Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Rz. 3 Gem. § 46a Abs. 1 S. 1 ArbGG gelten für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit das ArbGG nichts anderes bestimmt; § 702 Abs. 2 S. 2 ZPO ist dabei jedoch nicht anzuwenden. Arbeitsgerichte können zurzeit Mahnanträge in maschinell lesbarer Form n...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, Kommentar zur Zivilprozessordnung mit GVG und anderen Nebengesetzen, 80. Auflage 2022 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RENOKommentar RVG, 16. Auflage 2014 (zit.: Baumgärtel/Hergenröder/Bearbeiter) Beutling, Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen, 2004 Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Ke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zuordnung

Rn. 596 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung nach § 9 Abs 4 S 1 EStG wird gemäß § 9 Abs 4 S 2 EStG durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Nach der gesetzlichen Konzeption – und der die Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts prägenden Grunde...mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / Arbeitsrecht

1 Schiedsgerichtsverfahren Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Recht...mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 3 Betriebsverfassungsrechtliche Schlichtungsstelle

Bei betriebsverfassungsrechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nach § 76 Abs. 8 BetrVG anstatt einer Einigungsstelle durch Tarifvertrag auch eine tarifliche Schlichtungsstelle treten.mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / Zusammenfassung

Begriff Schieds- und Schlichtungsverfahren bieten die Möglichkeit der Streitbeilegung und -entscheidung, ohne Mitwirkung von Instanzen der staatlichen Justiz. Damit ein Mindestmaß an fairer Verfahrensführung und transparenter Entscheidungsfindung gewährleistet ist, sind jedoch die Grundzüge von Schieds- und Schlichtungsverfahren gesetzlich geregelt. Verfahrensverstöße können...mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 4 Verbandliche Schlichtung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Reihe von vertraglichen Schlichtungsverfahren zwischen den einzelnen Tarifpartnern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände haben am 7.9.1954 eine Musterschlichtungsvereinbarung (das sog. Margarethenhof-Abkommen) geschlossen. Im Bereich der IG Metall gilt z. B. die Schlichtung...mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 1 Schiedsgerichtsverfahren

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem ...mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 2 Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sog. Schlichtungsausschüsse bilden.[1] Den Schlichtungsausschüssen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehöre...mehr

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Güteverhandlung / Arbeitsrecht

1 Prozesssituation Das Urteilsverfahren im Arbeitsgerichtsprozess weist gegenüber normalen Zivilprozessen einige Abweichungen auf. Der Vorsitzende der Kammer bestimmt unverzüglich nach Eingang einer Klage einen Termin zur Güteverhandlung.[1] Vor der Güteverhandlung ist die beklagte Partei nicht verpflichtet, sich zur Klage schriftlich zu äußern. Dadurch soll verhindert werde...mehr

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Arbeitsgericht / Arbeitsrecht

1 Verfahrensarten Zu unterscheiden sind das Urteilsverfahren[1] und das Beschlussverfahren.[2] Beim Beschlussverfahren erforscht das Gericht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Für das Urteilsverfahren gilt dagegen die Zivilprozessordnung (mit dem Beibringungsgrundsatz) entsprechend, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt.[3] 2 Z...mehr

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Arbeitsgericht / 2 Zuständigkeit

Örtlich zuständig im Urteilsverfahren ist zunächst das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen wird durch den Wohnsitz und der juristischer Personen durch ihren Sitz bestimmt.[1] Als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts kommt daneben der Ort in Betracht, an dem Arbeitnehmer o...mehr

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Arbeitsgericht / 3 Prozessvertretung

Die Parteien können vor den Arbeitsgerichten erster Instanz den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vor den Arbeitsgerichten sind als Bevollmächtigte zugelassen: Rechtsanwälte, Beschäftigte der Partei oder eines konzerngebundenen Unternehmens; Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, volljährige Familienangehörig...mehr

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Arbeitsgericht / 7 Auszubildende

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den ausbildenden Arbeitgebern und den Auszubildenden aus einem Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, in den übrigen Bereichen die Industrie- und Handelskammern sowie die sonst nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzte Ausschüs...mehr

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Güteverhandlung / Zusammenfassung

Begriff Die Güteverhandlung ist der erste Verhandlungstermin im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Bereits kurze Zeit nach Klageerhebung soll durch die Erörterung des Streitverhältnisses in einem Termin möglichst schnell eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden. Scheitert dies, erfolgt eine gerichtliche Entscheidung (Urteil) regelmä...mehr

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Arbeitsgericht / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgerichte sind für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Gerichte für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte (1. Instanz), die Landesarbeitsgerichte (2. Instanz) und das Bundesarbeitsgericht (3. Instanz). Diese Gerichte sind (wie z. B. Sozial- oder Verwaltungsgerichte) Fachgerichte. Sie gehören deshalb nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie Amt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Güteverhandlung / 2 Ablauf

