Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Abkömmlinge

Rz. 2 Zu den Abkömmlingen, deren Nichtberücksichtigung die Nacherbeinsetzung entfallen lässt, gehören sämtliche ehelichen und nichtehelichen unmittelbaren und entfernteren Abkömmlinge. Dazu zählen grundsätzlich auch Adoptivkinder, da diese die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes bzw. eines Kindes des Annehmenden haben (§§ 1754, 1767 Abs. 2 BGB).[5] Allerdings wird hie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ANWENDUNGSÜBERSICHT IFRS

Anwendungshinweise Sofern in der letzten Spalte keine Jahreszahl angegeben ist, ist der betroffene Standard oder die Interpretation im Abschluss für das Jahr 2025 verpflichtend anzuwenden. Sofern ein späteres Jahr angegeben ist, besteht die Möglichkeit zur früheren freiwilligen Anwendung. Änderungen von Standards und Interpretationen sind durch den Buchstaben A im Anschluss an...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pflegeversicherung: Digital... / 5.1 Anmeldung

Arbeitgeber und Zahlstellen haben bei Beginn einer Beitragspflicht in der Pflegeversicherung (z. B. bei Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Beginn der Beitragspflicht eines Versorgungsbezugs), die Arbeitnehmer/Versorgungsempfänger zum neuen Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für die soziale Pflegeversicherung innerhalb von 7 Ta...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Beschränkung zugunsten der gesetzlichen Erben des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 18 Soweit der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten, dessen Pflichtteil er zulässigerweise nach § 2338 BGB beschränken kann, zum Erben einsetzt, kann er diese Erbschaft mit der Anordnung einer Nacherbschaft beschweren. Als Nacherben [65] kommen hierbei nur die (grundsätzlich alle) gesetzlichen Erben des beschränkten Pflichtteilsberechtigten in Betracht.[66] Die Berufun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Person des Anspruchsberechtigten

Rz. 2 Anspruchsinhaber kann nur sein, wer – abstrakt – dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten angehört.[3] Das Bestehen eines ordentlichen Pflichtteilsanspruchs ist nicht erforderlich.[4] Daher können auch für den gesetzlichen Erben[5] oder sogar den zum Alleinerben[6] Eingesetzten durchaus Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht kommen.[7] Voraussetzung ist lediglich, d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft, § 1592 Nr. 3 BGB

Rz. 9 Eine Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung (§ 1592 Nr. 3 BGB) kann nur erfolgen, wenn keine Vaterschaft durch Anerkennung oder kraft Ehe besteht, § 1600d BGB.[17] Besteht eine rechtliche Vaterschaft, muss diese zuvor durch Anfechtung beseitigt werden (vgl. Rdn 16).[18] Rz. 10 Seit Einführung des FamFG am 1.9.2009 sind die Verfahren in Abstammungssac...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Herbeiführung des zur Anfechtung berechtigenden Umstandes durch den Erblasser selbst

Rz. 37 Diejenigen Umstände, welche zur Anfechtung berechtigen, brauchen nicht vom Willen des Erblassers unabhängig zu sein. Diese können vielmehr auch von dessen Willen herbeigeführt worden sein.[68] Die Rspr. hat dies anerkannt.[69] Dies ergibt sich schon aus der Regelung des § 2079 BGB. Durch Adoption oder Wiederheirat kann der Erblasser auch dort einen Anfechtungsgrund sc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Grundbuch/Handelsregister

Rz. 30 Im Hinblick auf die mit dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs verbundene Gefahr des gutgläubigen Erwerbs von Grundstücksrechten, § 2113 Abs. 3 BGB, ist das Nacherbenrecht gem. § 51 GBO im Grundbuch (sowie gem. § 54 SchiffsRegO im Schiffsregister und gem. § 86 Abs. 1 LuftFzgG im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen) einzutragen.[96] Einzutragen ist auch das Rec...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 25 Die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht setzt voraus, dass der Erblasser bedürftig, §§ 1602 Abs. 1, 1606 BGB, und der Pflichtteilsberechtigte leistungsfähig ist, § 1603 BGB. Darüber hinaus muss er Kenntnis von der Bedürftigkeit des Erblassers haben und ihm aus verwerflichen Gründen den Unterhalt verweigern. Nur wenn alle vier Voraussetzungen kumulativ vorliege...mehr

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ZErb 01/2026, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 5. Auflage 2025 1824 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-150-6 Der von Rembert Süß herausgegebene Band "Erbrecht in Europa" ist kurz vor dem Jahresende 2024 in der 5. Auflage erschienen und damit bereits ein Klassiker auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts. Das Buch gliedert sich in zwei Hauptteile, nämlich einen Allgemeinen Teil und in die Lä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Entsprechende Anwendung des § 2077 BGB

