Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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§ 1 Einkommensermittlung / (4) Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. (vgl. "Sonderposten mit Rücklageanteil")

Rz. 347 Das vorherige Beispiel (siehe Rdn 347) macht deutlich, dass auch noch in den gegenwärtigen relevanten unterhaltsrechtlichen Betrachtungszeiträumen die Altregelung der Ansparabschreibung hereinwirkt. Auf den obigen Hinweis (siehe Rdn 346) zur generellen Rechtsfrage, ob eine fiktive AfA-Tabelle mit fiktiver Steuerberechnung vorzunehmen ist, wird verwiesen. Kleinere und m...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Geringwertige Wirtschaftsgüter – GWG – im Steuer- und im Familienrecht

Rz. 371 Nach der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG können (steuerliches Wahlrecht!) die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes 410 EUR (netto, VZ bis 2007) nicht übersteigt und es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Diese ges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der Wertaufholung für außerplanmäßige Abschreibungen des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 824 [Autor/Zitation] Das Zuschreibungsgebot gem. Abs. 5 Satz 1 gilt nicht für einen außerplanmäßig abgeschriebenen (derivativen) Geschäfts- oder Firmenwert. Bei einer Zuschreibung würde ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert, was gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB ausgeschlossen ist (vgl. Störk/Buchholz in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 671; Ballwieser in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Wechsel der Abschreibungsmethode

Rz. 943 [Autor/Zitation] Ein Wechsel der einmal gewählten Abschreibungsmethode ist im Rahmen der Bewertungsstetigkeit nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, insbes. wenn der Wechsel durch die wirtschaftlichen Gegebenheiten begründet ist und dem Entwertungsverlauf besser entspricht (§ 201 Abs. 3 öUGB; vgl. Kubat in Bertl/Mandl, § 204 Abs. 1-2 Rz. 13 [12/2017]; Stückler/Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorrang "zwingender steuerlicher Vorschriften" (Maßgeblichkeitsvorbehalt; Durchbrechungstatbestände)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Der Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen GoB sind aufgrund des Maßgeblichkeitsvorbehalts zugunsten "zwingender Vorschriften des EStG" Grenzen gesetzt; die Einflusswirkung des Unternehmensrechts bleibt nur insoweit bestehen, als zwingende Vorschriften des Steuerrechts dem nicht entgegenstehen. Die in Österreich geführte Diskussion zur Reichweite ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fruchtgenuss

Rz. 439 [Autor/Zitation] Das Fruchtgenussrecht ist eine Personaldienstbarkeit und in §§ 509 bis 520 öABGB geregelt. Das Zivilrecht umschreibt den Fruchtgenuss als ein "Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen" (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 183). Jede fremde unverbrauchbare, unbewegliche oder bewegliche Sache kann Gegenstand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 195 Satz 1 und Satz 2 öUGB entsprechen inhaltlich § 243 Abs. 1 und 2 HGB. Hingegen hat § 195 Satz 3 öUGB, wonach der JA dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln hat (Generalnorm), keine Entsprechung in § 243 HGB . Rz. 7 [Autor/Zitation] Eine vergleichbare Regelung existiert jedoch für Kapit...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Fiktive Steuerberechnung im Unterhaltsrecht

Rz. 367 Fünf Fälle fiktiver Steuerberechnung sieht die Rechtsprechung des BGH ausdrücklich vor. Dies stellt eine Durchbrechung des In-Prinzips dar, weil eine tatsächliche Veranlagung (Für-Prinzip) mit einer fiktiven verglichen wird:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Werbungskosten

Rz. 137 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: undmehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Einzelfragen mit Beispielen i.V.m. Grundstücksveräußerungen (Eigennutzung und Vereinbarungen im Zugewinnausgleich)

Rz. 709 Für Grundstücksveräußerungen ist die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unverändert geblieben, sodass insoweit auf ältere Quellen zurückgegriffen werden kann.[473] Von der Besteuerung ausgenommen hat der Gesetzgeber eigengenutzte Grundstücke, die gemäß den § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Methode der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG anhand eines Beispiels

Rz. 235 Im Folgenden wird die Systematik des Betriebsvermögensvergleichs anhand eines einfachen Beispiels dargestellt. Da ohne Gewinn- und Verlustkonto gearbeitet wird, zeigt dieses Beispiel die Wirkungsweise des Betriebsvermögensvergleichs in reinster Form. Gleichzeitig macht es anschaulich deutlich, dass das Gewinn- und Verlustkonto nur ein Unterkonto des Eigenkapitalkonto...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Entnahmenbewertung

