Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Sinn und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, können anstelle des Arbeitslohnes (Arbeitslosengeld) Arbeitslosengeld erhalten (max. bis zu 24 Monaten, i.d.R. 12 Monate, vgl. § 147 Abs. 2 SGB III). Diese Leistung ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II nicht davon abhängig, dass der Arbeitslose bedürftig ist. Er muss auch keine Beiträge in die Kasse der Arbeitslo...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zusammenrechnung der einzelnen Beschäftigungen

Rz. 378 Von erheblicher Bedeutung ist die seit dem 1.4.1999 verschärfte, seit dem 1.4.2003 allerdings etwas erleichterte Zusammenrechnung nach § 8 Abs. 2 SGB IV. Geblieben ist zunächst die Verpflichtung, mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nr. 1 oder Nr. 2 (beachte: nicht nach Nr. 1 und Nr. 2) zusammenzurechnen. Hinzugetreten ist die Zusammenrechnung von geringfügigen ...mehr

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§ 84 Weitere Bereiche: Betriebliche Mitbestimmung und Weiterbildung

Rz. 1 Neben der Hinterfragung bisheriger Grundbegriffe des Arbeitsrechts (Arbeitnehmerbegriff, Betriebsbegriff), der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem Beschäftigtendatenschutz wirkt der digitale Wandel sich auch massiv auf die betriebliche Zusammenarbeit und die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens aus. Anpassungen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / N. Verträge mit Familienangehörigen

Rz. 1736 Arbeitsverhältnisse zwischen Familienangehörigen (insb. mit Ehegatten und Kindern) sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten oder seine mitarbeitenden Kinder inklusive der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beitragszahlung

Rz. 389 Für Beschäftigte, die (noch) bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Pflegeversicherung an die Einzugsstelle (Krankenkasse) gezahlt, die im Fall des Bestehens einer Krankenversicherung kraft Gesetzes zuständig wäre. Rz. 390 Der Arbeitgeber hat Beiträge nicht nur für inländische Arbeitnehmer zu tragen,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für den Bereich der beru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.3 Leistungsfähigkeit

Rz. 38 Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB).[1] Der Unterhaltsverpflichtete selbst muss entsprechend leistungsfähig sein.[2] Dies bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn dem Unterhaltsschuldner s...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht mittels eines öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs der Versicherten und ihrer Hinterbliebenen gegenüber dem Unfallversicherungsträger bei Eintritt von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Darum ist der Unternehmer im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in d...mehr

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Personalaufwendungen / 4 Buchungsbeispiel Personalaufwendungen

So buchen Sie richtig Die Beschäftigtenvergütungen (brutto) belaufen sich im Monat Oktober auf 125.000 EUR.mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem in § 173 enthaltenen Grundsatz sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von denjenigen, die sie zu tragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dies gilt allerdings nur, soweit nach spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist. Abweichend von dem in § 173 enthaltenen Grundsatz...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

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Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da bei der Entschädigung des Verletzten grundsätzlich das Entgelt des Versicherten in seinem Hauptberuf zu berücksichtigen ist (vgl. §§ 82 ff.) hätte die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf Basis des im Hauptberuf erzielten höheren Entgeltes des Verletzten diesem gegenüber Leistungen zu erbringen. Dieses unbillige Ergebnis verhindert die Regelung einerseits. R...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung betrifft die Beitragstragung in den Fällen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI, insbesondere in den Fällen der Erhaltung der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2. Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 1 Vorliegen eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Neben der Pflichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge liegt auch bei folgenden Sachverhalten ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag vor, wenn der Arbeitnehmer nur in einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist oder ein älterer Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen hat, der Arbeitgeber von der Tragung des Arbeitgeberanteils aber na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.1 Mitarbeitende Familienangehörige in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Ein zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu zahlender Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen gilt allerdings nur dann als Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wenn zugleich ein Beitrag zur Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung zu entrichten ist. Andererseits gilt ein nach § 39 Abs. 4 KVLG 1989 an die LKK zu zahlender Arbeitgeberanteil zur Krankenversicheru...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.2 Begrenzung des Verwaltungskostenanstiegs (Abs. 4 Satz 2 bis 6)

Rz. 27 Mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 in Abs. 4 Satz 2 eine neue Sonderregelung für die Verwaltungsausgaben für die Jahre 2011 und 2012 getroffen. Rz. 28 Satz 2 ordnet dabe...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.2 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Rz. 10 Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit werden nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV jeweils mehrere für sich betrachtet entgeltgeringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen für die Geringfügigkeitsgrenzen zusammengerechnet. Werden dadurch die Entgelt- oder Zeitgrenzen überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und es entsteht ...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegezulage (Versorgungsamt) / 4.4 Renten-/Arbeitslosenversicherungspflicht der Pflegepersonen/Pflegekurse

