Fachbeiträge & Kommentare zu Ältere Arbeitnehmer

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Übertragung des Urlaubs (§ 17 Abs. 2)

Rz. 17 Im Rahmen eines sachgerechten Interessenausgleichs enthält § 17 Abs. 2 gewissermaßen als Gegenstück zur Urlaubskürzung eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, der infolge der Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Urlaub überträgt sich ohne Weiteres und ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wir...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.4 Altersteilzeit und FALTER (Absatz 1 Buchst. d)

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Dem war im Rahmen der Tarifrunde 2010 die Forderung der Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vorausgegangen, die Geltungsdauer des unter Absatz 1 Buchst. c aufgeführten TV ATZ zu verlängern. Dies haben Bund und VKA abgele...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

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Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 3.6 Anwendungsbeispiel: Montagearbeit

Tab. 4 fasst Empfehlungen für die alter(n)sgerechte Gestaltung von Montagearbeit zusammen:mehr

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Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 1.3 Arbeitsbedingungen und Gesundheit

Unternehmen schaffen durch die Gestaltung der Arbeit die Bedingungen, unter denen Beschäftigte arbeiten. Diese Bedingungen haben einen großen Einfluss auf die Beschäftigten. Abb. 7 zeigt den Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen, der psychischen und physischen Gesundheit und dem daraus resultierenden Arbeitsverhalten der Beschäftigten. Durch eine entsprechende Gestaltu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer

Zusammenfassung Begriff Ältere Arbeitnehmer sind laut OECD Mitarbeiter, die in der zweiten Hälfte des Berufslebens stehen, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, und gesund und arbeitsfähig sind. Eine konkrete Altersangabe, ab wann ein Beschäftigter zu den älteren Arbeitnehmern zählt, gibt es nicht. Häufig werden Arbeitnehmer ab 50 (sog. "50+") bzw. 55 Jahren zu den älter...mehr

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Ältere Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Ältere Arbeitnehmer sind laut OECD Mitarbeiter, die in der zweiten Hälfte des Berufslebens stehen, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, und gesund und arbeitsfähig sind. Eine konkrete Altersangabe, ab wann ein Beschäftigter zu den älteren Arbeitnehmern zählt, gibt es nicht. Häufig werden Arbeitnehmer ab 50 (sog. "50+") bzw. 55 Jahren zu den älteren Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer / 2 Maßnahmen

2.1 Betrieblich Wissen und Erfahrung der älteren Beschäftigten dürfen nicht verloren gehen, sie dürfen nicht von Weiterbildung ausgeschlossen werden. Organisatorische Maßnahmen können sein: altersgemischte Teams, Wissensmanagement, d. h. Weitergabe von Wissen an jüngere Kollegen oder Nachfolger, regelmäßige Weiterbildung und Erwerb neuer Qualifikationen. Ziel betrieblicher Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer / 3 Weiterführende Informationen

Sporket, Alternsmanagement in der betrieblichen Personalpolitik, in: Badura et al., Fehlzeitenreport 2010, S. 163–173. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG). www.baua.de: u. a. Factsheet "Demografischer Wandel in der Arbeit – körperlich schwere Arbeit belastet Ältere stärker" (BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012). www.bmas.de. www.dguv.de: u. a. U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer / 1 Leistungsfähigkeit und Unfallrisiko

In den Köpfen von Unternehmern und Personalverantwortlichen hält sich z. T. die Vorstellung, dass ältere Arbeitnehmer teuer, häufig krank und wenig belastbar sind. Ein differenzierter Blick auf Leistungsfähigkeit, Ausfallzeiten und Unfallrisiko älterer Arbeitnehmer ermöglicht eine realistische Einschätzung. 1.1 Altersbedingte Veränderungen Der großen Lebens- und Berufserfahrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer / 2.2 Staatlich

Maßnahmen wie Eingliederungszuschüsse, Förderung der Weiterbildung oder erleichterte Befristung von Arbeitsverhältnissen sollen die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer für Unternehmen auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv machen. Entgeltsicherung soll die Lücke schließen, wenn Arbeitnehmer über 50 Jahre eine Tätigkeit aufnehmen, bei der sie weniger verdienen als in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer / 1.1 Altersbedingte Veränderungen

Der großen Lebens- und Berufserfahrung älterer Arbeitnehmer sowie Eigenschaften, wie Zuverlässigkeit und Besonnenheit, stehen altersbedingte Veränderungen gegenüber:[1] abnehmende körperliche Ausdauer, altersbedingt erhöhte Werte für das Körpergewicht und den Body Mass Index, Körperkraft, Kraft beim Greifen, Gelenkbeweglichkeit, Wirbelsäulen-Flexibilität und andere Parameter un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer / 1.2 Krankheit und Unfallrisiko

