Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schwab/Teschabai, Sozialverträglicher Personalabbau – Stolpersteine bei Altersteilzeit- und Vorruhestandsprogrammen, DB 2016, 530; Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des BetriebsrentenstärkungsG, NWB 2017, 2417; Rössler, New Deal in der Betrieblichen Altersversorgung, DB 2017, 367; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigter Personenkreis

Rn. 1326 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift des § 3 Nr 39 EStG gilt für unbeschränkte und beschränkt stpfl ArbN (iSd § 1 LStDV) die in einem gegenwärtigen (Haupt- oder Neben-)Dienstverhältnis stehen (H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 1). Gegenwärtig ist ein Dienstverhältnis, wenn es im Zeitpunkt des Zuflusses des Vorteils besteht. Ein Ruhen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 66. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes u zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand v 20.12.1988, BGBl I 88, 2343

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Wirkung ab 1989 ist das Vorruhestandsgesetz durch das Altersteilzeitgesetz ersetzt worden (Hinweis auf NWB Fach 26, 2093). Danach können Arbeitgeber Subventionen von der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich des 20 %igen Aufstockungsbetrages sowie hinsichtlich des Höherversicherungsbeitrages erhalten. Zugleich hat das Altersteilzeitgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitanteilige Ansammlung (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst d EStG)

Rn. 1016 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst d S 1 EStG schreibt vor, dass Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist, zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln sind (sog Ansammlungsrückstellungen). Typische Bsp hierfür sind (ergänzt durch Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 1232 (0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Einstehen eines Dritten für den Anspruch des ArbN aus Wertguthaben nach AltTZG oder Arbeitszeitkonto (§ Nr 65 S 1 Buchst c Hs 2 EStG)

Rn. 2848 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § Nr 65 S 1 Buchst c Hs 2 EStG regelt Fälle, in denen der ArbG Wertguthaben seiner ArbN nach dem AltTZG oder aus einem Arbeitszeitkonto für den Sicherungsfall zusätzlich privatrechtlich unter Verwendung eines CTA (s Rn 2843 f) absichert. Rn. 2849 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Dem ArbN muss ein Anspruch aus Wertguthaben nach dem AltTZG oder aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Rückstellungen für Altersfreizeit, StuB 2022, 11. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.03.2007, BStBl I 2007, 297 (Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen bei Blockmodell); BMF v 11.03.2008, BStBl I 2008, 496 (Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen, Anwendungsregelung). Rn. 1034 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem AltersteilzeitG kann ein Ar...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2.1 Übergang vom bisherigen Beschäftigungsumfang in die Arbeitsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Bisher war es in der betrieblichen Praxis üblich, die Jahressonderzahlung auch bei Altersteilzeit im Blockmodell nach den Vorgaben des § 20 TVöD/TV-L zu ermitteln. Das BAG nuanciert diese Berechnung nun wie folgt: Angenommen, Beschäftigte befinden sich mindestens ab November eines Kalenderjahres – damit zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahressonderzahlung – in Altersteilzeit....mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8 Anspruch bei Altersteilzeit

Stehen Beschäftigte am 1. Dezember in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis, haben die Beschäftigten grundsätzlich Anspruch auf Zahlung einer Jahressonderzahlung. Nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) wie auch nach dem Altersteilzeitgesetz sind zwei Formen der Altersteilzeit denkbar: Das Teilzeitmodell (§ 6 Abs. 3 Buchst....mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2.2 Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Bei Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase hätten Beschäftigte bei einer rein am Wortlaut der tariflichen Normen orientierten Auslegung im Jahr des Übergangs von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase keinen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, wenn sich diese am Stichtag 1. Dezember bereits in der Freistellungsphase befinden. Hintergrund hierfür ist, dass...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.1 Teilzeitmodell

Im Teilzeitmodell der Altersteilzeit arbeiten Beschäftigte durchgängig mit der Hälfte ihrer ursprünglichen Arbeitszeit. Mit Blick auf die Jahressonderzahlung ergeben sich im Vergleich zu einer Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Altersteilzeit keine Besonderheiten (siehe Ziffer 3.3.2.1). Es ist auf das im Bemessungszeitraum (Juli, August, September) durchschnittlich gezahlte...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2 Blockmodell

Haben die Parteien die Altersteilzeitarbeit im Blockmodell vereinbart, bestehen durchaus einige Besonderheiten. Das Bundesarbeitsgericht[1] hat in einer grundlegenden Entscheidung zum Anspruch auf die Jahressonderzahlung im Altersteilzeit-Blockmodell Stellung genommen. Es sind die verschiedenen Phasen während der Altersteilzeit im Blockmodell zu unterscheiden: Befinden sich Be...mehr

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Langzeitkonten / Zusammenfassung

