Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Trennungsprozesse von Mitar... / 2.3 Wahl der geeigneten Trennungsoption

Wie zuvor erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Trennung. So kann ein Unternehmen Zeitverträge von Mitarbeitern auslaufen lassen und diese nicht mehr verlängern. Eine weitere Option sind Kündigungen. Dabei ist zwischen ordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen zu unterscheiden. Darüber hinaus kann eine Trennung mithilfe eines ...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 5.1 Interessen und Rollen von den möglichen Beteiligten

Eine Schwierigkeit bei Trennungen liegt darin, die Vielzahl der Beteiligten und deren in der Regel unterschiedlichen Interessenlagen, die sich nicht selten diametral entgegenstehen, zu berücksichtigen. Daher gilt es vom ersten Moment an, alle Beteiligten zu identifizieren und gemäß ihrer erkannten oder vermuteten Interessen einzubinden. So hilft eine Kommunikationsstrategie ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.7 Rechtsmittel des Beschäftigten

Für den Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gerichtlich überprüfen zu lassen.[1] Unterzieht sich ein Beschäftigter einer durch den Arbeitgeber unrechtmäßig angeordneten Untersuchung, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, was grundsätzlich Schadensersatzansprüche nach §§ 280 Abs....mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.2 Klage auf Zeugnisberichtigung

Ist das Zeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers inhaltlich oder formell falsch, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitsgericht sachlich zuständig, da die Auseinandersetzung noch aus dem Arbeitsverhältnis herrührt,...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / Zusammenfassung

Überblick Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder aus Sicht des Arbeitnehmers nicht ordnungsgemäß, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der Beweislast bei einer angestrebten Zeugniskorrektur und welche Kosten auf den Arbeitgeber in e...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2 Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens

Die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren hängen vom sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert ab. Der Streit- bzw. Gegenstandswert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt üblicherweise ein Bruttomonatsentgelt des Anstellungsverhältnisses, aus dem das Zeugnis eingeklagt wird. Bei einer Klage auf Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses kommt je...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.3 Beweislast im Rechtsstreit, Zuständigkeit

Rz. 13 Beruft sich ein selbstständiger Dienstnehmer darauf, er sei in Wirklichkeit Arbeitnehmer, so kann er dies von den Arbeitsgerichten in einer sog. Statusklage geltend machen. Für die Umstände, die die Arbeitnehmereigenschaft belegen sollen, trägt er die Beweislast. Er kann die Arbeitnehmereigenschaft auch inzident im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Urlaub prüfen la...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 3.2.3 Rundfunkmitarbeiter

Rz. 26 Gerade programmgestaltende Rundfunkmitarbeiter sind häufig arbeitnehmerähnliche Personen, wenn sie überwiegend für einen Sender oder Auftraggeber tätig werden. Allerdings entscheidet auch hier wieder die Situation des Einzelfalls anhand der oben aufgezeigten Kriterien. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des BAG[1], die aber i.d.R. erstens die Frage...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 1.1 Wechsel der Zeugnisart

Umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob der – ehemalige – Beschäftigte die Art des Zeugnisses ändern lassen darf. Dabei geht es oftmals darum, ob der Arbeitnehmer, der zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt und erhalten hat, zu einem späteren Zeitpunkt ein qualifiziertes Zeugnis beanspruchen kann oder umgekehrt, der Mitarbeiter ein einfaches Zeugnis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.4 Bestellung durch Arbeitsgericht oder durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat

Rz. 24 Arbeitsgerichtliche Bestellung Hat der Betriebsrat spätestens 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand eingesetzt, bestellt ihn auf Antrag von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft das Arbeitsgericht mit den gleichen Konsequenzen wie bei einer Bestellung durch den Betriebsrat selbst (...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Wählerliste

Rz. 34 Einsprüche gegen die Wählerliste Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden (§ 4 Abs. 1 WO BetrVG). Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen worden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Die Wahlanfechtung/Nichtigkeit der Wahl

Rz. 58 Die Betriebsratswahl kann bei Fehlern angefochten werden (§ 19 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten hingegen nicht für die Bildung von Betriebsratsausschüssen, für die Bildung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie der Gesamtju...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.1 Die Vorbereitung der vereinfachten einstufigen Wahl

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Wahl ist wie im regulären Wahlverfahren zu ermitteln. Die Bestellung des Wahlvorstands Die Betriebsratswahl beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands. Die Berufung oder Wahl in den Wahlvorstand muss für ihre Wirksamkeit vom Arbeitnehmer angenommen werden. Formvorschriften bestehen dafür nicht, eine schriftliche Erklärung empfiehlt sich dennoch. Das A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Allgemeines

