Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.7 Abgeltungsklauseln/Ausgleichsquittungen

Im Auflösungsvertrag wird häufig vereinbart, dass die Vertragsparteien mit Erfüllung des Auflösungsvertrags keine Ansprüche gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis mehr haben. Hier wird sich i. d. R. eine Auslegung ergeben, dass sich eine solche Klausel nicht bezieht auf Ruhegeldansprüche und Anwartschaften[1], Zeugnisansprüche[2], Ansprüche aus dem ArbNErfG [3] und Rechte au...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.1 Begriff der Abfindung

Unter Abfindungen sind solche Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die ein Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen durch den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.[1] Eine Abfindung ist danach gegeben, wenn mit ihr entgehende Verdienstmöglichkeiten abgegolten werden sollen. Es handelt sich bei einer Abfindung um eine Entsc...mehr

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zfs 09/2019, Vertrauensschutz bei konkreter Schadensabrechnung

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," die vorliegende Reparaturkostenrechnung ist vollständig zu regulieren. Sieht das vom Geschädigten beauftragte Sachverständigengutachten die entsprechenden Reparaturmaßnahmen vor und werden diese nachher durch die Werkstatt auch durchgeführt, sind diese Kosten im Rahmen der subjektbezogenen Betrachtungsweise ein aus Sicht des Geschädigt...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [5] Diese Ausführungen [des Berufungsgerichts] halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 628 BGB aus. [7] a) Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat. Dies gilt für die typischen Anwaltsverträge...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / A. Arbeitsrecht

I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Vorwort aus: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019, Vorwort zur Buchreihe Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg ...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / III. Anzeige eines Reduzierungswunsches nach § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 3 Hinweis (Briefkopf Arbeitnehmer) Betr.: Verringerung der Arbeitszeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe derzeit einen Vertrag als _________________________ mit _________________________ Wochenstunden. Ab dem _________________________, hilfsweise ab dem _________________________, möchte ich meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von bislang _________________________...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / IV. Anzeige eines befristeten Reduzierungswunsches nach § 9a Abs. 1 TzBfG

Rz. 4 Hinweis (Briefkopf Arbeitnehmer) Betr.: Verringerung der Arbeitszeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe derzeit einen Vertrag als _________________________ mit _________________________ Wochenstunden. Ab dem _________________________, hilfsweise ab dem _________________________, möchte ich meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von bislang _________________________...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / VI. Anzeige des Verlängerungswunsches unter Bezugnahme auf eine ausgeschriebene Stelle nach § 9 TzBfG

Rz. 6 Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Ausschreibung des _________________________ (nähere Bezeichnung des Arbeitsplatzes). Ich erfülle die Voraussetzungen für diesen Arbeitsplatz und wünsche, meine bisherige Arbeitszeit von _________________________ Stunden pro Woche auf _________________________ Stunden pro Woche zu verlängern. Für diese Verlän...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / V. Anzeige eines Verlängerungswunsches nach § 9 TzBfG

Rz. 5 Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin derzeit teilzeitbeschäftigt mit _________________________ Stunden. Ich zeige Ihnen an, dass ich den Wunsch nach einer Verlängerung meiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit habe. Insoweit möchte ich meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von derzeit 19,25 Stunden auf eine Vollzeitarbeitsstelle (38,5 Stunden) verlängern....mehr

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§ 15 Der Anspruch auf Famil... / 1. Darlehen

Rz. 34 Die Förderleistung ist als Darlehen der öffentlichen Hand konzipiert; zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 35 Das Darlehen wird in monatlichen Raten an den Beschäftigten[18] ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensrate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatl...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Arbeitsvertrag Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)

Rz. 2 Vereinbarung Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wir...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 112 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 113 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / VI. Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung

Rz. 42 Die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung bestimmt sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, dessen Regelungsmöglichkeiten durch § 622 BGB nach unten begrenzt werden. Rz. 43 Nach § 622 BGB ist auch bei Teilzeitbeschäftigten eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre,...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein

Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer w...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 3 Entlohnung / IV. Folgen sachlich nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung

Rz. 28 Ist eine Regelung ohne sachlichen Grund diskriminierend, so ist diese Regelung nach § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Denn § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG stellt ein Verbotsgesetz dar. Rz. 29 Konsequenz der Nichtigkeit einer entsprechenden Regelung im Vergütungsbereich ist regelmäßig das Eintreten des § 612 Abs. 1 BGB . Der Arbeitnehmer hat nunmehr einen Anspruch au...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Anspruchsinhalt

