Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.3.4.2 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

Rz. 26 Für ein volljähriges Kind ist das erhöhte Übergangsgeld gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu zahlen, wenn das "Kind" für einen Beruf ausgebildet wird. Die Altersgrenze von 25 Jahren wird um die Anzahl der Tage verlängert, in dem das Kind nachweislich den gesetzlichen Grundwehrdienst ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.2.3 Durchführung der Einsichtnahme

Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber jederzeit die Einsichtnahme in die Personalakten verlangen. Der Zeitpunkt der Einsichtnahme muss dem Arbeitgeber jedoch zumutbar sein. Er kann daher die Rücksichtnahme auf die betrieblichen Verhältnisse verlangen und muss die Personalakte nicht zur Unzeit bereitstellen. Die Einsichtnahme in die Personalakte findet in aller Regel während d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 12 Bis zum Inkrafttreten des TzBfG war das Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte in § 2 Abs. 1 BeschFG geregelt. § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit schlechter zu behandeln als einen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Verboten ist also eine Benachteiligung des teilzeitbeschäftigten Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 16 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Gleiches gilt für andere teilbare geldwerte Leistungen. Der Entgeltbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist dabei weit zu verstehen.[1] Er umfasst nebe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.4 Aufbewahrungsfristen

Beim Führen von Personalakten stellt sich für Arbeitgeber regelmäßig die Frage, wie lange die Informationen und Unterlagen aufbewahrt werden dürfen bzw. müssen. Es besteht keine pauschale gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine personenbezogene Daten und Unterlagen im Arbeitsverhältnis. Ob und wann ein Arbeitgeber eine Information oder eine Unterlage aus der Personalak...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 3 Räumlicher Geltungsbereich

Der TVöD umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Allerdings wird im TVöD bei einigen Bestimmungen unterschieden zwischen den Tarifgebieten West und Ost. Wird auf das Tarifgebiet Ost Bezug genommen, gelten die Regelungen für die Beschäftigen, deren Arbeitsverhältnis in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet begründet worden ist und bei denen der Bezug des Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.7 Besondere Personengruppen im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich

Nicht vom Geltungsbereich ausgenommen sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. S. d. § 53 HRG. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter Die Aufgaben und die hochschulrechtlichen Funktionen der Personalkategorien "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter" wurden durch das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengese...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.2 Kausalität

Rz. 20 Die Vorschrift untersagt eine Schlechterstellung wegen der Teilzeitarbeit. Die notwendige Kausalität zwischen Teilzeitarbeit und Schlechterstellung ist immer dann gegeben, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft[1], nicht jedoch dann, wenn andere Umstände, die keinen Bezug z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Regelung des § 4 TzBfG hat der Gesetzgeber die Vorgaben der Europäischen Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit[1] und der Europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge[2] umgesetzt. Der Text der Richtlinien wird weitgehend übernommen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist ein wesentlicher Grundgedanke der EG-Regelungen. Nach § 1a der Rahm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 2.2 Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Rz. 9 Das Verbot der schlechteren Behandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist ein gesetzlich geregelter Sonderfall des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG. [1] § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist deshalb im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG auszulegen.[2] Bejaht man die Anwendung von Art. 3 Abs. 2 GG bei mittelbaren Diskriminierungen[3], ka...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.3 Hilfskräfte

Schon die Reichsassistentenordnung vom 1.1.1940 sah in § 15 f wissenschaftliche Hilfskräfte vor. Sie sollten zur "Wahrnehmung solcher wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten bestellt (werden), für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist". Herkömmlicherweise wurden demgemäß als wissenschaftliche Hilfskräfte einmal Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8 § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD – geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV) ist zu unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und einer kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der ab 1.10.2022 geltenden Fassung[2] nur vor, wenn das regel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.1 Ziel und Aufbau der Berichtspflichten nach der ESRS S1

Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1] Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3 Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 2)

Rz. 9 Die LSt-Nachschau muss – anders als eine LSt-Außenprüfung – nicht im Vorwege angekündigt werden und ermöglicht spontan und ohne schriftliche Vorbereitung das Betreten gewerblich und beruflich genutzter Räumlichkeiten während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens der Finanzverwaltung (§ 5 AO). Außerhalb der üblichen Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Ein Ruf aus d... / 1. Vorgeschichte und Grundlage der Entscheidung