Rz. 48 Für Betriebe in der Größe von in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sieht § 14a BetrVG ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren zwingend vor. Wer auch immer die Wahl initiiert (bestehender Betriebsrat, Gesamt-, Konzernbetriebsrat, Arbeitnehmer, Gewerkschaft oder Arbeitsgericht), sollte wegen der schon von Anfang an bestehenden Unterschiede zum regul...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Amtszeitwechsel von bisherigem zu neuem Betriebsrat bei außerordentlicher Betriebsratswahl

Rz. 14 Bei einer außerordentlichen Betriebsratswahl nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG führt der bisherige Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist (§ 22 BetrVG). Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet das Amt des bisherigen Betriebsrats. Auch wenn der Betriebsrat nicht mehr die erforderliche Mitglied...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands

Rz. 23 Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus 3 aktiv Wahlberechtigten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgericht) bestellt einen von ihnen zum Vorsitzenden. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgerich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.5 Sonderfall: Betriebsratsloser Betrieb

Rz. 25 Vorrang der Bestellung durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – der Konzernbetriebsrat hat in betriebsratslosen Betrieben einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands (§ 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz. BetrVG). Die Ursache, weshalb kein Betriebsrat existiert, ist uner...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Wahl in betriebsratslosen Betrieben

Rz. 17 In betriebsratslosen Betrieben gibt es eine abgestufte Zuständigkeit zur Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands. Vorrangig bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. Die Entscheidung, ob nach regulärem oder vereinfachtem Wahlverfahren zu wählen ist, trifft der so eingesetzte Wahlvorstand nach den oben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.5 Auflösung durch gerichtliche Entscheidung, § 13 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG

Rz. 12 Das Arbeitsgericht kann den Betriebsrat auf Antrag durch Beschluss gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten auflösen. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist das Betriebsratsamt beendet. Die Neuwahlen müssten nach diesem Zeitpunkt nach den Regeln des § 17 BetrVG durch die Bestimmung bzw. Wahl eines Wahlvorstandes durch einen etwaigen Ges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.6 Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 26 Das Amt des Wahlvorstands ist als Ehrenamt ausgestaltet. Die Mitglieder haben folglich keine besonderen Entgeltansprüche, ihnen ist aber ausgefallenes Arbeitsentgelt zu ersetzen – m.a.W. darf ein Monatsentgelt nicht wegen Arbeit im Wahlvorstand gekürzt werden. Im Übrigen genießen sie besonderen Kündigungsschutz. Werden vom Arbeitsgericht betriebsfremde Gewerkschaftsmi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren

Rz. 49 Das einstufige vereinfachte Wahlverfahren findet statt, wenn der Wahlvorstand durch den amtierenden Betriebsrat gebildet wird, den Gesamtbetriebsrat oder, wenn es einen solchen nicht gibt, durch den Konzernbetriebsrat eingesetzt wird, das Arbeitsgericht den Wahlvorstand durch gerichtlichen Beschluss einsetzt oder wenn Arbeitgeber und Wahlvorstand in Betrieben mit in der R...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 42 BT-S)

Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BT-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des Besonderen Teil Sparkassen um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Wahl in Betrieben mit bestehendem Betriebsrat

Rz. 16 Bestand in einem Betrieb bereits ein Betriebsrat, so hat dieser den Wahlvorstand für die Neuwahlen zu bestellen. Da in § 17a Nr. 1 und 2 BetrVG bereits die Fristen zur Bestellung des Wahlvorstands für die vereinfachte Wahl modifiziert werden, muss sich schon der bestehende (Alt-)Betriebsrat frühzeitig Gedanken darüber machen, ob der Betrieb im vereinfachten Wahlverfah...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 3.3 Systematische Leistungsbewertung (§ 43 BT-S)

Als weitere Möglichkeit zur Leistungsbemessung nennt § 43 Abs. 1 BT-S die systematische Leistungsbewertung. Diese knüpft an konkrete Tatsachen und Verhaltensweisen der Beschäftigten an. Um willkürliche Entscheidungen weitestgehend zu minimieren, hat die systematische Leistungsbewertung im Rahmen eines zuvor festgelegten, vereinheitlichten Systems zu erfolgen. Hierfür legen di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.2 Von der Einleitung der vereinfachten einstufigen Wahl bis zum Wahltag

