Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2 Bedeutung der Eignung für Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ) im Arbeitsschutz

Seit den ersten flugmedizinischen Untersuchungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts und im Straßenverkehr nach dem II. Weltkrieg stellten ab 1971 auch die Berufsgenossenschaften für den betrieblichen Bereich einen Untersuchungsgrundsatz („G25“; heute E FSÜ) vor, der aus damaliger Sicht zur Unfallverhütung beitragen sollte. Heute sind FSÜ in vielen Berufen üblich, die aktiv Fahrze...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 5 Fazit

Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten im Arbeitsschutz sind kein Selbstzweck. Sie stellen vielmehr ein instrumenteller Bestandteil eines präventiven, verantwortungsvollen Arbeitsschutzes dar, vorausgesetzt, sie werden korrekt, tätigkeitsbezogen und rechtskonform angewendet.mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.5 Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Eignungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Mit dem Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, werden darin alle relevanten Gefährdungen systematisch ermittelt und zu bewertet. Alle weiteren Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbe...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.1 Fremdgefährdung und Eigengefährdung

Wenn durch die Tätigkeiten eines Beschäftigten eine objektiv betrachtete, immanente Gefährdung Dritter besteht, liegen in der Regel "gewichtige Gründe" vor, die sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben. Diese Gründe rechtfertigen routinemäßige Eignungsuntersuchungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis aus arbeitsrechtlicher Sicht. Dazu muss der Arbeitgeber die...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3 Eignungsuntersuchungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis

2.3.1 Fremdgefährdung und Eigengefährdung Wenn durch die Tätigkeiten eines Beschäftigten eine objektiv betrachtete, immanente Gefährdung Dritter besteht, liegen in der Regel "gewichtige Gründe" vor, die sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben. Diese Gründe rechtfertigen routinemäßige Eignungsuntersuchungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis aus arbeitsrechtli...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.1 Eignungsaspekte bei Einstellungsuntersuchungen

Im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung wird sich der Arbeitgeber die Frage beantworten lassen, ob der Bewerber aus gesundheitlicher Sicht die vorgesehene Tätigkeit verrichten kann und kein Risiko für Sicherheit und Gesundheit für sich oder andere Mitarbeitende darstellt. Dabei darf die ärztliche Untersuchung nur Fragen klären, die der Arbeitgeber berechtigterweise dem Bewe...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.4.2 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften mit Eignungsvorbehalten bei FSÜ-Tätigkeiten

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften formulieren Eignungsvorbehalte, die dem Arbeitgeber als Adressat lediglich vorgeben, nur „geeignete“ Personen zu beschäftigen, aber die Durchführung einer medizinischen Eignungsuntersuchung nicht hinreichend normieren.[1] Hierbei soll die Person keine offensichtlichen fachlichen, physischen oder psychischen Mängel o...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.4 Regelmäßige "anlasslose" Eignungsuntersuchungen

Insbesondere in der Verkehrsmedizin sind durch öffentlich-rechtliche Vorschriften Eignungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Wird die Frist überschritten, erlischt die Erlaubnis. In manchen Betrieben werden routinemäßig wiederkehrend (z. B. alle 3 Jahre) – insbesondere bei FSÜ-Tätigkeiten – Eignungsuntersuchungen angeordnet, ohne dass es dazu personenbedi...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.4 Eignungsvorbehalte in Rechtsvorschriften

Verschiedene Rechtsvorschriften und eine Reihe von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften enthalten gesetzlich festgelegte Eignungsvorbehalte als Berufszugangsvoraussetzung, die das Führen einer Berufsbezeichnung oder eines Spezialfahrzeuges an Eignungsaspekte binden. Sie benennen einerseits verpflichtende Elemente für eine bestimmte Befähigung bzw. Eignung,...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.6 Konkretheit der medizinischen Fragestellung

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand eines Beschäftigten zu hinterfragen. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sind so vielfältig, dass die Rechtslage nicht hergibt, einfach „alles“ untersuchen zu lassen. Er muss sich vielmehr aus dem besonderen Anlass auf die Fragestellung beschränken, ob die gesundheitliche ...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.3 Eignungsuntersuchungen aufgrund besonderer Veranlassung

