Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld II

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.3 Verlängerungstatbestände (Abs. 4)

Rz. 44 Soweit der Versicherte die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 nicht erfüllt, d. h. in den letzten 5 Jahren vor dem Versicherungsfall nicht über Pflichtbeiträge in einem Umfang von 36 Kalendermonaten verfügt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 4 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die h...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Rz. 84 Eine Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit lässt sich so gestalten, dass der RA ein festes Pauschalhonorar für die Beratung erhalten soll. Mit der Bezahlung dieses Pauschalbetrages wird dann die gesamte Beratungsleistung des RA abgegolten. Der Vorteil für den Klienten liegt bei dieser Art der Berechnung darin, dass von Anfang an feststeht, welchen Betrag er dem R...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.4 Nachrangigkeit anderer Leistungen

Rz. 19 Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält derjenige keine Leistungen der Sozialhilfe, wer die erforderliche Hilfe von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist durch das Neunte SGB II-Änderungsgesetz v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II für Empfänger von BAB in § 7 Abs. 5 ...mehr

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R / Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2721]

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Sachliche Voraussetzungen für die Bewilligung einer Räumungsfrist

Rz. 12 Die Entscheidung über die Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung der Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Es hat dabei die Interessen der beteiligten Parteien aufgrund des vorgetragenen und gegebenenfalls nachgewiesenen Sachverhalts sorgfältig gegeneinander abzuwägen (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 526 = WiB 1995, 444 m. Anm. Nerlich). Maßgeblich si...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag) als Bezug des Kindes im Zuflussjahr

Leitsatz 1. Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen. 2. Die mangelnde Bestimmung eines Bezuges für Unterhaltszwecke muss sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach Hartz IV

Tz. 67b Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach SGB II. Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Träger setzen zur Erfül...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 4. Langzeitüberwachung

Rz. 80 Letztlich darf nicht übersehen werden, dass Inkassodienstleister "ein langer Atem" auszeichnet, weil sie insbesondere auch die Langzeitüberwachung von Forderungen übernehmen. Dabei wird dauerhaft die Zahlungsunwilligkeit und die Leistungsfähigkeit des Schuldners überprüft und sein Aufenthalt, so wie seine Einkommens- und Vermögensentwicklung auf der Zeitschiene beobac...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Somalia

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Bundesrepublik Somalia (Hauptstadt: Mogadischu; Amtssprachen: Somali, Arabisch) ist ein ostafrikanischer Staat am sog Horn von Afrika. Landgrenzen bestehen zum > Sudan im Norden sowie zu > Äthiopien und > Kenia im Westen. Ein DBA besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2021 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 18.02.2021, BStBl 2021 I, 265). Zu...mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 15 Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfol...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / II. Sozialrechtliche Grundlagen

Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen neben Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), Arbeitslosengeld II (§§ 7 ff. SGB II) und Sozialgeld (§ 19 Abs. 1 S. 2, § 23 SGB II) vor allem der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII), auf Grundsicherung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 u 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH v 14.05.2002, VIII R 88/01, B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.2 Andere Einnahmen

Rz. 37 Von vornherein nicht von der Einkommensanrechnung betroffen sind Sozialleistungen bzw. Einnahmen, die keine lohnersetzende Funktion haben oder der Entschädigung dienen. Das gilt insbesondere für: Hinterbliebenenrenten (außer Erziehungsrenten) und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (Witwenpensionen usw.); Elternrenten nach dem SGB VII; Landabgaberenten; Unterhaltslei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.3 Durchführung der Versicherung wegen des Bezugs von Sozialleistungen oder Vorruhestandsgeld

Rz. 11 Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung[1], Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Pflegeunterstützungsgeld sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 [2] als sonstige Versicherte rentenversicherungspflichtig, wenn sie "im letzten Jahr" vor Beginn der Leistung "zuletzt" versicherungspflichtig waren. Darüber hinaus sind privat krankenversicherte ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010 S. 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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zfs 10/2021, Obliegenheit z... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. musste im maßgeblichen Zeitraum 2015 keine Versicherungsleistungen erbringen. Leistungen waren nicht fällig (§ 14 Abs. 1 VVG)." 1. Denn der Kl. hatte damals seiner Mitwirkungsobliegenheit aus § 31 Abs. 1 S. 1 VVG, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 ALV nicht genügt. Die Bekl. hatte den Kl. unstreitig mit Schreiben v. 19.1.2015 sowie v. 13.2.2015 zur Vorlage von Kontoauszügen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd des § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.4 Schulzuschuss

