10 Abs. 3 TV-L. Diese Regelung besagt zum einen, dass der Beschäftigte – nicht der Arbeitgeber – darüb...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.6 Gesamtsystem aus Überstundengrundbegriff und Arbeitszeitmodellen des TV-L

Eine zuschlagspflichtige Überstunde entsteht erst, wenn die drei Voraussetzungen des Überstundengrundbegriffs erfüllt sind (vgl. Ziff. 2.3) und – für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist – die zu prüfende Stunde außerhalb einer täglichen Rahmenzeit oder außerhalb eines...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden:mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TV-L gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.2 Geltungsbereich der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

Ein Arbeitszeitkonto muss nicht zwingend für den ganzen Betrieb, die ganze Verwaltung eingerichtet werden. Deswegen regelt § 10 Abs. 2 TV-L, dass in der Betriebs-/Dienstvereinbarung festzulegen ist, ob das Arbeitszeitkonto im ganzen Betrieb, der ganzen Verwaltung oder Teilen davon eingerichtet wird. Praxis-Beispiel Durch eine Dienstvereinbarung wird geregelt, dass in einer La...mehr

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Arbeitszeit / 1.7.2 Grundsätze der Nachtarbeit, § 6 Abs. 2 ArbZG

Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer beträgt acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von einem Kalendermonat bzw. vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Damit ergibt sich eine zulässige Gesamtarbeitszeit von 192 Stunden in vier Wochen...mehr

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Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Die Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde genutzt, um für das ab dem 1. Oktober 2005 geltende Tarifrecht des TV-L europarechtskonforme Regelungen zu vereinbaren. Für Heime, Pflegedienste und Ärzte wurden neue Bereitschaftsdienstregelungen vereinbart und die Möglichkeit des individuellen Opt-out eröffnet. Für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes wurd...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.4 Verhältnis von täglicher Rahmenzeit und wöchentlichem Arbeitszeitkorridor

§ 6 Abs. 8 TV-L regelt, dass die Vorschriften zur Rahmenzeit und zum Arbeitszeitkorridor "nur alternativ gelten". Diese Vorschrift schränkt Rahmenzeit und Korridor nur geringfügig ein. Die Einschränkung gilt nämlich nicht generell in Bezug auf einen Betrieb, eine Verwaltung, sondern nur in Bezug auf das jeweilige Arbeitsverhältnis. Es ist also ohne Weiteres möglich, tägliche...mehr

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Arbeitszeit / 1.13 Übergangsregelung für Tarifverträge, § 25 ArbZG

1.13.1 Ziel des § 25 Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "...mehr

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Arbeitszeit / 1.2 Aktuelle Entwicklungen

1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöche...mehr

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Arbeitszeit / 1 Arbeitszeitgesetz

1.1 Entstehung und Zielrichtung Das am 1.7.1994 in Kraft getretene Arbeitszeitgesetz löste die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitverordnung, Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich des Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbots sowie Regelungen des Frauenarbeitsschutzes und andere Bestimmungen ab. Eine Neuregelung war nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH und ...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle

Gleitzeitmodelle werden im TV-L in der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 4 und zu Abschnitt II erwähnt, ohne dass für diese Modelle Regelungen aufgestellt werden. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Gestaltungsfreiheit respektiert, im Rahmen derer solche Arbeitszeitmodelle entwickelt und in aller Regel zur beiderseitigen Zufriedenheit praktisch umgesetzt worden sind. Di...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TV-L durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TV-L können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TV-L. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ...mehr

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Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TV-L ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TV-L geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TV-L lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge...mehr

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Arbeitszeit / 1.13.1 Ziel des § 25

Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "Schutz" vor den Ausw...mehr

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Arbeitszeit / 1.10 Außergewöhnliche Fälle, § 14 ArbZG

In Ausnahmefällen kann auch ohne tarifvertragliche Regelung individuell durch den Arbeitgeber vorübergehend von den Vorgaben des ArbZG abgewichen werden. Das Gesetz nennt hier Not- und außergewöhnliche Fälle. Ein Notfall ist ein für ein Betrieb nachteiliges, ungewöhnliches, unvorhergesehenes und plötzlich eintretendes Ereignis, das die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schade...mehr

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Arbeitszeit / 1.8 Übernahme der Abweichungsmöglichkeiten des § 7 ArbZG durch Nicht-Tarifgebundene

Grundsätzlich sieht das ArbZG ein Abweichen von den Mindestvoraussetzungen, die in den §§ 3–6 normiert sind, nur durch Tarifvertrag bzw. Dienst-/Betriebsvereinbarung vor. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können daher von den tarifvertraglich vereinbarten Abweichungen zunächst nicht profitieren. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes sieht § 7 Abs. 3 Satz 3 unter bestimmten...mehr