Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Korrektur aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung oder nachträglicher Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 588 [Autor/Zitation] Durch die außerplanmäßige Abschreibung iSv. Abs. 3 Satz 5 wird ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung abgeschrieben. Dadurch kommt insofern eine Korrektur des Abschreibungsplans in Betracht, als nur der um die außerplanmäßigen Abschreibungen verringerte Betrag, dh. der verbleibende Restbuchwert, abzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen

a) Allgemeines Rz. 952 [Autor/Zitation] Eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag ist bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorzunehmen (§ 204 Abs. 2 öUGB). Ist die Wertminderung nur vorübergehend, ist beim Sachanlagevermögen und bei den imm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Planmäßige Abschreibungen

a) Kreis der Vermögensgegenstände Rz. 918 [Autor/Zitation] Es unterliegen nur jene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer planmäßigen Abschreibung, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist (§ 204 Abs. 1 öUGB). Gemeint sind solche, die durch Verwendung, sonstige äußere Einflüsse oder bloßen Zeitablauf voraussichtlich einem Wertverzehr unterliegen und entweder eine Verwertung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Planmäßige Abschreibung im Zugangs- und Abgangsjahr

Rz. 937 [Autor/Zitation] Die planmäßige Abschreibung erfolgt im Zu- und im Abgangsjahr zeitanteilig (pro rata temporis). Grundsätzlich hat eine taggenaue Aufteilung der Abschreibung zu erfolgen, aus Vereinfachungsgründen ist auch eine wochen- oder monatsweise Abschreibung zulässig (vgl. Rz. 532 und Rz. 534). Nach hM kann auch vereinfachend entsprechend der steuerlichen Regelu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lineare Abschreibung

Rz. 552 [Autor/Zitation] Die lineare Abschreibung ist in der Bilanzierungspraxis weitverbreitet, was mit der Einfachheit und der weitgehend unbeschränkten steuerlichen Anerkennung begründet werden kann (Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 106). Bei der linearen Abschreibung wird jeder Rechnungsperiode die gleiche Jahresrate belastet. Dabei wird ein gleichbleibender Abschreibungsproz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Leistungsbedingte Abschreibung

Rz. 567 [Autor/Zitation] Bei der Abschreibung nach der Inanspruchnahme oder Leistung (leistungsbedingte Abschreibung) wird der Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit (Stück, Maschinenstunde, gefahrene Kilometer) ermittelt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Anzahl der voraussichtlich erzielbaren Leistungseinheiten dividiert werden. Die Höhe des jährlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen auf stillgelegte Anlagen

Rz. 593 [Autor/Zitation] Bei der Abschreibung stillgelegter Anlagen sind zu unterscheiden zwischen: stillliegende Reserveanlagen, stillgelegte Anlagen, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Wiederverwendung besteht, Anlagen, die endgültig stillgelegt sind. Rz. 594 [Autor/Zitation] Anlagegegenstände, die im laufenden GJ nicht genutzt, sondern in Reserve gehalten werden (zB Reserveag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Außerplanmäßige Abschreibung auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rz. 664 [Autor/Zitation] Nach § 266 Abs. 2 A. III. 4. sind geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau unter dem Sachanlagevermögen zu erfassen; die Regelung gilt sinngemäß für alle Kaufleute. Geleistete Anzahlungen zeigen finanzielle Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts und sind mit dem Nennwert bewertet. Eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund von Unverzinsli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerliche Abschreibung bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

Rz. 805 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind andere als die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Ist der Teilwert (§ 6 Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (Abschreibungspflicht)

a) Übersicht Rz. 632 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 5 verlangt im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf den niedrigeren Wert zum Abschlussstichtag (Abschreibungspflicht). Eine dauernde Wertminderung bedeutet ein nachhaltiges Absinken des den Anlagen zum Abschlussstichtag beizulegenden Werts unter den Buchwert. Die Pf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / i) Einzelfragen zur Vornahme planmäßiger Abschreibungen

aa) Planmäßige Abschreibung auf stillgelegte Anlagen Rz. 946 [Autor/Zitation] Ein vorübergehend stillgelegtes Sachanlagevermögen sowie nicht in Nutzung befindliche Reserveanlagen sind planmäßig abzuschreiben (ebenso Rz. 594 f.). Bei dauerhafter Stilllegung wird die planmäßige Abschreibung jedoch eingestellt, allenfalls erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen sind zwingend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Planmäßigkeit der Abschreibungen

