Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.3 Erhebungsmerkmale Adoption i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 6 nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 nennt die Erhebungsmerkmale für die Annahme als Kind (Adoption), einschließlich der Adoptionsbewerber und der zur Adoption freigegebenen Kinder. Rz. 15 Nach Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b wird seit dem 10.6.2021 (KJSG) das konkrete Geburtsdatum als statistisches Datum erhoben; statt wie bisher lediglich das Geburtsjahr. Dadurch sollte eine genaue Berechnung des Alters e...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.5 Adoption nach Nr. 6

Rz. 21 Soweit nach Nr. 6 die Daten über Kinder und Jugendliche zu erheben sind, die als Kind angenommen worden sind, betrifft dies insbesondere die Regelungen über den Adoptionsvorrang i. S. d. § 37c Abs. 2 Satz 3; die Annahme als Kind dient dann der Schaffung einer dauerhaften Lebensperspektive. § 7 (Begriffsbestimmungen) legt dabei fest, dass die Bestimmungen des SGB VIII,...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefä...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.5 Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt der annehmenden Person bei Adoptionsvormundschaft (Abs. 4)

Rz. 27 Nach § 1751 Abs. 1 Satz 1 BGB ruht die elterliche Sorge des Elternteils, der in die Adoption eingewilligt hat. Die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind darf dieser Elternteil nicht mehr ausüben. Das Jugendamt wird gemäß § 1751 Abs. 1 Satz 2 BGB kraft Gesetzes Vormund; dies gilt nicht, wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt oder wenn ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.3 Eltern

Rz. 9 Eltern i. S. d. die Zuständigkeit regelnden Norm des § 86 sind zunächst einmal der Vater und die Mutter eines Kindes; die Mutter ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). Der Vater des Kindes ist, wer entweder zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB) oder die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2 BGB) bzw. dessen Vate...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.2 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat es für notwendig erachtet, mit dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) zahlreiche Änderungen der Vorschrift vorzunehmen, um Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu erreichen. Deren Aufgabe ist es, aktuelle, aussagekräftige Daten als unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.2 Mitwirkungspflichten

Rz. 4 Die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes in den in Abs. 1 Satz 2 enumerativ genannten Verfahren korrespondiert mit der Pflicht des Familiengerichts zur Anhörung des Jugendamtes. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Verfahren in Rz. 4a Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) Das sind solche Verfahren, die die elterliche Sorge, also die Personensorge und Vermögenssorge (§ 1626 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.5 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Rz. 13 Gemäß § 1786 Satz 1 BGB wird das Jugendamt mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, Vormund, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und wenn nicht bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt wurde (§ 1786 Satz 2 BGB). Das Gesetz legt mithin 2 Gru...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.4 Berichtszeitraum im Kontext des jeweiligen Erhebungsmerkmals i. S. d. § 99 nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 enthält Regelungen zum Erhebungszeitpunkt in Abhängigkeit zu den jeweiligen in § 99 geregelten Erhebungsmerkmalen. Rz. 12 Hierdurch soll die Vergleichbarkeit der Zahlen gewährleistet werden. Die Daten sind demnach grundsätzlich am Ende der jeweiligen Hilfeleistung oder Maßnahme zu erheben. Statt des bisher praktizierten Verfahrens, der Fortschreibung länger daue...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / a) Anwendungsbereich

Bereits der Anwendungsbereich der geplanten Verordnung ist nach aktuellem Stand problematisch. Zum einen werden zwar internationale Adoptionen im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommens[88] vom sachlichen Anwendungsbereich ausgenommen (Art. 1 (2) (e)), nicht aber sonstige internationale Adoptionen, d.h. Adoptionen mit internationalen Elementen (ausdrücklich ErwG 21, 26), so...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 95 Im Kanton Thurgau sind der überlebende Ehegatte bzw. bei einer eingetragenen Partnerschaft der überlebende Partner sowie die Nachkommen des Erblassers inklusive Stief- und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis mindestens sieben Jahre bestanden hat, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.[105] Deren Nachkommen sind jedoch steuerpflichtig (§ 6 Gesetz über ...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / b) Zuständigkeitsregime und das Problem der widersprechenden Entscheidungen