Rz. 10 Fortzuzahlen ist diejenige Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne feiertagsbedingten ­Arbeitsausfall erhalten hätte. Bei Gehaltsempfängern ist folglich der volle Monatsverdienst ungeachtet des Arbeitsausfalls weiterzuzahlen. Bei gewerblichen Beschäftigten ist der Stundensatz mit der Zahl der feiertagsbedingt ausgefallenen Stunden zu multiplizieren. Rz. 11 Wären ohne den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing von Beratungsle... / 5 Outsourcing und Arbeitsrecht

Outsourcing kann allgemein dazu führen, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die in dem Betrieb oder Betriebsteil arbeiteten, der durch die Fremdvergabe aufgelöst werden soll, im Wege des Betriebsübergangs [1] auf das Unternehmen übergehen, das den Outsourcing-Auftrag annimmt. Gleiches kann auch in einem Steuerbüro der Fall sein. Zu denken ist beispielsweise an Fälle...mehr

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zfs 08/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referenten: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg; Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg Ort: Berlin/Hotel Palce Datum: Freitag, 20.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und AR...mehr

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Dudenbostel u.a., Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen aus Arbeitnehmerperspektive - Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ­ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Annuß/Kühn/Rudolph/Rupp, EBRG, 2014 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Auflage 2013 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 5. Auflage 2017 Bachner, Betriebsvereinbarungen bei Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung, AiB 2012, 725 Bachner, Das Schicksal von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag nach Betriebsübergang und übertragender Umwandl...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (3) Betriebs-Unternehmens-Konzernbezug

Rz. 69 § 1 Abs. 2 Nr. 1b KSchG stellt klar, dass sich die seitens des Arbeitgebers zu prüfende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf das Unternehmen erstreckt. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb von zwei oder mehreren Unternehmen sind sämtlichen Arbeitsplätze des Gemeinschaftsbetriebs, auch soweit sie einem anderen Arbeitgeber zugeordnet sind, bei der Prüfung von Weiterbeschäftigu...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Betriebsbezug

Rz. 146 Im Unterschied zur Berücksichtigung anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten, die nach § 1 Abs. 2 KSchG unternehmensbezogen ausgestaltet ist, enthält die Regelung zur sozialen Auswahl eine entsprechende Regelung nicht. Daher ist sie betriebsbezogen vorzunehmen (vgl. zum Betriebsbegriff unter § 2 Rdn 150 ff.).[239] Andere Betriebe des Unternehmens oder des Konzerns si...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / E

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Abkürzungs- und Literaturve... / G

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Abkürzungs- und Literaturve... / A

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zfs 07/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH a.D., Karlsruhe Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 13.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren bi...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / Z

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Abkürzungs- und Literaturve... / N

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungs- und Literaturve... / K

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Abkürzungs- und Literaturve... / H

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AGS 06/2019, Verzugskostenp... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Zahlungsklage war ganz überwiegend begründet. I. Der Kläger hat für den Zeitraum 11.6.2018 bis 31.8.2018 gegen die Beklagte Anspruch auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges, §§ 611, 615, 293 ff. BGB. … IV. Der Kläger hat auch Anspruch auf die beantragte Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB. 1.) § 288 Abs. ...mehr

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AGS 06/2019, Verzugskostenp... / Leitsatz

Die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB ist auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche anwendbar. Die Rechtsansicht des 8. Senats des BAG in der Entscheidung v. 25.9.2018 – 8 AZR 26/18, dass § 12a ArbGG ein "stillschweigender Gesetzesbefehl" zu entnehmen sei, § 288 Abs. 5 S. 1 BGB auf arbeitsrechtliche Entgeltforderungen nicht anzuwenden, kann nicht geteilt werden. S...mehr

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zfs 06/2019, Risikoausschlu... / 2 Aus den Gründen:

"… [13] Dem Kl. steht der gegen die Bekl. geltend zu machende (§ 126 Abs. 2 S. 1 VVG) Freistellungsanspruch gem. § 2 Abs. 1 Buchst. a), § 14 Abs. 3 S. 1, § 26 Abs. 3 Buchst. c) ARB 1975/2001 in der vom LG zugesprochenen Höhe zu." [14] 1. Die Streitigkeit zwischen dem Kl. und der GmbH ist nach § 26 Abs. 3 Buchst. c) ARB 1975/2001 vom Versicherungsschutz umfasst. Der Kl. hat re...mehr

