Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Zahl der Verstöße

Rz. 23 § 17 Abs. 2 WEG setzt nach einer Abmahnung (siehe unten Rdn 32 ff.) einen wiederholten Pflichtverstoß voraus. Grundsätzlich kommt ein Entziehungsverfahren also erst nach mindestens drei missbilligten Handlungen in Betracht. Besteht der Pflichtverstoß in einem Unterlassen gebotener Maßnahmen – etwa bei dauerhaften Immissionen infolge der Vernachlässigung einer Wohnung ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung)

Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.33: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _________________________-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _________________________ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rechtsherum angelegt. Durch die erforderliche Na...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Abmahnungsbefugnis

Rz. 33 Mit dem Übergang der Befugnis zur Ausübung des Entziehungsanspruchs auf die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde der Kreis der Abmahnungsbefugten deutlich beschränkt. Abmahnen kann jetzt nur noch der Verband. Die die einzelnen Wohnungseigentümer sind nicht mehr abmahnungsbefugt.[48] Für die Wohnungseigentümergemeinschaft handelt gemäß § 9b Abs. 1 WEG der Verwalter, in...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / dd) Inhalt

Rz. 35 Die Abmahnung muss eine bestimmte Verfehlung rügen,[53] die, wenn sie vorliegt, die Entziehung rechtfertigt, was bereits in der Anfechtung eines Abmahnungsbeschlusses zu überprüfen sein soll.[54] Unbestimmte Floskeln wie "unzumutbares Verhalten" genügen nicht.[55] Ferner muss sie den Wohnungseigentümer auffordern, dieses Verhalten zu unterlassen, da ansonsten die Entz...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Rz. 722 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.63: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _________________________ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy-GmbH _______________...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Hausordnung

Rz. 122 Grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer für das Aufstellen der Hausordnung verantwortlich. Zulässig sind in diesem Zusammenhang etwa allgemeine Nutzungs- und Reinigungsregelungen und Verpflichtungen, wie etwa Regelungen zur Streupflicht im Winter, zur internen Festlegung der Verpflichtung der Straßenkehrung ausgehend von der jeweiligen Satzung der Gemeinde, zur Tre...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte Rz. 725 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1241] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Abmahnungsberechtigung

Rz. 367 Kündigungs- und Abmahnungsberechtigung können auseinanderfallen. Mit der Abmahnungsbefugnis geht jedoch regelmäßig die Befugnis zum Kündigungsverzicht einher.[628]mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Rücktrittsvorbehalt

Rz. 2 Der Erblasser kann sich den Rücktritt von dem gesamten Erbvertrag, aber auch nur von einzelnen vertragsmäßigen Verfügungen vorbehalten; einseitige Verfügungen kann er dagegen jederzeit widerrufen, § 2299 Abs. 2 BGB. In der Ausgestaltung des Rücktrittsvorbehalts sind die Vertragsschließenden grundsätzlich frei, so kann der Vorbehalt befristet werden, bedingt sein oder v...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Regelungssystematik

Rz. 21 Fortgeführt wird die Systematik des bisherigen Rechtes insoweit, als die Generalklausel in § 17 Abs. 1 WEG durch ein Regelbeispiel in § 17 Abs. 2 WEG konkretisiert wird. Dieses bejaht die Voraussetzungen einer Entziehung dann, wenn ein Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 Abs. 1, 2 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Das Geset...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Versteigerung

Rz. 56 Die Versteigerung folgt den Vorschriften des ZVG. Unterschiede ergeben sich insoweit, als der Schuldner nach Sinn und Zweck des Entziehungsverfahrens selbst keine Gebote abgeben darf. Die Unzumutbarkeit seines Verbleibens in der Gemeinschaft schließt es aus, ihn als Bieter und möglichen Ersteher zuzulassen. Im Übrigen kann auf die Kommentierungen zu §§ 66 ff. ZVG verw...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG)

Rz. 383 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.34: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG) Sie haben sich am _________________________ erst um 14.30 Uhr bei Ihrem Vorgesetzten krankgemeldet, obwohl Arbeitsbeginn 9.00 Uhr ist. Sie haben bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und fehlen deshalb seit dem _________________________ unentschul...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Entziehung als ultima ratio

Rz. 38 Die h.M. entnimmt dem Erfordernis der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem Störer nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 14 GG), dass die Entziehung das letzte Mittel zur Wiederherstellung tragbarer Zustände in der Eigentümergemeinschaft bleiben muss.[59] Sie kommt daher als ultima ratio nur dann in Betracht, wenn alleine eine Entf...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Allgemeine Grundsätze

Rz. 32 Die Möglichkeit der Teilnahme an Eigentümerversammlungen von einem anderen Ort aus setzt nicht die allgemeinen Regeln ihrer ordnungsgemäßen Durchführung außer Kraft. So kann nicht mit der Begründung, man könne ja von zu Hause aus teilnehmen, eine unzumutbare Zeit für ihre Durchführung gewählt werden. Ebenso muss der Versammlungsleiter wie bei einer Präsenzveranstaltun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Außerordentliche Kündigung

