Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausgleichsquittung / 3 Konsequenzen für die Wirksamkeit

Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Ausgleichsquittung sollte Folgendes beachtet werden: Eine Ausgleichsquittung sollte immer schriftlich erfolgen (vgl. § 126 Abs. 2 BGB). Unverzichtbare Ansprüche wie die auf Mindestlohn, gesetzlichen Urlaub oder Entgeltfortzahlung sollten vor Abschluss beachtet und nicht zum Gegenstand der Ausgleichsquittung gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausgleichsquittung / Zusammenfassung

Begriff Die Ausgleichsquittung ist eine arbeitsrechtliche Besonderheit, weil sie in aller Regel über die schuldrechtliche "Empfangsquittung" i. S. d. § 368 Satz 1 BGB hinausgeht und nicht nur den Erhalt von Leistungen bestätigt, sondern die Rechtsbeziehung der Parteien häufig umfassend erledigt. Sie soll Streitigkeiten über bestehende oder künftige Ansprüche verhindern oder ...mehr

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Ausgleichsquittung / 4 Anfechtung

Eine Ausgleichsquittung kann wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden. Im Fall einer erfolgreichen Anfechtung ist diese von Anfang an nichtig.[1] Eine Anfechtung wegen Irrtums muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen, nachdem der Arbeitnehmer von dem Anfechtungsgrund erfahren hat.[2] Ein bewusstes nicht zur Kenntnisnehmen des Inhalts einer Ausgleichsquittung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausgleichsquittung / 5 Vergleich

Praxis-Beispiel Ausgleichsklausel, Vergleich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses:[1] "Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis oder im Zusammenhang mit dessen Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche, die sich aus den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausgleichsquittung / 2 Nicht erfassbare Ansprüche

Auf den seit 1.1.2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn [1] kann gemäß § 3 Satz 2 MiLoG nur durch gerichtlichen Vergleich verzichtet werden, im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten, beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.[2] Der Wortlaut des § 3 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausgleichsquittung / 1 Erfassbare Ansprüche

Was die Vertragsparteien mit einer "Ausgleichsquittung" oder auch einer "Erledigungsklausel" beabsichtigt haben und welche Ansprüche diese erfassen, ist durch Auslegung der Erklärung zu ermitteln. Danach ist auch deren Rechtsnatur und Wirksamkeit zu bestimmen. Praxis-Beispiel Formulierung einer Ausgleichsquittung "Der Arbeitnehmer bestätigt, die Arbeitspapiere und ein qualifiz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hybride Arbeitsortmodelle u... / 5.1 Die Analyse

Wenn ein Unternehmen nicht von vornherein in der Form Remote-Only oder Remote-First gegründet wurde, gestaltet sich die Einführung hybrider Arbeitsmodelle als ein komplexer und interdisziplinärer Prozess, bei dem zumindest die Abteilungen Personal, Gebäudemanagement, Finanzen, IT, Beschaffung sowie Geschäftsführung und Personalvertretung einbezogen werden müssen. Die Eignung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.2 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts (Kurzübersicht)

Arbeitnehmer können unter den jeweiligen Voraussetzungen arbeitsrechtlichen Vollschutz in Anspruch nehmen. Auf arbeitnehmerähnliche Personen ist Arbeitsrecht grundsätzlich nicht anwendbar. Ausnahmen gelten u. a. nach § 5 Abs. 1 ArbGG, §§ 2, 12 BUrlG, § 12a TVG, § 11 EFZG und § 92a HGB. Zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter entstehen keinerlei arbeitsrechtliche Bindunge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.3 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts

Die Eigenschaft als freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer ist nicht personenbezogen, sondern bezieht sich immer nur auf das jeweilige Vertragsverhältnis. Also kann ein und dieselbe Person zugleich freier Mitarbeiter und Arbeitnehmer sein, u. U. sogar in verschiedenen Vertragsverhältnissen mit demselben Auftraggeber. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das dem Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.5 Statusprobleme: Wird sog. Scheinselbstständigkeit wieder aktuell?

Das Thema "Scheinselbstständigkeit" könnte neue Aktualität erlangen. Laut einem Bericht hat die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY)[1] in einer Befragung von 400 Unternehmen und 2.455 Erwerbstätigen ermittelt, dass 28 % der Selbstständigen (mehr als 1,2 Mio.) nur scheinselbstständig sind. Die am meisten betroffenen Branchen sind die Bau- und Immobilienbran...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 3.3 "Crowdworking" als neue digitale Arbeitsform

Der Aktualität halber sei "Crowdworking" hier kurz erwähnt. Dabei handelt es sich um eine digitale Form des Outsourcing. Unternehmen schreiben einzelne Projekte oder kleine Arbeitsaufgaben über webbasierte Plattformen aus. Registrierte User haben die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft und ihre Fähigkeiten weltweit anzubieten und die ausgeschriebenen Arbeitsaufgaben ortsunabhängi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
FAQ zur Inflationsausgleich... / 9. Kann der Arbeitgeber die Gewährung der IAP an Bedingungen knüpfen wie zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit (ggf. Möglichkeit der Rückforderung der Prämie bei Kündigung in einem bestimmten Zeitraum), bestandene Probezeit etc.?