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zfs 06/2019, Die fehlende Z... / D. Bisherige und neue Lösungsansätze

Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung haben es in der Hand für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Die Kompetenz zur Schließung von "Gesetzeslücken" liegt in erster Linie beim Gesetzgeber selbst. Häufig zeigen sich "Gesetzeslücken" jedoch erst in der Rechtsanwendung vor Gericht. Die Gerichte können daher ebenfalls "Gesetzeslücken" schließen,[18] wenn dies di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit Entgeltsumwandlung unter dem Vorbehalt der einseitigen Ersetzung des Zinssatzes

Leitsatz Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob eine Pensionszusage unter einem Vorbehalt, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, das Leistungsversprechen mittels einseitiger Ersetzung der zugrunde liegenden Transformationstabelle und des Zinssatzes an geänderte Umstände anzupassen bzw. zu mindern, nicht die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG erfüllt und hiera...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Erste Tätigkeitsstätte" nach neuem Reisekostenrecht (1): Polizeibeamter im Einsatz‐ und Streifendienst

Leitsatz 1. Ein Polizeibeamter im Einsatz‐ und Streifendienst verfügt an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten gehören, über eine erste Tätigkeitsstätte. 2. Für die Frage der Zuordnung ist entscheid...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Arbeitsrecht

Rn 73 Da bereits im Eröffnungsverfahren entscheidende Weichenstellungen für die künftige Sanierung des Schuldnerunternehmens getroffen werden müssen und regelmäßig eine Fortführung des Unternehmens erfolgt, stellen sich vielfach arbeitsrechtliche Fragen. Leider hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Arbeitsrechts für den Erhalt der Sanierungschancen im Eröffnungsverfahren kau...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 "Schwache" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 77 Im Gegensatz dazu kann der schwache vorläufige Insolvenzverwalter nur gemeinsam mit dem Schuldner agieren.[187] Der Schuldner behält mithin seine Arbeitgeberbefugnisse. Weigert er sich jedoch, die vom vorläufigen Verwalter verlangten Kündigungen auszusprechen, wird das Gericht eine "Hochstufung" zum starken vorläufigen Verwalter erwägen. Das Gericht kann alternativ den...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 76 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter nimmt mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis die Arbeitgeberbefugnisse und -pflichten wahr und steht insoweit dem Insolvenzverwalter des eröffneten Verfahrens gleich.[181] Er alleine ist zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen befugt.[182] Allerdings kommen ihm die insolvenzrechtlichen Sonderregelungen der §§ 113 ff...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Insolvenzgeld(vorfinanzierung)

Rn 78 Zur Unternehmensfortführung ist das Insolvenzgeld von überragender Bedeutung. Ein Arbeitnehmer[194] hat einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung gegen die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III, wenn u. a. das Insolvenzverfahren über das Vermögen seines Arbeitgebers eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.4 Weitere Zuweisungen

Rn 50 Weitere Zuweisungen müssen sich am Zweck des Eröffnungsverfahrens orientieren, mithin primär der Sicherung der Masse dienen, aber im Regelfall auch den Erhalt von Sanierungschancen durch Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebes gewährleisten (s. o. Rdn. 13 ff. und Rdn. 21 ff.). Sie kommen bei einer Unternehmensfortführung durch den schwachen vorläufigen Insolvenzve...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 68 § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat dazu, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer des Betriebs zu schützen und zu fördern. Die Betriebsparteien haben danach nicht nur Maßnahmen, die der freien Persönlichkeitsentfaltung entgegenstehen, abzuwehren, sondern sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Arbeitsbedingungen,...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrecht in der Insolvenz

A. Abgrenzung: Betrieb und Unternehmen Rz. 1 In Abgrenzung zu dem Begriff des Betriebes ist das Unternehmen die organisatorische Einheit, mit der der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt. Für das Unternehmen ist die "Einheit des Rechtsträgers" ein wesentliches Erfordernis. Bei Personengesellschaften (OHG, KG) und bei Kapitalgesellschaften (AG, KGaA...mehr