Überblick Langzeitkonten bieten den Beschäftigten die Möglichkeit längerer Freistellungen, z. B. für ein "Sabbatical" (eine "Auszeit" für die private Lebensgestaltung z. B. für eine Weltreise), für einen vorgezogenen Ruhestand oder für sonstige Zwecke, wie z. B. Verlängerung einer Elternzeit, für Pflegezeiten oder für die Nutzung zur beruflichen Weiterbildung. Zudem ist auch...mehr

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Jahressonderzahlung / 5 Fälligkeit, Zusatzversorgungspflicht

Die Jahressonderzahlung ist mit dem Tabellenentgelt für den Monat November auszuzahlen (§ 20 Abs. 5 Satz 1). Die Jahressonderzahlung ist damit am 30.11. des Jahres fällig (§ 24 Abs. 1 Satz 2). Hinsichtlich der Besonderheiten und des abweichenden Auszahlungszeitpunktes bei Altersteilzeit im Blockmodell wird auf die Ausführungen in Ziffer 4.8.2 verwiesen. Ein Teilbetrag der Jahr...mehr

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Langzeitkonten / 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Langzeitkonten

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten seit 1998 durch das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi ...mehr

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Langzeitkonten / 3 Sabbatical als Beispiel für die Verwendung eines Langzeitkontos

Das Sabbatical ist kein fest definierter Rechtsbegriff. Umgangssprachlich versteht man darunter eine längere Freistellung, quasi eine "Auszeit" vom Arbeitsleben. Ein Sabbatical ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die sich über einen längeren Zeitraum – mehrere Monate oder häufig auch mehrere Jahre – erstreckt und aus 2 Phasen besteht: aus e...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / Sozialversicherung

1 Freistellung im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung Eine Beschäftigung gilt für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen[1] für Zeiten von mehr als einem Monat als ausgeübt, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung fällig ist und das monatlich fällige Arbeitse...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versicherungsrechtliche Folgen bei Wertguthabenvereinbarungen

Zusammenfassung Überblick Die Versicherungspflicht Beschäftigter ist regelmäßig von einer Beschäftigung und einer tatsächlichen Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt abhängig. Verschiedene Arbeitszeitmodelle sehen vor, dass Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistungen zu erbringen haben. Die Beschäftigten erhalten ein Arbeitsentgelt, das durch tatsächliche...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 1 Freistellung im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung

Eine Beschäftigung gilt für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen[1] für Zeiten von mehr als einem Monat als ausgeübt, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung fällig ist und das monatlich fällige Arbeitsentgelt während der Freistellung nicht unangemessen von ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 3 Versicherungspflicht in der Arbeitsphase

Beschäftigte sind in der Arbeitsphase grundsätzlich versicherungspflichtig. Für die Beurteilung der Versicherungspflicht wird das in der Arbeitsphase fällige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Der Teil des Arbeitsentgelts, der für die Bildung des Wertguthabens verwendet wird, bleibt bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung außer Ansatz. Hinweis Eintritt von Versicherungspfli...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1.1 Einmalzahlungen

Regelmäßig gezahlte Einmalzahlungen sind bei der Feststellung eines angemessenen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen, wenn sie auch in den letzten 12 Monaten vor der Freistellungsphase gezahlt wurden. Dies gilt nicht, soweit diese auch in der Freistellungsphase gezahlt werden. In diesem Fall sind diese Einmalzahlungen bei der Berechnung eines für die versicherte Freistellungs...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 2 Wertguthabenvereinbarungen für geringfügig Beschäftigte

Auch versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte können Wertguthaben aufbauen. Soll jedoch bei Anspruch auf einen Stundenlohn und schwankender Arbeitszeit lediglich die Zahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts erreicht werden, ist dies auch über eine sonstige flexible Arbeitszeitregelung möglich. Übertragung von Wertguthaben Wertguthaben aus einer geringfügigen Bes...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4 Versicherungspflicht in der Freistellungsphase

Während der Freistellungsphase besteht unter folgenden Bedingungen Sozialversicherungspflicht: es liegt eine schriftliche Vereinbarung (z. B. Tarif- oder Einzelvertrag) mit Regelungen über die Freistellungsphase sowie der Höhe des in dieser Zeit fälligen Arbeitsentgelts vor, gezahlt wird Arbeitsentgelt, das vor oder nach der Freistellungsphase erzielt wurde oder wird, das Arbei...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / Zusammenfassung

