Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Störfälle

Rz. 70 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Setzt das FA aufgrund unrichtiger Angaben in der LSt-Bescheinigung bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern die > Einkommensteuer des ArbN zu niedrig fest, so haftet der ArbG dem FA gemäß § 42d Abs 1 Nr 3 EStG für die dadurch verkürzte ESt (zu Einzelheiten > Haftung für Lohnsteuer Rz 51, 52). Das gilt uE auch für die Angaben, zu denen der Arb...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 12 Die Transfergesellschaft im Rahmen einer Sanierung

Die Einrichtung einer Transfergesellschaft wird besonders dann relevant, wenn die aktuelle unternehmerische Krisensituation durch den Einstieg eines Investors abgewendet werden soll. In diesem Fall schafft die Transfergesellschaft eine Rechtsstruktur, die es ermöglicht, ein bestehendes Unternehmen oder Teilbereich auf ein neu gegründetes Unternehmen zu übertragen, ohne die M...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder

Rz. 14 Für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann das Arbeitsgericht im Rahmen des Bestellungsverfahrens auch Mitglieder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, die nicht als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind, zu den Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen. Voraussetzung ist, dass diese Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung und Abberufung von Beauftragten (Abs. 2)

Rz. 11 Der Betriebsrat kann unter engen Voraussetzungen der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung betrauten Person (Ausbilder) widersprechen oder sogar ihre Abberufung verlangen (§ 98 Abs. 2 BetrVG). Ausbilder ist, wem der Arbeitgeber die Durchführung der Ausbildung verantwortlich übertragen hat (§§ 28 ff. BBiG). Darüber hinaus kann der Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat

Rz. 15 Wenn der Betriebsrat 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann nicht nur das Arbeitsgericht auf Antrag tätig werden. Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht besteht – der Konzernbetriebsrat kann in diesem Fall den Wahlvorstand bestellen (§ 16 Abs. 3 BetrVG). Die Bestellungskompetenz tritt neben das arbeitsge...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3.4 Bestellung und Abberufung von Ausbildern

In größeren Betrieben ist es die Regel, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nicht in Person durchführt, sondern gemäß § 28 Abs. 2 BBiG, § 22 Abs. 2 HandwO für die verantwortliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte Ausbilder bestellt. Der Betriebsrat kann der Bestellung gemäß § 98 Abs. 2 BetrVG widersprechen, wenn er die persönliche und fachlich...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 4 Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Sofern im Rahmen der Beratung eine Einigung über Maßnahmen der Berufsbildung nicht zustande kommt, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Betriebsparteien zu versuchen.[1] Streitigkeiten über die Durchführung der Berufsbildung, über die Durchführung sonstiger Bildungsmaßnahmen und über die Au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 19 In Bezug auf die Durchsetzbarkeit der in § 98 BetrVG verankerten Mitbestimmungsrechte ist zu differenzieren. Streitigkeiten über die Bestellung und Abberufung von Ausbildern (Abs. 2) werden vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2 a ArbGG). Gleiches gilt für die Entscheidung über die Frage, ob eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt.[1] Streitigkei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17a BetrVG legt zunächst als Grundsatz fest, dass der Wahlvorstand auch bei Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG grundsätzlich nach den Vorschriften des § 16 BetrVG bestellt wird, wenn bereits ein Betriebsrat amtiert. Ebenso findet die Bestellung des Wahlvorstandes in betriebsratslosen Betrieben grundsätzlich nach § 17 BetrVG statt. Die ergänzenden ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 17 BetrVG regelt die Bestellung des Wahlvorstands in den Fällen, in denen in einem betriebsratsfähigen Betrieb kein Betriebsrat existiert. § 17 BetrVG findet sowohl Anwendung, wenn noch nie ein Betriebsrat bestanden hat als, auch wenn die Amtszeit eines früheren Betriebsrates bereits abgelaufen ist, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt worden ist oder die Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Für ein Unternehmen spielt die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg.[1] Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an Bedeutung. Das Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 1 ist demzufo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben mit Betriebsrat

