Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld II

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 14. Pflichtteilsanspruch – §§ 2303 ff. BGB

Rz. 186 Pflichtteilsansprüche entstehen, weil die Testierfreiheit dem Erblasser die Freiheit gewährt, die gesetzliche Erbfolge abzuändern und selbst die engsten Familienangehörigen von der Erbfolge auszuschließen. Als Ausgleichsmechanismus gewährt das Gesetz nahen Familienangehörigen auch gegen den Willen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass, der nur unter sehr eng...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (a) Der Kinderzuschlag nach dem BKGG

Rz. 158 Nach dem BKGG können der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung der Familienkasse nach § 6a BKGG. Danach erhalten Personen für die in ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn durch diesen Kinderzuschlag...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 1 Durch das neue Bundesteilhabegesetz[1] wurde die Eingliederungshilfe (früher §§ 53 ff. SGB XII) – und nur diese – aus dem allgemeinen "Fürsorgesystem" des SGB XII herausgeführt.[2] Das bedeutet, dass man bei volljährigen [3] behinderten Menschen die notwendigen Bedarfe konsequent aufteilt und entsprechenden Leistungen, Gesetzen und Leistungsträgern zuordnet. Gedeckt wir...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / hh) Pflichtteilsansprüche

Rz. 427 Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Der Sozialleistungsträger kann daher z.B. auch Pflichtteilsansprüche ohne weiteres auf sich überleiten.[719] Rz. 428 Fallbeispiel 34: Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus einem fehlgeschlagenen Behindertentestament Eltern hatten ein gemeinschaft...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Der Einsatz fremder Mittel in SGB XII

Rz. 91 Im SGB XII kann der Sozialhilfeanspruch nicht nur durch den Zufluss eigener Mittel gehindert oder vernichtet werden, sondern auch durch die Mittel Dritter. Wenn Bedürftige mit Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern oder minderjährigen Kindern in häuslicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, wird bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht darauf abgestellt, ob ein familienrechtlich...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / h) Zusammenfassung

Rz. 131 Was bedeutet all das zusammengefasst für die erbrechtlich Gestaltung?mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten Für Bedürftige bei Erbfall und Schenkung

Rz. 206 Fallbeispiel 67: Was man mit einem Erbe so alles machen kann Der 45-jährige arbeitslose A, dessen Arbeitslosengeldanspruch auslief, so dass "Hartz-IV" in Kürze drohte, wurde unverhofft Alleinerbe nach seinem Onkel. 1. Variante: Aus den Erbschaftsmitteln erwarb er einen fünf Jahre lang nicht kündbaren Sparbrief in Höhe von 100.000 EUR zu Alterssicherung. 2. Variante: A ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / A. Einführung

Rz. 1 Nach dem SGB II werden Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst nach § 1 Abs. 3 SGB II u.a. Leistungen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeits...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / b) Sozialhilferegress wegen Einkommens- und Vermögensminderung

Rz. 146 Die existenzsichernden Leistungen des SGB II und des SGB XII haben spezielle Regressregeln dafür, dass ein Leistungsberechtigter nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen vermindert hat in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II; § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Das Arbe...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VI. Vermögensverschonung II: Freibeträge

Rz. 127 Das verwertbare Vermögen ist um bestimmte Freibeträge zu bereinigen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Rz. 128 Die Grundfreibeträge sind allerdings begrenzt: Rz. 129 Der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gilt für jegliche Form der Altersvorsorge. Maßgebend ist jedoch, dass deren Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist (§ 168 Abs...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Unterschiede beim Vermögen/Schontatbestände

Rz. 53 Auch das Vermögen lässt sich in nachrangigen Gesetzen weder einheitlich bestimmen noch einheitlich anrechnen oder verschonen. Im BAföG z.B. gelten Forderungen und sonstige Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG immer als Vermögen, während die Rechtsprechung Forderungen, die bereits vor dem Antragszeitpunkt bzw. Bedarfszeitraum vorhanden waren, in anderen Gesetzen zwar al...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II

