Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.2 Verletzung der Feststellungs- bzw. Nachweispflicht

Liegt gleichzeitig eine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht vor, so rechtfertigt dies ebenfalls noch keine kündigungsrechtlichen Sanktionen. In derartigen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch dazu befugt, dem Arbeitnehmer für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer trotz erfolgter Abmahnung erneut schuldhaft gegen die ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 11 Konkurrenztätigkeit

Gemäß § 60 HGB ist Arbeitnehmern untersagt, im Geschäftsbereich des Arbeitgebers auf eigene oder fremde Rechnung Konkurrenztätigkeiten zu entfalten. Daneben finden sich auch in Arbeitsverträgen häufig Regelungen zu Konkurrenztätigkeiten. Schließlich ist dem Arbeitnehmer aber auch aufgrund der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Treuepflicht jede Konkurrenztätigkeit geg...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 6 Ausländerfeindliche Äußerung

Eine ausländerfeindliche Äußerung im Betrieb kann im Einzelfall ohne vorherige Abmahnung das Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und seine Pflicht aus § 12 Abs. 3 AGG gebieten es, massiven Ehrverletzungen von Mitarbeitern gegenüber Kollegen entgegenzutreten, und zwar je nach Gewicht der Ehrverletzung auch durch eine außerorde...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 24 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 25 Verkehrs- und Sicherheitsverstöße

Erhebliche Verkehrs- und Sicherheitsverstöße eines Lkw-Fahrers können nach erfolgloser Abmahnung die verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.[1] Auch der Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit kann eine Kündigung rechtfertigen.[2]mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 14 Konkurrenztätigkeit

Verletzt ein Arbeitnehmer durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt dies je nach den Umständen des Einzelfalls eine ordentliche oder auch eine außerordentliche Kündigung, wobei im Einzelfall auch eine Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn dem Arbeitnehmer von vornherein bekannt sein musste, dass die Konkurrenztätigkeit seinen Ve...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 23 Unberechtigte Rabattzusagen

Macht ein Automobilverkäufer ohne die Absicht, sich unrechtmäßige Vermögensvorteile zu verschaffen, an Kunden Rabattzusagen, die sich im Rahmen des Üblichen bewegen, aber vom Vorgesetzten nicht entsprechend den betriebsinternen Richtlinien vorab genehmigt worden sind, rechtfertigt dies ohne einschlägige Abmahnung keine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung.[1]mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 13 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 25 Verschwiegenheitspflicht

Zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers gehört auch die Verschwiegenheitspflicht, die es dem Arbeitnehmer untersagt, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Verletzungen gegen die Verschwiegenheitspflichten können je nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorangegangene Abmahnung zur ordentlichen, unter Ums...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 26 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 30 Verweigerung von Überstunden

Hat der Arbeitgeber Überstunden berechtigt angeordnet und verweigert der Arbeitnehmer ohne rechtfertigenden Grund die Leistung, liegt ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor. Eine entsprechende vorherige Abmahnung ist grundsätzlich erforderlich.mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 8.1 Beleidigung gegenüber Arbeitgeber und Vorgesetzten

Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten. Ehrverletzende Äußerungen können allerdings dann als wenig...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 27 Verschwiegenheitspflicht

Zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers gehört auch die Verschwiegenheitspflicht, die es dem Arbeitnehmer untersagt, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Verletzungen gegen die Verschwiegenheitspflichten können je nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorangegangene Abmahnung zur ordentlichen, unter Ums...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 5 Arbeitszeitbetrug

Arbeitgeber können die grundsätzlich ihnen obliegende Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit auf ihre Arbeitnehmer delegieren. Arbeitnehmer müssen dann ihre Arbeitszeiten, aber auch ihre Arbeitsunterbrechungen, zutreffend erfassen. Regelungen zur Arbeitszeiterfassung finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder sonstigen schriftlichen Regelungen. Außerdem könne...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 9 Betriebsfrieden und betriebliche Ordnung