Rz. 421 Grundsätzlich sind Entnahmen mit dem Teilwert anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG). Bei Geldentnahmen entspricht der Teilwert dem Nennwert des Geldbetrages und bei Sachentnahmen sind – bis auf Ausnahmen – diese mit dem Teilwert zu bewerten, wenn dieser über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Der Teilwert bei Nutzungsentnahmen entspricht grundsätzlich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestimmungsfaktoren der Nutzungsdauer

Rz. 497 [Autor/Zitation] Ursachen für die zeitlich begrenzte Verwendbarkeit von Anlagegegenständen sind zahlreich; sie lassen sich aber grds. in zwei Hauptgruppen einteilen: technische Abnutzung (technische Vorgänge) und wirtschaftliche Entwertung (Marktvorgänge); ferner können auch rechtliche Gründe (zB Ablauf eines Mietvertrags bei Mietereinbauten) das Ende der Nutzungsdaue...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 515 [Autor/Zitation] Der Teilwert geht auf das deutsche EStG 1934 zurück (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 132 [9/2009]; grundlegend zum Teilwert Doralt, ÖStZ 1989, 63); der Teilwert findet sich in § 6 Z 1, Z 2 lit. a öEStG und nahezu wortgleich als Definition des beizulegenden Werts in § 189a Z 3 öUGB (vgl. auch öEStR 2000 Rz. 2230). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Echter Mietkauf

Rz. 179 [Autor/Zitation] Ein sog. echter Mietkauf liegt vor, wenn zunächst ein Mietvertrag gegen Zahlung einer angemessenen Miete abgeschlossen wird und gleichzeitig oder kurze Zeit später dem Mieter das Recht eingeräumt wird, den gemieteten Gegenstand "jederzeit" – also nicht erst nach Ablauf der Grundmietzeit – unter Anrechnung seiner bisherigen Mietzahlungen zu erwerben. D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Übersicht über die bestehenden Vorschriften

Rz. 455 [Autor/Zitation] Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in § 253 Abs. 3 geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen sind abschließende Regelungen; Abschreibungen aus anderen Gründen als den dort genannten sind nicht zulässig. Auf gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungen darf nicht verzichtet werden, sie müssen vorgenommen werden. Rz. 456 [Aut...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Schwellengrößen und inhaltliche Divergenzen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Während eine Harmonisierung der Schwellenwerte in § 241a Satz 1 und § 141 Abs. 1 Satz 1 AO gesetzgeberisch gewollt ist, existieren hingenommene Unterschiede in der Definition der jeweiligen Schwellengrößen. So nimmt § 241a Satz 1 auf den (handelsbilanziellen) "Jahresüberschuss" Bezug, wie er sich bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (Umsatzkostenver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Durch Fertigung veranlasster Werteverzehr des Anlagevermögens

Rz. 325 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten muss ebenfalls auch der Werteverzehr des Anlagevermögens eingerechnet werden. Dies ergibt sich aus § 255 Abs. 2 Satz 2. Damit ist nicht nur der technisch bedingte, sondern auch der wirtschaftlich verursachte Werteverzehr gemeint. Die Einbeziehungspflicht bezieht sich dabei auf Kosten, die Gemeinkostencharakter haben und auf s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Blick nach Österreich

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Im Vergleich zu § 255 HGB bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede im Aufbau der Vorschrift (vgl. Rz. 427): § 255 HGB definiert d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wesen und Aufgaben der Anlagenabschreibung

Rz. 451 [Autor/Zitation] In der Bilanz kann nur eine buchhalterisch gemessene Vermögenslage dargestellt werden; die als Abschreibungen erfassten Wertminderungen wären durch eine technische Abnutzung der Anlagen begründet oder könnten auf eine wirtschaftliche Entwertung der Anlagen zurückgeführt werden. Nach diesem Verständnis kann die planmäßige Abschreibung als Anpassung der...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Fiktive Steuerberechnung in der Rechtsprechung

Rz. 1010 Der BGH hat nicht immer konsequent das In-Prinzip angewendet. So hat er eine fiktive Steuerberechnung in einem Fall zugunsten des Unterhaltsschuldners zugelassen, der erhebliche Verluste aus einem Bauherrenmodell ausgewiesen hatte.[813] Die fiktive Steuerlast wurde dort vom Unterhaltseinkommen abgezogen. Auch nimmt die Rechtsprechung stets eine fiktive Steuerberechn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Steuerliche Aspekte