Überblick Die Versicherungspflicht Beschäftigter ist regelmäßig von einer Beschäftigung und einer tatsächlichen Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt abhängig. Verschiedene Arbeitszeitmodelle sehen vor, dass Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistungen zu erbringen haben. Die Beschäftigten erhalten ein Arbeitsentgelt, das durch tatsächliche Arbeitsleistun...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1 Angemessenheit des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase gilt dann noch als angemessen, wenn es im Monat mind. 70 % und max. 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen 12 Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt. Dies gilt in den Fällen der teilweisen Freistellung im Zusammenhang mit der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1.2 Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze

Wird durch die Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts als 100 % des vorherigen Arbeitsentgelts eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschritten, gilt: Der Teil des Arbeitsentgelts, der 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts übersteigt, ist wie bei einem Störfall zu behandeln und eine entsprechende Verbeitragung vorzunehmen. Praxis-Beispiel Höheres Arbeitsentgelt führt z...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.2 Besonderheit in der Unfallversicherung

Die Beitragsberechnung weicht in Phasen der Freistellung von den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ab. Das laufende Arbeitsentgelt ist immer nach dem Entstehungsprinzip zu verbeitragen. Wird ein Wertguthaben für eine vollständige Freistellung in Anspruch genommen, fallen in dieser Zeit keine Unfallversicherungsbeiträge an. Sie werden ausschließlich in der Ansparphase er...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Vorschlagsrecht (Abs. 1)

Rz. 7 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Er ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherung der Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rückstellungen

Neumann/Rogler, Geplante Neuregelungen zur Bewertung von Rückstellungen nach IASB/ED/2024/8, IRZ 12/2025, S. 517; Rogler/Neumann, Geplante Neuregelungen zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Eggert, Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 12/2025, S. 419; Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 5 Personalabbauplanung

Möglichkeiten des Personalabbaus Es können verschiedene Ursachen sein, die im Unternehmen zu einem Personalüberhang führen: Konjunkturelle oder saisonale Einflüsse, aber auch geplante Veränderungen im Unternehmen wie Standortverlagerungen, die Aufgabe von Geschäftsfeldern oder Rationalisierungen machen es erforderlich, Personal zu reduzieren und den Personalabbau zu planen. D...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 4 Wertguthabenmodell i. S. d. SGB IV

§ 2 Abs. 3 SGB IV sieht vor, dass die Fälligkeitsregelungen der Abs. 1 und 2 nicht gelten, wenn Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV vorliegen. Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die Regelungen der §§ 7b, 7c SGB IV. Durch Wertguthabenvereinbarungen kann mit dem Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat in der Folge einen Anspruch auf Arbeitse...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.10 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Qualifizierungsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschrift...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3 Altersteilzeit

3.3.1 Beendigungszeitpunkt Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 23...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.1 Überblick

Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als wichtigste Son...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.2 Sachgrund

Rz. 61 § 8 Abs. 3 ATG bestimmt einen eigenständigen Sachgrund für die Befristung. Liegen die Voraussetzungen der Vorschrift vor, ist die Befristung sachlich gerechtfertigt.[1] Dies ist nicht der Fall, wenn der Altersteilzeitvertrag auf einen Zeitpunkt befristet wird, zu dem der Arbeitnehmer noch keine Altersrente beanspruchen kann.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 64 Die Befristung bedarf der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Die Klagefrist des § 17 TzBfG ist ebenso anzuwenden wie die übrigen allgemeinen befristungsrechtlichen Regelungen des TzBfG.[2] Rz. 65 Auf Befristungen nach § 8 Abs. 3 ATG ist § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI nicht anzuwenden; insoweit ist § 8 Abs. 3 ATG eine Sonderregelung.[3] Rz. 66 § 8 Abs. 3 ATG lässt die Befr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.3 Ausnahme von der Fiktion

Rz. 104 Die in § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI angeordnete Fiktion tritt nach § 41 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz SGB VI nicht ein, wenn die an den vorzeitigen Altersrentenanspruch anknüpfende Beendigungsvereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer bestätigt worden ist. Die Bestätigung ist eine einseiti...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.3 Befristungsabrede

Rz. 62 Die Befristungsabrede kann als kalendermäßige Befristung oder als Zweckbefristung getroffen werden[1], ggf. auch als auflösende Bedingung.[2] Die Befristungsabrede muss den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinreichend deutlich erkennen lassen.[3] Rz. 63 Enthält der Altersteilzeitvertrag eine kalendermäßige Befristung und außerdem eine auflösende Bedingu...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.2 Wirksames Arbeitsverhältnis

Mit der Festlegung des berechtigten Personenkreises verlangt das Bundesurlaubsgesetz implizit, dass der Berechtigte in einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder in einem ähnlichen Rechtsverhältnis zu dem Verpflichteten steht. Das BAG ist der Auffassung, dass dabei der bloße Bestand des Arbeitsverhältnisses die einzige Voraussetzung des Urlaubsanspruchs ist. Auch in einem ruhende...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Abmeldungen

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