Der Aktualität halber sei "Crowdworking" hier kurz erwähnt. Dabei handelt es sich um eine digitale Form des Outsourcing. Unternehmen schreiben einzelne Projekte oder kleine Arbeitsaufgaben über webbasierte Plattformen aus. Registrierte User haben die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft und ihre Fähigkeiten weltweit anzubieten und die ausgeschriebenen Arbeitsaufgaben ortsunabhängig abzuarbeiten. Unternehmen können personelle Engpässe in den eigenen Reihen auffangen, flexibel auf Auftragsspitzen reagieren und von der "Intelligenz der Masse" profitieren. Crowdworking ist somit eine moderne Form von Drittpersonaleinsatz, die sich der modernen Kommunikationsmittel bedient.
Nach einer Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die im Rahmen der alle 2 Jahre stattfindenden ZEW-Konjunkturumfrage Informationswirtschaft erstellt wurde, ist in den befragten Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und in der Informationswirtschaft die Vergabe von Aufträgen an Crowdworker ein mittlerweile weit bekanntes Konzept (bekannt bei rund 72 % der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe und rund 84 % der Unternehmen in der Informationswirtschaft). Nach Schätzungen liegt der Anteil der aktiven Crowdworker an der wahlberechtigten deutschen Bevölkerung bei bis zu 4,8 %.
Die rechtliche Einordnung von Crowdworking ist bislang noch wenig behandelt. Insbesondere gibt es keine gesetzliche Vorgabe, ob Crowdworking als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis einzuordnen ist. Erste Urteile der Landesarbeitsgerichte und des BAG helfen bei der Bestimmung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Crowdworking weiter.
Ist streitig, ob ein über eine Internetplattform vermittelter Auftragnehmer in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer war, sind die al...