Der Vorschlag sieht ein äußerst großzügiges Zuständigkeitsregime vor, bei dem praktisch jeder persönliche Anknüpfungspunkt einer der beteiligten Personen eine Zuständigkeit etablieren kann (Art. 6–8). Darüber hinaus wird eine Notzuständigkeit für alle weiteren, schwer vorstellbaren Fälle eröffnet (Art. 9). Dieser weite Zuständigkeitskatalog ist schon bereits deswegen problem...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 2. Insbesondere: Die ordre public-Kontrolle

Bei der ordre public-Kontrolle wird nur das Ergebnis der Anerkennung der Entscheidung darauf kontrolliert, ob dieses gegen die Grundwerte deutschen Rechts verstößt, insbesondere das Grundgesetz und die Grundrechte (§ 109 Nr. 4 FamFG). Dies kann etwa der Fall bei einer Vaterschaftsfeststellung sein, sollte dem potentiellenVater kein rechtliches Gehör gewährt worden sein. Bei E...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 1. Deutsches Recht

Ausgangspunkte der Abstammung im deutschen Recht sind – wie meist im Abstammungsrecht – die §§ 1591 ff. BGB. Mutter eines Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). Diese Norm wurde speziell geschaffen, um eine "gespaltene" Mutterschaft zu verhindern, wie sie insbesondere bei Leihmutterschaft oder Eizellenspende entstehen kann.[2] Vater ist der Mann, der Ehe...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.3 Kontaktverbot nach Satz 3

Rz. 25 Satz 3 normiert ein absolutes Kontaktverbot; vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden. Rz. 26 Diese Einschränkung ist Ausfluss des Offenbarungs- und Ausforschungsverbots des § 1758 BGB und dient insbesondere dem Schutz der vom Adoptionsverfahren betroffenen Personen (BT-Drs. 19/28870 S. 108). Rz. 27 Sinn der Regelung ist der Schutz der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.3 Adoptionsvorrang – Annahme als Kind als dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 3

Rz. 23 Abs. 3 regelt den Grundsatz des Adoptionsvorrangs, der ursprünglich in § 36 Abs. 1 Satz 2 geregelt war (vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Rz. 24 Die Prüfung der Annahme als Kind – also der Adoptionsvorrang – ist bei der Erarbeitung der dauerhaften Lebensperspektive allerdings nur ein Regelbeispiel, wie sich aus der Formulierung "insbesondere" ergibt. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist § 36 Abs. 1 Sätze 3 und 4 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 enthielt (vgl. BR-Drs. 5/21, S. 89 = BT-Drs. 19/26107, S. 91; die Regelungen stellen eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 dar). Vorgängervorschrift zu Abs. 4 ist § 37 Abs. 2a in seiner...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.4 Adoptionspflege

Rz. 18 Umstritten ist, ob eine Adoptionspflege als Hilfe zur Erziehung anzusehen ist (bejahend etwa Mrozynski, SGB VIII, § 33 Rz. 5; verneinend Kunkel, in: LPK-SGB VIII, § 33 Rz. 6; Fischer, in: Schellhorn u. a., SGB VIII, § 33 Rz. 6). Man wird hier hinsichtlich des Zeitpunkts und der ursprünglichen Zielsetzung der Aufnahme des Kindes zu differenzieren haben. Denn auch eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.4 Begriffliche Sonderregelungen

Rz. 8 Der mit dem KJSG eingeführte Abs. 2 weist darauf hin, dass für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII grundsätzlich – in Ergänzung der jeweiligen Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 – die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 SGB IX und damit der Behinderungsbegriff der VN-BRK gilt. Insbesondere im Hinblick auf die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.3 Formen der Vollzeitpflege – befristet und auf Dauer

Rz. 15 Die Vorschrift umfasst mehrere Formen der Vollzeitpflege, die sich nach geplanter Zeitdauer und Anlass unterscheiden. Die Vorschrift spricht ausdrücklich von zeitlich befristeten Erziehungshilfen und von solchen, die auf Dauer angelegt sind (vgl. zu den beiden Formen der Hilfe auch van Santen/Pluto/Seckinger, ZKJ 2021 S. 100). Dabei steht die Hilfeart "Vollzeitpflege"...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 7

