Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / C. Kollektiv- und individualarbeitsrechtlich festgelegte Form

I. Tarifliche Form Rz. 61 Durch Tarifvertrag kann die Schriftform, die elektronische Form oder eine sonstige Form für den Abschluss von Arbeitsverträgen vorgesehen werden. Allerdings haben solche Vorschriften keine konstitutive Funktion, denn die Tarifvertragsparteien wollen bei Formverstößen nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages.[28] Rz. 62 Demgegenüber haben andere ta...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / A. Einführung

I. Einsatz neuer Medien und Formvorschriften Rz. 1 Die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Arbeitswelt trägt dazu bei, auch im arbeitsrechtlich bedeutsamen Rechtsverkehr Kosten und Zeit zu sparen. Die damit verbundene Gleichstellung der elektronischen Form mit der konventionellen Schriftform führt zum Problem der Formäquivalenz. Es stellt sich ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. Fälle der Textform: Unterrichtung über den Betriebsübergang; Entgeltabrechnung

Rz. 143 § 126b BGB verlangt, dass die Textform durch Gesetz vorgeschrieben sein muss. Dies ist im Arbeitsrecht bei der Unterrichtung über die Modalitäten des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 5 BGB sowie bei der Entgeltabrechnung nach § 108 Abs. 1 GewO der Fall. Die Textform kann im Übrigen vereinbart werden, wenn nicht zwingendes Gesetzesrecht wie z.B. § 623 BGB, § 14 TzBf...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / III. Formfunktion und Formerfordernis

Rz. 4 Die wirksame empfangsbedürftige Willenserklärung ist Bestandteil der verbindlichen Begründung, Gestaltung und Auflösung arbeitsrechtlich bedeutsamer Rechtsbeziehungen. Durch die Fixierung des Erklärungsinhalts in einer gegenständlichen Form werden verschiedene Formfunktionen wahrgenommen:mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Sozialversicherungsträger

Rz. 160 Für den Bereich der Sozialversicherungen eröffnet § 36a SGB I die elektronische Kommunikation und sieht ferner Möglichkeiten vor, wie die durch eine Rechtsform angeordnete Schriftform qua elektronischer Form ersetzt werden kann. Weiter besteht etwa in § 28a SGB IV für die Meldepflicht des Arbeitgebers die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung.mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Formvorschriften in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Rz. 64 Eine für den Abschluss des Arbeitsvertrages konstitutive Formvorschrift kann nicht durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegt werden, denn die betreffenden Regelungen können keine normative Wirkung für Arbeitnehmer haben, die noch nicht dem Betrieb angehören. Außerdem ist stets zu beachten, dass sich die jeweilige Betriebs- oder Dienstvereinbarung innerhalb de...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / F. Elektronische Verwaltung

I. Bundes- und Landesverwaltung Rz. 158 Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung der Bundesbehörden einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts hat der Gesetzgeber das E-Government-Gesetz (E-GovG) erlassen.[170] Es kommt dann zur Anwendung, wenn Behörden der Länder Bundesrecht ausführen oder juristische ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Grundsatz der Formfreiheit

Rz. 3 Für den Abschluss des Arbeitsvertrages gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich wirksam mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Die nachfolgend dargestellten Ausnahmen vom Grundsatz der Formfreiheit bestehen in den Regelungen des Formerfordernisses durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsv...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 5. Berufsausbildungsvertrag

a) § 11 BBiG: Abschluss des Berufsausbildungsvertrags Rz. 117 Für den Abschluss des Berufsausbildungsvertrages nach § 11 Abs. 1 BBiG besteht kein Formzwang. Er kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und ist auch ohne Niederschrift wirksam.[96] Rz. 118 Für das Berufsausbildungsverhältnis enthält § 11 Abs. 1 BBiG eine dem § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG vergleichbare Regelun...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Schriftform vorgeschrieben und elektronische Form nicht ausgeschlossen

1. §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2 TzBfG: Befristungsvereinbarung Rz. 123 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese wirkt konstitutiv. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG und jede Änderung der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform. Die Schriftform greift auch in d...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / B. Schriftform, Textform und elektronische Form