Arbeitnehmer sind allgemein verpflichtet, sich im Arbeitsverhältnis und in Bezug zum Arbeitsverhältnis so zu verhalten, dass es nicht zur Störung der Arbeitsabläufe und des Betriebsfriedens kommt. Wird der Betriebsfrieden durch Handlungen gestört, die das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander oder mit dem Arbeitgeber erschüttern oder nachhaltig beeinträch...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 19 Schmiergeldannahme

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 4.4 Verweigerung bzgl. Nebenpflicht

Auch wenn der Arbeitnehmer beharrlich die Erfüllung von Nebenpflichten verweigert, kann eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung nach Abmahnung in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Das Tragen eines islamischen Kopftuchs allein rechtfertigt noch nicht eine Kündigung wegen der Verletzung von Nebenpflichten (hier Verstoß gegen eine interne Regel eines privaten Unternehmens, ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.5 Kündigung wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer, der eine Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt gegen die Arbeitspflicht und verletzt das in ihn gesetzte Vertrauen. Da diese Pflichtverletzung nicht nur den Leistungs-, sondern auch den Vertrauensbereich berührt, bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. In der Regel kann bei Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit eine außerordentliche Kündigung aus...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 19 Schmiergeldannahme

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 10 Datenschutz, Einsicht in vertrauliche Daten

Arbeitnehmern ist es nicht gestattet, in vertrauliche Daten Einblick zu nehmen. Die Vertraulichkeit muss entweder ausdrücklich angeordnet worden sein oder sich aus der Natur der Sache ergeben. Neben dem allgemeinen Verbot, keine Einsicht in vertrauliche Daten zu nehmen, kann sich ein entsprechendes Verbot auch aus einer Betriebsvereinbarung oder einer konkreten Weisung des Ar...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 18 Private Telefongespräche

Aus der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden allgemeinen Pflicht des Arbeitnehmers, während der gesamten Arbeitszeit die ihm obliegende Arbeit gemäß den vom Arbeitgeber erteilten Weisungen zu verrichten, ergibt sich auch die Verpflichtung, jedes auch privat geführte Telefongespräch auf Weisung des Arbeitgebers zu unterbrechen. Nach der Rechtsprechung des Bu...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 13 Lohnpfändungen

Lohnpfändungen berechtigen den Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des BAG nur in Ausnahmefällen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg häufig Lohnpfändungen vorkommen und dadurch derart erhebliche Verwaltungsarbeiten beim Arbeitgeber anfallen, dass sie zu wesentlichen Störungen im Arbeitsablauf fü...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 28 Verstoß gegen Rauchverbot am Arbeitsplatz

Nach § 5 ArbStättV hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebs vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Als geeignete Maßnahme kommt dabei insbesondere ein Rauchverbot in Betracht. Zudem sind hier die landesgesetzlichen Regelungen (sog. Landesnichtraucherschutzgesetze) einzuhalte...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 17 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 2.1 Abgrenzung zur krankheitsbedingten Kündigung

Die Abgrenzung zwischen einem verhaltensbedingten vorwerfbaren Fehlverhalten beim Alkoholgenuss und dem krankhaften Alkoholismus, also die Erfassung des Zeitpunkts, in dem die Schwelle zum medizinischen Zustand überschritten wurde, ist in der Praxis sehr schwierig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Krankheit im medizinischen Sinne vor, wenn der gewo...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 2.3 Verstoß gegen Alkoholverbot als Kündigungsgrund

Gemäß § 15 Abs. 2 DGUV ist es verboten, unter dem Einfluss von Rauschmitteln wie Alkohol zu arbeiten, wenn hierdurch eine Selbst- oder Fremdgefährdung möglich ist. Daneben finden sich Alkoholverbote oft in weiteren Spezialgesetzen, Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, sonstigen schriftlichen Regelungen oder sie folgen aus einer konkreten Weisung des Arbeitgebers. Der Ver...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / Zusammenfassung