C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77640-3, 149 EUR Das Standardwerk zum Familienrecht liegt in überarbeiteter und erweiterter Auflage vor. Die jeweiligen Formulare wurden grundlegend aktualisiert und überarbeitet. Aus erbrechtlicher Sicht von besonderem Interesse sind die Formulare zur Zugewinngemeinschaft, zu den Verträgen zum Vermögen der Eheleute außerhalb des Güterrechts sowie zum...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Wirkung der Adoption (Abs. 1a)

Rz. 12 Generell richtet sich die Stellung als Kind/Adoptivkind nach dem Zivilrecht (§§ 1591 ff. BGB). Bei Minderjährigen bewirkt die Annahme als Kind, dass das Adoptivkind gem. § 1754 BGB die rechtliche Stellung eines Kindes des oder der Annehmenden erlangt. Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Gesetzliche Erbfolge/Verwandte

Rz. 16 Die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB kommt dann zur Anwendung, wenn der Erblasser nicht durch letztwillige Verfügung von Todes wegen eine abweichende Erbfolge geregelt hat oder durch eine solche letztwillige Verfügung von Todes wegen gerade die gesetzliche Erbfolge bestätigt hat. Auch in den Fällen, dass die letztwillige Verfügung von Todes wegen lückenhaft i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 2.4 Anfangsbuchstabe Geburtsname

Als Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens ist der Geburtsname im Zeitpunkt der Vergabe zu berücksichtigen. Mit der Festlegung des Zeitpunkts der Vergabe ist sichergestellt, dass im Fall einer Adoption vor der Vergabe der vor der Adoption geltende Geburtsname unberücksichtigt bleibt. Der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens bei deutschen Familiennamen ist nach DIN 5007 zu bestimmen...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / I. ABC der Fälle mit erforderlicher gesetzlicher Vertretung

Rz. 6 Für einige Rechtsgeschäfte und einseitige Erklärungen lässt der Gesetzgeber eine rechtsgeschäftliche Vertretung nicht zu, sondern fordert zwingend eine gesetzliche Vertretung, mithin bei volljährigen Personen einen Betreuer. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist immer dann möglich, wenn das Gesetz weder die Höchstpersönlichkeit noch die gesetzliche Vertretung angeord...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Steuerklasseneinteilung (Abs. 1)

Rz. 2 Maßgebend für die Steuerklasseneinteilung ist das persönliche Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker am Besteuerungszeitpunkt (§§ 9, 11 ErbStG). Die Zuordnung zu einer Steuerklasse ist also aus Erwerbersicht vorzunehmen. Mit persönlichem Verhältnis ist gemeint der Familienstand, die Verwandtschaft oder die Verschwägerung nach dem Zivilrecht im Zeitpunkt d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Andere Steuerklasse aus Billigkeitsgründen

Rz. 11 Soweit ersichtlich, hat es die Rechtsprechung bisher abgelehnt, Personen aus Billigkeitsgründen einer günstigeren Steuerklasse zuzuordnen bzw. die Steuersätze der günstigeren Steuerklasse anzuwenden.[23] Nach den Wertungen des Gesetzgebers, wie sie in den §§ 9, 11, 15 und 16 ErbStG zum Ausdruck kommen, sollen vor allem familiäre Beziehungen zwischen dem Erblasser und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Steuerklasse I

Rz. 4 Ist Erwerber ein Ehegatte des Erblassers/Schenkers, gehört er zur Steuerklasse I. Ob im Besteuerungszeitpunkt eine Ehe rechtlich besteht/bestand, richtet sich nach dem Zivilrecht, ggf. nach internationalem Privatrecht. Durch aufschiebend bedingte Schenkung kann z.B. der Besteuerungszeitpunkt auf den Tag der Eheschließung gelegt und damit die Steuerklasse I erreicht wer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 1.3 Elterliche Sorge bei Adoption

Durch die Adoption eines minderjährigen Kindes erlangen die Adoptiveltern die elterliche Sorge.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / 3 Adoption

Durch die Annahme eines Kindes wird das Adoptivkind mit allen Rechten und Pflichten Abkömmling der Adoptiveltern. Es stammt rechtlich nicht mehr von seinen leiblichen Eltern ab.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / Zusammenfassung