I. Schriftform nach § 126 BGB und ihre Funktionen 1. Voraussetzungen der Schriftform Rz. 9 Die häufigste im Arbeitsverhältnis angeordnete Form ist die Schriftform. Nach § 126 Abs. 1 und 2 BGB muss die jeweilige formbedürftige Erklärung in einer Urkunde niedergelegt werden. "Urkunde" ist die schriftlich verkörperte Willenserklärung in Gestalt einer Sache (in der Regel eines Sch...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Textform nach § 126b BGB und ihre Funktionen

1. Voraussetzungen der Textform Rz. 24 Die Voraussetzungen der Textform sind in § 126b BGB geregelt. Danach muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden. Die Person des Erklärenden muss genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder in anderer Weise erke...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / III. Elektronische Form nach § 126a BGB und ihre Funktionen

1. Voraussetzungen der elektronischen Form Rz. 38 Die elektronische Form ist keine eigenständige neue Form, sondern lediglich ein Substitut der Schriftform,[18] die digitale Form mit Unterschrift. Die Vorschriften zur Schriftform finden daher ebenfalls Anwendung. Wie die übrigen gesetzlichen Formen des BGB ist sie Konstitutivform.[19] Die elektronische Form setzt ein elektron...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 3. § 15 Abs. 2 TzBfG

Rz. 140 Ein weiterer Fall, in dem das Gesetz die Schriftform nach § 126 BGB fordert und die elektronische Form i.S.d. § 126a BGB nicht ausgeschlossen ist, stellt § 15 Abs. 2 TzBfG dar, wobei zwar das Gesetz Schriftform verlangt, die Rechtsprechung jedoch nicht (mehr), siehe oben Rdn 133).mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

a) § 623 BGB: Beendigungskündigung des Arbeitsvertrages Rz. 88 Die Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung gem. § 623 BGB ist einem konstitutiven Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB unterworfen.[53] Hiervon sind neben der Änderungskündigung auch die ordentliche und außerordentliche Kündigung erfasst,[54] unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitneh...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / E. Prozessuale Formerfordernisse

I. Formale Anforderungen an Schriftsätze – insbesondere zur Übermittlung per Fax Rz. 146 Im Arbeitsgerichtsprozess gilt generell das Mündlichkeitsprinzip: Prozesshandlungen sind mündlich im Verfahren vorzunehmen (§§ 495, 128, 128 a ZPO, §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG). Für Erklärungen, die außerhalb der mündlichen Verhandlung abgegeben werden, besteht dagegen grundsätzlich das...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 3. Sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

a) § 623 BGB: Auflösungsvertrag Rz. 108 § 623 BGB unterwirft auch den Auflösungsvertrag (Aufhebungsvertrag), also die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft, dem konstitutiven Schriftformerfordernis. Wird ein solcher Vertrag aufschiebend bedingt geschlossen, berührt dies das Schriftformerfordernis nicht.[77] Ein bloß mündlich oder konkludent durch...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 4. Zeugnis und Wettbewerbsverbot

a) § 109 GewO, § 16 BBiG: Zeugniserteilung Rz. 113 Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis fordern, § 109 Abs. 1 S. 1 GewO (vgl. § 630 S. 4 BGB). Das Gleiche gilt nach § 16 Abs. 1 BBiG für das Zeugnis des Auszubildenden. Das einfache bzw. qualifizierte Zeugnis muss schriftlich erte...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Schriftform gem. § 126 BGB gefordert und elektronische Form ausgeschlossen

1. Nachweis von Arbeitsbedingungen a) § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 3 NachwG: Arbeitsvertragsbedingungen Rz. 78 Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen hat schriftlich zu erfolgen. § 2 NachwG begründet aber nur ein zwingendes, nicht aber ein konstitutives Formerfordernis.[41] Nach § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedin...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. Nachweis von Arbeitsbedingungen

a) § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 3 NachwG: Arbeitsvertragsbedingungen Rz. 78 Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen hat schriftlich zu erfolgen. § 2 NachwG begründet aber nur ein zwingendes, nicht aber ein konstitutives Formerfordernis.[41] Nach § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Schriftform nach § 126 BGB und ihre Funktionen

