Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abmahnung

Rz. 2 Das Abmahnverfahren – mittlerweile detailliert geregelt in den §§ 13, 13a UWG – steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforder...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Entbehrlichkeit der Abmahnung

Rz. 13 Da nach der Rechtsprechung des BVerfG[30] bei Beantragung einer Beschlussverfügung eine Anhörung des Abgemahnten stattgefunden haben muss, ist eine Abmahnung zumindest in diesem Rechtszug grundsätzlich nicht entbehrlich und wird, wenn sie nicht vorgerichtlich durchgeführt wurde, im Verfahren nachgeholt. In nur sehr seltenen Fällen ist eine Abmahnung daher entbehrlich....mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

Rz. 734 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.65: Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte An das Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – gegen die xy-GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse)...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Abmahnung und Kündigung

Rz. 360 Die Notwendigkeit der Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 314 Abs. 2 i.V. m § 323 Abs. 2 BGB) und dem Ultima Ratio-Prinzip entsprechend dem in § 326 BGB enthaltenen Grundgedanken.[609] Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ab...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Abmahnung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Z betreibt ein Möbelhaus in Köln. Der Werbeprospekt von Z verspricht "Nur für kurze Zeit! Alle Markenartikel wegen Neueröffnung nach Umbau reduziert". Auf der Rückseite des Prospektes erfährt der Leser, dass dieses Angebot nur für "Saisonware" gilt. 2. Rechtliche Grundlagen a) Abmahnung Rz. 2 Das Abmahnverfahren – mittlerweile detailliert geregelt ...mehr

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§ 34 Presserecht / II. Abmahnung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 24 Stadtrat A erhält von der Tageszeitung T einen Fragenkatalog. Diesem kann A entnehmen, dass T einen Beitrag über seine (angebliche) Verstrickung in den jüngsten Korruptionsfall veröffentlichen möchte. A bittet seinen Anwalt, den drohenden Beitrag zu verhindern. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 25 Ausführliche Stellungnahmen zu den Abmahnerfordernisse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / V. Abmahnung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 356 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und b...mehr

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§ 34 Presserecht / 4. Muster: Abmahnung

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 34.2: Abmahnung vorab per Telefax per Einschreiben/Rückschein An die X-GmbH & Co. KG _________________________ Unterlassung Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen von A, _________________________ (Anschrift), vertreten. Eine auf uns ausgestellte Vollmacht fügen wir zu Ihrer Information bei. Wie sich aus I...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 6. Muster: Zurückweisung einer Abmahnung

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Adresse) Unsere Anzeige vom _________________________ Ihr Schreiben vom _________________________ Ihr Schreiben vom _________________________ haben wir dankend erhalten. Wir weisen Ihre darin ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Abmahnung des Mieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs oder Vertragsverletzung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 56 Der Vermieter erlangt Kenntnis davon, dass die Mieterin die vermietete Wohnung nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise nutzt, sondern dort einen Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr betreibt oder die Wohnung einem Dritten überlassen hat. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

1. Typischer Sachverhalt Rz. 724 Der Arbeitnehmer hat ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm neben verschiedenen Leistungsmängeln auch Unpünktlichkeit generell und an bestimmten Tagen vorgeworfen wird. Der Arbeitnehmer will beraten werden, ob und ggf. wie er gegen die Abmahnung vorgehen kann. 2. Rechtliche Grundlagen a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abmahnung

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.1: Abmahnung Vorab per E-Mail Per Einwurf/Einschreiben Firma Z Geschäftsführer Wettbewerbsverstoß Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _________________________ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Anzeige in d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Form

Rz. 370 Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist für die Wirksamkeit der Abmahnung nicht erforderlich; sie kann auch mündlich erteilt werden.[636] Wegen der Beweisfunktion in einem späteren Kündigungsrechtsstreit ist die Schriftform aber dringend anzuraten. Das gilt auch für den Nachweis, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer zugegangen und darüber hinaus zu sein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Inhalt

