Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der ver...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2.1 Ausgleich durch Freistellung

Bei Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der vertraglich geschuldeten (Kern-) Arbeitszeit im Rahmen einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung stellt sich in Zeiten der vollständigen Verringerung der Arbeitszeit (Freistellung) unter Fortzahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts die Frage, ob von einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt auszugehen ist. Mit Einfü...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2.2 Betriebliche Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Die flexible Verteilung der Arbeitszeit mittels Zeitkonten berührt, z. B. durch Regelungen zum Auf- und Abbau von Zeitsalden, Fragen der betrieblichen Arbeitszeitverteilung und löst deshalb regelmäßig das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus. In e...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu...mehr

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Arbeitszeitkonto / 1 Arten und Abgrenzung

Zeitkontenmodelle basieren auf der Idee der Erfassung von Abweichungen zwischen der geleisteten und der (i. d. R. im Rahmen eines fortlaufenden Entgelts) vergüteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden dabei in der Regel als "Zeitguthaben" oder "Plusstunden" bezeichnet; negative Differenzen als "Zeitschulden" oder "...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.3 Ausgleichszeiträume in Tarifverträgen

Tarifverträge enthalten in der Regel Bestimmungen über Ausgleichszeiträume für die Einhaltung der Wochenarbeitszeit. So kann etwa die regelmäßige Arbeitszeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes innerhalb eines Ausgleichszeitraums von grundsätzlich bis zu einem Jahr verteilt werden.[1] Der Ausgleichszeitraum ermöglicht es dem Arbeitgeber dagegen, die vom Arbeitnehmer ge...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.1 Arbeitszeitschutzrecht

Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermonat oder 4 Wochen) eine Arbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Daraus ergeben sich Obergrenzen der maximalen zeitlichen Ansparleistungen auf Zeitkonten. ...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.2 Mindestlohnrecht

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Arbeitsstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto müssen abweichend davon spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monat...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2 Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] verfolgen nicht das Ziel der (längerfristigen) Freistellung von der Arbeitsleistung unter Verwendung eines eigens dafür angesparten Arbeitsentgelts. Vielmehr erfolgt bei diesen Arbeitszeitregelungen bei schwankender Arbeitszeit regelmäßig ein Ausgleich im Arbeitszeitkonto. Sie verfolgen meist das Ziel, eine produktionsbedingte Verst...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3 Minusstunden

Ein negativer Saldo auf einem Zeitkonto (Minusstunden) stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Da der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch darauf hat, im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit auch tatsächlich beschäftigt zu werden, dürfen Minusstunden am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraum...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.1 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Ansparphase einer flexiblen Arbeitszeitregelung liegt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Soweit die Höhe des Arbeitsentgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung ist (höherverdienende Arbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigung), b...mehr

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Arbeitszeitkonto / 1.1 Zeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich

Zeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich sind Zeitkonten, in denen Abweichungen zwischen geleisteter und vertraglich vereinbarter Arbeitszeit fortlaufend saldiert werden. Sie sollten regelmäßig durch Freizeitnahme bzw. Nachleistung ausgeglichen werden. Zu dieser Art Zeitkonten gehören klassische Gleitzeitkonten, aber auch Ampelkonten, Jahresarbeitszeitkonten, Zeitbudge...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.2 Fälligkeit der Beiträge

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist grundsätzlich an die Entstehung des Anspruchs und nicht an die tatsächliche Auszahlung gebunden. Bei der flexiblen Arbeitszeit wird für die angesparten Wertguthaben die Fälligkeit der Beiträge hinausgeschoben. Die Voraussetzungen für die besonderen Regelungen im Rahmen flexibler Arbeitszeiten müssen hierbei erfüllt sein. Die B...mehr

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Arbeitszeitkonto / 1.1 Flexi- oder Gleitzeitkonten

Sog. Überstunde-,Flexi- oder Gleitzeitkonten, mittels derer die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestaltet oder betriebliche Produktions- und Arbeitszeitzyklen ausgeglichen werden, sind steuerlich unbedeutend. Sie dienen lediglich dazu, Mehr- oder Minderarbeitszeiten anzusammeln, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugleichen. Zuflusszeitpunkt de...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.3 Störfall

Unter einem Störfall (z. B. bei Ende des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Tod) versteht man die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des angesparten Wertguthabens. Wird das angesparte Entgelt nicht als laufende Entgeltzahlung während der Freistellungsphase verwendet, sondern vorher ausgezahlt, ist eine besondere Beitragsberechnung erforderlich.[1] 4.3.1 Zeitpunkt des S...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4 Wertguthabenkonto