Der Gesundheitszustand kann sich während einer Beschäftigung verändern. Das kann auch Eignungen kurzfristig oder lang andauernd positiv wie negativ beeinflussen. Ergeben sich objektive Hinweise auf einen „besonderen personenbezogenen Anlass“, die den Arbeitgeber im laufenden Beschäftigungsverhältnis an der gesundheitlichen Eignung eines Beschäftigten zweifeln lassen, so kann...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.2 Eignungsuntersuchungen bei Wechsel der Tätigkeit

Wechselt ein Beschäftigter im laufenden Arbeitsverhältnis in eine neue Tätigkeit mit für ihn dadurch veränderten Anforderungen und Arbeitsbedingungen oder treten am Arbeitsplatz neue Gefährdungen auf, so kann der Arbeitgeber dies von einer erneuten Eignungsuntersuchung abhängig machen. Für den Arbeitnehmer besteht in diesem Fall keine Duldungspflicht. Im Falle der Weigerung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Zutrittsrecht, Stichproben, Umfragen

Rz. 16 Zur Prüfung der Einhaltung der von Abs. 1 Nr. 1 erfassten Vorschriften hat der Betriebsrat ein Zutrittsrecht zu allen Räumen und Betriebsteilen sowie zu einzelnen Arbeitsplätzen, und zwar unabhängig von einer etwaigen Zustimmung des Arbeitgebers. Beispiel nach BAG, Beschluss v. 13.6.1989, 1 ABR 4/88 Der Betriebratsvorsitzende B der Düsseldorfer Niederlassung des Bewach...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.4.1 Staatliche Rechtsvorschriften mit Eignungsvorbehalten als Voraussetzung für eine Fahr- und Steuertätigkeit

Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), § 31, Abs. 2: "Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet … ist …" In Bezug auf Firmenfahrzeuge (Dienstwagen, Firmen-Lkw) wird der Arbeitgeber oft auch „Halter“ des Fahrzeuges sein. Dabei muss der Halter nicht...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.2 Eignungsuntersuchungen für Fahr- und Steuertätigkeiten nach staatlichen Vorschriften

Die normativen Grundlagen von staatlich festgelegten Eignungsuntersuchungen berühren wesentliche Aspekte verfassungsmäßiger Grundrechte wie etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG) sowie bei Entnahme von Körperflüssigkeiten und -proben das Recht auf körperliche Unversehr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen [1] und umfasst auch das Richterrecht [2], bzw. die durch Richterrecht entwickelten Grundsätze, z. B. den allgemeinen arbe...mehr

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Gesundheit / 1 Unterschiedliche Definitionen und Kriterien

1987 entwickelte die WHO ihre Definition im Nachgang zur Ottawa Charta weiter: "Gesundheit ist die Fähigkeit und die Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen". Der Gesundheitssoziologe Klaus Hurrelmann definiert Gesundheit als "Zustand des objektiven und subjektiven Befindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich in den physischen, psy...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Gesundheitsma... / 1 Hohes Niveau des klassischen Gesundheitsschutzes

Die primär auf die Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen ausgerichteten klassischen Konzepte des Gesundheitsschutzes haben ein hohes Niveau erreicht, sind jedoch gerade deshalb auch an Grenzen gestoßen: weitere Verbesserungen bei den herkömmlichen Aufgaben und Methoden werden immer schwieriger; die Veränderungen der Arbeitswelt verlangen neue Ansätze und Instrumente. Arb...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 2 Bestandteile von BGM

Neben dem klassischen und gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz umfasst ein systematisches und nachhaltiges BGM zudem die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). 2.1 Betriebliche Gesundheitsförderung Die BGF umfasst alle Maßnahmen des Betriebs unter Beteiligung der Organisationsmitglieder zur Stärkung ihrer Gesundheitsko...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stress / Zusammenfassung

Begriff Zur Beschreibung psychischer Belastungen wird häufig der Begriff "Stress" gebraucht. Er wird unterschiedlich verwendet: Im Alltagssprachgebrauch meint jemand, der "im Stress ist", dass er viel zu tun und wenig Zeit hat. Wer "Stress mit seinem Kollegen" hat, befindet sich in einer Konfliktsituation. Auch in der Wissenschaft gibt es unterschiedliche Stressmodelle. In d...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / Zusammenfassung

