Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift grenzt die Zumutbarkeit von Beschäftigungen für den Arbeitslosen ab. Die Regelungen beziehen sich allein auf die Arbeitslosenversicherung. Die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt nicht § 140, sondern § 10 SGB II. Für sog. Aufstocker, die neben dem Arbeitslosengeld (Alg) auch Leistungen zur Grundsicheru... mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange... mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.1 Regelrahmenfrist

Rz. 3 Die Rahmenfrist drückt den Zeitraum aus, innerhalb dessen der Arbeitslose die für die Erfüllung der Anwartschaftszeit notwendigen Versicherungspflichtzeiten zurückgelegt haben muss. Dafür stehen dem Arbeitslosen immer nur längstens 30 Monate zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass ein aktueller Bezug zur Arbeitslosenversicherung hergestellt sein muss, wenn die Ve... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.1 Überblick zur Anwartschaftszeit

Rz. 3 Die Anwartschaftszeit ist das Herzstück der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Ob sie erfüllt ist oder nicht, bestimmt sich nach einer Versicherungs- und einer Zeitkomponente. Rz. 4 Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hat der Versicherte grundsätzlich Zugang zum Alg, die Anwartschaft darauf ist sein Eigentum geworden (BVerfG, Urtei... mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sichert das Niveau der Absicherung des Risikos der Arbeitslosenversicherung durch eine zeitliche Komponente für einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Damit wird zugleich gewährleistet, dass die Arbeitslosenversicherung auf in der Sozialversicherung vergleichsweise aktuelle Zeiträume für evtl. Versicherungsleistungen Bezug nimmt. Dies gesch... mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.1 Grundsatz des Abs. 1

Rz. 3 § 140 regelt die Zumutbarkeit von Beschäftigungen abschließend. Weitere Zumutbarkeitsregelungen enthält das SGB III insoweit nicht. Im Gegensatz zu früherem Recht (bis 31.3.1997) wird die Zumutbarkeit von Beschäftigungen nicht mehr (auch) in einer Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (vgl. § 373 Abs. 5) bestimmt. Die Vorschrift gilt nicht für die... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt fest, wann die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) erfüllt ist. Dafür werden versicherungspflichtige Zeiten benötigt, die innerhalb einer Rahmenfrist zurückgelegt sein müssen. Auf die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (allein) kommt es nicht an, die Anwartschaftszeit ist davon nicht abhängig. Abs. 1 Satz ... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 123 nach § 142 überführt. § 123 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch Art. 13 des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes v. 20.12.2001 (BGBl. I... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.7 Sonstiges

Rz. 32 Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der gleichwohl vollschichtig arbeiten kann und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, muss nicht Krankengeld beantragen. Zahlt die Agentur für Arbeit Alg, scheidet ein Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.6.2017, L 11 KR 3513/16). Ebenso kann ein Arbeitnehmer, der arbeitsun... mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.2.3 Liquidität

Rz. 4 Die Liquidität einer Vermögensanlage erfordert, dass der Versicherungsträger stets ausreichend kurzfristig verfügbare und dabei ohne erhebliche finanzielle Nachteile aufzulösende Mittel zur Deckung seiner laufenden Ausgaben bereithält, und zwar gerade auch dann, wenn die Ausgaben unvorhersehbar höher als erwartet ausfallen oder unverhoffte Einnahmeverluste auftreten (v... mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 3 Literatur

Rz. 18 Geiger, Arbeitslosmeldung bei Streit über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit – Geht das?, info also 2017, 206. ders., Zur Absicherung Arbeitsloser bei Arbeitsunfähigkeit, info also 2015, 151. ders., Nahtlos zur Nahtlosigkeit, info also 2013, 90. Winkler, Endlich: Leistungslücken zwischen Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung geschlossen, ... mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 127 nach § 147 überführt. § 127 Abs. 2a wurde ab 1.1.1998 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und mit Wirkung zum 1.1.2002 durch Art. 13 Bundeswehrneuausrichtungsgesetz v. 20.12.20... mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 128 nach § 148 überführt. § 128 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2003 geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607), § 128 Abs. 1 N... mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.4 Nicht nur vorübergehende Tätigkeit