Rz. 410 Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ni...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.4 Folgen eines Verstoßes

Bei der Verletzung des Wettbewerbsverbots handelt es sich in der Regel um eine erhebliche Pflichtverletzung, die "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, und zwar auch ohne vorherige Abmahnung.[1] Ferner verpflichtet sie zu Schadensersatz. Statt Schadensersatz kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Inhaltliche Anforderungen an einen Entziehungsbeschluss

Rz. 10 Der Beschluss kann auf zwei verschiedene Möglichkeiten das Verlangen nach § 17 Abs. 1 WEG zum Ausdruck bringen. Zum einen können die Miteigentümer von dem Störer unmittelbar durch Beschluss, ohne Einschaltung des Verwalters die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen, Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihren Willen durch Beschluss zum Ausdruck bringen...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Gleichartige Pflichtverletzungen

Rz. 25 Die Verstöße müssen, wie nach bisherigem Recht, zwar nicht identische, aber wesensgleiche Pflichtverletzungen zum Gegenstand haben. Es genügt also, wenn der wegen einer Körperverletzung abgemahnte Wohnungseigentümer anschließend einen Miteigentümer beleidigt und einen weiteren bedroht. Denn dann richten sich alle Pflichtverletzungen gegen das Integritätsinteresse der ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Prüfungsumfang

Rz. 17 Nach neuem Recht stellt sich die Frage nach dem Prüfungsumfang, namentlich danach, ob der Beschluss ähnlich wie jener nach § 18 Abs. 3 WEG a.F. nur in formeller Hinsicht, aber nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit überprüft werden. kann.[19] Dann wäre der Prüfungsumfang darauf beschränkt, ob etwa die Ladungsvorschriften, die Bezeichnung in der versandten Tagesordnun...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Sorge für den ordnungsmäßigen Ablauf der Versammlung

Rz. 51 Der Versammlungsleiter hat zunächst die Eigentümerversammlung zu eröffnen und die Tagesordnungspunkte aufzurufen. In der Diskussion hat er das Wort zu erteilen und zu entziehen, bei einer Mehrzahl von Wortmeldungen eine Rednerliste zu führen. Bei ungebührlichem Verhalten kann er zur Ordnung rufen. Nach mindestens einmaliger Abmahnung kann er einen störenden Versammlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungs...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9 Ärztliche Untersuchungen

Zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden allgemein, aber auch der Entstehung von Berufskrankheiten schreiben die §§ 32 f. JArbSchG bestimmte Untersuchungen des Jugendlichen vor. Die Pflicht trifft Arbeitgeber und den Jugendlichen. Letzterer ist arbeitsvertraglich verpflichtet, sich untersuchen zu lassen und die notwendigen Bescheinigungen vorzulegen. Die Nichteinhaltung dieser ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Unterstützung und Überwachung des Verwalters (Abs. 2)

Rz. 23 Gemäß § 29 Abs. 2 WEG hat der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen und zu überwachen. Er kann insbesondere den Verwalter beraten und zwischen ihm und den Wohnungseigentümern vermitteln, z.B. wenn es um Fragen der Hausordnung geht. Aus § 29 Abs. 2 WEG ergibt sich keine umfassende/allgemeine Überwachungspflicht und keine P...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Klageantrag

Rz. 74 Der Klageantrag richtet sich darauf, bestimmten, namentlich benannten Personen[225] oder einem in sonstiger Weise individualisierbaren Personenkreis (dem Verwalter und den Handwerkern eines bestimmten Unternehmens) Zugang zu bestimmten Räumen des Sondereigentums zu gewähren und konkret benannte Tätigkeiten oder Eingriffe in das Sondereigentum zu dulden. Die Gewährung ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 89 Die Zwangsvollstreckung eines auf Unterlassung gerichteten Urteils erfolgt nach § 890 ZPO durch Ordnungsgeld und Ordnungshaft. Der Gläubiger muss im Antrag darlegen, in welcher Weise der Schuldner nach Ordnungsmittelandrohung und Vollstreckbarkeit des Urteils schuldhaft der Unterlassungsverpflichtung zuwidergehandelt hat. Die Zuwiderhandlung ist substantiiert vorzutra...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Gelder der Erhaltungsrücklage; zweckgebundene Gelder

Rz. 197 Der Verwalter hat Gelder zur Erhaltungsrücklage (hierzu siehe i.Ü. § 19 WEG Rdn 116 ff.) – soweit möglich und in möglichst risikoarmen, üblichen Rahmen – verzinslich anzulegen.[160] Dies gilt jedenfalls für höhere Summen, die voraussichtlich nicht zeitnah für größere Erhaltungsmaßnahmen benötigt werden. Grundsätzlich ist der Verwalter zwar nicht verpflichtet, für die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Verpflichtung des Wohnungseigentümers bei Verstößen des Dritten