Der Spruch "Judex non calculat" ist aus dem römischen Recht hervorgegangen und ihm werden verschiedene Bedeutungen nachgesagt. So auch, dass ein Gericht bei seiner Entscheidung nicht noch die wirtschaftlichen Folgen eines Urteils zu bedenken habe. Das Gericht entscheidet nach seinem Empfinden in der Sache und berücksichtigt dabei nicht, welche Auswirkungen die Entscheidung f...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteueraußenprüfung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge vom Verband/Verein als Arbeitgeber wird vom Finanzamt überwacht. § 42f EStG (Anhang 10) bestimmt, dass die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen durchzuführen haben. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO (Anhang 1b). Für Lohnsteueraußenprüfunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.1 Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflegetätigkeit regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, werden nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst.[1] Regelmäßig ist in diesem Zusammenhang aus zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.5 Mehrfachversicherung

Die Versicherungspflicht als Pflegeperson schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. Praxis-Beispiel Versicherungspflicht als Pflegeperson und Beschäftigter Die Pflegeperson pflegt den Pflegebedürftigen A (Pflegegrad 3) montags und dienstags jeweils an 8 Stunden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3 Nutzung von Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit

Schließlich ist ein Arbeitsausfall vermeidbar, wenn er bei Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann.[1] Diese Regelung zielt zunächst auf den Abbau bestehender Arbeitszeitguthaben. Darüber hinaus verlangt das Gesetz, dass auch die Möglichkeit genutzt wird, negative Arbeitszeitsalden aufzubauen (sog. "Minusstunden", d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aufgrund tarifvertraglicher Mehrarbeitszuschläge

Leitsatz Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, § 4 Abs. 1 TzBfG. Teilzeitbeschäftigten steht deshalb ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist. Sachverhalt Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 2 Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass ein Entgeltausfall infolge von Kurzarbeit vorliegt.[1] Dies setzt zwingend voraus, dass der Arbeitgeber berechtigt war, Kurzarbeit einzuführen und damit den vertraglichen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers zu reduzieren. Die Einführung von Kurzarbeit bzw. die damit verbundene Entgeltkürzung liegt jedoch nicht im ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3 Nettoentgeltdifferenz

Das Kurzarbeitergeld soll einen Teil des Nettolohnausfalls des Arbeitnehmers ersetzen. Dieser Nettolohnausfall wird als Nettolohndifferenz berechnet. Dabei handelt es sich um den pauschalierten Nettounterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte, dem sog. "Sollentgelt", und dem Entgelt, das der Arbeitnehmer tatsächlich erz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2 Allgemeiner Eingliederungszuschuss nach dem SGB III

Ein Eingliederungszuschuss setzt grundsätzlich voraus, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet und dadurch die Arbeitslosigkeit beendet wird (Arbeitszeit mindestens 15 Std. wöchentlich). Bei befristetem Arbeitsverhältnis ist eine Förderung möglich, wenn die erforderliche Nachbeschäftigungszeit absehbar eingehalten werden kann. Eine Förderung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.2 Generelles Privileg für Vereinbarungen über Arbeitszeitschwankungen

In einem Betrieb, in dem eine Vereinbarung über Arbeitszeitschwankungen gilt, nach der mindestens 10 % der Jahresarbeitszeit für einen unterschiedlichen Arbeitsanfall einzusetzen sind, wird eine darüber hinausgehende Nutzung von Zeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit generell nicht gefordert. Damit werden präventive Bemühungen der Betriebsparteien zum Ausgleich von Produ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.5 Anzeige des Arbeitsausfalls

Der Arbeitsausfall ist der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Das Fehlen einer solchen Stellungnahme macht die Anzeige ni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 2 Förderung einer Beschäftigung

Gefördert wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, mit der die Arbeitslosigkeit beendet wird. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen muss; Fehltage oder Kurzarbeit führen nicht zum Wegfall der Leistung. Auch befristete Beschäftigungen können gefördert werden. Achtung Vorlage und Prüfung des Arbeitsvertrags Als...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.1 Sollentgelt

Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Dies ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht zu berücksichtigen sind Entgelte für Mehrarbeit und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Im Regelfall kann...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.1 Privilegierte Arbeitszeitguthaben

Von dem grundsätzlichen Erfordernis, Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit einzusetzen, gelten mit Blick auf Interessen der Arbeitnehmer und des Betriebs wichtige Ausnahmen. Danach werden bestimmte Arbeitszeitregelungen und -guthaben privilegiert.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.3 Privileg für Arbeitszeitguthaben mit Zweckbestimmung

Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens zum Ausgleich der Kurzarbeit kann von einem Arbeitnehmer auch nicht verlangt werden, soweit das Guthaben vertraglich (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, zur Vermeidung der Inanspruchn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 1.2 Arbeitgeber/Betriebsvertretung

Die Anzeige des Arbeitsausfalls kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung. Für das Saison-Kurzarbeitergeld ist hingegen keine Anzeige notwendig. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Bet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.2 Formerfordernisse

Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber (Regelfall) oder von der Betriebsvertretung erstattet werden.[1] Die Arbeitnehmer selbst sind nicht zur Anzeige berechtigt. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine Anzeige durch Telefax ist zulässig; eine mündliche oder telefonische Anzeige genügt hingegen nicht. Inhaltlich muss aus der Anzeige insbesondere hervorgehe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Den Begriff der "Reisezeit" als eigenständige Kategorie kennt das Arbeitszeitrecht nicht. Entscheidend ist daher, ob die Reisezeit dem Begriff der Arbeitszeit zugeordnet werden kann. Grundsätzlich zählt die Fahrtzeit (sog. "Wegezeit") des Arbeitnehmers von seiner privaten W...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne Weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistungen (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 6 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Ordnet der Arbeitgeber eine außerplanmäßige Dienstreise an, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers erforderlich macht, liegt hierin keine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit keine Arbeitsleistung zu erbringen ist.[1] Eine solche Anordnung enthält auch ke...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Überstund... / 2 Gehaltsempfänger, 4,35 Wochen/Monat

Sachverhalt Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 2.950 EUR Brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag? Ergebni...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Überstund... / 1 Gehaltsempfänger, 4,33 Wochen/Monat

Sachverhalt Eine Angestellte erhält ein monatliches Gehalt von 2.950 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung Mai ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag? Erge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Überstund... / 5 Gehaltsempfänger, Überstunden aus mehreren Jahren

Sachverhalt Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 3.950 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. In den Monaten Januar 01 bis März 02 leistete sie ingesamt 162 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung März 02 ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für März 02 inkl. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Überstund... / 3 Gehaltsempfänger, Tatsächliche Stunden

Sachverhalt Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 2.950 EUR Brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag? Ergebni...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Überstund... / 4 Gehaltsempfänger, Überstunden aus mehreren Monaten

Sachverhalt Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 3.950 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. In den Monaten Januar bis Mai leistete sie ingesamt 62 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung Mai ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 5 Dienstreisen ins Ausland

Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden – ein rechtlich eindeutig definierter Begriff der Auslandsdienst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 3 Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse (Arbeitszeiten)

Das Fortbestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer Unterbrechung der Arbeitsleistung (z. B. während einer Freistellungsphase bei Vereinbarung flexibler Arbeitszeit, während des sog. Sabbatjahres) ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tendenzbetrieb / 2 Umfang der Mitbestimmung bei Tendenzbetrieben

Wie oben bereits angedeutet, ist die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht vollkommen ausgeschlossen. Stattdessen findet in Tendenzbetrieben die betriebliche Mitbestimmung keine Anwendung, "soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht". Wann diese Kriterien erfüllt sind, ist wiederum im Einzelfall zu prüfen und entscheidet sich na...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.1 Individualarbeitsrechtliche Grundlage

In individual-arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos eine Abrede zur flexiblen Gestaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto liegt dabei die Idee zugrunde, dass der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt erhält und die diesem Entgelt entsprechende Arbeitszeit variabel eingeteilt werden kann. Die Flexibilisieru...mehr