1. Voraussetzungen der Schriftform Rz. 9 Die häufigste im Arbeitsverhältnis angeordnete Form ist die Schriftform. Nach § 126 Abs. 1 und 2 BGB muss die jeweilige formbedürftige Erklärung in einer Urkunde niedergelegt werden. "Urkunde" ist die schriftlich verkörperte Willenserklärung in Gestalt einer Sache (in der Regel eines Schriftstückes), die geeignet und bestimmt ist, im R...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / III. Gesetz fordert schriftliche Erklärung, elektronische Form i.S.d. § 126a BGB nicht ausgeschlossen

1. § 8 Abs. 5 TzBfG: Entscheidung über Verringerung der Arbeitszeit Rz. 138 Das Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung stellt ein Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrages dar. Nach § 8 Abs. 5 TzBfG hat der Arbeitgeber die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünsch...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / V. Gesetz sieht ausdrücklich Textform vor

1. Fälle der Textform: Unterrichtung über den Betriebsübergang; Entgeltabrechnung Rz. 143 § 126b BGB verlangt, dass die Textform durch Gesetz vorgeschrieben sein muss. Dies ist im Arbeitsrecht bei der Unterrichtung über die Modalitäten des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 5 BGB sowie bei der Entgeltabrechnung nach § 108 Abs. 1 GewO der Fall. Die Textform kann im Übrigen ver...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Nicolai Besgen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn Dr. David Bomhard Rechtsanwalt, München Dr. Martin Geraats Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Prof. Dr. Richard Giesen Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR), Ludwig-Maximilians-­Universität München Dr. Matthias Lachenmann...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. Funktionen der Schriftform

Rz. 13 Die Informations- bzw. Perpetuierungsfunktion der Schriftform besteht darin, den Inhalt des Rechtsgeschäfts für eine spätere Nachprüfung durch die Parteien bzw. Dritte zu sichern.[6] Sie beruht auf der dauerhaften Darstellung des Inhalts durch die in der Urkunde dargestellten Schriftzeichen. Rz. 14 Mit der Identitätsfunktion soll die Unterschrift die Identität des Auss...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / d) Durchbrechung der Formnichtigkeit, § 242 BGB

Rz. 101 Die Nichtigkeitsfolge des § 125 BGB wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB dahin gehend eingeschränkt, dass die Berufung auf die Nichteinhaltung der Form eine unzulässige Rechtsausübung darstellen kann. Dies ist dann der Fall, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsge...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. Voraussetzungen der Schriftform

Rz. 9 Die häufigste im Arbeitsverhältnis angeordnete Form ist die Schriftform. Nach § 126 Abs. 1 und 2 BGB muss die jeweilige formbedürftige Erklärung in einer Urkunde niedergelegt werden. "Urkunde" ist die schriftlich verkörperte Willenserklärung in Gestalt einer Sache (in der Regel eines Schriftstückes), die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / b) § 2 Abs. 1 NachwG: Arbeitgeberzusagen

Rz. 83 Zu den wesentlichen Vertragsbedingungen, die der Arbeitgeber gem. § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG schriftlich niederzulegen hat, gehören u.a. Angaben über sämtliche Bestandteile des Arbeitsentgelts, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 NachwG. Rz. 84 Da die betriebliche Altersversorgung Versorgungs- und Entgeltcharakter hat, lässt sich hieraus bzw. aus dem Gesichtspunkt der "Wesentlichkeit" e...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / c) § 11 AÜG: Leiharbeitsverhältnis

Rz. 85 Im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung kommt zwar der Abschluss des Leiharbeitsverhältnisses formlos wirksam zustande. Der Verleiher ist aber gemäß § 11 Abs. 1 AÜG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Leiharbeitsverhältnisses, ergänzend zum NachwG (Rdn 83), mit zu dokumentieren. Ergänzend hat er gemäß § 11 Abs. 2 AÜG ein Merkblatt auszugeben. Rz. ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / b) § 623 BGB: Änderungskündigung