Ältere Beschäftigte sind i. Allg. seltener krank als jüngere, allerdings ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit pro Krankheitsfall höher, laut BAuA liegt sie bei Beschäftigten unter 45 Jahren bei durchschnittlich 8,1 und über 45 Jahren bei durchschnittlich 16,1 Ausfalltagen.[1] Meldepflichtige Unfälle kommen bei 20- bis 29-Jährigen ähnlich häufig vor wie bei 40- bis 54-Jährigen...mehr

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Ältere Arbeitnehmer / 2.1 Betrieblich

Wissen und Erfahrung der älteren Beschäftigten dürfen nicht verloren gehen, sie dürfen nicht von Weiterbildung ausgeschlossen werden. Organisatorische Maßnahmen können sein: altersgemischte Teams, Wissensmanagement, d. h. Weitergabe von Wissen an jüngere Kollegen oder Nachfolger, regelmäßige Weiterbildung und Erwerb neuer Qualifikationen. Ziel betrieblicher Maßnahmen muss v. a. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 2 Definition und Prävalenz von Long- und Post-COVID

Die Bezeichnung Long-COVID umfasst aktuell ein breites Spektrum körperlicher und psychischer Beeinträchtigungen in der Folge einer akuten COVID-19-Infektion. Das Beschwerdebild einer akuten SARS-CoV-2-Infektion ist sehr vielschichtig und reicht von leichteren Beschwerden, wie trockenem Husten, über das akute Atemnotsyndrom (ARDS) bis hin zu potenziell tödlichen Komplikatione...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung BGM: Strategisch... / 2.2 Fehlzeitenentwicklung in Deutschland und Auswirkungen auf Unternehmen

Ein Blick auf die Fehlzeitenentwicklung in Deutschland zeigt, dass die Krankenstände seit dem Jahr 2006 wieder tendenziell steigen (Abb. 3). Abb. 3: Entwicklung Fehlzeiten in Deutschland[1] Hinzu kommt die Tatsache (lt. den Gesundheitsreporten aller Krankenkassen), dass mit zunehmendem Alter auch die Krankenstände steigen. Ältere weisen hier zwar weniger Arbeitsunfähigkeitsfäl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Erw... / 4 Generationenmanagement

BGM wird nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die unterschiedlichen Motivationslagen und Anforderungen der Beschäftigten zu kennen und bei der Gestaltung und Umsetzung des BGM zu berücksichtigen. Unternehmen, die frühzeitig die Fähigkeit zum Management einer Mehr-Generationen-Belegschaft entwickeln, können sich dadurch einen handfesten Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Erw... / 3.1 Demografie

Der Begriff Demografie leitet sich aus dem Griechischen her und bedeutet die Beschreibung der Bevölkerung. Eine offizielle Definition findet sich im Online-Handbuch des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung: Zitat Die Demografie, auch Bevölkerungswissenschaft, vereinigt Elemente von Soziologie, Geografie, Medizin und Ökonomie. Sie beinhaltet die wissenschaftliche Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
New Work – Digitale Nachhal... / 6.4 Mentoring in der Steuerkanzlei

Das gegenseitige Weitergeben von Wissen im Unternehmen ermöglicht, dass Kollegen voneinander lernen. Dies kann durch Peer-Teaching, also das Agieren eines Kollegen als Lehrer in Kombination mit dem Beobachten und Nachahmen von Verhaltensweisen geschehen. Damit kann bestehendes Wissen in der Steuerkanzlei weitergegeben werden. Häufig bestehen dafür noch ungenutzte Potenziale....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Erw... / 3.2 Welche Konsequenzen ergeben sich für ein BGM in Bezug auf die Generationen im Unternehmen?

Im Rahmen einer Studie der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement wurden Führungskräfte und Vertreter des Personalmanagements in 2 großen Industrieunternehmen hinsichtlich der Unterschiede zwischen den Generationen befragt. Hierbei wurden die Generationen Y und Z sowie X und Babyboomer zusammengefasst, da gerade Y und Z sich erheblich aufgrund der verä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.3 Angemessene Kostenbeteiligung des Arbeitgebers (Abs. 2)

Rz. 17 Abs. 2 führt eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten als zwingende Förderungsvoraussetzung ein. Ohne eine solche Kostenbeteiligung ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb, dem der zu fördernde Arbeitnehmer angehört, weniger als 50 Beschäftigte hat (Abs. 2 Satz 3). Dann soll von einer Kostenbeteiligung abgesehen werden. Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 reg...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.2 Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 enthält aufgelistet in den Nr. 1 bis 5 weitere spezielle Voraussetzungen für eine Förderung, die über die allgemeinen Anforderungen des 1. Halbsatzes hinausgehen. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, auch in Bezug auf die im 1. Halbsatz genannten Voraussetzungen. Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nicht gefördert werden sollten auch schon nach frü...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 1.1.3 Ältere Arbeitnehmer

Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und eine Beschäftigung aufnehmen, sind versicherungsfrei. Ihr Versicherungsverhältnis kann sich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V richten (Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall). Der Anspruch auf Krankengeld ist nicht ausgeschlossen, wenn die Beschäftigung mehr als geringfügig[1] ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.5 Anspruchsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist. Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 6 Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können bei Einstellung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung erschwert ist, zum Ausgleich der individuellen Minderleistung einen Eingliederungszuschuss erhalten.[1] Nach dem gesetzlichen Förderrahmen kann ein Zuschuss bis zu 50 % des maßgeblichen Arbeitsentgelts (einschl. der Sozialversicherungsbeiträge) und für eine Dauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4 Wirkung der Altersteilzeit

Wie die Arbeitszeit verteilt wird, bleibt den Arbeitsvertragsparteien überlassen. Der ältere Arbeitnehmer kann täglich mit verminderter Stundenzahl oder an bestimmten Tagen der Woche oder im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel arbeiten. Der höchstzulässige Verteilzeitraum für Altersteilzeitvereinbarungen liegt grundsätzlich bei 3 Jahren. Beim Blockmodell arbeitet der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 1.2 Vollendung des 55. Lebensjahres

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, sind ebenfalls krankenversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. Diese Situation tritt häufig ein durch den Übergang von einer Vollzeit- zur Teilzeitbeschäftigung oder den Wechsel ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdungsbeurteilung: Prä... / 2.1.1 Wann wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

Die Gefährdungsbeurteilung wird als Erstanalyse an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt. Eine Aktualisierung der Ergebnisse ist notwendig, z. B. wenn neue Stoffe, Maschinen oder Arbeitsverfahren eingeführt werden. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen stellt sicher, dass alle Punkte auch berücksichtigt werden. Auch in der Planungsphase k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation von HR / 1.10 Arbeitszeitmodelle

Der Wunsch der Arbeitnehmer nach flexiblen und individuell auf ihren Bedarf zugeschnittenen Arbeitszeiten wird immer stärker. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Dauer der Arbeitszeit als auch hinsichtlich der Möglichkeit in einem Home-Office zu arbeiten bzw. Telearbeit zu leisten. Die organisatorischen Voraussetzungen der Telekommunikation durch E-Mail, Intranet, Internet und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation von HR / 1.5 Wissensmanagement

Um das Wissen der Mitarbeiter im Unternehmen zu sichern, müssen infrastrukturelle Anforderungen erfüllt werden. Idealerweise sollte die Wissensdatenbank über das firmeninterne Intranet jederzeit abrufbar sein. Grundsätzlich muss überlegt werden, welches Know-how transparent gemacht werden soll und wie gewährleistet werden kann, dass es so aufbereitet wird, das die Mitarbeite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3 Reduzierung der Arbeitszeit des älteren Arbeitnehmers

Die Arbeitszeit des älteren Arbeitnehmers muss auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert und eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des SGB III ausgeübt werden.[1] Letztere Voraussetzung soll verhindern, dass der ältere Arbeitnehmer nicht gleichzeitig in förderfähiger Altersteilzeit arbeitet und daneben Arbeitslosengeld bezieht.[2] 3.1 Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.1 Berechnung der Arbeitszeiten

Als bisherige wöchentliche Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit zugrunde zu legen, die mit dem Arbeitnehmer vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbart war. Die vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit darf danach nicht höher sein als der Durchschnitt der letzten 24 Monate.[1] Die Beschäftigung kann neben der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.1.1 Maßnahmen

Die Gesellschaft altert und damit auch die Arbeitnehmerschaft. Unternehmen müssen darauf reagieren. Hier können z. B. in regelmäßigen Abständen Arbeitsplatzbegehungen stattfinden sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen durchgeführt werden, wie etwa die Zurverfügungstellung eines neuen Bürostuhls oder einer Hebehilfe. Daneben ist bei Älteren auf die Erhaltung der Gesundheit beso...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 1.2 Höhe und Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 7 Förderung der beruflichen Weiterbildung

Für Arbeitnehmer, die Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben, gelten besondere Regelungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung.[1] Ziel ist es, durch eine möglichst früh einsetzende Qualifizierung den Wechsel in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Wichtig Erweiterte Fördermöglichkeiten ab Mai 2020 entlasten Arbeitgeber Mit dem Gesetz zur Förderung der ber...mehr