Rz. 368 Der Inhalt der Abmahnung wird von deren Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[629] Eine Abmahnung ist z.B. inhaltlich unbestimmt, wenn Zeugen für eine behauptete Pflichtverletzung nicht benannt werden, obwohl sie dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Abmahnung unstreitig bekannt sind. Di...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Frist

Rz. 374 Für die Abmahnung gilt nach herrschender Meinung keine "Regelausschlussfrist".[644] Dagegen kann das Recht zur Abmahnung verwirkt werden i.S.v. § 242 BGB.[645] Für den Tatbestand der Verwirkung ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer sich aufgrund des Zeitablaufes (Zeitmoment) und des Arbeitgeberverhaltens (Umstandsmoment) darauf einstellen durfte, dass der potenziell...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 4 Eine schriftliche Abmahnung ist nicht erforderlich. In Eilfällen ist auch eine telefonische oder mündliche Abmahnung möglich, von der allerdings aus Beweisgründen nur in besonders gelagerten Fällen (z.B. auf einer Messe) Gebrauch gemacht werden sollte. Aus diesem Grund wird zusätzlich zur Übermittlung der Abmahnung per E-Mail eine postalische Übersendung per Einschreib...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[109] Verschiedentlich...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Androhung gerichtlicher Schritte

Rz. 8 Weiter muss die Abmahnung unter Fristsetzung ein gerichtliches Vorgehen für den Fall der Ablehnung oder des fruchtlosen Fristablaufes androhen. Nach allgemeiner Auffassung stellt dies einen grundsätzlichen Bestandteil einer Abmahnung dar. Damit soll dem Abgemahnten bewusst gemacht werden, welches Risiko er im Falle der Nichtbeachtung der Abmahnung eingeht.[17] Ein Schr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Inhalt

Rz. 3 Eine Abmahnung muss das konkret beanstandete Verhalten wiedergeben (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Der Abgemahnte muss in die Lage versetzt werden, das als wettbewerbswidrig angegriffene Verhalten zu erkennen. Daher ist der Verletzte kurz vorzustellen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG), damit der Abgemahnte das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses überprüfen kann. Dies ist trot...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[185] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Ausschlussfrist, Verwirkung

Rz. 730 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte unterliegt nicht der vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfrist, weil er unter anderem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet wird.[1254] Rz. 731 Das Recht, die Beseitigung einer Abmahnung gerichtlich zu verlangen, kann aber verwirkt werden.[1255] Dafür reicht jedoch ein ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Vorformulierte Unterlassungserklärung

Rz. 12 Den meisten Abmahnungen ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese stellt aber wiederum kein Wirksamkeitserfordernis einer Abmahnung dar, sondern soll lediglich längere Auseinandersetzungen über den Umfang der Unterwerfungserklärung vermeiden (siehe Rdn 25).mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 463 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[841] Betroffen sind regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer durch ein...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[50] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Ausführliche Stellungnahmen zu den Abmahnerfordernissen siehe im Kapitel Wettbewerbsrecht (vgl. § 55 Rdn 2 ff). Nachfolgend sollen daher lediglich die Besonderheiten einer presserechtlichen Abmahnung erörtert werden: Anders als in den wettbewerbsrechtlichen Fällen kann bei einer Erstbegehungsgefahr – wie im Sachverhalt (siehe Rdn 24) geschildert – regelmäßig kein Unter...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Vollmachtserfordernis

Rz. 5 Ein ständig wiederkehrender Streitpunkt ist, ob der Abmahnung eine Vollmacht beigefügt werden muss.[12] Ist der Abmahnung – wie regelmäßig der Fall – eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt, gilt das Vollmachterfordernis indes nicht.[13] Auf die Abgabe eines Vertragsangebotes ist § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar.[14] Nur in den Fä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 724 Der Arbeitnehmer hat ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm neben verschiedenen Leistungsmängeln auch Unpünktlichkeit generell und an bestimmten Tagen vorgeworfen wird. Der Arbeitnehmer will beraten werden, ob und ggf. wie er gegen die Abmahnung vorgehen kann.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 Mit der Abmahnung wird regelmäßig ein Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags unterbreitet. Zu diesem Zweck wird üblicherweise der Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unter...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten An das Landgericht _________________________ Klage der A GmbH, gesetzlich vertr. d. d. Geschäftsführer – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die B GmbH, gesetzlich vertr. d. Geschäftsführer – Beklagte – wegen: Abmahnkosten Gegenstandswert: _...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.33: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _________________________-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _________________________ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rech...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zu, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Erklärungsfrist

Rz. 9 Weiter muss dem Abgemahnten eine hinreichende Erklärungsfrist eingeräumt werden. Diese richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Einerseits muss der Störer ausreichend Gelegenheit haben, den beanstandeten Sachverhalt aufzuklären und sich ggf. Rat zu holen. Regelmäßig sollte die Erklärungsfrist daher wenigstens eine Woche betragen.[18] Andererseits muss aber auch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Klage, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert

Rz. 732 Die Klage gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung ist unzulässig mit dem Feststellungsantrag, dass die Abmahnung unwirksam ist.[1256] Der Arbeitnehmer kann nur auf Widerruf und/oder Entfernung aus der Personalakte klagen.[1257] Im Abmahnrechtsstreit obliegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Abmahngründe.[1258] Beruft sich der Arbeitnehmer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Begriff, Abgrenzung

Rz. 357 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 356 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und bis heute keine Arbeitsun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.9: Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Unterlassu...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Außerordentliche Kündigung

Rz. 39 Wegen der analogen Anwendung des § 89a HGB ist die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund generell zulässig,[106] wenn aufgrund objektiver Tatsachen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es sind alle Umstände bei der Bewertung zu berücksichtigen, wobei ein Verschulden nicht erforderl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Begriff, Abgrenzung Rz. 357 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Aufklärungspflicht

Rz. 30 Durch eine Abmahnung entsteht zwischen den Beteiligten eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art,[57] die den Abgemahnten nach Treu und Glauben zu einer Reaktion auf die Abmahnung verpflichtet. Bei einem erwiesenen Verstoß besteht eine solche Reaktion zweckmäßigerweise in der Abgabe eine Unterwerfungserklärung. Hat der Abgemahnte bereits gegenüber einem D...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Schuldhafte Vertragsverletzung

Rz. 107 Der Mieter muss seine vertraglichen Verpflichtungen durch sein Tun oder Unterlassen schuldhaft verletzt haben. Solche Pflichtverstöße sind z.B. Zahlungsrückstände,[134] ständig unpünktliche Zahlungen, unbefugte Gebrauchsüberlassung, Verletzung von Erhaltungs- und Obhutspflichten, Belästigung oder Beleidigung von Vermieter oder anderen Mietparteien, schuldhafte Verlet...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 161 Die A GmbH hatte die B GmbH im Wege der Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Abmahnung war die Kostennote des anwaltlichen Vertreters der A GmbH beigefügt. Diese enthält eine 1,3 Gebühr basierend auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Die B GmbH, die die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, eine Verpflichtung zur Kostene...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung)

Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.33: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _________________________-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _________________________ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rechtsherum angelegt. Durch die erforderliche Na...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Muster: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.34: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis fristlos, da Sie trotz der Abmahnung vom _________________________ den vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung fortgesetzt haben. Trotz Abmahnung haben Sie die in der Wohnung betriebene Tätig...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Inhalt, Form, Frist

aa) Inhalt Rz. 368 Der Inhalt der Abmahnung wird von deren Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[629] Eine Abmahnung ist z.B. inhaltlich unbestimmt, wenn Zeugen für eine behauptete Pflichtverletzung nicht benannt werden, obwohl sie dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Abmahnung unstreitig bekann...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Rz. 722 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.63: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _________________________ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy-GmbH _______________...mehr