Fachbeiträge & Kommentare zu Ältere Arbeitnehmer

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 7 Personal (HR)

Funktionen: Recruiting – Personalentwicklung – Unternehmenskultur & Change Dem Personalwesen (CHRO in Abb. 1) kommt zumeist eine hohe Bedeutung bei der Verantwortung sozialer Themen zu. Insbesondere die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Employer Branding, die Attraktivitätssteigerung des Unternehmens für Talente auf dem Arbeitsmarkt sowie das Thema Chancengerechtigkeit, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 1.2 Hintergrund

Viele Unfälle an Produktionsmaschinen mit Personenschäden sind auf gezielte Manipulationen an den Schutzeinrichtungen zurückzuführen. Eine gut durchdachte Maschinenkonstruktion, die den Bediener vor den von der Maschine ausgehenden Gefahren zuverlässig schützt, aber auch eine einfache und ergonomische Bedienung der Maschine zulässt, bietet wenig Anreiz zur Manipulation von S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / Zusammenfassung

Überblick Aufgabe von Schutzeinrichtungen an Maschinen ist es, mögliche Gefährdung von Personen beim Umgang mit dem Arbeitsmittel durch geeignete technische Lösungen sicher zu verhindern. Ältere Untersuchungen der Berufsgenossenschaften zeigen, dass 30 % aller Maschinen in Deutschland an den Schutzeinrichtungen manipuliert sind! Dementsprechend sind auch viele Unfälle an Prod...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.1 Vergleichsgruppe 1: Jüngere Beschäftigte

Rz. 25 Die erste Vergleichsgruppe umfasst Stpfl., die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, jedoch die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Diese Gruppe wird durch die Aktivrentenregelung benachteiligt, da sie bei gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit keine Steuerbefreiung erhält. Geeignetheit: Die Differenzierung nach dem Lebensalter ist geeignet, um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde durch das Aktivrentengesetz[1] eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG eingeführt. Die sog. Aktivrente wurde unbefristet eingeführt. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung der Zielerreichung nach 2 Jahren in Aussicht gestellt.[2] Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe bei Anwendung der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.3 Demografie und Fachkräftemangel

Die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik führt in fast allen Unternehmen seit Jahren zu einem steigenden Durchschnittsalter der Belegschaften, weil die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer nun zunehmend in den Ruhestand gehen und die nachfolgenden Generationen schon rein zahlenmäßig diese Lücken nicht schließen können. Hier setzt eine Reihe von Maßnahmen an, die d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 383 § 14 Abs. 3 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19.4.2007[1] mit Wirkung vom 1.5.2007 neu gefasst. Bis dahin hatte die Vorschrift folgenden Wortlaut: Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vol...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.3 Eingliederungszuschüsse

Rz. 223 Nach der zum 31.12.1997 außer Kraft getretenen Regelung in § 97 Abs. 1 AFG konnte die Arbeitsverwaltung Arbeitgebern zu den Lohnkosten älterer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewähren, sofern sie zusätzlich eingestellt und beschäftigt wurden. Die Regelung diente der zumindest zeitweisen Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und der Eröffnung vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.6 Mehrfachbefristungen

Rz. 411 § 14 Abs. 3 TzBfG enthält kein § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entsprechendes Vorbeschäftigungsverbot. Ein befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 3 TzBfG kann daher grundsätzlich auch abgeschlossen werden, wenn der ältere Arbeitnehmer bereits früher bei demselben Arbeitgeber befristet oder unbefristet beschäftigt war, sofern er vor Beginn des nach § 14 Abs. 3 TzBfG befri...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.3 Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III

Rz. 401 Nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist die Befristung des Arbeitsvertrags auch zulässig, wenn der ältere Arbeitnehmer vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III teilgenommen hat. Durch diese Maßnahmen, die gegenüber jeder anderen arbeitsmarktpolitischen Förderung nachran...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.9 Vereinbarkeit der Vorschrift mit Unionsrecht

Rz. 416 Die Neufassung des § 14 Abs. 3 TzBfG ist mit der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge jedenfalls insoweit vereinbar, als es um die erstmalige Anwendung der Vorschrift zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien geht.[1] Anders als die Vorgängerregelung enthält die Neufassung der Vorschrift eine Höchstbefristung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für den Antrag

