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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / II. Planmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Satz 1 bis 4)

Dr. Bettina Beyer, Prof. Dr. Dirk Hachmeister
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1. Kreis der Vermögensgegenstände, die planmäßig abzuschreiben sind

 

Rz. 466

[Autor/Zitation]

Abs. 3 Satz 1 bezieht sich auf alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, "deren Nutzung zeitlich begrenzt ist". Zum Anlagevermögen zählen gem. § 247 Abs. 2 Vermögensgegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Geschäfts- oder Firmenwert gilt nach § 246 Abs. 1 Satz 4 als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Bei der Zuordnung zum Anlagevermögen sind die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag zu beachten. Sollte bspw. feststehen, Gegenstände des Anlagevermögens zu verkaufen, sind sie in das Umlaufvermögen umzugliedern (vgl. Thiele/Kahn/Moder/Wätjen in BKT, Bilanzrecht, § 253 HGB Rz. 352 [11/2020]; BFH v. 31.3.1977 – V R 44/73, BStBl. II 1977, 648; v. 17.11.1981 – VIII R 86/78, BStBl. II 1982, 344).

 

Rz. 467

[Autor/Zitation]

Neben der Zuordnung zum Anlagervermögen verweist Abs. 3 Satz 1 auf die begrenzte zeitliche Nutzung. Für Vermögensgegenstände, deren Nutzung zwar nur für eine bestimmte Zeit vorgesehen ist, die aber nicht abnutzbar sind, gilt diese Bestimmung nicht. Die zeitliche Begrenzung der Nutzung ergibt sich aus der Eigenart des jeweiligen Anlagegegenstands unmittelbar (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 212; Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 99; Thiele/Kahn/Moder/Wätjen in BKT, Bilanzrecht, § 253 HGB Rz. 355 [11/2020]). Die Nutzungsdauer kann aus verschiedenen Gründen zeitlich begrenzt sein:

  • Der Anlagegegenstand unterliegt der Abnutzung, der Ausbeutung oder äußeren Einflüssen;
  • der Anlagegegenstand verliert technisch oder wirtschaftlich mit Zeitablauf seinen Wert;
  • die Nutzungsdauer des Anlagegegenstands ist gesetzlich oder vertraglich begrenzt.
 

Rz. 468

[Autor/Zitation]

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich in erster Linie auf Verschleißanlagen, die während ihrer Zuge...

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