Überblick Das Direktionsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Inhalt und Ort sowie dessen Arbeitnehmerpflichten hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens nach billigem Ermessen rechtlich verbindlich näher zu bestimmen. Es gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn der Arbeitnehmer leistet seine Ar...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 7 Beleidigung und Bedrohung

Beleidigung gegenüber Arbeitgeber und Vorgesetzten Beleidigungen oder üble Nachrede gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 3 Anzeige gegen den Arbeitgeber

Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber konnten nach früherer Rechtsprechung kündigungsrelevant sein, wenn sie wissentlich falsche oder leichtfertig falsche Angaben enthielten oder wenn sie eine unverhältnismäßige Reaktion auf das Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellten und eine innerbetriebliche Klärung nicht zumutbar war.[1] Seit Inkrafttreten des Hinw...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 15 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mit Hilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.7 Haftung des Arbeitgebers bei schuldhaften Handlungen

Arbeitgeber üben das Weisungsrecht in aller Regel nicht als eigene Person aus. Insbesondere bei juristischen Personen ist es erforderlich, dass dazu bestellte Vertreter dies im Einzelfall für den Arbeitgeber übernehmen. Diese Vertreter sind im Verhältnis zum Arbeitgeber haftungsrechtlich Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einem gesch...mehr

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Die digitale Personalakte / 1.2 Verarbeitung von Beschäftigtendaten (§ 26 BDSG)

§ 26 BDSG bildet die primäre Grundlage, auf der die Erhebung von personenbezogenen Daten eines Beschäftigten gestützt werden kann. Personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang sind u. a. das Stammdatenblatt, Urlaubsanträge, interne Leistungsbeurteilungen, Lohnabrechnungen, Unterlagen über die betriebliche Altersvorsorge, Arbeitszeugnisse, Bewerbungsunterlagen und Abmahnunge...mehr

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Die digitale Personalakte / 2.1 Vertraulichkeit der Personalakte

Die Vertraulichkeit einer Akte ist gewährleistet, wenn die Zugriffsmöglichkeiten so gering wie möglich gehalten werden und der Nutzerkreis nach genauen Regeln definiert ist. Außerhalb dieses Nutzerkreises ist jeder weiteren Person der Zugriff zu verweigern bzw. sicherzustellen, dass ein Zugriff nicht erfolgen kann. Die berechtigten Nutzer haben die erhaltenen Informationen n...mehr

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Nebentätigkeit / 3.5.5 Schweigen

Es stellt sich die Frage, was geschieht, wenn der Arbeitgeber auf eine angezeigte Nebentätigkeit nicht reagiert. Schweigt der Arbeitgeber auf die angezeigte Nebentätigkeit hin, so heißt das nicht, dass er sie damit genehmigt. Nach dem Wortlaut der Regelung kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Er muss es jedoch nicht. Untersagt er ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.5 Maßnahmeabbruch und Maßnahmeausschluss

Rz. 34 Eine Sperrzeit kann ebenfalls eintreten, wenn der Arbeitslose eine Maßnahme i.S.v. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III ohne wichtigen Grund abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für seinen Ausschluss aus einer solchen Maßnahme gibt. Der Abbruch einer Maßnahme setzt aber voraus, dass der Arbeitslose zuvor in den Teilnehmerkreis der Maßnahme aufgenommen wu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 5 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen, [1] selbst wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies i...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3.2.2 Kündigung durch den Auszubildenden

Rz. 11 § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG gilt auch für Kündigungen durch den Auszubildenden. Typischerweise sind hier Zahlungsrückstände im Hinblick auf die geschuldete Ausbildungsvergütung oder die Beschäftigung mit ausbildungsfremden Tätigkeiten (vgl. § 14 Abs. 1 BBiG) zu nennen. Dabei muss auch der Auszubildende das Verhalten des Ausbildenden zuvor abgemahnt haben, bevor er eine auß...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.1 Zivilrechtliche Verpflichtungen

