Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG

Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, insbesondere bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Auch hierbei darf der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.3.3 Belästigung

Rz. 48 Auch eine Belästigung kann eine (verbotene) Benachteiligung darstellen. Dies ist gem. § 3 Abs. 3 AGG dann der Fall, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Rechtsfolgen der Mitteilung bzw. des Unterlassens der Mitteilung

Rz. 15 Objektivrechtlich muss der Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Vorschriften bei Vorliegen einer Schwangerschaft unabhängig von seiner Kenntnis einhalten.[1] Praktisch kann die Erfüllung der Normen jedoch nur bei Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. fahrlässiger Unkenntnis verlangt und sanktioniert werden. Rz. 16 Dies bedeutet: Teilt die Arbeitnehmerin mit, sie sei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 5 Die Frau kann nicht einfach der Arbeit fernbleiben, um die Untersuchung durchführen zu lassen, sondern muss sich vorab beim Arbeitgeber abmelden und dabei auf den Freistellungsgrund des § 7 Abs. 1 Bezug nehmen. Hieraus folgt, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft bzw. über ihre Vermutung einer Schwangerschaft informieren muss. Die Information soll so frühze...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3.1 Außerordentliche Kündigungsgründe für den Ausbildenden

Als wichtige Gründe, die den Ausbildenden u. U. zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen, kommen insbesondere schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die dem Auszubildenden während der Berufsausbildung obliegenden gesetzlichen Pflichten in Betracht.[1] Der Auszubildende ist gesetzlich u. a. verpflichtet, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragene...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 5.3.2 Außerordentliche Kündigungsgründe für den Auszubildenden

Der Auszubildende kann das Ausbildungsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn folgende Umstände vorliegen: Wiederholte schwerwiegende Verstöße des Ausbildenden gegen die Ausbildungs- und Erziehungspflicht oder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz; Untersagung der Ausbildungsberechtigung wegen Fortfalls der persönlichen oder fachlichen Eignung gemäß § 33 BBiG; schwere Beleidi...mehr

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Unpünktliche Mietzahlungen – Ein Verstoß nach Abmahnung ausreichend für Kündigung

1 Leitsatz Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen. 2 Normenkette BGB §§ 543, 546, 573 3 Das Problem Der Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände...mehr

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Unpünktliche Mietzahlungen ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Paderborn entschiedenen Fall hatte der Vermieter den Mieter wegen unpünktlichen Mietzahlungen abgemahnt. Trotzdem zahlte der Mieter die danach fällige Miete wieder unpünktlich, worauf der Vermieter fristlos kündigte. Zu klären war die Frage, ob der Vermieter bereits nach einer unpünktlichen Zahlung nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Dies wu...mehr

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Unpünktliche Mietzahlungen ... / 1 Leitsatz

Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen.mehr

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Unpünktliche Mietzahlungen ... / 5 Entscheidung

LG Paderborn, Urteil v. 3.7.2024, 1 S 77/23, ZMR 2025, 208mehr

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Unpünktliche Mietzahlungen ... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Eine Unzumutbarkeit für den Vermieter besteht nach ständiger Rechtsprechung insbesondere bei laufend unpünktlichen Mietzahlungen durch den Mieter....mehr

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Unpünktliche Mietzahlungen ... / 2 Normenkette

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Fristlose Kündigung wegen W... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin II entschiedenen Fall über eine ungenehmigte Wahlparty der AfD im Umkreis der von ihr gemieteten Räume teilte die Vermieterin der Mieterin bereits bei Abschluss des Mietvertrags mit, dass politische Äußerungen z. B. in Form von Plakaten, Fahnen oder Flaggen ebenso wie auch bei den anderen Mietern untersagt sind. Trotzdem veranstaltete die Partei nach der...mehr

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Keine Kündigung wegen Betri... / 3 Das Problem

Nutzt ein Mieter die ausschließlich zu Wohnzwecken angemieteten Räume ohne Zustimmung des Vermieters zu anderen Zwecken, stellt dies zwar einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Zur fristlosen Kündigung nach Abmahnung ist der Vermieter jedoch nur berechtigt, wenn seine Rechte dadurch in erheblichem Maße verletzt werden. Dies ist der Fall, wenn die geschäftlichen (...mehr

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Fristlose Kündigung bei Unt... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Mieter die Räume entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies gilt sowohl für Wohnräume als auch für Geschäftsräume. Ist z. B. bei einem Mietvertrag über gewerbliche Räume als Mietzweck der "Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikelfachmarktes sowie Kinderk...mehr