Rz. 403 [Autor/Zitation] Bei der Gewinnermittlung gem. § 5 Abs. 1 öEStG gilt der Grundsatz der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit aufgrund der Maßgeblichkeit, soweit zwingende steuerrechtliche Vorschriften keine abweichenden Regelungen vorsehen (ebenso in Deutschland, s. Rz. 274). Ebenso besteht für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 öEStG die Verpflichtung zur Bilanzk...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Betriebsausgaben bei EÜR

Rz. 556 Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen grundsätzlich alle Ausgaben eines Betriebes, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Veranlagungszeitraum aufgewandt werden oder nicht. Rz. 557 Beispiele für Betriebsausgaben bei EÜR Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG sind z.B.:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Rz. 377 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht der AfA unterliegen, wie z.B. sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Wenn aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung der Teilwert niedriger ist, müssen buchführende Gewerbetreibende den niedrigeren Teilwert ansetzen (§...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Abgrenzung zum Anlagevermögen und Grundsatz der Bewertung

Rz. 380 Während das Anlagevermögen dem Unternehmen dauerhaft zur betrieblichen Leistungserstellung dient, können die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (auf Englisch treffender: working capital) nur einmal ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Diese Vermögensgegenstände werden verbraucht, bzw. veräußert oder, z.B. bei Forderungen, in liquide Mittel überführt. Vier...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Systematisierung der einzelnen Wirtschaftsgüter/Vermögenswerte in der Steuerbilanz

Rz. 285 Zum Zweck der Bewertung werden Bilanzposten in § 266 HGB, § 6 EStG wie folgt eingeteilt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bewertungsgrundsätze und Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

Rz. 272 Zum Verständnis der Vorstellungswelt der Bilanzierung nach HGB und EStG, auch für die unterhaltsrechtliche Würdigung, ist es geboten, die wesentlichen Prinzipien der Bilanzierung nachvollziehen zu können. Diese sind konkretisiert in den Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung (GOB) und sind vielfach normiert.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Anschaffungs- und Herstellungskosten, § 255 HGB

Rz. 275 Die Anschaffungskosten ergeben sich aus: Kaufpreis (Anschaffungspreis) + Anschaffungsnebenkosten (ANK) – Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten (AK) Rz. 276 Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen, z.B. bei Grundstücken:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Überblick

Rz. 555 [Autor/Zitation] Bei einer degressiven Abschreibung sinkt der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr, dh., der Wertansatz sinkt zu Anfang schnell. Die degressive Abschreibung kommt vor allem in drei Formen vor, die alle handelsrechtlich zulässig sind: als geometrisch-degressive Abschreibung, bei der die jährlichen Abschreibungsbeträge um einen gleichbleibenden Prozentsat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 543 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt keine bestimmte Abschreibungsmethode vor, sondern überlässt dies Auswahl dem Ermessen des bilanzierenden Kaufmanns (vgl. Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 253 Rz. 86; Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 105; Pfirmann/Lorson/Hell/Metz in HdR-E, § 253 HGB Rz. 150 [5/2020]; Thiele/Kahn/Moder/Wätjen in BKT, Bilanzrecht, § 253 HGB Rz. 385 [11/202...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Verteilung auf die Nutzungsdauer

Rz. 471 [Autor/Zitation] Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch planmäßige Abschreibungen auf die GJ zu verteilen, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden können (Abs. 3 Satz 1 bis 4). Durch planmäßige Abschreibungen soll den realisierten Erträgen auch de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Korrektur der Nutzungsdauerschätzung

Rz. 576 [Autor/Zitation] Sollte sich im Laufe der Nutzung eines Anlagegegenstands herausstellen, dass die der Abschreibung zugrunde gelegte Nutzungsdauer voraussichtlich nicht erreicht werden, wird (ursprünglich zu lang geschätzte Nutzungsdauer), so ist für die restliche Nutzungsdauer ein neuer Abschreibungsplan aufzustellen. Die Anpassung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übersicht

Rz. 632 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 5 verlangt im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf den niedrigeren Wert zum Abschlussstichtag (Abschreibungspflicht). Eine dauernde Wertminderung bedeutet ein nachhaltiges Absinken des den Anlagen zum Abschlussstichtag beizulegenden Werts unter den Buchwert. Die Pflicht zur Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Komponentenansatz