Ob solche Bedingungen für die Prämiengewährung generell zulässig sind, ist eine Frage des Arbeitsrechts, die in diesen FAQ des Bundesministeriums der Finanzen nicht beantwortet wird. Unabhängig davon, ob sie arbeitsrechtlich zulässig sind, sind Bedingungen dieser Art für die Steuerfreiheit unschädlich.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.1 Verbot der Privatnutzung

Hat der Arbeitgeber die private Nutzung der von ihm für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten Telekommunikationseinrichtungen untersagt, ist er nach herrschender Ansicht gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG berechtigt, jederzeit auf den E-Mail-Verkehr in dem dienstlichen E-Mail-Account des Arbeitnehmers zuzugreifen; dies umfasst auch die volle inhaltliche Kontrolle der E-Mail...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.2 Erlaubte oder geduldete Privatnutzung

Regelmäßig wird in der Praxis zumindest die eingeschränkte private Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen im Unternehmen gestattet sein. Die Kontrolle der E-Mail-Korrespondenz in diesem Fall ist nur sehr eingeschränkt zulässig, wenn der Arbeitgeber sich nicht im Zuge der ausdrücklichen Erlaubnis der Privatnutzung zugleich Kontrollrechte vorbehält, was dringend angeraten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat in jedem Fall ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber Aufnahmen von Telefongesprächen anfertigen[1] oder Geräte zum Mithören solcher Gespräche installieren will.[2] Ebenso ist das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten bei der Implementierung von Hardware und Software, die eine Kontrolle der ande...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitswissenschaft bei den Fachleuten allgemein Anerkennung gefunden haben.[1] Rz. 7 Die Erkenntnisse müssen außerdem aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften stammen. Die Arbeitswissenschaft ist dabei keine einzelne Disziplin, sondern erfasst diverse Wissenschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Compliance / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Neben dem Schutz vor Haftung und Imageverlust kann eine Compliance-Struktur die Basis einer positiven Unternehmenskultur darstellen. Wird die Compliance-Struktur nach außen kommuniziert und zu Marketingmaßnahmen eingesetzt, führt dies regelmäßig zu einer Stärkung des Unternehmensimages. Infographic Neben der Risikoanalyse bedarf es der Implementierung eines sog. C...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Compliance / 2 Einführung im Unternehmen

Die Einführung einer funktionierenden Compliance-Struktur bedarf eines unternehmensspezifischen Konzeptes. Teil dieses Konzeptes sollte zunächst eine Analyse möglicher Risiken von Compliance-Verstößen für das Unternehmen sein. Dabei sollten die Besonderheiten der jeweiligen Branche und des jeweiligen Unternehmens beachtet werden. Sind bereits Compliance-Verstöße bekannt gewo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Compliance / 1 Allgemeines

Neben dem Schutz vor Haftung und Imageverlust kann eine Compliance-Struktur die Basis einer positiven Unternehmenskultur darstellen. Wird die Compliance-Struktur nach außen kommuniziert und zu Marketingmaßnahmen eingesetzt, führt dies regelmäßig zu einer Stärkung des Unternehmensimages. Infographic Neben der Risikoanalyse bedarf es der Implementierung eines sog. Compliance-Com...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1 Formen einer Auslandstätigkeit

Die verschiedenen Formen eines Mitarbeitereinsatzes unterscheiden sich zunächst aufgrund ihrer Dauer: von der gelegentlichen, mehrtägigen Dienstreise bis hin zum mehrjährigen Aufenthalt eines Mitarbeiters im Ausland. Wichtig Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen Bei der Entscheidung, welche Gestaltung gewählt werden soll, sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Neues Gerät, alte Probleme

Ich schlage heute Morgen die Zeitung auf und erblicke überrascht folgende Schlagzeile: "Künstliche Intelligenz soll Handynutzer am Steuer entlarven"; Monocam: Erstes Bundesland will Handyblitzer einführen (Badische Zeitung 25.4.2023). Nun dachte ich, mich eigentlich mit den herkömmlichen Messgeräten auszukennen, also ging ich ins www. und bemühte mich um mehr Informationen un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Dogmatische F... / a. Verhaltensbedingte Gründe in Gestalt einer groben Pflichtverletzung