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Fristlose Kündigung wegen W... / 1 Leitsatz

Eine nicht genehmigte Wahlparty im Umkreis von Mieträumen einer politischen Partei berechtigt nicht ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung, auch wenn die Partei als rechtsextrem gilt und die Veranstaltung von gewaltbereiten Gegendemonstranten begleitet wurde.mehr

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Fristlose Kündigung bei Unt... / 4 Die Entscheidung

In dem vom OLG Frankfurt/M. entschiedenen Fall hatte der Pächter eines Hotels mehrere Zimmer des Hotels in unterschiedlichen Zeiträumen an das Jugendamt der Stadt zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge vermietet. Daraufhin kündigte der Verpächter das Pachtverhältnis nach Abmahnung außerordentlich und fristlos wegen der aus seiner Sicht vertragswidrigen Un...mehr

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Keine Kündigung wegen Betri... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG München jetzt entschiedenen Fall hatte der Mieter in der gemieteten Wohnung einen Online-Shop betrieben. Der Vermieter stützte seine Abmahnung und die nachfolgende Kündigung darauf, dass über die Wohnung auch die Anlieferung, Lagerung sowie das Fertigmachen der Waren zum Versand erfolgt. Das Gericht wies darauf hin, dass bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsrat und Arbeitskampf

Rz. 13 Wie ausgeführt, erfasst das Arbeitskampfverbot des Abs. 2 Satz 1 nur den Betriebsrat als Organ sowie seine Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Betriebsratsmitglieder. In diesen Funktionen haben sie sich neutral zu verhalten und jeder Tätigkeit im Arbeitskampf zu enthalten.[1] Sie dürfen sich daher insoweit weder aktiv an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen – etwa selbst ...mehr

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Abberufung des Verwalters / 2.1.3 Abmahnung erforderlich?

Da die Abberufung des Verwalters ohnehin jederzeit grundlos möglich ist und ein wichtiger Grund gerade nicht vorliegen muss, wird man für die Berechtigung der fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags ein Abmahnerfordernis nicht annehmen können. Ohnehin gilt auch im Wohnungseigentumsrecht der Grundsatz des § 626 BGB, dass eine Abmahnung entbehrlich ist, wenn das Vertrauensv...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / ee) Vorgehen bei unterlassener Abmahnung

Rz. 36 Wird eine objektiv gebotene Abmahnung nicht ausgesprochen, kann sie der Betroffene auf zwei Wegen erzwingen. Zum einen kann er im Wege der Beschlussersetzungsklage beantragen, die Abmahnung als Beschluss zu ersetzen.[56] Da der Verband auch ohne Beschlussfassung zur Abmahnung befugt ist, kann er diesen auch unmittelbar auf Vornahme der gebotenen Handlung – Abmahnung d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Voraussetzungen der Abmahnung

Rz. 365 Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt für die Abmahnung selbst, dass ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegen muss und nicht nur eine Bagatelle.[624] Dagegen kommt es nach der Rechtsprechung des BAG nicht darauf an, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht.[625] Im Kündigungsfall nach vorangegangener ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus der Personalakte

Rz. 376 Arbeitnehmer können in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Abs. 1 S. 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen. Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Abmahnung

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 725 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1241] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

Rz. 734 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.65: Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte An das Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – gegen die xy-GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse)...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Prozessuale Fragen der Abmahnung

Rz. 379 Dem Arbeitgeber obliegt im Kündigungsschutzprozess die volle Darlegungs- und Beweislast für die der Kündigung vorausgegangene Abmahnung.[653] Denn gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Dazu gehören auch die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Abmahnung wie oben dargestellt (siehe Rdn 364 ff.). ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Abmahnung und Kündigung

Rz. 360 Die Notwendigkeit der Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 314 Abs. 2 i.V. m § 323 Abs. 2 BGB) und dem Ultima Ratio-Prinzip entsprechend dem in § 326 BGB enthaltenen Grundgedanken.[609] Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / V. Abmahnung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 356 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und b...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Abmahnung

aa) Erforderlichkeit Rz. 32 § 17 Abs. 2 WEG setzt eine Abmahnung ausdrücklich voraus. Grundsätzlich ist sie aber nach allgemeiner Auffassung auch bei Verfehlungen, die der Generalklausel unterfallen, erforderlich.[45] Die Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn sie erkennbar aussichtslos[46] oder angesichts der außerordentlichen Schwere der Pflichtverletzung nicht geboten is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