Rz. 2 Die Kündigung oder Versetzung eines Arbeitnehmers kann in 2 Fällen verlangt werden. Der Arbeitnehmer muss sich gesetzwidrig verhalten haben. Als gesetzwidriges Verhalten kommen vor allem Verstöße gegen Gesetze oder Verordnungen in Betracht, die strafbewährt sind, wie z. B. üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Nötigung oder Verstoß...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.2 Inhaltliche Anforderungen an Stellenausschreibungen

Um eine Stellenanzeige diskriminierungsfrei zu formulieren, sind insbesondere einige Gesichtspunkte zu beachten: Der Text ist geschlechtsneutral zu formulieren. Die Stellenausschreibung sollte sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, richten (z. B. "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)"). Es kann ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.1 Rechtsnatur

Rz. 130 Hat der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt und der Arbeitnehmer gleichwohl keinen Antrag auf Gewährung des Urlaubs gestellt, so geht der noch offene Jahresurlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres unter. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ohne Einschränkungen. Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG erfolgt die Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgej...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

Zutreffend hat das LG entschieden, dass die Deckungsklage auch begründet ist. Der Kl. hat Anspruch auf die begehrte Feststellung, da die Bekl. ihm gegenüber zur Deckung verpflichtet ist. Sie ist bedingungsgemäß an den Stichentscheid gebunden. Auf die weiteren Einwände kommt es nicht entscheidend an, da ein bindender Stichentscheid vorliegt. Auf die Frage, ob … die Bekl. eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 31 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll der Betriebsrat die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern. Ob der Betriebsrat darauf beschränkt ist, (lediglich) die Beschäftigung bereits eingestellter Arbeitnehmer zu fördern, oder ob er gerade auch auf die Einstellung solcher Personen hinwirken soll, ist streitig.[1] Die Vorschrift ergänzt § 75 Abs. 1 Satz. 2 BetrVG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.8 Alter

Rz. 38 Dieses Kriterium ist 2006 neu in § 75 Abs. 1 BetrVG aufgenommen worden. Nach der bis dahin geltenden Regelung in § 75 Abs. 1 Satz 2 hatten Arbeitgeber und Betriebsrat nur darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden. Seit 2006 haben sie darauf zu achten, dass jede Benachteiligung wegen des Alters unterblei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.2 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Rz. 51 Gemäß § 8 AGG ist die unterschiedliche Behandlung wegen eines Grunds i. S. d. § 1 AGG zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Eine wesentliche und entscheidende berufliche A...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lebenslanges Lernen / 2 Lernen im Alter: Kompetenzmodell und Defizitmodell

Das Defizitmodell geht davon aus, dass altersbedingte Defizite in Bezug auf Wissen und Lernen beim Menschen weder vermieden noch behoben werden können. "So ist die Auffassung gängig, dass Ältere nicht nur weniger leistungsfähig, belastbar und motiviert sind, sondern auch kaum lernfähig, langsamer in der Informationsaufnahme und geistig einfach nicht mehr mithalten können." [1...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lebenslanges Lernen / 3.6 Unterstützung durch Arbeitsschutzexperten

Die Veränderungen der Arbeitswelt führen dazu, dass sich Kompetenzen und Qualifikationen von Beschäftigten kontinuierlich anpassen müssen. Auch Experten und Berater des Arbeitsschutzes sind gefordert, in diesem Arbeitsfeld zu unterstützen. Dabei können sie auch im Beratungsfeld zum lebenslangen Lernen unterstützen. Ansätze ergeben sich aus folgenden Überlegungen: Neue Technol...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lebenslanges Lernen / 3.2 Die Art zu lernen

Aufgrund ihrer unterschiedlichen kognitiven Stärken lernen ältere anders als jüngere Beschäftigte. Ältere Beschäftigte bevorzugen Weiterbildungen, die einen klaren Bezug zu praktischen und zeitnahen Problemen am Arbeitsplatz haben.[1] Weiterbildungen sollen sinnvoll sein. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, sind verschiedene Ansätze möglich: Das Lernen sollte an Bekanntes a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Generationsübergreifende Zu... / 4.1.2 Job Sharing für ältere Mitarbeiter

