Fachbeiträge & Kommentare zu Ältere Arbeitnehmer

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Altersfreizeit bzw. Altersmehrurlaub

Für ältere Arbeitnehmer, die neben ihrem arbeitsvertraglichen Jahresurlaub zusätzlichen Altersmehrurlaub erhalten (z. B. aufgrund Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag), ist eineVerbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 92 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialaus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.3 Sicherung der Beschäftigungsstruktur

Rz. 891 Allgemeines: Eine ausgewogene Personalstruktur besteht in einer Belegschaft, in der nicht nur jede Altersstufe angemessen vertreten ist, sondern in der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Arbeitnehmer zu finden sind, in der der Anteil der Geschlechter ausgeglichen ist, in der eine angemessene Quote an Ausländern und Schwerbehinderten im Betrieb arbeitet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.2 Lebensalter

Rz. 839 Die soziale Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers nimmt mit fortschreitendem Alter zu.[1] Dies liegt vor allem daran, dass es einem älteren Arbeitnehmer im Allgemeinen nicht nur größere Schwierigkeiten bereitet, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, sondern es ihm regelmäßig auch schwerer fallen wird, sich mit den neuen Arbeitsbedingungen vertraut zu machen. Nichtsdest...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.4 Ausgewogenheit

Rz. 895 § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG dient dem Schutz einer ausgewogenen Personalstruktur. Es entspricht der ganz h. M. im Schrifttum, dass eine Personalstruktur nicht – wie dies auch immer bestimmt werden soll – schon ausgewogen sein muss, um gesichert werden zu können. Es genügt vielmehr, wenn eine Verschlechterung abgewendet werden soll.[1] Dies geht deutlich aus der Gesetzesb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Mit geringer Chance auf eine schnelle Neubeschäftigung versucht jeder Entlassene einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.1 Was ist grundsätzlich beim Personalabbau zu beachten?

Kündigungen sind teuer Die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Personalabbau entstehen, können unerwartete Größenordnungen annehmen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kostenarten, die bei der Planung mit den individuellen Daten der betroffenen Mitarbeiter kombiniert werden müssen. Die Altersstruktur der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, bestimmt erheblich den Umfang...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / e) Stundenlohnarbeiten

Rz. 14 Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) sind ein Quell von Streitigkeiten. Neben der Frage, von wem sie angeordnet werden können (vgl. insoweit § 3 Nr. 1 AVB), ist die Anzahl der abgerechneten Stunden regelmäßig streitig. Daher muss der AN ein großes Interesse an einer möglichst guten Dokumentation haben. Dennoch fehlt es in der Praxis häufig hieran. Regiezettel, die nur ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 1 Arbeitszeugnis: Allgemeine inhaltliche Anforderungen

Allen Arten von Arbeitszeugnissen ist es gemein, dem Arbeitnehmer beim Arbeitsplatzwechsel für sein weiteres berufliches Fortkommen einen Nachweis über seine bisherige Tätigkeit zu geben. Je länger ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, desto detaillierter müssen die Angaben im Zeugnis sein. Dabei geht die Rechtsprechung von dem sog. Einheitlichkeitsgrundsatz aus, das Zeugnis m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.4 Ausnahmen von der begrenzten Leistungsdauer nach Abs. 2 Satz 1

Rz. 13 Abs. 2 ermöglicht eine längere Leistungsdauer als 2 Jahre, wenn das Teilhabeziel sonst nicht erreicht werden kann (Alt. 1) oder die Eingliederungsaussichten nur dadurch wesentlich verbessert werden (Alt. 2). Rz. 14 Das BSG hat entschieden, dass die Ausnahmeregelung unter Berücksichtigung der Bedeutung der Berufswahlfreiheit auch für Fälle gilt, in denen ein behinderter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.3 Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen. Es geht darum, die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen einer geplanten Betriebsänderung aus Sicht der Belegschaft abzuschwächen. Der Sozialplan hat also grundsätzlich eine zukunftsorientierte Ausgleichs- und Überb...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.3. Organisation, Vertretung und Geschäftsführung der Stiftung

Rz. 30 Im Dreiecksverhältnis von Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation ist die Organisation dasjenige Element, das der Stifter mit großer Flexibilität gestalten kann. Mehr noch als jede Satzungsbestimmung erhält das Geschäftsführungsorgan der Stiftung Leitplanken für seine Tätigkeit durch den Stiftungszweck, für den Mittel zu verwenden sind, und durch d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 6 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 8 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV-ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.4 Nachweis der Schwerbehinderung und Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 13 Der Sonderkündigungsschutz steht auch denjenigen Arbeitnehmern zu, die beim Versorgungsamt zu dem Zeitpunkt einen Antrag auf Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, zu dem ihnen die Kündigung zugeht. Sofern der Arbeitnehmer bereits im Kündigungszeitpunkt als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, steht diesem der Sonderkündigungsschut...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.10 Kündigungsausschluss