Zu Beginn der Güteverhandlung werden vom Vorsitzenden die für jede Partei erschienenen Personen namentlich festgestellt, sodann erfolgt in freier Form die Erörterung des Streitverhältnisses. Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung werden auf Tonträger protokolliert. Der Vorsitzende wird insbesondere prozessunerfahrenen Parteien oder solchen, die anwaltlich nicht vertreten s...mehr

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Güteverhandlung / 1 Prozesssituation

Das Urteilsverfahren im Arbeitsgerichtsprozess weist gegenüber normalen Zivilprozessen einige Abweichungen auf. Der Vorsitzende der Kammer bestimmt unverzüglich nach Eingang einer Klage einen Termin zur Güteverhandlung.[1] Vor der Güteverhandlung ist die beklagte Partei nicht verpflichtet, sich zur Klage schriftlich zu äußern. Dadurch soll verhindert werden, dass bereits in...mehr

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Arbeitsgericht / 1 Verfahrensarten

Zu unterscheiden sind das Urteilsverfahren[1] und das Beschlussverfahren.[2] Beim Beschlussverfahren erforscht das Gericht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Für das Urteilsverfahren gilt dagegen die Zivilprozessordnung (mit dem Beibringungsgrundsatz) entsprechend, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt.[3]mehr

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Güteverhandlung / 3 Ergebnis

Der überwiegende Teil der Güteverhandlungen endet mit einem Vergleich, der direkt in der Verhandlung protokolliert wird. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Vergleich ferner seiner Verlesung bzw. dem Vorspielen vom Tonträger und Genehmigung durch die Parteien, was ebenfalls in das Protokoll aufzunehmen ist.[1] Kann zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs im Gütetermin noch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgericht / 5 Mahnverfahren

Auch vor den Gerichten für Arbeitssachen gibt es zur schnelleren Geltendmachung von Geldforderungen das Mahnverfahren.[1] An die Darlegung des Anspruchs sind sehr geringe Anforderungen gestellt. Gegen den Mahnbescheid kann innerhalb einer Woche Widerspruch erhoben werden. In diesem Fall ist auf Antrag einer Partei der Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Wird gege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgericht / 6 Rechtsmittel

Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt. Die Berufung ist nur statthaft, wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder wenn es sich um eine Bestandsstreitigkeit handelt. In Bestandsstreitigkeiten soll wegen der großen sozialen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgericht / 4 Verfahrensablauf

Das Urteilsverfahren erster Instanz beginnt mit der Einreichung der Klageschrift beim Arbeitsgericht. Die Klage kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage wird dem Beklagten durch das Gericht zugestellt. Darauf folgt eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden der Kammer und, falls sie erfolglos bleibt, eine weitere Verhandlung vor der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgericht / 8 Kosten

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.7.2013[1] hat das gesamte Kostenrecht neu gestaltet. Für die Gerichtskosten [2] gilt die allgemeine Gebührentabelle.[3] Der erste Rechtszug kostet grob vereinfacht 2 (von der Höhe des Streitwerts abhängige) Verfahrensgebühren. Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Fälle der Gebührenprivilegierung. So entfällt die Verfahrensgebühr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Arbeitgeber ... / 6.1 Rechtsgrundlage für die bezahlte Vorstandstätigkeit

Grundlage für eine bezahlte Vorstandstätigkeit, die auch in einem gemeinnützigen Verein zulässig ist, ist also nicht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und damit im weitesten Sinne Arbeitsrecht. Grundlage ist vielmehr das Dienstvertragsrecht nach den §§ 611 ff. BGB. Maßgebend ist jedoch, was zwischen den Parteien im Vertrag geregelt wird. So besteht durchaus die Möglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / 9.2.1 Unternehmensleitung

Von der Unternehmensleitung kann der Anstoß kommen, ein Gremium aus allen Unternehmensbereichen zu bilden, um ein verbindliches Präventionskonzept zu erarbeiten oder ein bestehendes zu überarbeiten. Hier gibt es die Möglichkeit, einzelne Aufgabenbereiche zu delegieren. Sofern eine eigenständige Abteilung BGM vorhanden ist, könnte von den dort beschäftigten Mitarbeitern, inkl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Textform oder Schriftform: Sind Dokumente mit eingescannter Unterschrift formwirksam?