a) Grundsatz der Planmäßigkeit Rz. 475 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Planmäßigkeit von Abschreibungen ist ausdrücklich erst durch das AktG 1965 in die Bewertungsvorschriften eingeführt worden. Er wird durch das BiRiLiG 1985 und BilRUG 2015 im HGB rechtsformunabhängig fortgeführt. Danach besteht die Pflicht, für jeden Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, dessen Nutzung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen einer vorübergehenden Wertminderung im Finanzanlagevermögen

a) Übersicht Rz. 665 [Autor/Zitation] Nur im Finanzanlagevermögen ist bei einem nicht dauernden Wert eine außerplanmäßige Abschreibung zulässig. Bei der Ausübung des Wahlrechts ist das Stetigkeitsgebot zu beachten (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 350; Bertram/Kessler in Haufe BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 261). Rz. 666 [Autor/Zitation] Sollte das Wahlrech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Planmäßigkeit der Abschreibungen

Rz. 921 [Autor/Zitation] Die Vornahme planmäßiger Abschreibungen erfordert die Aufstellung eines Abschreibungsplans, in dem alle Determinanten einer Abschreibung, nämlich Abschreibungsbasis, voraussichtliche Nutzungsdauer sowie Abschreibungsmethode, im Voraus festgelegt werden (vgl. Loser/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § 204 Rz. 6; Janschek/Jung in Hirschler2, § 204 Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Arithmetisch-degressive Abschreibung

Rz. 560 [Autor/Zitation] Die wichtigste Form der arithmetisch-degressiven Abschreibung ist die sog. digitale Abschreibung. Bei dieser Abschreibungsmethode ist die letzte Jahresrate gleich der (konstanten) Differenz der abfallenden Jahresabschreibungen. Um den jährlich sinkenden Abschreibungsbetrag zu ermitteln, wird zunächst aufgrund des Anschaffungswerts und der Nutzungsdaue...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Keine Abschreibung nach Maßgabe des Ergebnisses, der Rentabilität, von Verbundeffekten oder von Preissteigerungen

Rz. 479 [Autor/Zitation] Abschreibungen, die sich am Ergebnis oder der Rentabilität des jeweiligen GJ orientieren, sind gem. § 243 Abs. 1 nicht zulässig, da sie nicht den GoB entsprechen (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 239). Sollte bereits bei Aufstellung des Abschreibungsplans bekannt sein, dass aus finanziellen Gründen keine Neuinvestition durch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Außerplanmäßige Abschreibung bei fehlender Rentabilität

Rz. 956 [Autor/Zitation] Unrentabilität liegt nicht nur bei Verlusten, sondern auch dann vor, wenn die erzielten Gewinne keine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen (vgl. Rz. 654; die bilanzielle Abbildung der negativen Ertragsaussichten als negativer Firmenwert wird abgelehnt, vgl. Bertl/Hirschler, Bilanzsteuerrecht, L5, 512). Im Fall einer Unternehmensunrentabilitä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Planmäßige Abschreibung erworbener Geschäfts- und Firmenwerte

Rz. 951 [Autor/Zitation] Ein entgeltlich erworbener Firmenwert ist zu aktivieren und längstens über die GJ, in denen er voraussichtlich genutzt wird, planmäßig abzuschreiben (§ 203 Abs. 5 öUGB; s. auch § 246 Rz. 471–473.). Kann die Nutzungsdauer des Firmenwerts, in der er voraussichtlich genutzt wird, nicht verlässlich geschätzt werden, muss dieser über zehn Jahre gleichmäßig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Planmäßige Abschreibungen

Rz. 132 [Autor/Zitation] Gemäß § 250 Abs. 3 Satz 2 ist in der Handelsbilanz ein aktivierter Unterschiedsbetrag durch planmäßige Abschreibungen zu tilgen. Diese "können" auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden. Der Unterschiedsbetrag muss also spätestens mit der Rückzahlung des Kredits getilgt sein. Allerdings ist auch eine kürzere Abschreibung zulässig, z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Geometrisch-degressive Abschreibung