§ 2227 Hs. 2 Var. 1 BGB erfordert eine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers, also eine Zuwiderhandlung gegen eine ihm obliegende Amtspflicht.[10] Die Zuwiderhandlung muss grob, d.h. von einigem Gewicht und schuldhaft begangen worden sein.[11] Ist der Testamentsvollstrecker Organmitglied einer Gesellschaft des Nachlasses, kann er sich dabei nicht auf die Business Judg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.1 Beratungshilfe

Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in außergerichtlichen Angelegenheiten ist es auch im Arbeitsrecht einkommensschwachen Parteien möglich, Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz – BerHG) in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe können auch ausländische Parteien beantragen, die ihren Wohns...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.4 Verweisung vor einen Güterichter

Nach § 54 Abs. 6 ArbGG kann der Vorsitzende die Parteien mit deren Einverständnis für die Güteverhandlung sowie deren Fortsetzung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter, sog. Güterichter, verweisen (Mediationsverfahren nach § 54a ArbGG). Dabei kann der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Diese ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 5 Rechtsschutzversicherung

Insbesondere im Arbeitsgerichtsverfahren ist es aufgrund der fehlenden Kostenerstattung für die Parteien vorteilhaft, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Bereits bei Beginn einer Rechtsberatung haben sich Anwalt und Mandant darübe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2 Güteverhandlung

Nach § 54 Abs. 1 ArbGG beginnt die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden mit dem Zweck der gütlichen Einigung der Parteien, der Güteverhandlung. Sie verstärkt den Einigungsgrundsatz in § 57 Abs. 2 ArbGG, wonach eine gütliche Einigung des Rechtsstreits während des gesamten Verfahrens angestrebt werden sol...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.2 Elektronischer Rechtsverkehr

Nach § 46e ArbGG können seit dem 1.4.2005 die Prozessakten beim Arbeitsgericht auch in elektronischer Form geführt werden. Eine Verpflichtung dazu besteht ab dem 1.1.2026.[1] In Papierform eingereichte Schriftstücke und Unterlagen sollen in diesem Fall in ein elektronisches Dokument übertragen werden und die Urschrift ersetzen. Die in Papierform eingereichten Schriftstücke u...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Inflationsausgleichsprämie / 3.6 Bedingungen für die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch den Arbeitgeber

Ob Bedingungen, die der Arbeitgeber an die Prämiengewährung knüpft, generell zulässig sind, ist eine Frage des Arbeitsrechts. Unabhängig davon, ob diese arbeitsrechtlich zulässig sind, sind Bedingungen dieser Art für die Steuerfreiheit unschädlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / Arbeitsrecht

1 Vereinbarung und Wirkung Eine Stundung kann bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden oder im Wege der Vertragsänderung nachträglich erfolgen.[1] Für die Stundung ist im Allgemeinen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es genügt grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, aus Nachweisgründen ist jedoch die Schriftform sinnvoll und ratsam....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2 Stundung bei Lohnansprüchen

Die Stundung ist bei Lohnansprüchen der Arbeitnehmer nur innerhalb der Schranken der Lohn- und Gehaltspfändung zulässig. 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2.3 Einzelfall

Hat ein Arbeitnehmer langjährig Arbeitsleistungen ohne Barvergütung in der Hoffnung erbracht, der Arbeitgeber werde ihn zum Erben einsetzen, so hat er einen Vergütungsanspruch nach näherer Maßgabe des § 612 Abs. 2 BGB, der bis zum Tode des Arbeitgebers oder bis zur Testamentseröffnung als gestundet anzusehen ist. Von diesem Zeitpunkt ab wird er, wenn die Erbeinsetzung nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2.2 Kaufmännische Angestellte

Bei kaufmännischen Angestellten hat die Zahlung des laufenden Gehalts am Schluss eines jeden Monats zu erfolgen; eine Vereinbarung, nach der die Zahlung später erfolgen soll, also eine Stundung, ist nichtig.[1] Allerdings wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Angestellte nach Fälligkeit das Gehalt stundet. Dieser nur für kaufmännische Angestellte gesetzlich geregelte G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1 Vereinbarung und Wirkung

Eine Stundung kann bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden oder im Wege der Vertragsänderung nachträglich erfolgen.[1] Für die Stundung ist im Allgemeinen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es genügt grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, aus Nachweisgründen ist jedoch die Schriftform sinnvoll und ratsam. Durch Tarifvertrag oder Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunkte in einer Stundungsvereinbarung geben. Im Falle einer solchen Stundungsvereinbarung steht dem Gläubiger ein außerordentliches Kündigungs- bzw. Widerruf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, E-Scooter - Folgen einer ausgebliebenen Verkehrswende

