Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts (§ ...mehr

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Pflegezeit / 1 Pflegegeld ist steuerfrei

Leitet der Pflegebedürftige das von der (ggf. auch privaten) Pflegekasse gezahlte Pflegegeld[1] als Entschädigung für die Pflege weiter, sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerfrei, wenn er Angehöriger des Pflegebedürftigen ist oder moralisch oder sittlich verpflichtet ist, die Pflegeleistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung zu erbringen.[2] Steuerfrei ...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 1.2 Übrige Lohnunterlagen

Für alle übrigen für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen gilt nach der Abgabenordnung ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.[1] Hierunter fallen z. B. Freistellungsbescheinigungen, Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher, Verträge zu vermögenswirksamen Leistungen, Pfändungsunterlagen, Prüfungsberichte (z. B. Betriebsprüfung), Rechnungsbelege über Auslagenersatz, Arbei...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 2. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 5 Es könnte sich ggf. aus den Steuergesetzen eine Buchführungspflicht ergeben. Hierzu sind die §§ 140 und 141 AO (Abgabenordnung) zu prüfen. Diese Vorschriften betreffen jedoch nur Kaufleute oder Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Dazu zählt der RA als Freiberufler nicht. Rz. 6 Aus den Steuergesetzen ergibt sich, dass der RA als Freiberufler auch nicht aus steuerlichen G...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.6 Schlussbesprechung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung findet wie die Betriebsprüfung regelmäßig ihren Abschluss in einer Schlussbesprechung. Hierauf hat der Arbeitgeber einen Rechtsanspruch, wenn die Prüfung zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Er hat dann nochmals Gelegenheit, zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen eingehend Stellung zu nehmen. Hierbei können in Zweifelsfällen Kompro...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 21 [Autor/Stand] In- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein. Das folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG und wird durch § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG für Schenkungen ausdrü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH v 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wahlrecht auf anderweitige Gewinnermittlung (§ 13a Abs 2 EStG)

Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wie bisher kann ein zur Durchschnittssatzgewinnermittlung verpflichteter LuF auf Antrag seinen Gewinn für den gesamten luf Betrieb freiwillig nach § 4 Abs 1 bzw Abs 3 EStG ermitteln; an diesen Antrag ist er für vier Wj gebunden. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vierjahreszeitraum nicht automatisch, sondern nur aufgrund eines erneuten A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren, Grundfrage...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 5 Zahlungsfrist

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer zu demselben Termin in einem Betrag an die Kasse des Betriebsstättenfinanzamts abführen, zu dem sie spätestens beim Finanzamt anzumelden ist. Die Zahlung der Lohnsteuer in mehreren Teilbeträgen ist ohne Genehmigung des Finanzamts nicht zulässig. Zahlungseingang abhängig von Zahlungsart Zu welchem Zeitpunkt eine Zahlung dem Finanzamt als zuge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Fehlerbeseitigung

Rz. 42 [Autor/Stand] Bereits bisher konnten nach der mit dem JStG 2020 [2] eingeführten Ergänzung des § 36 GrStG Bescheide über die Hauptveranlagung des Grundsteuermessbetrags auf den 1.1.2025 schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.[3] Sofern sich Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Festsetzung führen, können Grundsteuermessbescheide, die vor dem Ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 70 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch nach s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumw) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen oder U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Soweit das SolZG keine eigenständigen Verfahrensregelungen enthält, gelten die Regelungen der AO . Rn. 22 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Für den SolZ sind allerdings weder nach § 149 AO noch nach dem SolZG Steuererklärungen abzugeben (Tappe in Brandis/Heuermann, § 1 SolZG Rz 20 (08/2025)). Lediglich für die Maßstabsteuern ESt und die KSt müssen St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden der Länder sind für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig. Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge obliegen dem Lagefinanzamt (§ 22 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO).[2] Lagefinanzamt (Belegenheitsfinanzamt) ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Steuerobjekt der Grundste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.4 Verfahrensrecht

Tz. 228 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist für den VZ, in den das für den Erhöhungsbetrag maßgebende Wj der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 140) fällt, eine KSt-Festsetzung für die Übernehmerin ergangen, kann der Erhöhungsbetrag nur berücksichtigt werden, wenn die St-Festsetzung nach den allg verfahrensrechtlichen Vorschriften änderbar ist (bei Einbringung eines MU-Anteils, s T...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verwaltungsverfahren