Zusammenfassung Das deutsche Recht ist bei Formvorschriften vergleichsweise flexibel. Verträge können weitgehend per Handschlag geschlossen werden. Ausnahmen davon gibt’s im Erbrecht (Erbverträge), im Familienrecht (Eheverträge), bei Grundstücksangelegenheiten und im Arbeitsrecht. Ein Großteil der Verträge wird – in Zeiten der Digitalisierung – per E-Mail abgeschlossen: durc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeits-Kommunikati... / 1 Interne Dialogveranstaltungen

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Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung:... / 4 Betriebsnachfolge

Wegen des Übergangs eines Betriebs oder Betriebsteils darf weder der bisherige Arbeitgeber noch der neue Inhaber kündigen.[1] Das bei einem Betriebsinhaberwechsel geltende Kündigungsverbot ist ein eigenständiger Unwirksamkeitsgrund.[2] Dies hat zur Folge, dass sich auch solche Arbeitnehmer auf diesen Unwirksamkeitsgrund berufen können, die im Zeitpunkt des Kündigungszugangs ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2022, Gutbürgerlich?!?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erfuhr zum 1.1.2022 und damit vor gut zehn Monaten erhebliche Änderungen im Kaufrecht durch die Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 (WKRL) und der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL). Der gesetzgeberische Beweggrund ist siche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 21 Schenkung zur Belohnung unter Auflage oder in Form eines lästigen Vertrags (§ 7 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 500 § 7 Abs. 4 ErbStG hat im Grundsatz nur klarstellenden Charakter. Da bereits das Zivilrecht die belohnende Schenkung als Schenkung behandelt (§ 534 BGB), vollzieht das Schenkungsteuerrecht hier die zivilrechtliche Wertung nach. Das klassische Beispiel bildet die aus Dankbarkeit erfolgende, belohnende Rück- oder Gegenschenkung. Keine Belohnung liegt vor, wenn es sich u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Subjektiver Tatbestand

Rz. 300 Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung setzt einen Willen zur Freigebigkeit voraus. Dieser lässt sich im Anschluss an Hannes/Holtz [1] dogmatisch in 3 Elemente untergliedern: (1) in den Willen zur Bereicherung, der Zuwendende will den Bedachten durch die Zuwendung wirtschaftlicher Vorteile begünstigen; (2) den Willen zur Unentgeltlichkeit, die Zuwendung erfolgt nich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schwierige Mietverhältnisse / 2.3.2 Druckkündigung?

Das Arbeitsrecht kennt sie – die Druckkündigung: Auf Druck von Dritten wird der Arbeitgeber gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer zu beenden. Dritte können zum einen Mitglieder der Belegschaft, also andere Mitarbeiter sein. Dritte können aber auch Kunden des Arbeitgebers sein. Ohne an dieser Stelle auf nähere Details zum Arbeitsrecht einzugehen, stellt sich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 6.1 Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist eine rechtsgeschäftsähnliche, dem Schutz des Mieters dienende, einseitige und empfangsbedürftige Erklärung.[1] Wie im Arbeitsrecht hat auch die (qualifizierte) mietrechtliche Abmahnung zwei Funktionen: Dokumentationsfunktion Warnfunktion 6.1.1 Dokumentationsfunktion Ihre Dokumentationsfunktion erfüllt die Abmahnung, indem sie dem Mieter klar vor Augen führt, we...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schwierige Mietverhältnisse / Zusammenfassung

Überblick Schwierige Mietverhältnisse würden erst gar nicht entstehen, sähe der Vermieter dem Mieter auf den ersten Blick an, welches Potenzial tatsächlich in ihm schlummert. Wie der Bewerber um ein Arbeitsverhältnis, ist auch der Mietaspirant in aller Regel zunächst ein Schauspieler. Anders als im Arbeitsrecht haben die Vermieter allerdings nicht die Möglichkeit, eine Probe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.1 Begrenztes Fragerecht

Wie im Arbeitsrecht bei der Einstellung des Arbeitnehmers, ist das Fragerecht des Vermieters auch im Bereich des Mietrechts bei Anbahnung des Mietverhältnisses nicht schrankenlos. Die Zulässigkeit der einzelnen Fragen ist vielmehr Ergebnis einer Interessenabwägung. Hierbei ist zunächst das Recht des Mieters auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen, das eine Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2 Das Grundgesetz im Arbeitsrecht

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und enthält die für das bestehende Rechtssystem wichtigsten Vorschriften. Im Arbeitsrecht spielen die im Grundgesetz zum Zeichen ihrer ganz herausragenden Bedeutung vorangestellten Grundrechte eine bedeutende Rolle.[1] 3.2.1 Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte Zwar binden die Grundrechte gem. Art. 1 Abs. 3 G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsrechts

1 Einführung Im Arbeitsrecht ist eine Fülle unterschiedlichster Vorschriften zu beachten, die von verschiedenen Institutionen geschaffen wurden (z. B. Bundestag, Landtag, EU, Tarifpartnern, Betriebspartnern, Vertragspartnern) und inhaltlich häufig gar nicht aufeinander abgestimmt sind. Damit man aber überhaupt erkennen kann, welche der sich u. U. widersprechenden Regelungen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 2 Grundsätzliches

In der Literatur wurden viele Versuche gemacht, die unterschiedlichen Rechtsquellen des Arbeitsrechts zu ordnen.[1] In einer Grobeinteilung kann unterschieden werden zwischen staatlichem Recht (Gesetze, Rechtsverordnungen), internationalem Recht (Völkerrecht, EU-Recht), kollektivem Recht (Tarifverträge, Betriebs-, Dienstvereinbarungen), Richterrecht (meist Entscheidungen des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.1 Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

Zwar binden die Grundrechte gem. Art. 1 Abs. 3 GG nur Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) als unmittelbar geltendes Recht. Nur Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit) und Art. 33 GG (Zugang zu öffentlichen Ämtern) weichen von diesem System ab und gelten für das Arbeitsrecht unmittelbar. Nach der Lehre der mittelbaren Drit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.2 Die wichtigsten Grundrechte der Arbeitnehmer

Art. 1 Abs. 1 GG (Würde des Menschen) Der Begriff "Würde" geht davon aus, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und auf die Umwelt einzuwirken. Die "Menschenwürde" lässt sich am ehesten vom Verletzungsvorgang her bestimmen: Der Mensch darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 1 Einführung

Im Arbeitsrecht ist eine Fülle unterschiedlichster Vorschriften zu beachten, die von verschiedenen Institutionen geschaffen wurden (z. B. Bundestag, Landtag, EU, Tarifpartnern, Betriebspartnern, Vertragspartnern) und inhaltlich häufig gar nicht aufeinander abgestimmt sind. Damit man aber überhaupt erkennen kann, welche der sich u. U. widersprechenden Regelungen im Einzelfall...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.8 Betriebliche Übung/Gesamtzusagen/Einheitsregelungen

In der Grafik über die Rangordnung der Rechtsgrundlagen[1] ist zwischen der Rubrik "Arbeitsvertrag" und den hier besprochenen Rechtsgrundlagen nur eine unterbrochene Trennungslinie. Dies liegt daran, dass betriebliche Übung, Gesamtzusagen und Einheitszusagen auch vertragliche Ansprüche sind, die aber den Arbeitnehmer als Teil der Belegschaft betreffen. Damit ist hier auch ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6 Betriebs-/Dienstvereinbarungen (BV/DV)

3.6.1 Zustandekommen Betriebs- und Dienstvereinbarungen sind schriftliche Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat/Personalrat. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen gemeinsam zu beschließen seien, dennoch handelt es sich hier, wie bei einem Tarifvertrag, um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7 Arbeitsvertrag

3.7.1 Grundsätzliches Die auf die Betriebsvereinbarungen folgenden Rechtsquellen sind die Arbeitsverträge. Denn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gehen (kollektivrechtlich geltende) Tarifverträge und gem. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG Betriebsvereinbarungen vor, es sei denn, einzelne arbeitsvertragliche Bestimmungen sind für den Arbeitnehmer günstiger (vgl. beim Tarifvertrag § 4 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3 Arten der Rechtsquellen und ihre Rangordnung

Als Grundsatz gilt bei mehreren rechtlichen Regelungen das Ordnungsprinzip, was bedeutet, dass die höherrangige Vorschrift die niederrangige verdrängt. 3.1 EG (EU)-Verordnungen/allgemeine Regeln des Völkerrechts Art. 117 EG-Vertrag verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Sozialpolitik. Gehandelt wird in der EU gem. Art. 189 durch Verordnungen, Richtlinien und Ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.4 Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen werden nicht vom Gesetzgeber erlassen, sondern vom zuständigen Minister aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung. Meist geht es um Arbeitssicherheit (z. B. GefahrstoffVO). Die Rechtsverordnungen sind den oben genannten Vorschriften untergeordnet, dürfen also nicht dagegen verstoßen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.3 Formelle Gesetze

Formelle Gesetze kommen zustande im förmlichen Gesetzgebungsverfahren durch den Gesetzgeber Bundestag (Art. 77 Abs. 1 GG) bzw. Landtag. Dabei bricht Bundesrecht Landesrecht (Art. 31 GG). Es gibt formelle Gesetze privaten Rechts, die je nach Geltungsbereich für bestimmte Berufsgruppen oder nach bestimmter Schutzbedürftigkeit geschaffen wurden. Praxis-Beispiel §§ 105ff. GewO für...mehr