Sofern es sich um Beschäftigte handelt, welche in einem zivilrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen, so sind sie bereits aufgrund besonderer Treue- und Rücksichtnahmeverpflichtungen verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuhalten. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass in derartigen Beschäftigungsverhältnissen sowohl der A...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 4 Schadensersatz nach § 23 BBiG

Rz. 16 Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ende der Probezeit vorzeitig beendet und liegt kein Fall des § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG vor, kann nach § 23 Abs. 1 BBiG ein Schadensersatzanspruch gegen die schuldhaft handelnde Vertragspartei bestehen. Der Anspruch muss nach § 23 Abs. 2 BBiG innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemach...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.3 Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit

Rz. 61 Die Anhörung des Betriebsrats ist nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber ihm nicht alle möglichen Kündigungsgründe mitteilt; es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [1] Die Unvollständigkeit der Unterrichtung berührt daher nicht die Rechtswirksamkeit der Kündigung; sie führt jedoch zu einem Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit. Hier ist zu differenz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.4 Verschulden

Rz. 20 Ein versicherungswidriges Verhalten ist allerdings nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Es genügt also nicht, dass das bisherige Beschäftigungsverhältnis schuldhaft beendet wurde. Ein schuldhaftes arbeitsvertragswidriges Verhalten bedingt gerade nicht das Vorliegen der schuldhaften Herbeiführu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.4 Benachteiligungsverbot

Erfüllt der Beschäftigte bei Wahrnehmung des außerbetrieblichen Beschwerderechts nach § 17 Abs. 2 ArbSchG die dort benannten Voraussetzungen (konkrete Anhaltspunkte, Abhilfeersuchen beim Arbeitgeber, zuständige Behörde), so dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen[1]. Insoweit greift hier auch das Maßregelungsverbot i. S. v. § 612a BGB. Insofern sind daher z. B. Abmahnung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.4 Mitteilung der Kündigungsgründe

Rz. 23 Der Arbeitgeber muss nur die Gründe mitteilen, die für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind.[1] Es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [2] Hinweis Das BAG leitet mit der herrschenden Meinung[3] aus § 102 BetrVG den Grundsatz der sog. "subjektiven Determinierung" ab, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögenserhalt durch l... / D. Absicherung des Schenkers durch Widerrufs- und Rückforderungsmöglichkeiten

Rz. 69 Durch den geschickten Einsatz von Widerrufs- und Rückforderungsrechten kann der Schenker auch nach der Übertragung von Vermögenswerten sicherstellen, dass das Familienvermögen auch langfristig in der Familie verbleibt. Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.7: Widerrufs- und Rückforderungsrecht § _________________________ Widerrufs- und Rückfo...mehr

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Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 2 Abmahnungen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber die Löschung einer weit zurückliegenden Abmahnung. Kann bzw. muss der Arbeitgeber diese aus der Personalakte entfernen oder besteht noch eine Aufbewahrungspflicht? Ergebnis Das Entfernen von (berechtigten) Abmahnungen ist in der Praxis ein umstrittenes Thema. Es bestehen keine Verjährungsregelungen oder ein festes Ablaufdat...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 7 Konsequenzen unbefugter Nutzung

Sollte sich ein Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der technischen Einrichtungen durch einen Beschäftigten bestätigen, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Neben den arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigung, kommen organisatorische Maßnahmen wie Sperrung von Zugängen in Betracht. Weiter stellt sich die Frage nach der Haftung sowohl vom Beschäftig...mehr

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Personalakten richtig führen / 8.2 Entfernung aus der Personalakte

Ein unzutreffender Vermerk in der Personalakte ist auf Verlangen des Mitarbeiters aus der Akte zu entfernen. Bei der Geltendmachung des aus § 78 Satz 1 BetrVG folgenden Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Der Betriebsrat kann daher keine Ansprüche für ein betroffenes Betriebsratsmitglied geltend machen...mehr