Rz. 24 Nach neuester Rspr. ist § 2077 BGB auf solche Fälle, in denen die Eltern den Ehegatten ihres Kindes in ihrer letztwilligen Verfügung bedacht haben, nicht analog anzuwenden.[74] Die Ehe mit dem eigenen Abkömmling ist oft nicht der Grund für die Zuwendung. Vielmehr sind andere Gründe ausschlaggebend, wie beispielsweise die Versorgung der Enkelkinder, die Belohnung für g...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ist jemand innerhalb derselben Erbenordnung mehrfach mit dem Erblasser verwandt, was bspw. bei Verwandtenheirat oder -adoption der Fall sein kann, steht ihm innerhalb der Erbenordnung der Erbteil aus jedem der einzelnen Verwandtschaftsverhältnisse zu. Voraussetzung ist, dass eine Zugehörigkeit zu verschiedenen Stämmen innerhalb derselben Erbenordnung besteht – bei vers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Stiefkind-/Halbwaisenadoption

Rz. 9 Bei einer Stiefkind- bzw. Halbwaisenadoption, bei der ein Ehegatte das Kind des anderen Ehegatten annimmt, wenn dieser die elterliche Sorge hatte (§ 1756 Abs. 2 BGB), erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu den Verwandten des anderen Elternteils grundsätzlich nicht; § 1925 Abs. 4 stellt insoweit klar, dass ein Eintrittsrecht der Abkömmlinge des erstverstorbenen Elter...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.4 Neuerungen im Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung

Seit dem 1.7.2025 ist das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung von Arbeitgebern und Zahlstellen verpflichtend in der betrieblichen Praxis umzusetzen.[1] Für alle Arbeitnehmer und Versorgungsbezieher, die zum 1.7.2025 in einer laufenden Beschäftigung oder einem laufenden Versorgungsbezug waren, sind Arbeitgeber und Zahlstellen zu einem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 1.3 Elterliche Sorge bei Adoption

Durch die Adoption eines minderjährigen Kindes erlangen die Adoptiveltern die elterliche Sorge. Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten bzw. des Annehmenden. Die elterliche Sorge steht den Ehegatten gemeinsam bzw. dem Annehmenden zu.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 1 Hebammenhilfe

Versicherte haben bei Schwangerschaft und Entbindung neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Zur Hebammenhilfe gehören: Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe, Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familienangehörige / 3.1.2 Bindungswirkung der BA an Statusentscheidung

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die Statusentscheidungen der Clearingstelle leistungsrechtlich gebunden.[1] Das gilt hinsichtlich der Zeiten, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde. Praxis-Tipp Hinzutritt der Angehörigeneigenschaft bei bestehender Beschäftigung Tritt die Angehörigeneigenschaft (z. B. durch Heirat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 4 Tätigkeit im Adoptionsverfahren

Die Tätigkeit des Jugendamts im Adoptionsverfahren ist ebenfalls Unterstützung des Familiengerichts in Familiensachen.[1] Falls keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden ist, gibt das Jugendamt eine fachliche Äußerung darüber ab, ob Kind und Familie für die Adoption geeignet sind.[2] Hat das Jugendamt keine fachliche Äußerung abgegeben, muss das Familiengericht das Ju...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elterngeld / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit wöchentlich 32 Wochenstun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.3.1 Definition Kind

Rz. 17 Für die Beurteilung der Kindeigenschaft verweist § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 auf § 32 Abs. 1, 3, 4 und 5 EStG – also auf das Steuerrecht. Während § 32 Abs. 1 EStG aufführt, wer als Kind im Steuerrecht definiert wird, befassen sich die Abs. 3 bis 5 lediglich mit dem Beginn und dem Ende der Kindeigenschaft. Für die grundsätzliche Definition, wer als Kind zählt, ist somit z...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.3.3 Zeitpunkt, bis zu dem ein Kind berücksichtigt wird

Rz. 23 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 3 EStG und R 32.3 EStR endet die Berücksichtigung als leibliches Kind, Adoptivkind und Pflegekind mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen (Monatsprinzip). Vollendet ein Kind das 18. Lebensjahr und liegen die Voraussetzungen für eine weitere Berücksichtigung als Kind nicht mehr vor, wird das...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.3.2 Zeitpunkt, von dem an ein Kind berücksichtigt wird

Rz. 21 Wegen des Verweises auf § 32 EStG gilt für die Beurteilung, für welchen Zeitraum ein Kind als Kind i. S. d. § 66 Abs. 1 Satz 3 berücksichtigt werden kann, bei leiblichen Kindern, Adoptivkindern und Pflegekindern das Steuerrecht. Nach R 32.3 EStR wird ein Kind vom Beginn des Monats an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, berücksichtigt. Entsprechend endet ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.3 Kontaktverbot nach Satz 3