Rz. 3 Für die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit amtierendem Betriebsrat enthält § 17a BetrVG 2 Abwandlungen, nämlich die Fristverkürzung für die Bestellung durch den Betriebsrat und die Festlegung der Größe des Wahlvorstands. Rz. 4 Der Betriebsrat kann im vereinfachten Wahlverfahren den Wahlvorstand kurzfristig vor Ablauf seiner Amtszeit bestellen. Die Zehnwochen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 21 Wird der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß bestellt, so kann die Betriebsratswahl dadurch nach den allgemeinen Regeln des § 19 BetrVG anfechtbar werden, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte. Auch die Bestellung eines leitenden Angestellten zum Wahlvorstand führt zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl; § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einberufung und Durchführung der Betriebsversammlung

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 3 BetrVG können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands einladen. Leiharbeitnehmer sind nicht befugt, zu der Betriebsversammlung einzuladen, selbst wenn sie mehr als 3 Monate im Betrieb beschäftigt werden. § 7 Satz 2 BetrVG gewährt ihne...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.4 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung zählen auch Mehrarbeitszuschläge, auf die der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat. In einigen Fällen bestehen arbeitsvertragliche, betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen, die für Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeitszuschläge erst dann vorsehen, wenn sie über die Differenz der monatl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Die Arbeitsgerichte entscheiden im Beschlussverfahren bei Streitigkeiten über die Informations-, Beratungs- oder Vorschlagsrechte oder über deren Umfang (§ 2a ArbGG; §§ 80 ff. ArbGG). Lehnt der Arbeitgeber es ab, mit dem Betriebsrat über Fragen der Berufsbildung zu sprechen, oder den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln, ist der Betriebsrat – neben Anrufung der Einigungss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 8 Streitigkeiten über den Umfang der Beteiligung des Betriebsrats nach § 97 Abs. 1 BetrVG entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen § 97 BetrVG ist nicht unter die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten nach § 121 BetrVG aufgenommen. Bei groben Verstößen des Arbeitgebers, kann der Betriebsrat je...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von § 7 Abs. 7 nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgegli...mehr

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Jahressonderzahlung / 1 Einführung

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TVöD Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu unten Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 30.9.2005 g...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.1 Fristenprüfung

Geht eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, ist zunächst zu prüfen, ob die Fristen[1] eingehalten sind. Die Frist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.[2] Hat der Kläger diese Frist gewahrt, kann er sich auch auf außerhalb der Frist ihm später bekannt gewordene Indizien berufen. Es läu...mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 1 Absage einer Bewerbung

Im Ablehnungsschreiben und auch bei telefonischen Nachfragen sollte sich der Arbeitgeber aus haftungsrechtlichen Gründen möglichst neutral und vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Dies gilt bei internen wie bei externen Bewerbungen gleichermaßen. Sogar die – oft nur höflich gemeinte – Floskel, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde...mehr

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Digitale Signaturen im Arbe... / 4.2 Befristete Arbeitsverträge

Vorsicht ist geboten bei befristeten Arbeitsverträgen. § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmt, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Die elektronische Form wird hier nicht explizit ausgeschlossen, sodass im Grundsatz der Verwendung einer QES nichts im Wege steht. Die h. M., also fast die gesamte juristische Literatur, ist der Ansicht, dass...mehr

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Gewerkschaft / 4 Vertretungsrecht vor Arbeitsgerichten

Vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht können Vertreter von Gewerkschaften Gewerkschaftsmitglieder vertreten, wenn das Gewerkschaftsmitglied einen arbeitsrechtlichen Streit als Arbeitnehmer führt.[1]mehr

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Gewerkschaft / 6 Verteilung von gewerkschaftlichem Werbematerial im Betrieb

Nach Aufgabe der Kernbereichstheorie [1] ist eine Abwägung nur mit entgegenstehenden Grundrechten zu treffen. Zulässig ist daher die Verteilung von Informationsmaterial [2] und von Gewerkschaftszeitungen an alle Mitarbeiter, auch per E-Mail [3] an deren dienstliche Adressen,[4] sowie das Aushängen von Plakaten. Insbesondere kann die Verteilung auch während der Arbeitszeit statt...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.2 Beschäftigungssicherung