Begriff Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist nach Badura et. al (2000) "die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten." BGM betrachtet die Gesundheit der Beschäftigten als strategischen Faktor und Wettbewerbsvorteil und soll Beschäftigten und Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Resilienz / 4 Organisationale Resilienz

Der Begriff Resilienz kann auch auf ganze Systeme, z. B. Organisationen und Unternehmen, angewendet werden. Hier ist die Begrifflichkeit allerdings noch weniger geklärt und vereinheitlicht, als bei der Resilienz von Personen. Es stellt sich die Frage nach geeigneten Messgrößen von Resilienz in Organisationen. Soll z. B. eine besonders langlebige Organisation als resilient bez...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 11 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 12 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.4.2 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten so...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.4 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

3.4.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Die gesetzlichen Regelungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden sich im ASiG. Die Vorgaben für Betriebsärzte sind in den §§ 2 – 4 ASiG geregelt. Der Arbeitgeber hat hiernach grundsätzlich Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist. Das Gesetz rege...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.3.3 Qualifikation

Die BaustellV enthält selbst keine Anforderungen an die Qualifikation des Beauftragten. Konkretisierungen hierzu enthalten die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30).[1] Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 BaustellV müssen Koordinatoren über Kenntnisse und Erfahrungen im Baufach und zum Arbeitsschutz im Baubereich verfügen. Sie müssen zudem Kenntnisse über spe...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des Betriebsbeauftragten

Zusammenfassung Überblick Betriebsbeauftragte werden vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes eingesetzt. Sie werden vom Unternehmer für einen bestimmten Aufgabenbereich bestellt und sind meistens Arbeitnehmer, seltener auch externe – also nicht betriebsangehörige – Personen. Ihre ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.6.1 Rechtsgrundlagen

Auch beim Umgang mit Gefahrstoffen ist die in § 6 GefStoffV geregelte Gefährdungsbeurteilung zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Wie in den meisten anderen Arbeitsschutzvorschriften darf auch hier die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkun...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.4.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung

Die gesetzlichen Regelungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden sich im ASiG. Die Vorgaben für Betriebsärzte sind in den §§ 2 – 4 ASiG geregelt. Der Arbeitgeber hat hiernach grundsätzlich Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist. Das Gesetz regelt ausdrücklich, dass die Bestellung ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.3 Beauftragte nach der Baustellenverordnung

2.3.1 Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Beauftragten findet sich in § 4 BaustellV. Der Bauherr kann die ihm nach den §§ 2 und 3 BaustellV obliegenden Pflichten selbst erfüllen, oder einen Dritten beauftragen, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen. In dieser Regelung zeigt sich ein gravierender Unterschied zu verschiedenen Arbeitsschut...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.9.1 Rechtsgrundlagen

Die Übertragung von Aufgaben ist in § 3 Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) geregelt.mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.1 Abfallbeauftragter

3.1.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Anwendbare Rechtsvorschriften sind die §§ 58 – 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und über den Verweis in § 60 Abs. 3 KrWG auch § 55 Abs. 1, 1a, 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3 und 4 und die §§ 56 – 58 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem ist die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) zu beachten. Nach § 59 Abs. 1 KrWG müssen ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.2 Beauftragte nach dem BImSchG

3.2.1 Pflicht zur Bestellung Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen i. S. d. § 4 des BImSchG haben einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte[1] und einen oder mehrere Störfallbeauftragte[2] zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlage erforderlich ist. Im Einzelnen ist in der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.3 Beauftragter für biologische Sicherheit (GenTG)

3.3.1 Rechtsgrundlagen und Pflichten des Arbeitgebers Regelungen zur Beauftragung finden sich vorrangig in § 6 Abs. 4 GenTG . Hiernach trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, Projektleiter sowie Beauftragte oder Ausschüsse für Biologische Sicherheit zu bestellen, wenn er gentechnische Arbeiten oder Freisetzungen durchführt. 3.3.2 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse Der Proj...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.7 Gefahrgutbeauftragter

3.7.1 Rechtsgrundlagen und Pflicht zur Bestellung Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten (GbV). Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, haben nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 1 GbV mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen, soweit nich...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 1.2 Brandschutzbeauftragter