Rz. 25 Satz 3 normiert ein absolutes Kontaktverbot; vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden. Rz. 26 Diese Einschränkung ist Ausfluss des Offenbarungs- und Ausforschungsverbots des § 1758 BGB und dient insbesondere dem Schutz der vom Adoptionsverfahren betroffenen Personen (BT-Drs. 19/28870 S. 108). Rz. 27 Sinn der Regelung ist der Schutz der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.5 Adoptionsvermittlung in der DDR nach Nr. 6

Rz. 30 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung entspricht der ebenfalls durch das KJSG eingefügten Regelung in § 64 Abs. 2b und regelt die Befugnis zur Weitergabe und Übermittlung anvertrauter Sozialdaten, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 3 Musterschriftsatz Hilfeplanung

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.1 Vorbemerkungen zum Dritten Abschnitt des SGB VIII

Rz. 1 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Kündigungsschutz nach der Entbindung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 besteht der besondere Kündigungsschutz über den Zeitpunkt der Schwangerschaft hinaus. Durch das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 24.2.2025[1] wurde in § 2 Abs. 6 MuSchG erstmals eine gesetzliche Definition der Entbindung geregelt. Danach ist unter Entbindung eine Lebend- oder eine Totgeburt zu verstehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.4 Anfangsbuchstabe Geburtsname

Als Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens ist der Geburtsname im Zeitpunkt der Vergabe zu berücksichtigen. Mit der Festlegung des Zeitpunkts der Vergabe ist sichergestellt, dass im Fall einer Adoption vor der Vergabe der vor der Adoption geltende Geburtsname unberücksichtigt bleibt. Der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens bei deutschen Familiennamen ist nach DIN 5007 zu bestimmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Persönliche Angaben → Zeilen 4–9 Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt werden sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / I. DAV begrüßt den Vorschlag zur Neuregelung von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB

1. Die im Referentenentwurf (RefE) vorgeschlagenen Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert. Der DAV hatte bereits auf die Verfassungswidrigkeit der Norm hingewiesen und gesetzgeberisches Handeln gefordert (DAV-Stellungnahme Nr. 36/2023). Der aktuelle RefE erfasst nunmehr das Stufenverhältnis von konkurrierenden Elternpositionen im Sinne der Rechtsprechun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / ee) Vorfragen im ausländischen Kollisionsrecht oder im berufenen Sachrecht

Rz. 122 Im Tatbestand der kann ein Rechtsverhältnis (Eheschließung, Eigentum des Geschädigten usf.) vorausgesetzt sein (sog. Vorfragen [275]). Präjudizielle Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich selbstständig nach dem deutschen IPR anzuknüpfen und nach dem danach berufene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / (2) Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 115 Die Kollisionsnormen können auch folgende Rechtsprüfungen voraussetzen: Die Staatsangehörigkeit einer Person wird ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates,[251] in Deutschland nach dem StAG [252] bestimmt. Soweit der Erwerb oder der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anspruchsrahmen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 wird Elterngeld als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Satz 1 hat eine klarstellende Funktion, indem er die möglichen Bezugsvarianten des Elterngeldes nennt.[1] Rz. 10 Basiselterngeld und Elterngeld Plus kann nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Hintergrund der Regelung ist der besondere Betreuungsbedarf des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 4.3.3 Familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band

Die erforderliche familienähnliche Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson muss von vornherein auf eine längere Zeit angelegt sein, z. B. im Rahmen von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege[1] oder von Eingliederungshilfe.[2] Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Dauer der familienähnlichen Beziehung, sondern die am Anfang beabsichtigte Dauer. Bei einer von den Beteilig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 4.2 Im 1. Grad mit dem Berechtigten verwandte Kinder

a) Leibliche Kinder Bei Anerkennung der Vaterschaft s. DA A 10.1 DA-KG.[2] b) Angenommene Kinder Bei der Adoption (Annahme) eines Kindes ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Minderjährigen oder einen Volljährigen handelt. Mit der Annahme eines minderjährigen Kindes erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden. Die Annahme wird vom Familieng...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Sonderregelung bei der Adoption (§ 15 Abs. 1a ErbStG)

Rz. 56 Zivilrechtlich muss man zwischen der Adoption von Minderjährigen (Volladoption) und der Adoption von Volljährigen unterscheiden (s. a. Rn. 37 ff.): Minderjährigenadoption (§§ 1741 BGB ff.) Die Annahme eines Minderjährigen als Kind hat die Begründung vollwertiger verwandtschaftlicher Beziehungen mit den oder dem Annehmenden und dessen Verwandten zur Folge (Volladoption, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2.3 Adoptivkinder

Rz. 37 Auch Adoptivkinder (§§ 1741 ff. BGB) sind Kinder der sie adoptierenden Eltern und gehören zu den Erwerbern der Steuerklasse I Nr. 2. Das Adoptionsrecht wurde durch das Adoptionsgesetz vom 02.07.1976 (BGBl I 1976, 1749) ab 01.01.1977 neu gefasst. Ziel der Neuregelung des Adoptionsrechts war es u. a., in weiteren Gesetzen alle entbehrlichen Unterscheidungen zwischen leib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Einwand des Ve... / Leitsatz

Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot des § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist die Nichtigkeit des Anwaltsvertrages. Dem Rechtsanwalt steht insoweit auch kein Vergütungsanspruch aus dem Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag oder dem Bereicherungsrecht zu. Der Begriff "dieselbe Rechtssache" i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist weiter auszulegen als der enge Streitgegenst...mehr

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ZErb 10/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Eizenhöfer Die Anfallberechtigung im Zivil- und Gemeinnützigkeitsrecht 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1646-4, 94 EUR Die vorliegende Dissertation wur...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2.4 Pflegekinder

Rz. 46 Obwohl Pflegekinder Kinder i. S. d. Einkommensteuerrechts (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG) sind, unterfallen sie nicht der Steuerklasse I Nr. 2. In welche der Steuerklassen sie einzuordnen sind, hängt von dem tatsächlichen Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker ab. Als möglicher Weg für eine Änderung bietet sich auch hier eine Adoption des Pflegekindes an.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Steuerklasse II Nr. 3)

Rz. 52 Abkömmlinge ersten Grades sind die Geschwisterkinder, da sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten bestimmt (§ 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB), also z. B. Onkel–Neffe/Tante–Nichte, nicht aber Vettern untereinander. Abkömmling von Geschwistern des Erblassers ist ein Adoptivkind auch dann, wenn sich die Wirkungen der Adoption nicht auf Verwan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Exemplarische Einführung: Aufbau- und Prüfungsschemata

Rz. 9 Zum besseren Verständnis der Neuregelung werden für Erwerbe ab 01.07.2016 Prüfungsschemata vorangestellt. Die verschiedenen Schemata hängen von der Erwerbsschwelle ab. Ein "führendes" Beispiel (leading case) führt in das komplexe Thema ein und erleichtert die Lektüre der Prüfungsschemata (s. 3.1 Rz. 11). Praxis-Beispiel Der kinderlose und geschiedene Unternehmer U will ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3e Türkei / 1.2 Nationales Erbrecht

Rz. 4 Das materielle türkische Erbrecht ist wie das gesamte türkische Zivilrecht vom schweizerischen Recht geprägt. Die Erbfolge richtet sich, ähnlich dem deutschen Recht, nach dem Parentelsystem; innerhalb der Ordnung erfolgt die Bestimmung der Erben nach Stämmen. Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des EL und deren Nachkommen zu gleichen Teilen. Zwischen ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.3 Die Zusammenrechnung in Nacherbschaftsfällen

Rz. 9 Eine ähnliche Konstellation kann sich in Nacherbschaftsfällen ergeben. Nachdem der Nacherbe gem. § 6 Abs. 2 ErbStG steuerlich vom Vorerben erbt, stellt sich für den Fall, dass dieser zusätzlich eigenes Vermögen des Vorerben erhält, die Frage, ob in diesem Fall § 14 ErbStG anwendbar ist. Hierzu gibt es im Schrifttum unterschiedliche Auffassungen, der BFH hat in der Ents...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3.2 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 15 Soweit Vermögensübertragungen gestaltet werden können, bietet die unterschiedliche Besteuerung in den einzelnen Steuerklassen eine legale Möglichkeit zur Steuereinsparung, um die höheren Freibeträge oder die geringeren Steuersätze der günstigeren Steuerklasse zu sichern, etwa durch Heirat des Lebensgefährten (von der Steuerklasse III in die Steuerklasse I Nr. 1) oder ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe innerhalb der Steuerklasse I

Rz. 10 Eine Steuerermäßigung gem. § 27 Abs. 1 ErbStG wird nur gewährt, wenn beide Vermögensübergänge innerhalb der Steuerklasse I erfolgt sind. Entscheidend ist dabei die Betrachtung des jeweiligen Erwerbvorgangs; ohne Bedeutung ist, in welchem Verhältnis der Letzterwerber zum ursprünglichen Vermögensübertragenden steht. Praxis-Beispiel In 2015 stirbt der A. Erbe ist sein Soh...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 4.3 Anknüpfung

Rz. 17 Ist die maßgebliche Kollisionsnorm i. R. d. Qualifikation bestimmt, ist mithilfe des Anknüpfungspunktes das anwendbare Recht zu bestimmen. Gängige Anhaltspunkte sind die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der (gewöhnliche oder schlichte) Aufenthalt (im anglo-amerikanischen Rechtskreis das Domicile, das jedoch begrifflich nicht genau dem gewöhnlichen Aufenthalt entspri...mehr