Rz. 51 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens Auch im vereinfachten Wahlverfahren kommt dem Erlass des Wahlausschreibens besondere Bedeutung zu. Mit ihm gilt die Betriebsratswahl als eingeleitet (§ 36 Abs. 2 WO BetrVG). Für den Erlass des Wahlausschreibens gibt es nur wenige Vorschriften. Vor allem ist (neben dem Inhalt) festgelegt, dass der Wahlvorstand das Wahlauss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Erste Aufgaben des Wahlvorstands

Rz. 30 Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll (Betrieb) In der Praxis hat es sich bewährt, wenn als erster Tagesordnungspunkt der Betrieb, also derjenige Bereich, in dem gewählt werden soll, festgelegt wird. Der Wahlvorstand muss insbesondere die Zuordnung etwaiger Betriebsteile und Kleinstbetriebe im Sinne von § 4 BetrVG klären. Diese Zuordnung ist für die Betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Wahlschutz

Rz. 59 § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG verbieten die Behinderung und Beeinflussung von Betriebsratswahlen. Die Verbote richten sich gegen jedermann, also sowohl gegen Arbeitgeber als auch gegen Arbeitnehmer und die Gewerkschaften; auch konkurrierenden Arbeitnehmer sind die entsprechenden Handlungen verboten. Eine Wahl wird unzulässig behindert, wenn durch ein rechtswidriges Verhalte...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 2.4 Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung

Voraussetzung für die Rückerstattung der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge an den Arbeitgeber ist, dass der Arbeitgeber zugleich auch eine bereits übermittelte oder ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung berichtigt.[1] Hinweis Kein Anspruch auf Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung Ein Arbeitnehmer kann nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung deren Berichtigung nicht me...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 10 Mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können die Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen, wenn trotz Einladung keine Betriebsversammlung stattfindet oder wenn die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand wählt. "Trotz Einladung" bedeutet grundsätzlich, dass eine Bestellung des Wahlvorstands durch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ersetzung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 6 Wenn der Wahlvorstand seinen Pflichten, die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen, nicht nachkommt, dann kann er durch das Arbeitsgericht auf Antrag ersetzt werden. Diese Konsequenz kann gezogen werden, wenn eine Untätigkeit oder Säumigkeit des Wahlvorstands Wahlverzögerungen zur Folge hat.[1] Bei geringeren Pflichtverstöße...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung durch das Arbeitsgericht

3.1 Voraussetzungen Rz. 9 Wenn der Betriebsrat 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann die Bestellung durch das Arbeitsgericht beantragt werden.[1] In Fällen der vorzeitigen Neuwahl des Betriebsrats nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG kann der Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht gestellt werden, wenn 2 Woche...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 9 Wenn der Betriebsrat 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann die Bestellung durch das Arbeitsgericht beantragt werden.[1] In Fällen der vorzeitigen Neuwahl des Betriebsrats nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG kann der Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht gestellt werden, wenn 2 Wochen von dem Tag an ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder

Rz. 13 Für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann das Arbeitsgericht im Rahmen des Bestellungsverfahrens auch Mitglieder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, die nicht als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind, zu den Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen. Voraussetzung ist, dass diese Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Verfahren

Rz. 10 Das arbeitsgerichtliche Bestellungsverfahren wird im Beschlussverfahren auf Antrag entschieden.[1] Zuständig für das Verfahren ist ausschließlich das Arbeitsgericht am Betriebssitz.[2] Antragsberechtigt sind mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs.[3] Diese Arbeitnehmer müssen während des Verfahrens antragsberechtigt bleiben. Insofern unterscheidet sich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Entscheidung über betriebsratsfähige Organisationseinheiten

Rz. 10 Mit den 2001 in Kraft gesetzten Änderungen der Betriebsverfassungsorganisation in § 1 BetrVG, § 3 BetrVG, § 4 BetrVG haben sich mögliche Zweifelsfragen, ob und welche organisatorische Einheit betriebsratsfähig ist, gegenüber dem früheren Rechtszustand noch vergrößert. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und das arbeitsgerichtliche Entscheidungsverfahren des § 18...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat

Rz. 14 Wenn der Betriebsrat 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann nicht nur das Arbeitsgericht auf Antrag tätig werden. Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht besteht – der Konzernbetriebsrat kann in diesem Fall den Wahlvorstand bestellen (§ 16 Abs. 3 BetrVG). Die Bestellungskompetenz tritt neben das arbeitsge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 17 BetrVG regelt die Bestellung des Wahlvorstands in den Fällen, in denen in einem betriebsratsfähigen Betrieb kein Betriebsrat existiert. § 17 BetrVG findet sowohl Anwendung, wenn noch nie ein Betriebsrat bestanden hat als, auch wenn die Amtszeit eines früheren Betriebsrates bereits abgelaufen ist, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt worden ist oder die Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Aufgaben des Wahlvorstands