Für die Führung von Arbeitszeitkonten gelten gesetzliche Vorgaben. Bestimmte Gestaltungsformen müssen als Wertguthabenkonten geführt werden. Im Fall von (Lebens-)Arbeitszeitkonten auf Grundlage einer Wertguthabenvereinbarung wird erbrachte Arbeitszeit über einen größeren Zeitraum angespart. Das Guthaben auf dem Wertguthabenkonto kann für längere Freistellungszeiträume, einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.3 Abgrenzung

Die Abgrenzung von Ausgleichs- und Ansparkonten ist insbesondere unter dem Aspekt der betrieblichen Arbeitszeitsteuerung wichtig. Grundsätzlich können auch mehrere Zeitkonten nebeneinander für Beschäftigte geführt werden. Es müssen aber dabei die mit den einzelnen Kontenmodellen verbundenen Zwecke abgegrenzt werden. Eine "Verzahnung" der Zeitkontenmodelle muss sorgfältig bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3 Arbeitszeitkonto in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

In einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem Stundenlohnanspruch und schwankender Arbeitszeit kann ein verstetigtes, also gleichbleibendes Arbeitsentgelt gezahlt werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden über ein Arbeitszeitkonto geführt. Eine entsprechende Vereinbarung muss neben dem Aufbau von Zeitguthaben auch deren tatsächlichen Abbau ermöglichen. 3.1 Gesta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Verpflichtender Abbau bei Kurzarbeit

Eine Verpflichtung zum Abbau von Plusstunden eines Zeitkontos kann sich auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld[1] ergeben. Voraussetzung der Gewährung von Kurzarbeitergeld ist insbesondere das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls, der nicht vermeidbar ist.[2] Ein Arbeitsausfall ist danach vermeidbar, wenn er durch im Betrieb zulässige Arbeitszei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.3 Besonders gefährdete Berufsgruppen

Berufsgruppen, die sich besonders häufig mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert sehen, sind beispielsweise Ärzte oder auch pädagogisches Personal. Nach § 3 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA hat der Arbeitgeber Ärzte von etwaigen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstandenen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, sofern der Eintritt des Schadens nicht durch den Arzt vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Angabe ist es, die Bedeutung des UN als Arbeitgeber offenzulegen. Außer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Altersteilzeitverpflichtungen

Altersteilzeitvereinbarungen können nach dem AltTZG in 2 Varianten vorkommen: Modell 1: Der Arbeitnehmer arbeitet während der gesamten Laufzeit mit einer reduzierten Arbeitszeit gegen reduziertes Entgelt. Modell 2 (sog. Blockmodell): Der Arbeitnehmer arbeitet in der 1. Phase (Beschäftigungsphase) der Laufzeit des Altersteilzeitvertrags mit unverminderter Arbeitszeit bei redu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 1 Anzuwendende Vorschriften

Für Hausgehilfen gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer: Auch für Haushaltshilfen sind die Vorgaben des Nachweisgesetzes zu beachten. Der Haushaltshilfe müssen daher innerhalb der in § 2 Abs. 1 Satz 9 NachwG genannten Fristen die erforderlichen Angaben schriftlich ausgehändigt werden. Seit dem 1.1.2025 kann die Niederschrift...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.3 Begriff des Arbeitsplatzes

Rz. 9 Abs. 2 Satz 3 stellt klar, dass die begleitende Hilfe im Arbeitsleben nicht nur bei unbefristeten, sondern auch bei befristeten Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnissen i. S. v. § 156 Abs. 1, bei Teilzeitarbeitsverhältnissen abweichend von § 156 Abs. 3 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden gilt. Diese Regelung ist im Rahmen des Gesetzes zur Bekämp...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.8 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen

Rz. 34 Nach Abs. 6 hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, wenigstens einmal jährlich alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen zu einer Versammlung einzuladen. Zweck einer solchen Versammlung ist die Unterrichtung der beschäftigten schwerbehinderten Menschen über die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung. In dieser Versamm...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.1 Zahlungszeiträume im Zusammenhang mit medizinischen Rehabilitationsleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.1 Überblick

Rz. 33 Nach § 71 Abs. 5 wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt, wenn im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) erforderlich ist. Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.4 Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten

Rz. 44 Die schwerbehinderten Menschen haben nach Abs. 4 Nr. 4 einen Anspruch auf die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. Dieser A...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.4 Geltung des Kündigungsschutzes

Rz. 14 Die Aufzählung der Stellen i. S. d. § 156 Abs. 2, bei denen der besondere Kündigungsschutz nicht gilt, ist abschließend. Nicht aufgeführt sind die Stellen, auf denen behinderte Menschen beschäftigt sind, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betrieben und Dienststellen nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 teilnehmen (§ 156 Abs. 2 Nr. 1), sowie Stellen von Personen, dere...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.9 Wahlgrundsätze