Rz. 19 Die Tätigkeit darf von vornherein auch nicht nur vorübergehender Natur sein. Versicherungspflicht kann nur für eine selbstständige Tätigkeit eintreten, die auf eine unbestimmte Dauer oder auf bestimmte erhebliche Dauer bzw. regelmäßig auf Wiederholung angelegt ist. Eine einmalige oder gelegentliche Tätigkeit führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht; in Anlehnung ... mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124 nach § 143 überführt. § 124 Abs. 3 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 neu gefasst durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970), § 124 Abs. 3 Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.8.1999 ergänzt durch d... mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2.2 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 § 280 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit insgesamt. Anders als bei den Kernaufgaben werden insoweit nicht die örtlichen Agenturen für Arbeit beauftragt. Dahinter steht, dass ungeachtet regionaler Erhebungen regelmäßig auch eine Abbildung der bundesweiten Verhältnisse, ggf. auch Beobachtungen im Ausland und vergleichende Berichterstattung erwartet wird, auf die d... mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di... mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Arbeitslosmeldung ergänzt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitslosigkeit" und "Anwartschaftszeit" für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Die Regelungen gelten für das Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch für das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Eine Arbeitslosmeldung ist für den Anspruch auf Alg unabdingbar, sie kann nur in besonders gel... mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.2 Begriff der Selbstständigkeit in Abgrenzung zur weisungsabhängigen Beschäftigung – § 7 Abs. 1 SGB IV

Rz. 12 Im Gegensatz zu § 1 erfasst § 2 den Personenkreis der kraft Gesetzes versicherungspflichtigen Selbstständigen. Die Abgrenzung erfolgt daher zu den Beschäftigten. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung erfolgt durch § 7 Abs. 1 SGB IV . Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist dabei nicht deckungsgleich mit dem zivilrechtlich geprägten arbeitsrechtlichen Beg... mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Tatbestände, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) mindern, daneben einen Tatbestand, der zur Verlängerung der Anspruchsdauer führt. In Fällen der Minderung wird der Anspruch verbraucht. Davon zu unterscheiden ist ein Erlöschen des Anspruches, das in § 161 geregelt wird. In den Regelfällen wird der Anspruch durch Erfüllung verbraucht.... mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslosen Arbeitslosengeld (Alg) fortgezahlt wird, obwohl sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen und deshalb die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Alg an sich nicht erfüllen. Es soll insbesondere vermieden werden, dass für kurze Zeiträume die Zuständigkeit des Sozialversicherungsträge... mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken... mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu... mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.5 Verkürzte Anwartschaftszeit nach Abs. 2

Rz. 14 Abs. 2 halbiert die Anwartschaftszeit für einen besonderen Personenkreis. Seit dem 1.8.2009 kann damit aufgrund wiederholt befristeter Regelung, zuletzt bis zum 31.12.2022, seit dem 1.12023 aufgrund unbefristeter Regelung, wiederum ein Anspruch auf Alg erworben werden, wenn keine 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist zurückgelegt worden si... mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug Die Aufwendungen für die Alters- und Krankheitsvorsorge werden beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Die beim Lohnsteue... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gestellungsvertrag / 2 Grenzüberschreitende Gestellungsverträge

Gestellungsverträge können auch grenzüberschreitend geschlossen werden. Wird ein Ordensangehöriger im Rahmen eines Gestellungsvertrags einem Dritten im Ausland überlassen und bleibt er weiterhin Angehöriger des in Deutschland ansässigen Ordens, gelten sozialversicherungsrechtlich keine Besonderheiten. Mitglieder ausländischer (z. B. indischer) Orden, die im Rahmen von Gestell... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entspr Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur Altershil... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Ziele und Funktion des Kündigungsschutzes

Rz. 1 Der Kündigungsschutz ist ein, vielleicht der zentrale Pfeiler des Arbeitsrechts. Das liegt schon an der Bedeutung des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer: Die Arbeit "ist regelmäßig die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitnehmers. Lebenszuschnitt und Wohnumfeld werden davon bestimmt, ebenso gesellschaftliche Stellung und Selbstwertgefühl. Mit der Beendigung des... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Anrechnung öffentlich-rechtlicher Leistungen

Rz. 26 Nach § 11 Nr. 3 KSchG muss sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen, was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch, sog. Bürgergeld, oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. Diese Beträge hat der Arbe... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatsprinzip"). Bei einem Auslandseinsatz kann es jedoch zu Kollisionen der beiden beteiligten Rechtsordnungen kommen. In d... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.2 Nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Beschäftigte

Auch Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beschäftigten ist bei der Ermittlung des Nettoentgelts neben den gesetzlichen Abzügen deren Gesamtkran... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft... mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §... mehr

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Urlaubsgeld: Extra-Zahlung ... / Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Steuerlich zählt Urlaubsgeld zum Arbeitslohn – und muss daher voll versteuert werden. Es gilt nicht als steuerfreie Leistung, sondern wird als "sonstiger Bezug" versteuert. Auch Sozialversicherungsbeiträge müssen berechnet werden. Das bedeutet: Auch vom Urlaubsgeld werden also Lohnsteuer (sowie ggf. Solidaritätszuschlag bei sehr hohen Einkommen) und ggf. Kirchensteuer abgezog... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.5 Wichtiger Grund zur Arbeitsablehnung

Rz. 421 Zum wichtigen Grund vgl. grundsätzlich Rz. 538 ff. Einzelfälle sind in Rz. 561 ff. nach Stichworten alphabetisch gelistet. Rz. 422 Sozusagen als Vorbemerkung ist auf den Zusammenhang hinzuweisen, der zwischen der Zumutbarkeit eines Arbeitsangebotes und dem wichtigen Grund zur Arbeitsablehnung für den Arbeitnehmer besteht. Unzumutbare Arbeitsangebote dürfen stets aus w... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderungsrecht im SGB II galt jedo... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.1 Überblick

Rz. 538 Liegt ein versicherungswidriges Verhalten nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 9 vor, wird der Eintritt einer Sperrzeit gleichwohl in den Fällen verhindert, in denen sich der Arbeitslose für sein Verhalten auf einen wichtigen Grund berufen kann. Der wichtige Grund ist auch ein Tatbestandsmerkmal im Minderungsrecht (neben der außergewöhnlichen Härte, die der Feststellung eine... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.1 Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung

Rz. 227 In Fällen unwiderruflicher Freistellung bei Fortzahlung des Lohns durch vertragliche Regelung tritt Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Beschäftigung ein (BSG, Urteil v. 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R). Damit kann eine Sperrzeit mit Beginn der Freistellung eintreten. Mit der Freistellung des Arbeitnehmers verzichtet der Arbeitgeber mit der Folge auf die Arbeitsleistung, d... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.2 Auflösungsvereinbarungen und Rechtsprechung zum Lösungsbegriff bei nicht ausdrücklichem Aufhebungsvertrag

Rz. 172 Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Grundsätze für Arbeitsaufgaben durch Auflösungsvereinbarungen außerhalb von ausdrücklichen förmlichen Aufhebungsvereinbarungen zusammenfassen: Ein Aufhebungsvertrag beendet unmittelbar das Arbeitsverhältnis und damit auch das Beschäftigungsverhältnis. Ein mangels Schriftform unwirksamer Aufhebungsvertrag kann gleichwohl durc... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.6 Dauer der Sperrzeit nach Meldeversäumnis und verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 732 Die Sperrzeitfolge des § 159 Abs. 6 als Folge des Meldeversäumnisses verstößt auch im Lichte der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nach der Rechtsprechung des BSG nicht gegen Verfassungsrecht. Zwar ist der Anspruch auf Alg danach durch die Eigentumsgarantie geschützt. Ein Eingriff in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie ist aber zu verneinen, denn es fehlt bereits ... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.6.4 Sozialversicherung

Rz. 647 Im Grundsatz berührt der Eintritt einer Sperrzeit den Krankenversicherungsschutz für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitslosen nicht. Für den ersten Monat der Sperrzeit in Fällen der Sperrzeitdauer von 6 oder 12 Wochen besteht nachgehender Versicherungsschutz gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Allerdings bestimmt § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V das Ruhen des Anspruchs auf Kranke... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär... mehr