Rz. 67 Die Treuepflicht begründet eine Rechtspflicht des überlassenden Wohnungseigentümers zum Handeln, deren Zweck darin besteht, im Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander die Erfüllung der wechselseitigen Pflichten sicherzustellen.[202] Schreitet der Wohnungseigentümer entgegen dieser Handlungspflicht gegen ein beeinträchtigendes Verhalten des Nutzers nicht ein, kann...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 302 In einer Kfz-Überlassungsvereinbarung sollte stets festgelegt werden, welche Pkw-Kategorie (Fabrikat, Typ, Ausstattung usw.) geschuldet wird und wer die Auswahl des Dienstwagens vornimmt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer). Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auswählen, sollte eine Preisobergrenze für die Anschaffung festgelegt werden. Wird das vertraglich geschuldete ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 759 Es bedarf im Klageantrag keiner Angabe des ursprünglich gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung. Die fehlende Datumsangabe über den Zeitpunkt der künftigen Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage. Zwar verlangt § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO einen bestimmten Antrag. Das Bestimmtheitserfordernis gebietet jedoch nicht,...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Weitere Belehrungspflichten

Rz. 56 Aufgrund des stetigen gesellschaftlichen Wandels, der Fortentwicklung der Rechtsprechung und der damit immer einhergehenden Spezialisierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in bestimmten Rechtsgebieten noch weitere erforderliche Belehrungspflichten gibt. Ob diese die mögliche eingeschränkte Kostenerstattung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, der Hinweis ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnis

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Ermessensausübung durch das Gericht

Rz. 46 Die Entscheidung ist auch nach Streichung von § 21 Abs. 8 WEG a.F. in das Ermessen des Gerichtes für Wohnungseigentumssachen gestellt, da dieses nach der Nicht- oder Fehlausübung des Ermessens durch die Eigentümerversammlung auf das Gericht übergeht. Das Gericht ist somit nicht an Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden; eines solchen bedarf es noch nicht einmal, s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 524 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstands (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 BetrV...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 445 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[792] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 484 Der Betriebsrat[879] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[880] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, Verzicht, Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Eine Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das aus § 242 BGB folgende Verbot des widersprüchlichen Verhaltens unwirksam, wenn sich der Arbeitgeber zur Begründung der Kündigung auf einen Umstand – im entschiedenen Fall ein fehlender Sicherheitsbescheid eines Sprachenüberprüfers und Dolmetschers bei der Bundeswehr – beruft, den er selbst erklärtermaßen bei Einstellung als...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Schutz vor willkürlichen oder auf sachfremden Gründen beruhenden Kündigungen

Rz. 27 In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist der Kündigungsschutz im Kleinbetrieb durch das BAG näher ausgestaltet worden. In allgemeiner Weise formuliert es, eine Kündigung verstoße nur gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind [1]; dabei ist der durch die zivilrechtlichen Generalklauseln vermittelte verfassungsr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Verwirkung

Rz. 10 Gegen § 242 BGB verstößt eine Kündigung, wenn ihr Grund verwirkt ist. Das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung verwirkt, wenn er in Kenntnis eines Kündigungsgrunds längere Zeit untätig bleibt, d.h. die Kündigung nicht erklärt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre (sog. Zeitmoment), wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Straftat / 2.1 Außerordentliche Kündigung

Bei einer Straftat durch den Arbeitnehmer ist in aller Regel an eine – meist außerordentliche – Kündigung zu denken. Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann wed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Straftat / 2.2 Verdachtskündigung als außerordentliche Kündigung

Unter Umständen genügt auch schon der dringende Verdacht einer Straftat, um eine (meist) fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Ein solcher Verdacht ist gegenüber einer Tatkündigung ein eigenständiger Kündigungsgrund.[1] Das gilt auch für Berufsausbildungsverhältnisse.[2] Praxis-Tipp Verdachtskündigung grundsätzlich hilfsweise zur Tatkündigung aussprechen! Der Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte von Darlehen

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Straftat / 2.1.2 Wichtiger Grund "an sich" bei Straftaten im privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers, also außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Beispiel Bejahung/Verneinung des wichtigen Grundes Ein Arbeitnehmer, der beruflich mit Geld oder Vermögenswerten umgeht, begeht Vermögensdelikte, z. B. Buchhalter, Kassierer, Lagerverwalter, Geldbote. Nicht ausreichend ist, wenn ein Bankmitarbeiter durch Verschuldung oder Spielbankbesuche auffällt (keine Straftat).[1] Richtigerweise wird es auf die Stellung in der Bank...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.2 Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht – Bestellung eines Inklusionsbeauftragten

BAG, Urteil v. 26.6.2025, 8 AZR 276/24 Problemstellung: Ergreift der Arbeitgeber gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer für diesen nachteilige Maßnahmen, stellt sich immer die Frage, ob diese Maßnahmen möglicherweise eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung sind. Den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der Schwerbehinderung, also dass die benach...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 1 Einleitung

Unter der Haftung des Arbeitnehmers versteht man in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung die Folgen, die den Arbeitnehmer treffen, sofern er bei seiner betrieblichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, die einen Schaden verursacht. Dabei kann es sich um Sach- oder Vermögensschäden sowie Personenschäden des Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines außensteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Integrationsamt / 8 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Soweit existent, hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören und ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Das Wort "berühren" ist mit "betreffen" gleichzusetzen. "Ang...mehr