Nach § 92 a Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Beschäftigungssicherung und -förderung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer machen.[1] Der Betriebsrat ist damit in die Lage versetzt, eigene Initiativen zur Beschäftigungssicherung zu ergreifen.[2] Größere praktische Bedeutung hat die Vorschrift mangels wirkungsvoller Sanktion aber bis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Rechtsstreitigkeiten über Auswahlrichtlinien werden von den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Potenzielle Streitgegenstände sind Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts, insbesondere wie die Gegenstände der Mitbestimmung (Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung) begrifflich auszulegen sind. Die Auslegung ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 2 Verfahren bei Streitigkeiten

Streitigkeiten darüber, ob Richtlinien dem Mitbestimmungsrecht nach § 95 BetrVG unterliegen, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren.[1] Die Rechtmäßigkeit von Auswahlrichtlinien ist als Vorfrage zu entscheiden, wenn die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung, Versetzung oder Umgruppierung wegen Verstoßes gegen eine Auswahlrichtlinie verweigert wird[2]...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 25 Geraten Betriebsrat und Arbeitgeber über Aspekte der Personalplanung in Streit, kann eine Einigung nicht erzwungen werden. Den Betriebspartnern steht es aber frei, die Einigungsstelle gemäß § 76 Abs. 6 BetrVG anzurufen. Der Spruch der Einigungsstelle ist aber nur dann bindend, wenn beide Seiten sich ihm vorher unterworfen haben. Rz. 26 Die Beratungen nach § 92 BetrVG e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.3 Exkurs: Kündigungsschutz

Rz. 14 § 1 Abs. 4 KSchG nimmt die Richtlinie des § 95 BetrVG ausdrücklich in Bezug. Sofern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, kann die Bewertung...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 2.3 Wahl der geeigneten Trennungsoption

Wie zuvor erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Trennung. So kann ein Unternehmen Zeitverträge von Mitarbeitern auslaufen lassen und diese nicht mehr verlängern. Eine weitere Option sind Kündigungen. Dabei ist zwischen ordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen zu unterscheiden. Darüber hinaus kann eine Trennung mithilfe eines ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 4 Verfahren bei Streitigkeiten

Erzielen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über die Einführung oder inhaltliche Ausgestaltung von Personalfragebögen, entscheidet auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle . Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.[1] Benutzt der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats einen Personalfragebogen, so ist a...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.4 Das Fernmeldegeheimnis

Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung betrieblicher Mobilgeräte, besteht die Frage, ob er dadurch zum Anbieter im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wird. Dies hätte zur Folge, dass der Arbeitgeber neben den Regeln des Datenschutzrechts zusätzlich auch das Fernmeldegeheimnis zu beachten hat. Das Fernmeldegeheimnis schützt den In...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 5.1 Interessen und Rollen von den möglichen Beteiligten

Eine Schwierigkeit bei Trennungen liegt darin, die Vielzahl der Beteiligten und deren in der Regel unterschiedlichen Interessenlagen, die sich nicht selten diametral entgegenstehen, zu berücksichtigen. Daher gilt es vom ersten Moment an, alle Beteiligten zu identifizieren und gemäß ihrer erkannten oder vermuteten Interessen einzubinden. So hilft eine Kommunikationsstrategie ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 11 Besteht zwischen den Betriebsparteien Streit über die Vorschlags- und Erörterungsrechte des Betriebsrats, entscheiden die Arbeitsgerichte ausschließlich im Beschlussverfahren.[1] Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber nach Einschätzung des Betriebsrats seiner Begründungspflicht nicht oder nicht in angemessenem Umfang nachkommt. Das Gesetz gewährt dem B...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.1 Personalplanung