Den Rechtsanwalt freut's? Am 17. Mai 2019 – unmittelbar nachdem der Bundesrat mit dem Beschluss vom selben Tag den Weg für eine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland frei gemacht hatte – veröffentlichte der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Pressemitteilung mit der Überschrift "E-Scooter: Bausteine einer nachhaltigen Verkehrswende". Ausgeführt wurde, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / 4.2 Im Arbeitsrecht

Arbeitgeber nehmen Vertragsstrafen gern für Kündigungen vor Dienstantritt, für die vorzeitige Beendigung der Beschäftigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sowie für Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot, die Verschwiegenheitspflicht oder ein Nebentätigkeitsverbot in den Arbeitsvertrag mit auf. Die Besonderheiten des Arbeitsrechts (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) führen dazu, dass das ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Unaufschiebbarkeit der Sonn- und Feiertagsarbeit

Rz. 12 Nach dem Eingangssatz des § 10 stehen die dort aufgeführten Ausnahmetatbestände alle unter dem Vorbehalt, dass die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Diese Einschränkung galt früher nur für einen Teil der nach § 105c Abs. 1 Nr. 3, 4 GewO zulässigen Arbeiten und wurde nun auf alle Ausnahmetatbestände erstreckt. In Rechtsprechung und Literatur ist ma...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.3 Höhe der Arbeitsvergütung nach § 612 Abs. 2 BGB

Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, etwa weil die Arbeitsvertragsparteien hierzu keine Regelung getroffen haben oder eine getroffene Vergütungsvereinbarung unwirksam ist, und sind die Parteien des Arbeitsvertrags nicht an einen Tarifvertrag gebunden, erfolgt die Lückenfüllung für den Vergütungsanspruch durch § 612 Abs. 2 BGB. Danach bemisst sich die Höhe der Vergütung...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.2 Vereinbarung der Vergütung im Arbeitsvertrag

In der Regel werden Art und Höhe der Arbeitsvergütung im Arbeitsvertrag geregelt. Häufig werden dabei die Vergütungsregelungen eines Tarifvertrags in Bezug genommen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen, die einem Arbeitnehmer im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags zusteht. Dabei ist ggf. im Wege der Auslegung des Arbeitsvertrags zu ermitteln, ob ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / III. Anreize für eine Einwanderung nach Italien

Rz. 10 Selbst in Staaten wie Deutschland treten in den letzten Jahren immer mehr Defizite bei der medizinischen Versorgung, der Sozialversicherung und der Infrastruktur zutage. Deshalb gibt es immer mehr Menschen, die in Erwägung ziehen, nach Italien auszuwandern. Rz. 11 Das Leben in Italien hat trotz der sprachlichen und kulturellen Unterschiede viele Vorteile. Klima, Leute,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2023, Versorgungsausg... / aa) Voraussetzungen

Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechender Vereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG) oder nach altem Recht dem schulrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren.[45] Ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht in diesem Sinne liegt auch vor, wenn das Anrecht bis zum Tod...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Echter und unechter Kreuzungsräumer

Hinweis Meine Mandantschaft ist bei Grünlicht mit ihrem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich eingefahren und musste in diesem verkehrsbedingt anhalten (sog. Kreuzungsräumer). Erst im Nachgang wechselte die von meiner Mandantschaft zu berücksichtigende Lichtzeichenanlage auf Rotlicht; dies aber außerhalb des Sichtbereichs meiner Mandantschaft. Beim Kreuzungsräumer ist zwischen ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Abwägung von T... / 2 Aus den Gründen:

[19] II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat sie größtenteils Erfolg. [20] 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im tenorierten Umfang gem. §§ 7 Abs. 1; 17 Abs. 1, 4 StVG; § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Ausbildungsb... / 4 Dauer und Ende des Ausbildungsverhältnisses

Bei dem Ausbildungsverhältnis handelt es sich um ein zweckbefristetes Vertragsverhältnis. Es ist – und das kann wichtig sein bei der Übernahme nach Ende der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis – kein Arbeitsverhältnis besonderer Art, auch wenn eine Vielzahl von Vorschriften aus dem allgemeinen Arbeitsrecht anzuwenden sind. Das Ausbildungsverhältnis endet mit Erfüllung des Zwe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Ausbildungsb... / Zusammenfassung

Als Ausbildungsbetrieb, nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) als Ausbilder bezeichnet, treffen den Verein, aber selbstverständlich auch den Auszubildenden, besondere Pflichten. Das Ausbildungsverhältnis unterliegt insoweit speziellen Regelungen, die in vielen Bereichen von dem allgemeinen Arbeitsrecht abweichen beziehungsweise dieses ergänzen. Dies liegt an dem besonderen Ve...mehr