(Ehemalige) Mitarbeiter, die altersgemäß dem Ruhestand angehören, werden z. B. in Teilzeit eingestellt. Sie gelten als erfahrene Wissensvermittler und geben fokussiert ihren Erfahrungsschatz gezielt bei bestehenden Herausforderungen im Unternehmen weiter. Das stärkt den älteren Generationenvertreter, da er in Ruhe und Gelassenheit Sachverhalte besser einschätzen kann und sic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Generationsübergreifende Zu... / 4.1.1 Tandem aus zwei Generationen

Finden Sie zwei Vertreter unterschiedlicher Generationen, die gewillt sind, sich in regelmäßigen Zeiträumen zu treffen. In einem klar definierten Zeitraum werden über Entwicklungsverläufe, Vorstellungen, Zielsetzungen, Konflikte gesprochen – und zwar jeweils aus der Perspektive der jeweiligen Generation. Gemeinsam werden Möglichkeiten formuliert, um mit bestehenden Situatione...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Generationsübergreifende Zu... / 4.1.4 Mentoring

Bei Mentoring-Programmen werden bewusst junge und ältere Mitarbeiter zusammengebracht. Hierbei gilt es die Stärken und Kompetenzen der jeweiligen Generation als bereichernd zu sehen: die Technologieaffinität der Jugend oder die Inspiration, Innovationen oder Schöpferkraft der Jugend birgt unermüdliches Potenzial. Langjährige Mitarbeiter verfügen über einen enormen Erfahrungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Generationsübergreifende Zu... / 5.2 Adaptionskompetenzen

Die Adaptionskompetenzen beinhalten: Eine Ambiguitätstoleranz, d. h. ein selbstbewusster Umgang mit Unsicherheit. Eine Polychronizität, um mehrere Aufgaben gleichzeitig im Blick halten. Ein gutes Stress Mindet, das mit einer gute Abgrenzung einhergeht. Dieses anspruchsvolle Bündel an Führungskompetenzen im Führungsalltag zu verankern, macht großen Sinn, wenn Ansprüche, Haltungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin in der betriebs... / 3.2 Voraussetzungen für Telearbeitsmedizin und Videosprechstunden

Als Voraussetzung für den Einsatz von Telemedizin sollte ein persönlicher Erstkontakt vom Betriebsarzt zum Unternehmen, den verantwortlich handelnden Personen und den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gegeben sein. Erstbegehungen, die die Grundlage für die Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung bilden, sollten genauso wenig virtualisiert werden wie spätere Arbeitsplat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.2 Weitere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten

Rz. 108 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB II durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 gestrichen worden. Sie waren in besonderer Weise dazu geeignet, aus Sicht der Arbeitsuchenden eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen und Arbeitsentgelt zu verdienen. Unter Arbeitslosen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.2 Maßgaben des Abs. 2 für Eingliederungsleistungen

Rz. 91 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Leistungen zur Eingliederung, die nach Abs. 1 gewährt werden können, aber im SGB III geregelt sind, dass grundsätzlich die dort bestimmten Voraussetzungen auch für die Leistungserbringung nach dem SGB II gelten. Die Regelung entspricht dem früheren Abs. 1a. Dabei werden mit Ausnahme der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung (Vermittlungsan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.4 Altersteilzeit und FALTER (Absatz 1 Buchst. d)

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Dem war im Rahmen der Tarifrunde 2010 die Forderung der Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vorausgegangen, die Geltungsdauer des unter Absatz 1 Buchst. c aufgeführten TV ATZ zu verlängern. Dies haben Bund und VKA abgele...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber in Auss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.4 Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Drittes Kapitel, Fünfter Abschnitt, §§ 88 bis 94)

Rz. 55d Leistungen an Arbeitgeber werden regelmäßig im Zusammenhang mit der konkreten Eingliederung eines Arbeitsuchenden erbracht. Wichtigstes Instrument ist der Eingliederungszuschuss (§ 88 SGB III) zu den Arbeitsentgelten für Arbeitnehmer mit in der Person verursachten Minderleistungen. Er beträgt bis zu 50 % der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte (bei Behinderten b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.4 ESF-Förderprogramme

Rz. 112b Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzen die nationalen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten und ermöglichen insbesondere gezielte Förderungen innerhalb des Programms, die zumeist nach nationalen Rechtsvorschriften ansonsten nicht möglich oder schwieriger wären. In der Förderperiode bis 2020 gehörten zu den besonders wichtigen Fördermöglichkeiten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe...mehr