Tz. 25d Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Jeder Schüler, der eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, bekommt eine zusätzliche Leistung i. H. v. insgesamt 150 EUR/Schuljahr(s. § 28 Abs. 3 SGB II). Dieses Geld ist ausschließlich für den persönlichen Schulbedarf (z. B. Schreib- und Rechenmaterialien, Turnzeug, Schulranzen usw.) bestimmt. Anspruchsberechtigt sind Schüler, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.3 Zusatzleistungen

Tz. 25c Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zusätzlich zur Regelleistung sind folgende Leistungen möglich: Leistungen für die Wohnung (Miete und Heizung), Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit (Diät), Leistungen für einmalige Bedarfe: Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 381 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 633 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 31–44] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Rz. 128 [Gesetzlich...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 547 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sich Bedürftigmachen durch Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 531 Vgl. dazu Fallbeispiel 91: Der alkoholkranke Hartz-IV-Bezieher (§ 11 Rdn 194).mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Einkünfte in Geld und Geldeswert aus Erbfall und Schenkung II

Rz. 42 Die Unterschiedlichkeit der Einkommens- und Vermögensbegriffe in den unterschiedlichen nachrangigen Gesetzen hat auch Auswirkungen auf Fälle, in denen der Bedürftige in absehbarer Zeit das Leistungssystem wechseln muss, z.B. vom SGB II zum SGB XII. Rz. 43 Fallbeispiel 10: Einmal Hartz-IV – nicht immer Hartz-IV Die Tochter T ist Jahrgang 1955 und lebt seit vielen Jahren...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Schädliche Verwaltungsanordnungen

Rz. 223 Für den Erblasser wie für den Testamentsvollstrecker ist es unabdingbar zu wissen, welche Mittel "bereite" Mittel im Sinne des Sozialhilferechtes sind und welche normativ geschont sind.[264] Die letztwillige Verfügung sollte für den Testamentsvollstrecker ein hinreichend klarer Wegweiser für ein "To do or not to do" sein. Eines der Hauptprobleme der Dauertestamentsvol...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Einkünfte in Geld und Geldeswert aus Erbfall und Schenkung I

Rz. 22 Fallbeispiel 8: Die Erbschaft im Bedarfszeitraum Die 55-jährige Tochter T ist Erbin nach ihrem Vater. Der Nachlass besteht aus einer Eigentumswohnung von 80 qm und 2.000 EUR. Welche Folgen hat das für die T? T bezieht als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte Grundsicherung nach § 41 SGB XII. Variante: T bezieht bereits seit Jahren Grundsicherung nach § 19 SGB II. Rz. 23 Eine...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall vor dem Antragszeitraum eingetreten ist und die Einnahmen tatsächlich erst im Antragszeitraum zufließen? Oder: Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 44 Fallbeispiel 55: Die Erbin und das Arbeitslosengeld II Erbfall war der 15.4.2017. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II stammt vom 15.8.2020. Die Tochter T (50 Jahre alt) erhält nach Auflösung der Erbengemeinschaft vom Testamentsvollstrecker am 1.9.2020 4.000 EUR. Das Jobcenter rechnet nach § 11 Abs. 3 SGB II den Zufluss als zu verteilendes Einmaleinkommen an. Richtig? Alt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / I. Der Regelbedarf (§§ 20, 23 SGB II)

Rz. 5 Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt (§ 20 Abs. 1 S. 3 SGB II). Die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs wird anhand des Lebensalters und der Lebensumstände der leistungsberechtigten Person bemessen. § 20 Abs. 1a SGB II verweist die jeweilige Regelbedarfsstufe entsprechend § 28 SGB XII i.V.m. dem Regelbedar...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Sich Bedürftigmachen durch Umwandlung in Schonvermögen

Rz. 532 Angesichts des schmalen Grats, auf dem man sich bewegt, wenn es darum geht, Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung "sozialhilfefest" zu machen, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, ungeschützte Mittel in Schonvermögen umzuwandeln, zumal ja zufließende Mittel im Bedarfszeitraum eigentlich zunächst einmal nach der modifizierten Zuflusstheorie Einkommen und nach § 82 A...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Gestaltungsoptionen

Rz. 210 Bedürftigentestamente werden mit diversen Lösungsmodellen diskutiert: Allen Lösungen wird attestiert: "keine der diskutierten Lös...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