Rz. 4 Ist die Grundlage für die Berechnung der o. g. Entgeltersatzleistungen das Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), kommt eine Anpassung nach § 70 nicht in Betracht. Hintergrund: Eine jährliche Dynamisierung des Arbeitslosengeldes ist seit 1.1.2003 nicht mehr vorgesehen. Da sich die Entgeltersatzleistungen nach der Höhe des Arbeitslosengeldes orientieren, findet grunds...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 Anschluss-Übergangsgeld/Anschluss-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt werden (vgl. BT-Drs. 7/1237 v. 7.8.1974, S. 60 zum wortgleichen § 17 Abs. 3 RehaAnglG). Aus diesem Grund w...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.3 Anrechnung von Geldleistungen einer öffentlich-rechtlichen Stelle (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 sind Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle (Körperschaft, Anstalt oder Behörde einschließlich Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I) im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt, auf das während der Teilhabeleistung zu zahlende Übergangsgeld anzurechnen. Hiermit s...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Mit der Anpassung des Übergangsgeldes nach § 70 will der Gesetzgeber dem wirtschaftlichen Schutz des Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen Rechnung tragen. Die Vorschrift dient insbesondere der Anpassung der Kaufkraft, um den Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Diese Anpassung kommt nur für die unter Rz. 2 aufgeführten Ent...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2.4 Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts (Abs. 2)

Rz. 12 Erhält der Rehabilitand Übergangsgeld wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ist einer der unter § 68 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 aufgeführten Parameter erfüllt, beträgt die Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld 65 % eines fiktiven Arbeitsentgelts. Dieses "fiktive Arbeitsentgelt" ist in seiner Höhe abhängig von der individuell erreichten beruflichen Qualifikatio...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2.2 Beiträge (Abs. 2)

Rz. 10 Ebenso wie bei der nach § 257 Abs. 2a begründeten "normalen" Krankenversicherung im Standardtarif durfte nach Satz 1 der Beitrag für eine nach Abs. 1 begründete Versicherung den durchschnittlichen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 257 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 nicht überschreiten. Hingegen galt gemäß Satz 1 die dort für Ehegatten oder Lebenspartner vorge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am ...mehr

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zfs 08/2021, Obliegenheit z... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. musste im maßgeblichen Zeitraum 2015 keine Versicherungsleistungen erbringen. Leistungen waren nicht fällig (§ 14 Abs. 1 VVG)." 1. Denn der Kl. hatte damals seiner Mitwirkungsobliegenheit aus § 31 Abs. 1 S. 1 VVG, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 ALV nicht genügt. Die Bekl. hatte den Kl. unstreitig mit Schreiben v. 19.1.2015 sowie v. 13.2.2015 zur Vorlage von Kontoauszügen ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / D. Arbeitslosengeld II ("Grundsicherung für Arbeitsuchende")

I. Typischer Sachverhalt Rz. 15 A, geboren 1962, war von 2000 bis Mitte 2018 als Web-Designer in einem Internet-Unternehmen beschäftigt. Nach dessen Insolvenz eröffnete er eine eigene Firma. Dazu erhielt er gem. § 93 SGB III von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. 2019 und 2020 machte er mit seiner Firma Verluste, so dass er das Gewerbe zum 1.1.2021 abmeldet und i...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Rz. 588 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Regulierung von Personenschäden/Schwerstverletzungen

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 16 Als Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden gewährt:[27]mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Rente, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Hartz IV], Grundsicherung für Erwerbsunfähige). a) Einmalige Sozialgeldleistungen Rz. 117 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der P...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 A, geboren 1962, war von 2000 bis Mitte 2018 als Web-Designer in einem Internet-Unternehmen beschäftigt. Nach dessen Insolvenz eröffnete er eine eigene Firma. Dazu erhielt er gem. § 93 SGB III von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. 2019 und 2020 machte er mit seiner Firma Verluste, so dass er das Gewerbe zum 1.1.2021 abmeldet und im November 2020 Arbeitsl...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Einstweilige Anordnung

Rz. 17 Muster 37.4: Einstweilige Anordnung Muster 37.4: Einstweilige Anordnung An das Sozialgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des _____ – Antragsteller – gegen _____ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller Arbeitslosengeld II min...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Die Agentur für Arbeit ist befugt, eine Sperrzeit gem. § 159 SGB III [64] festzustellen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung gegeben hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben.[65] Vereinbart ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber Altersteilzeit im Blockmodell unte...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 8 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an den Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[10] Dazu kann das Geric...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 54 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige Stiftungen (siehe Rdn 55 ff.) oder andere Stiftungen, die sonstige steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. etwa mildtätig sind, sind im Gegensatz dazu nach den einschl...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Arbeitsbemühungen