Rz. 485 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die nicht mehr zulässigen Ansammlungsrückstellungen für Generalüberholungen (Aufwandsrückstellungen gem. § 249 Abs. 2 HGB aF) und die durch das BilMoG verfolgte Anpassung an die IFRS wird auch handelsrechtlich diskutiert, wichtige Komponenten von Sachanlagegegenständen, zB selbständig zu bewertende Gebäudeteile (Aufzüge, Heizungsanlage...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Besondere Bewertungsbestimmungen für die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach Abs. 1 Satz 1 höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, soweit nicht nach Abs. 3 Satz 1 bis 4 planmäßige Abschreibungen zu verrechnen sind oder nach Satz 5 und 6 außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden. Im Schrifttum wird in diesem Zusammenhang auch von "Periodis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Mit § 253 sind folgende Vorschriften der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU , ABl. EU v. 29.6.2013, L 182/19-76, in deutsches Recht umgesetzt: Abs. 1 Satz 1 = Art. 6 Abs. 1 Buchst. i, Art. 12 Abs. 5 und 7; Abs. 1 Satz 2 = Art. 12 Abs. 12 Unterabs. 3; Abs. 1 Satz 3 und 4 = Art 8 Abs. 1 Buchst. a; Abs. 2 = keine explizite Äquivalenz in der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verteilung der Nutzungsdauer

Rz. 920 [Autor/Zitation] Die Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer dient zur Ermittlung des periodengerechten und im Zeitablauf vergleichbaren Erfolgs (vgl. Hofbauer/Rohatschek in Jabornegg/Artmann2, § 204 Rz. 2; Christian/Hohensinner in Zib/Dellinger, § 204 Rz. 5; ebenso Rz. 471). Auf eine planmäßige Abschreibung kann nich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Abschreibungsbeginn

Rz. 527 [Autor/Zitation] Der Beginn der Nutzungsdauer iSv. Abs. 3 Satz 2 (und damit der Abschreibung) entspricht bei Lieferungen idR dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. des Versetzens in einen betriebsbereiten Zustand – unter Berücksichtigung angemessener Zeit für die Montage und dergleichen; im Fall der Herstellung kommt es auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Anlagegegenstan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Abschreibungsbeginn

Rz. 935 [Autor/Zitation] Bei Anschaffung beginnt die Abschreibung eines Vermögensgegenstands im Zeitpunkt des Versetzens in den betriebsbereiten Zustand, bei Herstellung mit Fertigstellung; der Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme ist für den Beginn der Abschreibung unbeachtlich (vgl. Rz. 527). Auch Stillstandszeiten verursachen eine wirtschaftliche Abnutzung, weshalb a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Voraussetzungen für die Zuschreibungspflicht

Rz. 1001 [Autor/Zitation] Die Wertaufholung ist im Umfang der durch den Wegfall der Gründe eingetretenen Werterhöhung zu berücksichtigen, insoweit diese die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen gewesen wären, nicht überschreitet (vgl. Rz. 814). Im Ergebnis müssen für die verpflic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung eines Restwerts

Rz. 493 [Autor/Zitation] Durch die planmäßigen Abschreibungen sollen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlagegegenstands verteilt werden (Abs. 3 Satz 2). Aus dem Wortlaut der Vorschrift könnte geschlossen werden, dass grds. auf 0 EUR abzuschreiben ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Es braucht nur der Betrag abgeschrieben zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rz. 966 [Autor/Zitation] Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Pflicht zur Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung. Die Dauerhaftigkeit der Wertminderung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es ist darauf abzustellen, ob unter Berücksichtigung sämtlicher verfügbarer Informationen zum Abschlussstichtag davon auszugehen ist, dass der relevant...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kreis der Vermögensgegenstände

Rz. 918 [Autor/Zitation] Es unterliegen nur jene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer planmäßigen Abschreibung, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist (§ 204 Abs. 1 öUGB). Gemeint sind solche, die durch Verwendung, sonstige äußere Einflüsse oder bloßen Zeitablauf voraussichtlich einem Wertverzehr unterliegen und entweder eine Verwertung am Ende der Nutzung ausgeschloss...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Umfang der Wertaufholung

Rz. 819 [Autor/Zitation] Der Betrag der Wertaufholung ist zum einen begrenzt auf den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung, zum anderen darf die Zuschreibung nicht die eingetretene Werterholung übersteigen. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung darf höchstens bis zu dem Betrag zugeschrieben werden, der sich nach dem Abschreibungsplan ohne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 569 [Autor/Zitation] Der Abschreibungsplan (vgl. Rz. 477 ff.) wird verbindlich mit der Aufstellung des JA, in dem der abzuschreibende Vermögensgegenstand erstmals berücksichtigt wird (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 258). Der Abschreibungsplan gilt entsprechend dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6) grds. für die gesamte Nu...mehr