1.2.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Unmittelbar im ArbSchG ist die Bestellung des Brandschutzbeauftragten geregelt. Der Arbeitgeber hat nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Beschäftigte zu benennen, die die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Einzelheiten finden sich in der DGUV Information 205-003 [1] (Aufgaben, Qualifikation, Ausbil...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.5 Datenschutzbeauftragter

3.5.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Rechtsgrundlagen sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) 2016/679, welche unmittelbar gilt, und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches auf nationaler Ebene die Erfordernisse der EU-DSGVO umsetzt und diese ergänzt. Entsprechend der §§ 5 – 7 BDSG benennen öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten. Bei nicht öffentliche...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.5 Beauftragte nach der Biostoffverordnung

2.5.1 Rechtsgrundlagen Die zentrale Vorschrift für den Arbeitsschutz findet sich in § 4 Abs. 1 BioStoffV . Der Arbeitgeber hat hiernach die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Eine ausdrückliche Beauftragung sieht die BioStoffV in § 10 Abs. 2 bei Tä...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.2 Beauftragte nach der Arbeitsstättenverordnung

2.2.1 Rechtsgrundlagen und Pflichten des Arbeitgebers Die ArbStättV sieht per se keine offizielle Bestellung von Beauftragten vor. Allerdings hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ArbStättV sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu las...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.8 Beauftragte nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

2.8.1 Rechtsgrundlagen Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. 2.8.2 Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchfü...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.9 Beauftragte nach der Lastenhandhabungsverordnung

2.9.1 Rechtsgrundlagen Die Übertragung von Aufgaben ist in § 3 Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) geregelt. 2.9.2 Pflichten des Arbeitgebers Bei der manuellen Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bring...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.4 Beauftragte nach der Betriebssicherheitsverordnung

2.4.1 Rechtsgrundlagen Nach § 3 Abs. 3 BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Bei Instandhaltungsmaßnahmen sieht der Gesetzestext ausdrücklich eine Beauftragung vor.[1] Der Arbeitgeber hat diese Maßnahmen au...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.6 Beauftragte nach der Gefahrstoffverordnung

2.6.1 Rechtsgrundlagen Auch beim Umgang mit Gefahrstoffen ist die in § 6 GefStoffV geregelte Gefährdungsbeurteilung zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Wie in den meisten anderen Arbeitsschutzvorschriften darf auch hier die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.8 Sicherheitsbeauftragter

3.8.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Neben den nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu verpflichtenden Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sind nach § 22 SGB VII in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ein oder mehrere Betriebsangehörige als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Berufsgenossenschaften können für Betriebe mit geringer/besonderer Unfallgefahr die Za...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.10 Strahlenschutzverantwortlicher/Strahlenschutzbeauftragter

3.10.1 Rechtsgrundlagen und Pflicht zur Bestellung Die Strahlenschutzverordnung benennt Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte. Der Strahlenschutzverantwortliche muss den Strahlenschutzbeauftragten bestellen. Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer Tätigkeiten ausführt, die nach dem Strahlenschutzgesetz einer Genehmigung oder Anzeige bedürfen, oder wer ra...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / Zusammenfassung

Überblick Betriebsbeauftragte werden vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes eingesetzt. Sie werden vom Unternehmer für einen bestimmten Aufgabenbereich bestellt und sind meistens Arbeitnehmer, seltener auch externe – also nicht betriebsangehörige – Personen. Ihre Aufgabe ist die...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.3.1 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Beauftragten findet sich in § 4 BaustellV. Der Bauherr kann die ihm nach den §§ 2 und 3 BaustellV obliegenden Pflichten selbst erfüllen, oder einen Dritten beauftragen, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen. In dieser Regelung zeigt sich ein gravierender Unterschied zu verschiedenen Arbeitsschutznormen. Verpflichtet ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.8.3 Pläne zur Abschaffung

Im Zuge des Sofortprogramms für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 50 Beschäftigten abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt werden, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdu...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.3.2 Pflichten des Arbeitgebers

Die Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 5 BaustellV . Da die grundlegenden Pflichten bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens[1] und der Koordinierung[2] zunächst den Bauherrn treffen, erlegt § 5 BaustellV dem Arbeitgeber die Pflicht auf, nicht nur bei der Ausführung der Arbeiten – innerhalb seines Gewerkes – die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes z...mehr