Rz. 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und § 18 Abs. 3 BetrVG umreißen die Pflichten des Wahlvorstands in groben Zügen; die Konkretisierung erfolgt durch die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz. Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann bei Zweifeln über die Frage, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, das Arbeitsgericht angerufen werden.[1] Die abschließende Verpflicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben mit Betriebsrat

Rz. 3 Für die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit amtierendem Betriebsrat enthält § 17a BetrVG 2 Abwandlungen, nämlich die Fristverkürzung für die Bestellung durch den Betriebsrat und die Festlegung der Größe des Wahlvorstands. Rz. 4 Der Betriebsrat kann im vereinfachten Wahlverfahren den Wahlvorstand kurzfristig vor Ablauf seiner Amtszeit bestellen. Die Zehnwochen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17a BetrVG legt zunächst als Grundsatz fest, dass der Wahlvorstand auch bei Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG grundsätzlich nach den Vorschriften des § 16 BetrVG bestellt wird, wenn bereits ein Betriebsrat amtiert. Ebenso findet die Bestellung des Wahlvorstandes in betriebsratslosen Betrieben grundsätzlich nach § 17 BetrVG statt. Ergänzende Sonde...mehr

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Arbeitszeugnis: Schadensers... / 2 Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den alten Arbeitgeber

Gegenüber dem neuen Arbeitgeber kann der alte Arbeitgeber wegen unrichtiger Zeugniserteilung nach § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) schadensersatzpflichtig werden. Der BGH geht davon aus, dass ein Dienstzeugnis für denjenigen, den es später angeht, eine nach Treu und Glauben unerlässliche Mindestgewähr für die Richtigkeit des Zeugnisses beinhalte. Die Wahrheit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Verbot der Wahlbeeinflussung

Rz. 4 Niemand darf ferner Nachteile androhen oder zufügen oder Vorteile gewähren oder versprechen, um die Wahl zu beeinflussen.[1] Eine unzulässige Beeinflussung liegt unter anderem vor, wenn eine Gewerkschaft einem Arbeitnehmer mit dem Ausschluss droht, falls dieser ein bestimmtes gewünschtes Verhalten an den Tag legt oder unterlässt. Zulässig ist es allerdings, wenn die Gew...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einberufung und Durchführung der Betriebsversammlung

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 3 BetrVG können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands einladen. Nach der Klarstellung in § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG, dass im Betrieb eingesetzte Zeitarbeitnehmer bei betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten mitzählen, erhebt sich di...mehr

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Arbeitszeugnis: Schadensers... / 1.1 Anspruch auf Schadensersatz

Der Arbeitnehmer kann einen Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber herleiten aus Verzug, wegen Nichterteilung oder verspäteter Erteilung des Zeugnisses, aus der Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten wegen unvollständiger oder unrichtiger Zeugniserteilung. Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, dem Arbeitnehmer rechtzeitig ein ordnungsgemäße...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 20 Wird der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß bestellt, so kann die Betriebsratswahl dadurch nach den allgemeinen Regeln des § 19 BetrVG anfechtbar werden, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte. Wurde eine Betriebsratswahl völlig ohne Wahlvorstand durchgeführt, ist sie nichtig.[1] Rz. 21 Streitfragen unmittelbar über die Bestellung...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

Während der Dauer des Kündigungsschutzes nach § 18 BEEG ist eine Kündigung nur möglich, wenn die oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag des Arbeitgebers zuvor für zulässig erklärt hat. Eine ohne vorherige Zulässigkeitserklärung ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. In einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 18 BEEG hat die Bundesregierung festgelegt, unte...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.1 Grundlagen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht normiert. Er wurde von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt und ist inhaltlich durch die Regeln des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG geformt.[1] Als Gewohnheitsrecht ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz mittlerweile allgemein anerkannt und bildet ein grundlegendes Prinzip d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bewilligung

Rz. 14 Unter einer Bewilligung ist – wie auch unter Maßgabe des SGB – nur die vorherige Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zu verstehen. Das ist Tatbestandsvoraussetzung. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X, d. h. durch eine Regelung im Einzelfall mit Außenwirkung, der insoweit Tatbestandswirkung hat. Diese erfolgt in aller Regel v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 1 Einführung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt. Der Inhalt ergibt sich hingegen maßgeblich aus Art. 3 Abs. 1 GG.[1] Zu seinem wesentlichen Inhalt gehört die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber ist hierbei ...mehr