Diese Leistungen können von der Pflegekasse erbracht werden, da das Entschädigungsrecht für Pflegepersonen keine Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zu Pflegekursen vorsieht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich ist Beitragsschuldner (d. h. Zahlungspflichtiger) derjenige, der die Beiträge zur Sozialversicherung zu tragen hat. Von diesem Grundsatz bestehen Ausnahmen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Beitragszahlungspflicht trifft den Beitragsschuldner und ist (angeknüpft an die Regelungen zur Beitragstragung) für die Krankenversiche...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Rentenversicherung besteht bei der Teilnahme an einer Wehrübung ebenfalls weiterhin Versicherungspflicht.[1] Auch hier kommt es auf die Dauer der Wehrübung nicht an. Die Beiträge zahlt wie beim Wehrdienst der Bund. Für die Arbeitslosenversicherung gilt eine entsprechende Regelung.[2] Die Beiträge werden auch hier vom Bund getragen. Bei versicherungspflichtig Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind neben der Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein Teil der deutschen Sozialversicherung und des Gesundheitswesens. Krankenkassen nehmen gesetzlich zugewiesene Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch wahr. Außerdem obliegen ihnen fremde Aufgaben, die auftragsweise ausgeführt werden....mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.2 Arbeitslosenvorsorge

Vorsorgeaufwendungen für Arbeitslosigkeit sind abzugsfähig. Hier ist insbesondere die gesetzliche Arbeitslosenversicherung relevant. Etwas anders verhält es sich jedoch bei den Kosten für die Absicherung für eine Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen. Derartige Aufwendungen sind bei Selbstständigen grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig, da Selbstständigen keine Kündigung ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.1 Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken-und Pflegeversicherungskosten u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.1 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein. Die Ruhenswirkung geht nur vom tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt – also dem Nettobetrag des weitergezahlten Arbeitsentgelts – aus. Der Nettobetrag wird ermittelt, in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 12 Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung[1] wurde der Sonderausgabenabzug insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gesetzlich neu geregelt. Steuerpflichtige können danach diejenigen Beiträge zur (privaten und gesetzlichen) Krankenversicherung als Sonderausgaben abziehen, die erforderlich sind, um ein sozialhilfeg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.2 Übersicht über die einzelnen Schritte zur Übergangsgeldberechnung

Rz. 5 Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich – wie bei anderen Entgeltersatzleistungen – nach dem letzten Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV). Besonderheiten gelten bei Beziehern von Arbeitslosengeld nach dem SGB III und – allerdings nur bis 30.6.2023 – bei Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld; hier richtet sich die Höhe des Überg...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.6 Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Abs. 6)

Rz. 24 Auch für Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer ausschließlich Kug oder Saison-Kug erhält, sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu zahlen. Da es Geldleistungen der Agentur für Arbeit sind, entfällt aber hier die Berechnung eines Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich die Sozialversich...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 128 nach § 148 überführt. § 128 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2003 geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607), § 128 Abs. 1 N...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 teilweise von § 85 nach § 180 überführt worden. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004 wurde § 85 Abs. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 war zwischenzeitlich zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttreten des § 15 am 1....mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 22 Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. 2 Satz 2). Das Eingliederungsziel ergibt sich aus der Potenzialanalyse einerseits und den Zielen und Grundsätzen des SGB II und der Leistungsgewährung andererseits. Danach kommt es nach der Bürgergeld-Gesetzgebung nicht mehr unbedingt zunächst dar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Tatbestände, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) mindern. Dadurch wird der Anspruch verbraucht. Davon zu unterscheiden ist ein Erlöschen des Anspruches, das in § 161 geregelt wird. In den Regelfällen wird der Anspruch durch Erfüllung verbraucht. Darüber hinaus regelt die Vorschrift Fälle, in denen die Minderung der Dauer Sanktionsch...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.2 Inhalte der Eingliederungsvereinbarung

Rz. 71 Der Leistungsbegriff des Abs. 2 a. F. ist eng gefasst, weil der Gesetzgeber nur die zur Eingliederung erforderlichen Leistungen aufgenommen wissen will. Erforderlichkeit liegt nur vor, wenn eine Eingliederung voraussichtlich ohne die Leistung nicht erreicht werden kann. Es genügt also nicht, dass die Leistung zweckmäßig ist oder geeignet erscheint, weil die Einglieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.7.2 Beitragsrechtliche Bewertung

Zuschüsse zum Krankengeld und zu sonstigen Lohnersatzleistungen gehören gemäß § 23c Abs. 1 SGB IV dem Grunde nach zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Dies gilt aber nur dann, wenn die Lohnersatzleistung zusammen mit dem Zuschuss das Vergleichsnettoarbeitsentgelt um 50 EUR im Monat überschreitet. Beitragspflichtig ist nur der Betrag des Zuschusse...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.5 Statusprobleme: Wird sog. Scheinselbstständigkeit wieder aktuell?

Das Thema "Scheinselbstständigkeit" könnte neue Aktualität erlangen. Laut einem Bericht hat die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY)[1] in einer Befragung von 400 Unternehmen und 2.455 Erwerbstätigen ermittelt, dass 28 % der Selbstständigen (mehr als 1,2 Mio.) nur scheinselbstständig sind. Die am meisten betroffenen Branchen sind die Bau- und Immobilienbran...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entsprechenden Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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