Rz. 557 [Autor/Zitation] Bei der geometrisch-degressive Abschreibung wird zwar wie bei der linearen Abschreibung ein gleichbleibender Prozentsatz (zB 20 %) gewählt, dieser wird aber nicht auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern auf den jeweiligen Restbuchwert des Vorjahres bezogen. Es wird deshalb auch von der Buchwertabschreibung gesprochen. Die ersten Jahre d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Außerplanmäßige Abschreibungen bei fehlender Rentabilität

Rz. 654 [Autor/Zitation] In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob ein Unternehmen allein deshalb außerplanmäßige Abschreibungen auf die einzelnen Vermögensgegenstände das Anlagevermögen zu verrechnen hat, weil es mit Verlust abschließt. Anlaufverluste sind kein Indikator für eine dauernde Wertminderung im Anlagevermögen (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 660 [Autor/Zitation] Der entgeltlich erworbene (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert ist gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 wie ein zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand zu behandeln. Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sind damit nicht ausgeschlossen, auch wenn diese in der Kommentierung weitgehend vernachlässigt werden. Durch die bis 2009 zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Planmäßige Abschreibungen im Abgangsjahr (Abschreibungsende)

Rz. 534 [Autor/Zitation] Anlagegegenstände, die vor Ablauf der planmäßigen Nutzungsdauer veräußert werden, sind im GJ der Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt zur zutreffenden Ermittlung der Jahresabschreibung und des Veräußerungsergebnisses noch zeitanteilig planmäßig abzuschreiben. Dies gilt insbes. für größere Objekte mit nicht sehr langer Nutzungsdauer, bei denen der jährl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Keine planmäßigen Abschreibungen bei Festbewertung von Sachanlagen gem. § 240 Abs. 3

Rz. 597 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden, mit ihrem Gesamtwert für das Unternehmen nur von nachrangiger Bedeutung sind und in Bestand, Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegen, können mit einem Festwert angesetzt werden (§ 240 Abs. 3 HGB). Ob diese Anforderungen gegeben sind, muss jedes ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Planmäßige Abschreibungen im Zugangsjahr

Rz. 532 [Autor/Zitation] Im Zugangsjahr ist grds. nur ein entsprechender Teil der planmäßigen Jahresabschreibung zu verrechnen ("pro rata temporis"). Dieser Grundsatz kann aus Vereinfachungsgründen eingeschränkt werden. So ist es zulässig, die Abschreibungen zur Vereinfachung nach Monaten (statt nach Tagen) zu berechnen, wobei der Monat der Lieferung oder Fertigstellung als v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Form der Vornahme von Abschreibungen

Rz. 463 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten des Ausweises von Abschreibungen: die direkte Form (aktivischer Ausweis oder Nettoausweis) und die indirekte Form (passivischer oder Bruttoausweis unter der Bezeichnung "Wertberichtigungen"). Das HGB verwendet nur den Begriff "Abschreibungen" und lässt es im Rahmen der Bewertungsvorschriften offen, wie die Absc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerliche Abschreibung bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

1. Absetzungen für Abnutzung Rz. 735 [Autor/Zitation] §§ 6 ff. EStG enthalten für Abschreibungen in der Steuerbilanz eigene Regelungen, die nicht nur terminologisch, sondern auch betragsmäßig zu Abweichungen von den Ansätzen der Handelsbilanz führen. Rz. 736 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterlieg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren Stichtagswert (Abs. 3 Satz 5 und 6)

1. Überblick Rz. 607 [Autor/Zitation] Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorzunehmen, wenn ihnen am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen und die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (Abs. 3 Satz 5). Mit dem niedrigeren beizulegenden Wert nach HGB sollen Investitionsrisiken im Anlagevermögen erfasst und bewe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Planmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Satz 1 bis 4)

1. Kreis der Vermögensgegenstände, die planmäßig abzuschreiben sind Rz. 466 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 bezieht sich auf alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, "deren Nutzung zeitlich begrenzt ist". Zum Anlagevermögen zählen gem. § 247 Abs. 2 Vermögensgegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Geschäfts- oder Firmenwert gilt nach § 246 Abs. 1 Satz 4 a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Außerplanmäßige Abschreibungen wegen Schadstoffbelastung oder Ähnlichem (Altlasten)