Rz. 43 Insbesondere für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit schließen Tarifverträge ordentliche Kündigungen häufig aus.[1] Auch in Arbeitsverträgen finden sich gelegentlich entsprechende Regelungen, z.B. wenn der Arbeitnehmer ohne dieses Zugeständnis nicht bereit ist, eine sichere Vorbeschäftigung aufzugeben. Für Verstöße gegen tarifvertragliche oder vertr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.2 Kündigungsfrist

Rz. 9 Satz 2 bestimmt, dass für ordentliche Kündigungen während des Insolvenzverfahrens eine Kündigungsfrist von höchstens 3 Monaten zu beachten ist. Aus Satz 1 folgt nicht, dass bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.[1] Ist für das jeweilige Arbeitsverhältnis eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich, so findet diese ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 155 Beschäf... / 2.1.2 Ältere schwerbehinderte Menschen

Rz. 10 § 155 Abs. 1 Nr. 2 benennt schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und unterstellt, dass diese bereits aufgrund dieses Alters in ihrer Wettbewerbsfähigkeit besonders beeinträchtigt sind. Damit wird der besonders herausfordernden Arbeitsmarktlage für ältere Arbeitnehmer generell Rechnung getragen, wobei lebensältere schwerbehinderte Menschen n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen, Abs 1.

Rn 2 I verlangt mehr als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen (BTDrs 16/1780, 35), allerdings auch keine biologische oder physikalische Unverzichtbarkeit (BKG § 8 Rz 11; MüKo/Thüsing § 8 Rz 5). Rn 3 Berufliche Anforderung bezeichnet eine Voraussetzung für die Ausübung der konkreten Tätigkeit. Rn 4 Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt die Tätigkeit insgesamt, also zB Einsatz eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der EU.

Rn 21 Die – nach dem ›gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts‹ getroffene – National Grid Indus-Entscheidung des EuGH (s Urt v 29.11.11 – C-371/10 Rz 26) (dazu Verse ZEuP 13, 463 ff; Teichmann in FS Hommelhoff [12], 1213, 1233 ff; Mörsdorf EuZW 12, 296; Schall/Barth NZG 12, 414; Schaper EWiR 12, 506; s zuletzt EuGH C-405/18 AURES Holdings, ECLI:EU:C:2020:127 Rz 26) bestä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelne Fallgruppen (Auswahl).

Rn 16 Der Anwaltsvertrag kann Schutzwirkung für Dritte entfalten, wenn diese von dem Gegenstand der Beratung oder des Verfahrens erkennbar betroffen sind und wenn sie dem Mandanten nahe stehen, insb von ihm begünstigt werden sollen (allg Schmidt GWR 24, 155). Das betrifft etwa die Kinder, die durch Enterbung des Ehegatten Vorteile haben sollen. Verlangt wird hier aber, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 6 Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können bei Einstellung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung erschwert ist, zum Ausgleich der individuellen Minderleistung einen Eingliederungszuschuss erhalten.[1] Nach dem gesetzlichen Förderrahmen kann ein Zuschuss bis zu 50 % des maßgeblichen Arbeitsentgelts (einschl. der Sozialversicherungsbeiträge) und für eine Dauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.2 Anspruchsdauer

Rz. 9 Der Bestimmung der Grundanspruchsdauer ist die Summe der berücksichtigungsfähigen zurückgelegten Versicherungspflichtzeiten innerhalb der Rahmenfrist nach Abs. 1 zugrunde zu legen. Keine Berücksichtigung können Zeiten finden, in denen die Versicherungspflicht nicht bestanden bzw. fortbestanden hat. Dies trifft nach Abs. 1 Satz 2 auf Zeiträume einer Beschäftigung zu, wä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Berechnung der Beschäftigungsdauer

Rz. 17 Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers ab, d. h. von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses, unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Auch Zeiten der Freistellung sind deshalb einzurechnen. Die Beschäftigungsdauer ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und dem Zugang der Kündigung. Ni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.4 Unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnis, verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 29 Abs. 1 Nr. 3 erfasst auch Sperrzeiten wegen unzureichender Eigenbemühungen, Meldeversäumnisses oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung. Letzterer Sperrzeitsachverhalt (§ 159 Abs. 1 Nr. 9) richtet sich nach den Meldepflichten des § 38 Abs. Es ist daran festzuhalten, dass der Arbeitnehmer von seiner Meldepflicht Kenntnis haben muss, ansonsten kann eine Verletzung der Meld...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2f Die Vorschrift ist die einzige Vorschrift des Sechsten Kapitels. Mit ihrer Einfügung mit Wirkung zum 25.7.2017 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wurde das Sechste Kapitel neu gefasst. Rz. 2g Früher umfasste das Sechste Kapitel die §§ 183 bis 279a. Die §§ 183 bis 189a in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung enthielten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.1 Unterschiede KSchG/AGG: Tatbestand