1. Typischer Sachverhalt Rz. 724 Der Arbeitnehmer hat ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm neben verschiedenen Leistungsmängeln auch Unpünktlichkeit generell und an bestimmten Tagen vorgeworfen wird. Der Arbeitnehmer will beraten werden, ob und ggf. wie er gegen die Abmahnung vorgehen kann. 2. Rechtliche Grundlagen a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Form

Rz. 370 Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist für die Wirksamkeit der Abmahnung nicht erforderlich; sie kann auch mündlich erteilt werden.[636] Wegen der Beweisfunktion in einem späteren Kündigungsrechtsstreit ist die Schriftform aber dringend anzuraten. Das gilt auch für den Nachweis, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer zugegangen und darüber hinaus zu sein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Inhalt

Rz. 368 Der Inhalt der Abmahnung wird von deren Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[629] Eine Abmahnung ist z.B. inhaltlich unbestimmt, wenn Zeugen für eine behauptete Pflichtverletzung nicht benannt werden, obwohl sie dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Abmahnung unstreitig bekannt sind. Di...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Frist

Rz. 374 Für die Abmahnung gilt nach herrschender Meinung keine "Regelausschlussfrist".[644] Dagegen kann das Recht zur Abmahnung verwirkt werden i.S.v. § 242 BGB.[645] Für den Tatbestand der Verwirkung ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer sich aufgrund des Zeitablaufes (Zeitmoment) und des Arbeitgeberverhaltens (Umstandsmoment) darauf einstellen durfte, dass der potenziell...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / cc) Form

Rz. 34 Die Abmahnung bedarf keiner Form. Sie kann durch Erklärung des Verwalters oder des vertretungsberechtigten Miteigentümers erfolgen. Diese muss dem Betroffenen zugehen. Erfolgt die Abmahnung durch Beschluss, hat sie ohne Einschaltung des Verwalters direkte Wirkung gegenüber dem Störer.[51] Diese Form der Abmahnung empfiehlt sich allerdings nicht. Denn dieser Beschluss ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Ausschlussfrist, Verwirkung

Rz. 730 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte unterliegt nicht der vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfrist, weil er unter anderem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet wird.[1254] Rz. 731 Das Recht, die Beseitigung einer Abmahnung gerichtlich zu verlangen, kann aber verwirkt werden.[1255] Dafür reicht jedoch ein ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 463 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[841] Betroffen sind regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer durch ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 724 Der Arbeitnehmer hat ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm neben verschiedenen Leistungsmängeln auch Unpünktlichkeit generell und an bestimmten Tagen vorgeworfen wird. Der Arbeitnehmer will beraten werden, ob und ggf. wie er gegen die Abmahnung vorgehen kann.mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Erforderlichkeit

Rz. 32 § 17 Abs. 2 WEG setzt eine Abmahnung ausdrücklich voraus. Grundsätzlich ist sie aber nach allgemeiner Auffassung auch bei Verfehlungen, die der Generalklausel unterfallen, erforderlich.[45] Die Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn sie erkennbar aussichtslos[46] oder angesichts der außerordentlichen Schwere der Pflichtverletzung nicht geboten ist (vgl. oben Rdn 29)...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Klage, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert

Rz. 732 Die Klage gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung ist unzulässig mit dem Feststellungsantrag, dass die Abmahnung unwirksam ist.[1256] Der Arbeitnehmer kann nur auf Widerruf und/oder Entfernung aus der Personalakte klagen.[1257] Im Abmahnrechtsstreit obliegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Abmahngründe.[1258] Beruft sich der Arbeitnehmer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Begriff, Abgrenzung

Rz. 357 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 356 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und bis heute keine Arbeitsun...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Besondere Schwere

Rz. 29 Die Verstöße müssen allerdings wie beim Regelbeispiel des § 17 Abs. 2 WEG von besonderer Schwere sein, da nur dann der Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum des Betroffenen gerechtfertigt ist. Die Qualifikation einer "so schweren Verletzung" entspricht der Qualifikation "gröblich" in § 17 Abs. 2 WEG. Diese Schwelle liegt weit über derjenigen, die die Vers...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Inhalt, Form, Frist

aa) Inhalt Rz. 368 Der Inhalt der Abmahnung wird von deren Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[629] Eine Abmahnung ist z.B. inhaltlich unbestimmt, wenn Zeugen für eine behauptete Pflichtverletzung nicht benannt werden, obwohl sie dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Abmahnung unstreitig bekann...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.33: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _________________________-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _________________________ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rech...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Begriff, Abgrenzung Rz. 357 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu...mehr