Rz. 649 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Erfassung von Umweltschutzauflagen kann es zu sog. Anpassungsmaßnahmen kommen, bei denen bestehende Anlagen technisch modifiziert werden müssen, um künftige Umweltschädigungen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Für diese Art der Verpflichtung scheidet eine Rückstellungsbildung aus, weil sie künftige Perioden betrifft und nicht in der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Planmäßige Abschreibung erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 603 [Autor/Zitation] Da der Geschäfts- oder Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand gilt (§ 246 Abs. 1 Satz 4), ist er planmäßig abzuschreiben. Dabei sind die Anschaffungskosten auf die Jahre zu verteilen, in denen er voraussichtlich genutzt wird. Die Nutzungsdauer ist anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien festzulegen. Bei bestehenden Schätzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 137 [Autor/Zitation] Der Gesetzeswortlaut begrenzt die Möglichkeit zur Abschreibung des Disagios ausdrücklich auf "planmäßige" Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen des aktivierten Unterschiedsbetrags sind daher – entgegen einer verbreiteten Meinung (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 444; Schubert/Waubke in Beck BilKomm.13, § 250 HGB Rz. 49) – handelsrechtlich nicht zulä...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Leistungsabschreibung

Rz. 328 Leistungsabschreibung als verbrauchsbedingte Abschreibung kann anstatt der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG z.B. für bewegliche Güter, insbesondere Fahrzeuge wie Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Transportkraftfahrzeuge nach Maßgabe des nachgewiesenen Umfangs der auf die einzelnen Wirtschaftsjahre entfallenden Leistungen vorgenommen werden. Man teilt den abzuschreibend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Außerplanmäßige Abschreibung erworbener Geschäfts- und Firmenwerte

Rz. 959 [Autor/Zitation] Der Firmenwert ist trotz Ansatzverpflichtung kein Vermögensgegenstand, weshalb § 204 öUGB nicht anwendbar ist. Dennoch ist nach überwiegender Auffassung ein Firmenwert außerplanmäßig abzuschreiben, wenn wesentliche Bestimmungsgrößen weggefallen sind oder sich herausstellt, dass die zugrunde liegenden Annahmen für den Kaufpreis falsch waren (vgl. Bertl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen

Rz. 16 [Autor/Zitation] Rückstellungen werden passiviert, um Aufwand des laufenden GJ abzubilden, dem eine Auszahlung noch nicht gegenübersteht (antizipativer Posten, vgl. Rz. 12). Planmäßige Abschreibungen hingegen verteilen eine Auszahlung – die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands – auf dessen Nutzungsdauer und verschieben die Erfolgswirksamkeit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Insbesondere bei drohenden Verlusten aus schwebenden Absatzgeschäften stellt sich das Problem der Abgrenzung zu außerplanmäßigen Abschreibungen. Hat das bilanzierende Unternehmen einen Kaufvertrag über einen noch zu liefernden Gegenstand abgeschlossen und zeichnet sich daraus ein Verlust ab, so ist zunächst eine außerplanmäßige Abschreibung auf den zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

1. Allgemeines Rz. 915 [Autor/Zitation] Gegenstände des Anlagevermögens (zur Abgrenzung des Anlage- vom Umlaufvermögen s. § 247 Rz. 173 ff.), sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gem. § 204 öUGB, anzusetzen (§ 203 Abs. 1 öUGB; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 455). Bei Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, ist eine planmä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis zu Abschreibungen

a) Planmäßige Abschreibungen Rz. 16 [Autor/Zitation] Rückstellungen werden passiviert, um Aufwand des laufenden GJ abzubilden, dem eine Auszahlung noch nicht gegenübersteht (antizipativer Posten, vgl. Rz. 12). Planmäßige Abschreibungen hingegen verteilen eine Auszahlung – die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands – auf dessen Nutzungsdauer und versch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Abschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Abs. 3)