Rz. 94 Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB erstreckt sich nicht nur auf die Änderungskündigung, sondern auch auf das Änderungsangebot.[60] Das Änderungsangebot ist Bestandteil der Kündigung. Eine Trennung von Kündigung und Angebot mit der Folge, dass der Arbeitgeber das Angebot auch mündlich abgeben kann, verkennt, dass Kündigung und Angebot eine Einheit bilden, es sich...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / III. Zustellung elektronischer Dokumente

Rz. 151 Nach Maßgabe von §§ 46 Abs. 2, 50 Abs. 2 ArbGG, §§ 174 Abs. 3 S. 3 und 4, 317 Abs. 3 ZPO besteht für das Gericht die Möglichkeit, elektronische Dokumente, insbesondere Urteile und Ausfertigungen, an Verfahrensbeteiligte zuzustellen. Der Kreis der Zustellungsempfänger ist auf Personen beschränkt, die von Berufs wegen als zuverlässig gelten (dazu zählt der Gesetzgeber ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / c) Keine Anwendung von § 623 BGB auf Abwicklungsvertrag, Nichtverlängerungsmitteilung und Ausgleichsquittung

Rz. 112 Beim Abwicklungsvertrag ergeht zunächst eine formbedürftige Kündigung seitens des Arbeitgebers. Sodann wird im Abwicklungsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer die ausgesprochene Kündigung "hinnimmt", keine Klage erhebt, eine ggf. erhobene Klage zurücknimmt oder im Kündigungsschutzprozess nichts vorträgt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich häufig zur Abfindungslei...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / D. Einzelne Anwendungsbereiche

Rz. 75 Ist in arbeitsrechtlichen Normen die Schriftform vorgeschrieben, kann diese grundsätzlich durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, § 126 Abs. 3 BGB. Rz. 76 Ob und inwieweit im Einzelnen die Schriftform durch die elektronische Form oder die Textform ersetzt werden kann, wird entweder gesetzlich geregelt oder ergibt s...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 109 GewO, § 16 BBiG: Zeugniserteilung

Rz. 113 Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis fordern, § 109 Abs. 1 S. 1 GewO (vgl. § 630 S. 4 BGB). Das Gleiche gilt nach § 16 Abs. 1 BBiG für das Zeugnis des Auszubildenden. Das einfache bzw. qualifizierte Zeugnis muss schriftlich erteilt werden. Die elektronische Form ist für...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / b) § 22 Abs. 3 BBiG: Kündigung des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 121 Jede Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses muss gem. § 22 Abs. 3 BBiG schriftlich erfolgen. Dies gilt sowohl für eine Probezeitkündigung nach § 22 Abs. 1 BBiG als auch für die außerordentliche Kündigung durch den Ausbildenden nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG sowie für die ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden gem. § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG. Die außerordentlic...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 4. § 172 BGB: Vollmachtsurkunde

Rz. 136 Bei einseitigen Willenserklärungen durch Bevollmächtigte, insbesondere bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch Anwälte, empfiehlt es sich, eine Vollmachtsurkunde nach § 172 BGB vorzulegen. Diese muss dem einfachen Schriftformerfordernis genügen.[123] Soweit der Erklärungsempfänger die Vertretungsmacht des Vertreters nicht kannte (Kenntnis ist etwa bei Prokur...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. § 15 Abs. 7 und § 16 BEEG: Schriftlichkeit des Antrags auf Elternzeit

Rz. 134 Das Erfordernis der Schriftlichkeit des Verlangens nach Elternzeit in § 16 Abs. 1 BEEG oder der Mitteilung des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit gem. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BEEG bedürfen laut BAG-Rechtsprechung der Form des § 126 BGB; die Textform ist nicht ausreichend.[121]mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. § 8 Abs. 5 TzBfG: Entscheidung über Verringerung der Arbeitszeit

Rz. 138 Das Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung stellt ein Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrages dar. Nach § 8 Abs. 5 TzBfG hat der Arbeitgeber die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Verpasst der A...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Tarifliche Form

Rz. 61 Durch Tarifvertrag kann die Schriftform, die elektronische Form oder eine sonstige Form für den Abschluss von Arbeitsverträgen vorgesehen werden. Allerdings haben solche Vorschriften keine konstitutive Funktion, denn die Tarifvertragsparteien wollen bei Formverstößen nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages.[28] Rz. 62 Demgegenüber haben andere tarifvertragliche Fo...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Bundes- und Landesverwaltung

