Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.5 Verkürzte Anwartschaftszeit nach Abs. 2

Rz. 14 Abs. 2 halbiert die Anwartschaftszeit für einen besonderen Personenkreis. Seit dem 1.8.2009 kann damit aufgrund wiederholt befristeter Regelung, derzeit bis zum 31.12.2022, wiederum ein Anspruch auf Alg erworben werden, wenn keine 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist zurückgelegt worden sind. Dies bedeutet eine Abkehr des Gesetzgebers von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.6 Lohn- und Gehaltsabrechnung

Viele Steuerberater erledigen für die GmbH die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dazu zählen nicht nur die steuerliche Seite, sondern auch die sozialversicherungsrechtlichen Anmeldungen. In bestimmten Gerichtsverfahren kann der Steuerberater seinen Mandanten auch vor den Sozialgerichten vertreten, z. B. wenn es um die allgemeine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 24 Zum 1.1.2007 ist der allgemeine Steuersatz von bisher 16 auf 19 % erhöht worden.[1] Während der allgemeine Steuersatz bisher lediglich um einen Prozentpunkt angehoben worden war, gab es zum 1.1.2007 erstmals eine Erhöhung um drei Prozentpunkte. Der ermäßigte Steuersatz ist – wie bereits bei den beiden vorherigen Anhebungen des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.1993 und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versicherungszweige und ihre Träger

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die gesetzliche SozVers ist – neben privaten und betrieblichen Vorsorgemaßnahmen – die bedeutendste Form der > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Ihre Träger sind für diemehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.2.2 Nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Beschäftigte

Auch Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beschäftigten ist bei der Ermittlung des Nettoentgelts neben den gesetzlichen Abzügen deren Gesamtkra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.2 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Das Förderinstrument nach § 16i zielt auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitnehmer. Damit ist die Förderung in erster Linie politisches Motiv und keine Marktunterstützung. § 16i wendet sich an Arbeitgeber und an Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten, der Arbeitnehmer – abgesehen von dem mit dem Arbeitsverhältnis einh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.3 Unwichtige Gründe nach Abs. 2

Rz. 26 Abs. 2 grenzt bestimmte Bedingungen für die Erwerbstätigkeit des Leistungsberechtigten von unzumutbaren Bedingungen und Umständen nach Abs. 1 ab. Sie beziehen sich auf den Beruf, die Qualifikation der Tätigkeit, den Beschäftigungsort und sonstige allgemeine Arbeitsbedingungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Verschlechterungen in einem dieser Felder gegenüber f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt ein neues Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in das SGB II ein. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen als eigenständige Leistung zur Eingliederung in Arbeit an Arbeitgeber sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Personen gewonnen werden. Diese werden Arbeitgebern zugewiesen, die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 1. Bezogen auf den notwendigen Eigenbedarf (mind. 1.370 EUR)

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 2. Brutto-/Nettolohntabelle – Jahr 2023

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 2. Bezogen auf den angemessenen Eigenbedarf (mind. 1.650 EUR)

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 1. Brutto-/Nettolohntabelle – Monat 2023

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatprinzip"). § 4 Abs. 1 SGB IV durchbricht dieses Prinzip als "Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung" für Arbeitnehmer, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Steuerrechtlich kann ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt führen. Die Buchführung der Verbände/Vereine kann in einem solchen Fall nicht als ordnungsgemäß angesehen werden (s. § 162 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch Schätzungen können hohe Steuerbeträge durch das Finanzam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Nachdem die Beitragssatzverordnung 2019, mit der der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1.1.2020 auf 2,4 % gesenkt wurde, am 31.12.2022 wie vorgesehen außer Kraft tritt, erhöht sich der Beitragssatz ab dem 1.1.2023 auf 2,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2023 gegeben. Bei den für 2023 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen sind unter anderem der von 2,4 % auf 2,6 % angehobene Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sowie die von 0,09 % auf 0,06 % gesenkte Insolvenzgeldumlage hervorzuheben. Außerdem wir...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Jahr 2023 beträgt 0,06 % (2022: 0,09 %).[1] Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug sind die Krank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 812 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 82...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2023 beträgt die Bezugsgröße West 40.740 EUR – monatlich 3.395 EUR (+ 105 EUR). Die Bezugsgröße Ost beträgt 39.480 EUR – monatlich 3.290 EUR (+ 140 EUR). Hinweis Bezugsgröße We...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2023 monatlich 7.300 EUR/West (+ 250 EUR) bzw. 7.100 EUR/Ost (+ 350 EUR). Die Beitragsbemessungsgrenze Ost w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch ( SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 1 Gesetzliche soziale Abgaben und Aufwendungen