Rz. 6 Tatbestandlich ist das Diskriminierungsrecht strenger als das KSchG . Das KSchG erfasst in seiner aktuellen Ausdeutung durch die Rechtsprechung nicht alle diskriminierenden Kündigungen, d. h. Kündigungen können nach dem KSchG gerechtfertigt sein, sind aber dennoch diskriminierend. Hierfür lassen sich Beispiele finden: Schon in der Vergangenheit galt § 611a BGB a. F. bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollerbeneinsetzung / a) § 14 HeimG nachgebildete Landesheimgesetze

Rz. 25 Schon § 14 HeimG sah vor, dass es Trägern, Leitung, Beschäftigten und sonstigen Mitarbeitern eines Heims untersagt ist, sich von Heimbewohnern sowie Bewerbern um einen Heimplatz[20] Geld oder geldwerte Vorteile (Ausnahmen gelten für geringwertige Aufmerksamkeiten, § 14 Abs. 2 Nr. 2 HeimG) versprechen oder gewähren zu lassen (§ 14 Abs. 1 und 5 HeimG). Seit der Föderali...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Methoden, Kos... / 2.2.5 Wege zur Schließung von Kompetenzlücken

Ergibt die Potenzialanalyse, dass bestimmte Qualifikationen fehlen, gilt es, realistische Weiterbildungsmaßnahmen zu planen, z. B.: Teilnahme an (Online-)Zertifikatskursen oder spezialisierten E-Learnings, Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes oder anderer staatlicher Förderprogramme, die Entscheidung, eine neue berufliche Ausrichtung zu wählen (z. B. Umschulung, berufsbegl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Methoden, Kos... / 2.5 Alternativen bei der beruflichen Neuorientierung

Häufig ist das Ziel im Outplacement eine neue Festanstellung. Doch nicht immer passt diese Option zur persönlichen oder arbeitsmarktbezogenen Situation. Daher lohnt es sich, mit den Teilnehmern frühzeitig Alternativen zu sondieren: Befristete Arbeits- oder Projektverhältnisse sind für Personen geeignet, die rasch wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen oder sich in eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1 SDG 1: Keine Armut

KMU können in Deutschland vor allem über die Wirkungsbereiche auskömmliches Einkommen und Vereinbarkeit von Beruf und Familie Beiträge leisten, das SDG 1 zu erreichen. Neben Arbeitssuchenden sind besonders alleinerziehende Mütter und ältere Arbeitnehmer, die nicht Vollzeit arbeiten können, von nicht ausreichendem Einkommen betroffen. Hier können flexiblere Arbeitsverträge he...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Ziele und Cha... / 3.2.1 Zielgruppen und Rahmenbedingungen

Gruppenoutplacement richtet sich an vielfältige Zielgruppen – von Fachkräften über tariflich Beschäftigte bis hin zu Schwerbehinderten und Auszubildenden. Der Altersdurchschnitt liegt meist unter 60 Jahren, da ältere Mitarbeiter häufig von Vorruhestandsregelungen profitieren. Die Beratung erfolgt typischerweise im Unternehmen und sollte möglichst früh starten, idealerweise wä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Ziele und Cha... / 4 Ziele und Mehrwert von Outplacement für alle Beteiligten

Es gibt vielfältige Gründe für den Einsatz von Outplacement, die sowohl wirtschaftlichen als auch technologischen sowie gesellschaftlichen Veränderungen unterliegen: Mittels Outplacement können Unternehmen einschneidende Personalmaßnahmen sozialverträglicher gestalten, wie z. Bei wirtschaftlichen oder strukturellen Veränderungen wie Standortverlagerungen oder Restrukturierung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Ziele und Cha... / 8 Neue Trends in der Outplacement-Beratung

Die Outplacementberatung hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Insgesamt zeigen die neuen Entwicklungen, dass Outplacement nicht mehr nur das reine „Kündigungsmanagement“ ist, sondern immer stärker ein individuell zugeschnittener Prozess, der Menschen (oft digital) umfassend auf ihre nächste berufliche Station vorbereitet. Durch die Corona-Pandemie entstan...mehr