Rz. 26 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied (bzw. die stellvertretenden Mitglieder) in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Das bedeutet, das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung). Das Wahlrecht ist persö...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.4 Ruhen des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 41 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während der stufenweisen Wiedereingliederung für die während dieser Zeit erzielte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt zu zahlen (vgl. BAG, Urteile v. 29.1.1992, 5 AZR 37/91, 5 AZR 60/91 und 5 AZR 637/89). Gewährt der Arbeitgeber jedoch freiwillig für die erbrachte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt, ist dieses nach § 72 Abs....mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.5.1 Höhe der Entschädigung

Rz. 32 § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG begrenzt die Höhe der Entschädigung in den Fällen, in denen ein schwerbehinderter Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, auf höchstens 3 Monatsverdienste. Der Entschädigungsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt wo...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.1.2 Stellvertretende Mitglieder/Aufgaben

Rz. 3 Voraussetzung für das Zustandekommen einer Schwerbehindertenvertretung ist aber nicht, dass auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt wird. Geht für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds kein gültiger Wahlvorschlag ein, hat dies der Wahlvorstand unverzüglich bekannt zu machen und eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen (§ 7 Abs. 3 i. V. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.5 Wahlberechtigung

Rz. 13 Abs. 2 bestimmt die Wahlberechtigung. Das aktive Wahlrecht kommt nur schwerbehinderten Menschen zu, nicht auch den nichtbehinderten Beschäftigten (zur Wählbarkeit vgl. Abs. 3). Es kommt nicht darauf an, dass die wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen auf Arbeitsplätzen i. S.d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind auch die schwerbehinderten Menschen,...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.3 Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 40 Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch "während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit fort, durch die Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll" (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteil...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.4 Zusammentreffen von Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld (Abs. 4)

Rz. 27 Mutterschaftsgeld wird nach § 13 MuSchG bzw. § 24i SGB V für 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und 8 8 Wochen – bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten und bei Säuglingen mit schwerer Behinderung sogar für 12 Wochen – nach der Entbindung gezahlt. Sollte die Frau während dieser Zeit medizinische Rehabilitationsleistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (ohne andere "Zwischen"-Entgeltersatzleistungen; Abs. 1 und 2)

Rz. 5 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 7 ff.) und di...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 43 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt. In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall u. a. konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifischer und nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 27-50, eZeile 51 Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilomet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.4 Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes → Zeilen 22–25

Minderjährige Kinder können, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, stets bei den Eltern berücksichtigt werden. Auch für volljährige Kinder spielt es bis zum Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung keine Rolle, ob das Kind, das die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung dem Grunde nach erfüllt (z. B. sich in Ausbildung befindet), voll erwerbstätig ist oder nicht. Die H...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 57-59

Der Abzug für Aufwendungen i.Z.m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 65–77

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.3 Arbeitstage, maßgebende Entfernung, unterschiedliche Verkehrsmittel → Zeilen 28-33

Getrennte Eintragungen (Zeilen 27-34, 35-42 und 43-50) sind notwendig, wenn Sie im Jahr (gleichzeitig oder nacheinander) mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn Sie einige Monate im Jahr ein Kfz und die restliche Zeit ein anderes Verkehrsmittel benutzt haben, machen Sie die Angaben für das jeweils benutzte Verkehrsmittel in getrennten Abschnitten. Maßgebend ist grds. die kürzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.27 Homeoffice-Tagespauschale → Zeile 66

Für jeden Kalendertag, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde, können pauschal 6 EUR, max. 1.260 EUR im Kalenderjahr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Mit der Tagespauschale sind alle Kosten für die Nutzung der häuslichen Wohnung abgegolten. Der pauschale Abzugsbetrag und die Entfernungspaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.4 Ausgaben für das eigene Personal → Zeile 30

Neben den Gehältern, Löhnen und Versicherungsbeiträgen für die eigenen Arbeitnehmer sind hier auch die Pauschalsteuern nach § 37b EStG zu erfassen, die für Geschenke an Geschäftsfreunde übernommen wurden (BMF, Schreiben v. 19.5.2015, IV C 6 – S 2297b/147/0001, BStBl 2015 I S. 468; BMF, Schreiben v. 28.6.2018, IV C 6 – S 2297-b/14/10001, BStBl 2018 I S. 814). Arbeitsverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.2 Berücksichtigung volljähriger Kinder → Zeilen 16–21

Volljährige Kinder können ab dem Monat nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis maximal zum Monat der Vollendung des 21. bzw. 25. Lebensjahres für die Monate bei den Eltern berücksichtigt werden, in denen sie eine der im Vordruck (Zeilen 16–18) genannten Bedingungen (z. B. in Ausbildung, freiwilliges Jahr usw.) erfüllen. Geben Sie an, welcher Tatbestand für Ihr Kind in welch...mehr