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FoVo 09/2021, Der Schuldner führt Sie in der Zwangsvollstreckung zu Zugriffsobjekten

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / B. Das Testament für Bedürftige aus anderen Gründen als Behinderung

Rz. 187 In der Folge der Entwicklung des Testamentes für bedürftige Menschen mit Behinderung haben sich auch Testamente zugunsten von Menschen entwickelt, die aus anderen Gründen bedürftig sind und nachrangige Sozialleistungen beziehen. In der Literatur werden solche Testamente häufig zusammen mit Testamenten zugunsten Überschuldeter [218] und dem Insolvenzrecht abgehandelt. E...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Einnahmen in Geldeswert – Kein Einkommen, sondern Vermögen (§ 12 SGB II) oder doch nicht?

Rz. 32 Nach der Neuregelung zum 1.8.2016 sind Einnahmen in Geldeswert – also insbesondere Sachwerte – im SGB II jetzt kein Einkommen mehr, sondern Vermögen. Zitat "Einnahmen in Geldeswert bleiben daher künftig grundsätzlich anrechnungsfrei und sind somit ab dem Ersten des Monats, der auf den Monat des Zuflusses folgt, dem Vermögen der Leistungsberechtigten zuzuordnen. Erforder...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / III. Gestaltungsfragen und -probleme

Rz. 198 Fallbeispiel 92: Der Sohn in prekären Arbeitsverhältnissen Der Erblasser hat einen Sohn, der 55 Jahre ist und immer einmal wieder in "prekären" Arbeitsverhältnissen tätig ist, auf Dauer aber wohl ein Fall für das Arbeitslosengeld II werden wird. Welche Fragen stellen sich? 1. Der Wegfall der Bedürftigkeit und die lebzeitige Gestaltung Rz. 199 Die Ur-Version des Behinde...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Einnahmen in Geld (§ 11 Abs. 1 SGB II)

Rz. 29 Nach der seit dem 1.8.2016 geltenden Definition des § 11 SGB II sind als Einkommen nur noch zu verstehen. Zu den klassischen Einkünften in Geld gehören z.B. auch die Zinsen, die aus geschontem Vermögen (§ 12 SGB II) erzielt werden.[48] Einzel...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (a) Die (Mit-)Erbschaft

Rz. 45 Nach alter und neuer Rechtslage werden Einnahmen aus einem Erbfall vor dem Leistungszeitraum mit Zuflüssen daraus im Leistungszeitraum – wie auch heute noch im SGB XII – differenziert betrachtet. Zuflüsse aus Erbschaften – auch, wenn sie in Geld zufließen – werden generell als "Versilbern" von Vermögen und damit weiterhin als Vermögen behandelt. Falllösung Fallbeispiel...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Normativer statt tatsächlicher Zufluss

Rz. 36 Da die konsequente Abgrenzung nach dem Zeitpunkt des Zuflusses nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung zum Teil zu "willkürlichen bzw. inakzeptablen" Ergebnissen führt,[64] wird nach Feststellung des Zuflusszeitpunkts geprüft, ob das Ergebnis einer Korrektur bedarf, weil es einen vorrangigen, rechtlich anderen, also einen "normativen" Zufluss gibt, der das Ergeb...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Die Abgrenzung der Existenzsicherungsleistungen von SGB II und SGB XII

Rz. 194 SGB XII und SGB II zielen auf unterschiedliche Personengruppen ab, haben unterschiedliche Einkommens- und Vermögensbegriffe, unterschiedliche Schontatbestände und deshalb auch unterschiedliche Regressformen: Sie müssen daher voneinander unterschieden werden. Rz. 195 Fallbeispiel 7: Die großzügige Mutter II Die Mutter M will ihrer Tochter T 1 im Wege der vorweggenommen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Härte bei Hilfen in speziellen Lebenslagen und bei Eingliederungshilfe (§ 139 S. 3 SGB IX)

Rz. 357 Ein Stiefkinddasein führt der Härtebegriff bei der Gewährung von Hilfen in speziellen Lebenslagen (z.B. bei Hilfe zur Pflege oder bei Eingliederungshilfe auch nach § 139 S. 3 SGB IX). Dabei geht es nach dem Gesetz vorrangig um den Fall, dass eine Härte anzunehmen ist, wenn eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung er...mehr