Begriff Die Abstammung bestimmt, wer vor dem Gesetz als Mutter oder Vater eines Kindes gilt. Dabei stimmt die rechtliche Zuordnung nicht zwingend mit der biologischen Herkunft des Menschen überein, z. B. bei Adoption. Die Abstammung begründet unterhalts-, sozial- und erbrechtliche Ansprüche. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Abstammungsrecht ist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtsvormundschaft / 2 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Bei der gesetzlichen Amtsvormundschaft ist eine Entscheidung des Gerichts nicht notwendig. Die gesetzliche Vormundschaft beginnt automatisch durch Gesetz. Gesetzlicher Vormund ist das Jugendamt. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für die folgenden Fallkonstellationen eine Amtsvormundschaft vor, sofern die Voraussetzungen der Vormundschaft nach § 1773 BGB vorliegen: bei der Gebu...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Weitere Prozessgrundrechte

Zu den ungeschriebenen, gleichwohl in der Rechtsprechung des BVerfG sehr ausdifferenzierten und aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG hergeleiteten Prozessgrundrechten gehört das "Recht auf ein faires Verfahren".[55] Positivrechtlich ist es einerseits in Art. 6 Abs. 1 EMRK, aber auch etwa in Art. 52 Abs. 4 Verf Bbg. normiert. Sowohl aus dieser Gewährleistung als auch au...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / 2. Rechtliche Grundlagen

Stiefeltern und Stiefkinder sind nicht miteinander verwandt, aber sie sind miteinander verschwägert (§ 1590 Abs. 2 BGB). Eine Gleichstellung von Stiefkindern mit gemeinsamen Kindern kann nur durch eine Adoption erfolgen, die sog. Stiefkindadoption.[5] Es gibt keine Rechtsvorschriften im materiellen deutschen Erbrecht die Patchworkfamilie betreffend. Stiefkinder sind den leibl...mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1). Die Beschwerdeführerin zu 1), geboren im Jahr 1964 und deutsche Staatsangehörige und der Beschwerdeführer zu 2), geboren im Jahr 1989 und lettischer Staatsbürger, heirateten ausweislich ihrer mit einer Apostille des ukrainischen Justizministeriums versehenen Heiratsurkunde am 2.10.2019 in Kiew. Am 25.9.2020 wurden in Kiew Zwillinge geboren. Die Kinder haben a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Die Tarifbegrenzung gilt aufgrund des Gesetzeswortlauts nur für den Erwerb von einer "natürlichen Person".[1] Die Person des Schenkers ist dagegen nicht auf natürliche Person beschränkt; Schenker kann somit jeder sein. Rz. 14 Der Begriff der natürlichen Person umfasst – im Unterschied zu den juristischen Personen – alle Menschen (einschl. des nasciturus, § 1923 Abs. 2 ...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Adoption

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 5.8.2022 – 1 BvR 2329/21 Zeigt die Verfassungsbeschwerde weder die Möglichkeit einer Verfassungswidrigkeit von § 197 Abs. 3 FamFG noch von dessen Auslegung und Anwendung durch das Familiengericht in einer Grundrechte des Beschwerdeführers verletzenden Weise auf, kann nicht in der Sache entschieden werden, ob die Ablehnung des Wiederaufnahmeantra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 541 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / C. Anfechtungsberechtigte

Rz. 18 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, "welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde":mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 Der sachliche Anwendungsbereich der EuErbVO wird von Art. 1 EuErbVO bestimmt. Art. 1 EuErbVO Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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ZErb 10/2022, Konkludente R... / 1 Gründe

I) Der Erblasser Professor Dr. H. wurde am (…) in (…) (jetzt […]) geboren und ist am … in Südafrika verstorben. Der Erblasser besaß die deutsche und die südafrikanische Staatsbürgerschaft. Der Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Südafrika. Er war dort an der (…) als Professor für Internationales Recht tätig. Er verfügte über Vermögen in Südafrika, Deutsc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 104 Die gesetzliche Erbfolge[1] tritt ein, wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegt oder der Erblasser in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen nicht vollständig über seinen Nachlass verfügt hat.[2] Der Gesetzgeber folgt dem Konzept eines Familienerbrechts, indem er Verwandte und Ehegatten zu gesetzlichen Erben bestimmt. Voraussetzung für das gesetzlich...mehr