I. Allgemeines 1. Wesen und Aufgaben der Anlagenabschreibung Rz. 451 [Autor/Zitation] In der Bilanz kann nur eine buchhalterisch gemessene Vermögenslage dargestellt werden; die als Abschreibungen erfassten Wertminderungen wären durch eine technische Abnutzung der Anlagen begründet oder könnten auf eine wirtschaftliche Entwertung der Anlagen zurückgeführt werden. Nach diesem Ver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abschreibung und Auflösung

aa) Planmäßige Abschreibungen Rz. 132 [Autor/Zitation] Gemäß § 250 Abs. 3 Satz 2 ist in der Handelsbilanz ein aktivierter Unterschiedsbetrag durch planmäßige Abschreibungen zu tilgen. Diese "können" auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden. Der Unterschiedsbetrag muss also spätestens mit der Rückzahlung des Kredits getilgt sein. Allerdings ist auch eine kür...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 844 [Autor/Zitation] § 204 öUGB Abschreibungen im Anlagevermögen (1) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Erhöhte Abschreibungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7h EStG

Rz. 445 Beispiel In einer Bilanz werden Herstellungskosten für eine Modernisierungsmaßnahme an einem Gebäude in einem Sanierungsgebiet (auch bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung möglich) in Höhe von 100.000 EUR in einen Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Der Steuerpflichtige kann von den durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln nicht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Mögliche Beseitigung weiterer unsystematischer Abweichungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Das Regierungsprogramm nennt als Maßnahme zur Modernisierung und Zusammenführung der Bilanzrechte des öEStG und öUGB beispielhaft die Anpassung der Abschreibungsdauer beim Firmenwert (vgl. Regierungsprogramm 2020-2024, Aus Verantwortung für Österreich 67). Hinsichtlich der Aktivierungspflicht eines Firmenwerts besteht bereits Gleichklang zwischen öUGB...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Teilwertabschreibung und ihre Bedeutung im Familienrecht

Rz. 287 ▪ Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierend und damit für die Einkommensermittlung von größter Bedeutung ist die Teilwertabschreibung, die von Familienrechtlern praktisch nicht beachtet wird und mindestens die wirtschaftliche Bedeutung der AfA hat. Im Gegensatz zur AfA, die nur für das Anlagevermögen relevant ist, gilt die Teilwertabschreibung auch für das Umlaufvermögen. Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Formelles versus materielles Maßgeblichkeitsverständnis

Rz. 99 [Autor/Zitation] Das Ausmaß der Einflusswirkung unternehmensrechtlicher GoB auf die steuerliche Gewinnermittlung hängt in weiterer Folge davon ab, ob der Maßgeblichkeit ein "formelles" oder ein "materielles" Verständnis zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu ausführlich Titz, Bilanzsteuerrecht 26). Die formelle oder materielle Wirkung der Maßgeblichkeit wird als "Rechtsfolge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Abschreibungen bei Vermögen des Umlaufvermögens

1. Allgemeines Rz. 975 [Autor/Zitation] § 206 Abs. 1 und 2 öUGB regelt die allgemeinen Bewertungsgrundsätze für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens; diese entsprechen im Wesentlichen § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. Rz. 749 ff.) und Art. 2 Z 6 und 7, Art. 6 Abs. 1 lit. i, Art. 12 Abs. 7 und 8 der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU). In Österreich besteht in § 206 Abs. 3 öUGB ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Abschreibungen bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (Abs. 4)

I. Grundlagen der Wertermittlung Rz. 749 [Autor/Zitation] § 253 Abs. 4 regelt in Satz 1 und 2 die Bewertung des Umlaufvermögens, wenn der aus dem Börsen- oder Marktpreis abgeleitete Wert bzw. der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegende Wert unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. In diesem Fall wird das Realisations- und Anschaffungswertprinz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen und weitere Abzüge

Rz. 741 [Autor/Zitation] § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG nimmt Bezug auf erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, die beim Wertansatz der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu berücksichtigen sind. Rz. 742 [Autor/Zitation] Erhöhte Absetzungen sind solche, die an die Stelle der normalen AfA treten. In Betracht kommen insbes.: erhöhte Ab...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen (R 6.5 EStR 2012)

Rz. 436 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Die Unterhaltsschuldner-GmbH schafft ein Wirtschaftsgut an mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 EUR. Die lineare AfA beträgt 10.000 EUR. Das Unternehmen hat einen Zuschuss bzw. eine Investitionszulage in Höhe von 12.500 EUR erhalten. Der Ausweis dieses Zuschusses kann erfolgsneutral oder erfolgswirksam erfolgen![302] Rz. 437 Gemäß R ...mehr