Rz. 158 Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung der Bundesbehörden einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts hat der Gesetzgeber das E-Government-Gesetz (E-GovG) erlassen.[170] Es kommt dann zur Anwendung, wenn Behörden der Länder Bundesrecht ausführen oder juristische Personen des öffentlichen Recht...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / b) § 110 GewO, § 74 Abs. 1 HGB: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 115 Soweit die Parteien für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsvertrages ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren wollen, § 110 GewO, richten sich die Wirksamkeitsvoraussetzungen hierfür nach § 74 ff HGB. Es besteht gem. § 74 Abs. 1 HGB ein doppeltes Formerfordernis: Zum einen muss die Schriftform gem. § 126 BGB eingehalten werden, und zum anderen bedarf es d...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 3. § 12 Abs. 1 AÜG: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Rz. 135 § 12 AÜG regelt Inhalt und Form des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Zwar ist die elektronische Form gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen und könnte somit gem. § 126 Abs. 3 BGB dem Formerfordernis genügen. Für die Einhaltung der nach § 12 Abs. 1 S. 1 AÜG vorgeschriebenen Schriftform muss aber die Vertragsurkunde entweder von beiden Parteien eigenhändig durc...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Einsatz neuer Medien und Formvorschriften

Rz. 1 Die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Arbeitswelt trägt dazu bei, auch im arbeitsrechtlich bedeutsamen Rechtsverkehr Kosten und Zeit zu sparen. Die damit verbundene Gleichstellung der elektronischen Form mit der konventionellen Schriftform führt zum Problem der Formäquivalenz. Es stellt sich die Frage, ob und wann beim Einsatz neuer Me...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 11 BBiG: Abschluss des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 117 Für den Abschluss des Berufsausbildungsvertrages nach § 11 Abs. 1 BBiG besteht kein Formzwang. Er kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und ist auch ohne Niederschrift wirksam.[96] Rz. 118 Für das Berufsausbildungsverhältnis enthält § 11 Abs. 1 BBiG eine dem § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG vergleichbare Regelung. Hiernach hat der Ausbildende unverzüglich nach Abs...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 6. § 17 Abs. 2 S. 2 MuSchG

Rz. 122 Gleiches gilt für das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. 2 S. 2 MuSchG.[101] Bliebe es bei der strikten Anwendung des § 126 Abs. 3 BGB, so könnte gerade im besonders strengen Sonderkündigungsschutz für Mütter eine Kündigung in elektronischer Form, also leichter als nach allgemeinen Grundsätzen, wirksam erklärt werden. Da sich das Gebot der Schriftlichkeit auch auf ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. §§ 99, 102, 103 BetrVG: Formvorschriften für Mitbestimmungsakte des Betriebsrats

Rz. 139 Nach § 99 Abs. 3 S. 1 und § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG ist der Betriebsrat verpflichtet, die Verweigerung der Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme bzw. Bedenken gegen eine Kündigung dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen.[126] § 103 BetrVG regelt die Zustimmungsbedürftigkeit im Falle der außerordentlichen Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- ...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. Insbesondere: Unterrichtung über den Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 144 Im Gesetzgebungsverfahren war insbesondere beim Recht des Betriebsübergangs darüber diskutiert worden, ob die Unterrichtung der Arbeitnehmer über die Modalitäten des Betriebsübergangs[136] (Zeitpunkt, Grund, rechtliche,[137] wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs, in Aussicht genommene Maßnahmen i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB) in Textform nach § 126b BGB genügt. ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. Voraussetzungen der elektronischen Form

Rz. 38 Die elektronische Form ist keine eigenständige neue Form, sondern lediglich ein Substitut der Schriftform,[18] die digitale Form mit Unterschrift. Die Vorschriften zur Schriftform finden daher ebenfalls Anwendung. Wie die übrigen gesetzlichen Formen des BGB ist sie Konstitutivform.[19] Die elektronische Form setzt ein elektronisches Dokument voraus, also elektronische...mehr