Rz. 391 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[689] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstät...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 A, geboren 1965, war von 2004 bis April 2019 als Kabelwicklerin (Wickeln von Motoren-Ankern) bei einem Unternehmen der Elektrobranche beschäftigt. Sie erhielt im September 2019 ein Schreiben des Arbeitgebers, mit dem ihr zum 30.4.2020 gekündigt wurde. Zur Begründung hieß es darin, dass im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und der Einführung neuer Fertigungsverfahren viel...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Leistungsunfähigkeit des Schuldners

Rz. 189 Meint ein Elternteil, den verlangten Unterhalt nicht zahlen zu können, muss er dies gemäß § 1603 BGB nachweisen. Gegenüber einem minderjährigen Kind besteht allerdings eine gesteigerte Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 BGB, so dass unter Berücksichtigung auch des Arbeitszeitgesetzes [301] ggf. Überstunden zu leisten sind,[302] eine zusätzliche Erwerbstätigkeit – a...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 196 Mandant M war bis 2019 mit einer Malerfirma selbstständig, die er aufgrund schlechter Auftragslage und Zahlungsmoral seiner Kunden aufgeben musste. Die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer hat M bezahlt. M lebt seit Aufgabe seines Geschäftsbetriebes im Wesentlichen von ALG II und geht einer Tätigkeit nach, für die er monatlich ein Nettoentgelt in Höhe von...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 25 Muster 37.6: Berufungsbegründung Muster 37.6: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _____ In Sachen _____ gegen Bundesagentur für Arbeit, _____ Az. _____ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _____ und der Bescheid vom _____ in Gestalt des Widerspruchsbescheides _____ vom _____ zu Az. _____ werden aufgehoben und die Be...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / bb) Arbeitslosengeld II (§ 19 SGB II)

Rz. 227 Der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II nach § 19 SGB II begründet ebenfalls einen Erwerbsschaden. Der Anspruch ist ab 1.1.2005 nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003[314] gegeben. Die damit erfolgte Einführung eines Anspruchs auf "Arbeitslosengeld II" (§ 19 SGB II) hatte gleichzeitig den Wegfall der früheren Arb...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Arbeitslose

Rz. 172 Bei Arbeitslosen können sich Probleme des Verdienstausfalls in zwei Richtungen ergeben: Rz. 173 1. Wer als Arbeitsloser staatliche Unterstützung bezieht, erleidet, wenn er unfallbedingt arbeitsunfähig wird, zwar keinen unmittelbaren Verdienstausfall. Da er infolge der Verletzung aber dem Arbeitsmarkt (ggf. vorübergehend) nicht mehr zur Verfügung steht, verliert er sei...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / Literaturtipps

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§ 5 Pflichtversicherung für... / F. Störung des Versicherungsverhältnisses

Rz. 45 § 117 Abs. 3 S. 1 VVG schränkt den Versicherungsschutz bei einer Störung des Versicherungsverhältnisses ein ("krankes Versicherungsverhältnis"[41]). Auch haftet der Versicherer gegenüber dem geschädigten Dritten bei Verpflichtung anderer Schadensversicherer oder eines SVT nach näherer Maßgabe des § 117 Abs. 3 S. 2 VVG nur subsidiär. Rz. 46 Der Versicherer haftet dem ge...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / d) Geltende Rechtslage

Rz. 248 Seit dem Inkrafttreten der Rentenreform durch das RRG 1992 ergibt sich mit Wirkung vom 1.1.1992 hinsichtlich der Behandlung von Beiträgen, die von Sozialleistungen zu zahlen sind (vgl. § 116 Abs. 1 SGB X), eine erneute Änderung der Rechtslage. Nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Vers...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden und Beeinträchtigung der Arbeitskraft

Rz. 5 Der Erwerbsschaden eines Verletzten umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann.[5] Der Schaden liegt nicht bereits im Wegfall oder der Minderung der Arbeitskraft als solcher.[6] Deshalb entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente leb...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr