Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 6.1.2 OLG Koblenz, Beschl. v. 23.1.2025 – 13 UF 383/23

Die Anerkennung einer unbegleiteten Auslandsadoption (hier: Adoption einer 8-jährigen Nichte in Sierra Leone) nach § 4 Abs. 1 S. 2 AdWirkG ist für das Wohl des Kindes erforderlich, wenn das Kind in seinem Heimatland das Kindeswohl gefährdenden Umständen ausgesetzt ist und weitere Kindeswohlgefährdungen zu befürchten sind und wenn das Zusammenleben mit den Annehmenden in Deut...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 6.1 OLG Köln, Beschl. v. 30.1.2025 – 14 UF 6/25

1. Eine Eltern-Kind-Beziehung ist anzunehmen, wenn ein soziales Familienband besteht, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten. 2. Ein solche Beziehung ist z...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Eine weitere zentrale Erweiterung der Berichtspflichten gegenüber den bisherigen Regelungen in der NFRD stellt die Einführung der Art. 40a ff. Bilanzrichtlinie durch die CSRD dar, welche Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen verankern. Gemäß Art. 40a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sind zunächst in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, dere...mehr

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Generative Künstliche Intel... / 6 Einsatzmöglichkeiten im Bereich Audiogenerierung (Sprache und Musik)

Sprachassistenten: Generierung natürlicher Sprachausgabe für virtuelle Assistenten (z. B. Callbots). Produktion von Musik, Hörbüchern, Podcasts und Audio-Ads: Automatische Komposition von Musik, Generierung menschenähnlicher Stimmen, automatische Schnitte, Zusammenfassungen und Highlights von Tonaufnahmen, sowie die automatische Erstellung von Audio-Werbung. Sounddesign & Tele...mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 2.2 Weitere Bestimmungen (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Einberufung des Selbstverwaltungsorgans obliegt "nach Bedarf" dessen Vorsitzenden (Satz 1). Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt (Satz 2). In der Praxis sehen die Geschäftsordnungen über diese Mindestvoraussetzungen hinaus oft eine turnusmäßige Einberufung vor, bei Einberufungen "nach Bedarf" handelt es sich dann um außer...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Die Tarifbegrenzung gilt aufgrund des Gesetzeswortlauts nur für den Erwerb von einer "natürlichen Person".[1] Die Person des Schenkers ist dagegen nicht auf natürliche Person beschränkt; Schenker kann somit jeder sein. Rz. 14 Der Begriff der natürlichen Person umfasst – im Unterschied zu den juristischen Personen – alle Menschen (einschl. des nasciturus, § 1923 Abs. 2 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 15 Zur Erlangung günstigerer Freibeträge mittels Adoption vgl. die Ausführungen zu § 15 ErbStG Rz. 17, 19 und 45 ff. Rz. 16 Da die Freibeträge erwerbsbezogen sind, bietet es sich an, möglichst mehrere Erwerbsvorgänge zu generieren. Deshalb kann durch eine rechtzeitige Schenkung an bestimmte Personen in 10-Jahreszeiträumen immer wieder ein neuer Freibetrag genutzt werden. R...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / b) Starke Stellung der Mutter und ihr Einfluss

Die Kindsmutter steht durch Geburt als rechtliches Elternteil gem. § 1591 BGB fest. Somit hat sie alle damit einhergehenden Rechte und Pflichten und kann in der Position grundsätzlich zunächst allein bestimmen, wer mit dem Kind eine Beziehung aufbaut und wer nicht. Diese Position bietet das Potenzial, die statusrechtliche Zuordnung vom Willen der Mutter abhängig zu machen.[8...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / 2. Sozial-familiäre Beziehung im Abstammungsrecht

Nach dem Urteil ist der ausschlaggebende Faktor das Kindeswohl. Hinter der Sperre der Vaterschaftsanfechtung gem. § 1600 Abs. 2 Hs. 1 BGB steht die antizipierte und generalisierte Kindeswohlentscheidung in der sozial-familiären Beziehung und die Begrenzung der Anfechtungsberechtigung ist damit bereits das Resultat einer Kindeswohlabwägung.[52] Zwar mag das Kindeswohl demnach ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit dem Ziel der Annahme als Kind (Nr. 1)

Rz. 79 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 unterfällt dem erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten zunächst, wer mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat.[1] Hierbei handelt es sich um die Fälle der Adoptionspflege, die der eigentlichen Adoption nach §§ 1741 ff. BGB vorgeschaltet ist. Nach § 1744 BGB soll die Annahme i. d. R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch Adoption

A. Allgemeines Rz. 1 Die erheblichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungsunterschiede zwischen Steuerklasse I einerseits und den Steuerklassen II und III (siehe § 5 Rdn 1 ff.) andererseits im Hinblick auf den persönlichen Freibetrag und die Steuersätze lassen Adoptionen im Lichte der zunehmend kinderlosen Gesellschaft als erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Gestal...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / C. Steuerliche Wirkung der Adoption

Rz. 5 Das adoptierte Kind wird steuerlich dem leiblichen Kind völlig gleichgestellt. Die Adoption entwickelt ihre steuerliche Wirkung erst mit wirksamer Zustellung des familiengerichtlichen Beschlusses. Verstirbt die annehmende Person vorher, greift (noch) die alte Steuerkasse. Die steuerlichen Folgen können im Einzelfall schon vorher greifen, wenn die Annahme nach dem Tod d...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die erheblichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungsunterschiede zwischen Steuerklasse I einerseits und den Steuerklassen II und III (siehe § 5 Rdn 1 ff.) andererseits im Hinblick auf den persönlichen Freibetrag und die Steuersätze lassen Adoptionen im Lichte der zunehmend kinderlosen Gesellschaft als erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Gestaltungmittel an ...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / B. Zivilrecht

Rz. 3 Die zivilrechtlichen Wirkungen einer Adoption unterscheiden sich danach, ob ein Minderjähriger (§§ 1741–1766 BGB) oder ein Volljähriger (§§ 1767–1771 BGB) angenommen wird. Der Adoptierende muss bis zur Entscheidung über den Adoptionsantrag geschäftsfähig sein.[1] Bei der Volljährigenadoption müssen die leiblichen Eltern grundsätzlich nicht einwilligen. Verheiratete Ehe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Adoptionsvermittlung

Rz. 65a Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG ist – neben den Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII und der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII – auch die Adoptionsvermittlung nach dem AdVermiG [1] steuerfrei. Nach § 1 AdVermiG ist Adoptionsvermittlung das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind adoptieren wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel d...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / D. Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 14 Für die Steuerklasseneinteilung nach § 15 Abs. 1 ErbStG sind die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften der §§ 1589 ff. BGB über die Abstammung und Verwandtschaft maßgebend, wonach zwischen dem rechtlichen Vater und dem biologischen Vater unterschieden wird: Nur der rechtliche Vater hat gegenüber dem Kind Pflichten, wie etwa zur Zahlung von Unterhalt. Ferner ist das Kind...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Privilegierter Personenkreis

Rz. 93 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefreit ist, kommt die personenbezogene Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG in Betracht. Die Steuerbefre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.6 Unterhalt an den Stifter und seine Angehörigen (Nr. 6)

Rz. 23 Stiftungen dürfen nach § 58 Nr. 6 AO einen Teil, höchstens jedoch ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, dem Stifter und seinen nächsten Angehörigen Unterhalt zu gewähren, die Gräber des Stifters und der Angehörigen zu pflegen und deren Andenken zu ehren. Die Regelung begründet keinen eigenständigen gemeinnützigen Zweck, sondern ist lediglich eine Ausnahme vom G...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.3 Erhebungsmerkmale Adoption i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 6 nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 nennt die Erhebungsmerkmale für die Annahme als Kind (Adoption), einschließlich der Adoptionsbewerber und der zur Adoption freigegebenen Kinder. Rz. 15 Nach Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b wird seit dem 10.6.2021 (KJSG) das konkrete Geburtsdatum als statistisches Datum erhoben; statt wie bisher lediglich das Geburtsjahr. Dadurch sollte eine genaue Berechnung des Alters e...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.5 Adoption nach Nr. 6

Rz. 21 Soweit nach Nr. 6 die Daten über Kinder und Jugendliche zu erheben sind, die als Kind angenommen worden sind, betrifft dies insbesondere die Regelungen über den Adoptionsvorrang i. S. d. § 37c Abs. 2 Satz 3; die Annahme als Kind dient dann der Schaffung einer dauerhaften Lebensperspektive. § 7 (Begriffsbestimmungen) legt dabei fest, dass die Bestimmungen des SGB VIII,...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.3 Adoptionsvorrang – Annahme als Kind als dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 3

Rz. 23 Abs. 3 regelt den Grundsatz des Adoptionsvorrangs, der ursprünglich in § 36 Abs. 1 Satz 2 geregelt war (vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Rz. 24 Die Prüfung der Annahme als Kind – also der Adoptionsvorrang – ist bei der Erarbeitung der dauerhaften Lebensperspektive allerdings nur ein Regelbeispiel, wie sich aus der Formulierung "insbesondere" ergibt. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022, 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der neuen Regelung in § 37c ist die Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens. Die Vorschrift hat damit Sammelfunktion. Zur Verbesserung der Perspektivklärung und einer die Kontinuität sichernden Hilfeplanung unter Beachtung des kindlichen Zeitempfindens werden die hierauf gerichteten Planungsanforderungen, die bislang in § 36 Abs. 1 und § 37 geregelt ware...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.2 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat es für notwendig erachtet, mit dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) zahlreiche Änderungen der Vorschrift vorzunehmen, um Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu erreichen. Deren Aufgabe ist es, aktuelle, aussagekräftige Daten als unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwick...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.4 Berichtszeitraum im Kontext des jeweiligen Erhebungsmerkmals i. S. d. § 99 nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 enthält Regelungen zum Erhebungszeitpunkt in Abhängigkeit zu den jeweiligen in § 99 geregelten Erhebungsmerkmalen. Rz. 12 Hierdurch soll die Vergleichbarkeit der Zahlen gewährleistet werden. Die Daten sind demnach grundsätzlich am Ende der jeweiligen Hilfeleistung oder Maßnahme zu erheben. Statt des bisher praktizierten Verfahrens, der Fortschreibung länger daue...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.3 Kostenbeiträge

Rz. 10 Mit Abs. 1 ist eine unmittelbare Regelung für die Erhebung von Kostenbeiträgen geschaffen, einer landesgesetzlichen Regelung bedarf es nicht. Kostenbeiträge stellen eine sozialrechtliche Abgabe eigener Art dar (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 5.9.2018, 12 A 181/17 Rz. 65). Rz. 11 § 90 Abs. 1 ermöglicht aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine pauschalierte Be...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.3 Abweichende Meinung der Richterin Ott, des Richters Eifert und der Richterin Meßling:

Wir können der Mehrheit des Senats weder in der Begründung noch im Ergebnis zustimmen. Es ist nach unserer Auffassung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) einer angenommenen Person, die ihren Geburtsnamen als Familiennamen, nicht aber als Ehenamen führt, nicht vereinbar, dass sie bei einer sogenannten schwachen Volljähri...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.2 Wesentliche Erwägungen des Senats:

§ 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung in § 1757 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bei Volljährigenadoptionen durch diese Regelungen unmittelbar bewirkte Namensänderung greift zwar in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlich...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1 Beschl. v. 24.10.2024 – 1 BvL 10/20

Nach dem heute veröffentlichten, aufgrund einer Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangenen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann. Die gesetzlichen Regelungen über die namensrechtlichen Folgen der Anna...mehr

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AGS 03/2025, Elsing, Notargebühren von A bis Z

Von André Elsing. 5. Aufl., 2024. Deutscher NotarVerlag, Bonn. 358 S., 54,00 EUR Das die Gebühren und Auslagen der Notare regelnde GNotKG ist kein einfaches und besonders übersichtliches Gesetz. In der Praxis stellt sich für den Notar und/oder dessen Mitarbeiter die Frage, welche Gebühren und Auslagen für eine notarielle Tätigkeit abzurechnen sind. Bei einem einzigen Notarges...mehr

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ZErb 03/2025, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist seit dem 00.00.1987 aufgrund Auflassung vom 00.00.1987 als Eigentümerin des im Beschlusskopf bezeichneten Grundbesitzes eingetragen. Ihre Mutter, Frau W. M. W., verstarb laut einem mit der Beschwerde in einfacher Kopie vorgelegten Erbschein des AG Heinsberg (Bl. 132) am 00.00.2003 und wurde von der Beteiligten beerbt. Weiter heißt es dort: Zitat Nacherbfolg...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.1 Sachverhalt:

Das Vorlageverfahren betrifft die namensrechtlichen Folgen der Annahme einer erwachsenen Person als Kind einer anderen Person (Volljährigenadoption). Die Annahme als Kind (Adoption) ist die Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses; auch bereits volljährige Personen können als Kind angenommen werden. Bei einer Volljährigenadoption mit sogenannten schwachen Wirku...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 2 [Autor/Stand] Begünstigt sind nur Erwerbe von Personen der Steuerklasse I (s. § 15 Abs. 1 ErbStG; s. § 15 Rz. 20). Das gilt sowohl für den früheren Erwerb als auch für den begünstigten Erwerb. Beide Erwerbe müssen in die Steuerklasse I fallen.[2] Maßgeblich für die Beurteilung ist die beim begünstigten Erwerb geltende Rechtslage.[3] Da § 15 Abs. 1 ErbStG seit Jahren un...mehr

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ZErb 03/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 83. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-81992-6, 189 EUR In der Reihe d...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.4 Adoptionspflege

Rz. 18 § 1744 BGB sieht eine sog. Probezeit vor. Danach soll die Annahme eines Kindes – also die Adoption (vgl. insoweit auch § 1741 BGB, der die allgemeinen Voraussetzungen für eine Adoption regelt) – i. d. R. erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. § 1744 BGB regelt insoweit die sog. Adoptionspflege (vgl. BVerfG, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.8 Verzicht auf die Übertragung der elterlichen Sorge

Rz. 21 Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt. Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 ist die Urkundsperson dazu befugt. Vor der Verzichtserklärung ist der Vater gemäß § 51 Abs. 3...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.6 Bereiterklärung von Adoptionsbewerbern

Rz. 19 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ist die Bereiterklärung zur Annahme eines zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes (§ 7 Abs. 1 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz – AdÜbAG) zu beurkunden. Nach§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes (AdÜbAG –Art. 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.3 Formen der Vollzeitpflege – befristet und auf Dauer

Rz. 15 Die Vorschrift umfasst mehrere Formen der Vollzeitpflege, die sich nach geplanter Zeitdauer und Anlass unterscheiden. Die Vorschrift spricht ausdrücklich von zeitlich befristeten Erziehungshilfen und von solchen, die auf Dauer angelegt sind (vgl. zu den beiden Formen der Hilfe auch van Santen/Pluto/Seckinger, ZKJ 2021, 100). Dabei steht die Hilfeart "Vollzeitpflege" s...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.2.3 Lösungsansätze

Rz. 53 In einer solchen Situation ergeben sich verschiedene Lösungsansätze. In Betracht kommt eine freiwillige Sorgerechtsübertragung nach § 1630 Abs. 3 BGB mit Einverständnis der leiblichen Eltern. Im Weigerungsfalle bleibt nur der Weg über den Sorgerechtentzug unter den Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) und Übertragung der Vormundschaft auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 3 Literatur

Rz. 26 Balzer, Die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftserkennungen, NZFam 2018, 5; Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfF 2002, 109; Birnstengel, Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz: Neuerungen zum 01.07.2013, JAmt 2013, 179; Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, 6. Aufl. 2005; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Fa...mehr

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ZErb 02/2025, Norddeutsches Erbrechtsforum, 7./8.11.2024

Am 7. und 8.11.2024 fand, online und in Präsenz im Hotel Hafen Hamburg, symbolhaft den Horizont erweiternd mit Blick über die Elbe, das Norddeutsche Erbrechtsforum nun schon zum 17. Mal statt, eine für Erbrechtler in ganz Deutschland feste Institution, um mit den Entwicklungen im Erbrecht Schritt zu halten. Die wissenschaftliche Leitung lag erstmals bei RA, FA ErbR und Notar...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.5 Adoption (Abs. 5)

Rz. 54 Abs. 5 stellt klar, dass es für die Waisenrente unerheblich ist, wenn die Waise adoptiert worden ist und ein Verwandtschaftsverhältnis vom Zeitpunkt der Adoption an zu den annehmenden Eltern besteht. Dies entspricht der Regelung des § 1755 Abs. 1 BGB, wonach zwar das Verwandtschaftsverhältnis zu den bisherigen Verwandten einschließlich der damit verbundenen Rechte und...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Die Vorschrift definiert, wer für die Waisenrente und die Halbwaisenrente anspruchsberechtigt ist, und regelt, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen (Abs. 1 und 2). Sie enthält ferner Regelungen zur Dauer des Anspruchs (Abs. 3 bis 5). Abs. 1 regelt den Anspruch des Kindes auf Halbwaisen- oder Vollwaisenrente. Abs. 2 erweitert den anspruchsberechtigten Personenk...mehr