Unter Personalplanung wird regelmäßig jede Planung verstanden, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht, auf deren Deckung im weitesten Sinne und auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität bezieht.[1] Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Person...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG kennt abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte) und Mitbestimmungsrechte. Mitwirkungsrechte geben dem Betriebsrat Einflussmöglichkeiten, ohne den Arbeitgeber rechtlich zu binden; hierzu zählen insbesondere der allgemeine Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG), Beratungsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 53 Streitigkeiten über die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs oder gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen werden durch das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG). Dies gilt auch für die Frage, ob 2 selbstständige Betriebe vorliegen und ob mehrere an sich selbstständige Betriebe einen Betrieb im Rechtssinn bilden. Ist zweifelhaft, ob eine betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einleitung der Wahl durch Betriebsrat, Gesamt/Konzernbetriebsrat

Rz. 6 Wird die Betriebsratswahl durch den amtierenden Betriebsrat (§ 16 Abs. 1 BetrVG), durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (§ 17 Abs. 1 BetrVG, § 16 Abs. 3 BetrVG) oder auf Beschluss des Arbeitsgerichtes (§ 16 Abs. 2 BetrVG) durch Bestellung des Wahlvorstandes eingeleitet, so wird der Betriebsrat auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Einleitung der Wahl

Rz. 5 Einleitung und Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens unterscheiden sich danach, wer die Wahl einleitet. Entstammt die Initiative aus dem Kreis der Arbeitnehmer, so findet ein zweistufiges Wahlverfahren mit zwei Wahlversammlungen statt.[1] Wird die Wahl hingegen vom (amtierenden) Betriebsrat, durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch Beschluss des Arbeitsg...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.1 Flexible Leistungsversprechen

Bestimmte Leistungen sind schon ihrer Natur nach an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens, bestimmter Geschäftsbereiche oder einzelner Mitarbeiter gekoppelt. So z. B. variable Vergütungen oder Erfolgsprämien, die direkt oder indirekt vom Unternehmensergebnis oder bestimmter Umsatzzahlen des Unternehmens abhängen. In anderen Fällen sind variable Vergütungen,...mehr

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Bereitschaft / 2.1 Begriff des Bereitschaftsdienstes

Eine gesetzliche Definition des Bereitschaftsdienstes existiert nicht, vielmehr wurde der Begriff des Bereitschaftsdienstes durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Bereitschaftsdienst wird im Allgemeinen angenommen, wenn sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betrieb...mehr

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Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11 TVPöD

§ 11 Abs. 1 TVPöD sieht vor, dass Praktikantinnen/Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen[1] das Entgelt (§ 8 Abs. 1) i...mehr

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Praktikanten / 1.3 Verhältnis zum sonstigen Arbeitsrecht

Das Praktikum unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Gleichwohl kommt es aufgrund der vielen Berührungspunkte in der Praxis zu Überschneidungen und eine eindeutige Abgrenzung ist nicht immer möglich. Während im Arbeitsverhältnis die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nach Weisung de...mehr

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Praktikanten / 1.2.6 Praktika im Rahmen von Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die deutschen Ausbildungsberufe ist u. a. im Anerkennungsgesetz des Bundes vom 6.12.2011 (BGBl I S. 2515) geregelt. Das Gesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).[1] Nach § 2 BQFG gilt das Gesetz für die Fests...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.4 In Heimarbeit Beschäftigte und die ihnen Gleichgestellten

Rz. 10 HI1996267 Allgemeines Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. Für die Begriffsbestimmung gilt die gesetzliche Definition des Heimarbeitsgesetzes (HAG). Rz. 11 HI1996268 Heimarbeiter Heimarbeiter ist nach § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung ...mehr

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FoVo 03/2026, Rechtsmittel ... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde ist fristgerecht, aber unstatthaft Die sofortige Beschwerde ist unzulässig. Sie ist zwar fristgerecht binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt worden, wie es in der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde. Sie ist jedoch nicht statthaft. Eine Anfechtung des Beschlusses findet gemäß § 769 Abs. 1 ZPO § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statt. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt im...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 56 Die Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Schädiger ändert sich durch den gesetzlichen Forderungsübergang i.S.d. § 6 Abs. 1 EFZG nicht.[1] Da es sich in der Regel um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt (z.B. aus einem Verkehrsunfall), ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Rz. 5...mehr