Dies sind: Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung). Beitrag zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Zahlung trägt allein der Arbeitgeber. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 neu gefasst. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) am 1.1.1998 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Arbeitskraft, zur Bestre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.1 Leistungsspektrum

Rz. 3 Die Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bürgergeld nach Abs. 1 Satz 1 ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es entspricht im Wesentlichen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dies hat sozialpolitische wie verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Ein verfassungsrechtlicher Aspekt bet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.1 Ausgangslage

Rz. 3 In § 15a wurde durch die Bürgergeld-Gesetzgebung ein Schlichtungsverfahren mit Wirkung zum 1.7.2023 eingerichtet. Darin kommt der kooperative Ansatz des Gesetzgebers zum Ausdruck, Integrationsarbeit zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf Augenhöhe zu organisieren. Rz. 4 Ein Schlichtungsverfahren kann im Zuge der erstmaligen Antragstellun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 3.3.7 Differenzierungen in Sozialplänen

Bei Sozialplanleistungen können Differenzierungen nach dem Lebensalter oder nach der Betriebszugehörigkeit nach Maßgabe von § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG zulässig sein. Den Betriebsparteien wird ein Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum für eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung bei Sozialplanleistungen eröffnet. Dessen Ausgestaltung unterliegt einer Verhältnis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat

Leitsatz Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben a...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.62 Zukunftssicherungsleistungen (§ 3 Nr. 62 EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen (1) 1Zu den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 und 2 LStDV) gehören insbesondere die Beitragsanteile des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.5 Beitragstragung bei Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 10 Die Regelung zum Übergangsbereich wurde zum 1.10.2022 grundlegend geändert. Zunächst erfolgt eine Darstellung der bisherigen Rechtslage: Bei Arbeitsentgelt innerhalb des in Abs. 2 definierten Übergangsbereichs (früher: Gleitzone) hatte der Arbeitgeber bis zum 30.9.2022 den Anteil als Beitrag zu übernehmen, den er bei dem gezahlten Arbeitsentgelt allgemein zu tragen hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.1 Beiträge für Auszubildende mit geringem Arbeitsentgelt

Rz. 6 Bis zum 31.7.2003 waren die Vorschriften über die alleinige Aufbringung der Beiträge für Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, für jeden Versicherungszweig einzeln geregelt (z. B. § 346 Abs. 2 SGB III, § 249 Abs. 3 SGB V, § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Diese Vorschriften sind seit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.3 Beiträge während eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines freiwilligen ökologischen Jahres

Rz. 8 Für Versicherte, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung allein zu tragen (vgl. zur leistungsrechtlichen Seite BSG, Urteil v. 23.2.2017, B 11 AL 1/16 R).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.7 Übergangsregelungen

Rz. 62 Übergangsregeln für die Zeit ab 1.10.2022 sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 SGB V und § 454 Abs. 2 SGB III geschaffen worden. Sie bieten denjenigen Arbeitnehmern Bestandsschutz, die am 30.9.2022 aufgrund ihrer Beschäftigung Versicherungsschutz hatten, diesen aber bei Anwendung des vom 1.10.2022 an geltenden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("gilt") ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1997 in Kraft getreten. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert und ergänzt. Erhebliche Veränderungen wurden mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.2.1999 (BGBl. I S. 388) sowie mit dem Zweiten Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.1 Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber aufzubringen. Lediglich bei den in Abs. 3 genannten Versicherten trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein (vgl. Rz. 6). Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind nach § 58 Abs. 1 SGB XI ebenfalls je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen, wenn ...mehr