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Ausübung des Heberechts fußt grundsätzlich auf einem geteilten Verwaltungsverfahren, das zum Teil den Finanzbehörden, zum Teil den Gemeinden obliegt. Ausnahmen bilden die Länder Berlin, Hamburg und Bremen, in denen die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet wird. In den übrigen Ländern teilen die Finanzbehörden nach § 184 Abs. 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wegfallmitteilung (§ 13a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung endet nach § 13a Abs 1 S 4 EStG in dem Wj, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, durch welche die FinBeh auf den Beginn der Buchführungspflicht oder den Wegfall einer der Gewinnermittlungsberechtigungen nach § 13a EStG hingewiesen hat. Eine Frist für die Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Soweit der Einbringende Steuer entrichtet hat

Tz. 191 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.2 Einbringung im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 23 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Schuld des Einbringenden (Rechtsvorgänger) geht auf die übernehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin über, wenn die Einbringung (zivilrechtlich) durch Gesamtrechtsnachfolge erfolgte (s § 45 Abs 1 S 1 AO). Dies gilt allerdings nicht für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (s AEAO zu § 45 Nr 1). Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verfahrensrechtliche Einordnung

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Lagefinanzamt setzt den Steuermessbetrag im Steuermessbescheid fest (§ 184 Abs. 1 AO). Dabei wird auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Während die persönliche Steuerpflicht die Frage betrifft, wer die Steuer schuldet, erfasst die sachliche Steuerpflicht die Feststellung des Steuergegenstandes.[2] Der Steuermessbescheid t...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf

Rz. 65 [Autor/Stand] Gegen den Grundsteuermessbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch i.S.d. § 348 AO zulässig. Es kann sich um einen Bescheid im Rahmen einer Hauptveranlagung, einer Neuveranlagung oder Nachveranlagung handeln. Allerdings sind die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs begrenzt, da der bei der Messbetragsveranlagung zu Grunde gelegte Grundsteuerwert nicht angef...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsnatur des Solidaritätszuschlags

Rn. 5 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 1 Abs 1 SolZG ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG . Der Begriff der Ergänzungsabgabe ist im GG nicht definiert. Nach der verfassungsgerichtlichen Rspr handelt es sich bei der Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG um eine "Steuer vom Einkommen" iSd § 3 Abs 1 AO (vgl BVerfG BStBl II 1972, 408; s BFH BStBl II...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Im Unterschied zum Wohnsitz muss zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts keine Wohnung als fester Lebensmittelpunkt unterhalten werden. Es muss nicht einmal ein gleichbleibender Aufenthaltsort bestehen. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend ...mehr

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Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / V. Folgen einer rechtswidrigen Hebesatzsatzung

Rz. 89 [Autor/Stand] Die Rechtswidrigkeit einer Hebesatzsatzung kann im Zuge einer Anfechtungsklage ( Rz. 83 ff. ) oder eines Normenkontrollverfahrens ( Rz. 87 ) festgestellt werden. Bei einer Anfechtungsklage gilt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur für den konkreten Einzelfall. Kommt das Gericht zu dem Schluss, die Hebesatzsatzung sei rechtswidrig, die Gemeinde wen...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den Arbeitgeber eine...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / I. Allgemeines

Rz. 1 Am 16.10.2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vom 10.10.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet, das stufenweise und seit dem 1.1.2022 vollständig in Kraft getreten ist. Die schriftsätzliche Kommunikation für die Rechtsanwaltschaft mit Gerichten und Behörden auf der technischen und rechtlichen Grundlage...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3.1 Voraussetzungen des § 14 Abs. 2a TzBfG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rn. 295 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Betriebsvorgänge, die in den Grundbetragsbereich fallen, bestehen grds weder (ertragsteuerliche) Aufzeichnungs- noch Aufbewahrungspflichten; (nachprüfbar) festzuhalten hat der LuF aber seinen Viehbestand. Soweit der Gewinn in bestimmten Teilbereichen durch EÜR zu ermitteln ist, gelten hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfri...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 5.1 Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erteilung von Auskünften (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Fraglich ist, ob § 42f Abs 2 S 2 EStG mit konstitutiver Wirkung eigenständige Mitwirkungspflichten der ArbN iRd LSt-Außenprüfung begründet, so Heuermann in Brandis/Heuermann § 42f EStG Rz 22 (11/2024), die neben die Mitwirkungspflichten des ArbG treten und diese ergänzen (vgl BFH v 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). Nach aA werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.2 Zuordnung bei unmittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 1 KStG)

Tz. 182 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG ist Organschaftsvoraussetzung, dass die Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG ununterbrochen während der Gesamtdauer der Organschaft einer inl BetrSt iSd § 12 AO des OT zuzuordnen ist (wegen der Unschädlichkeit der Zuordnung mehrerer Teil-Beteiligungen des OT zu inl BetrSt des OT und wegen der Unschädlic...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Treuhandverhältnisse

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine gesetzliche Regelung des Treuhandverhältnisses fehlt. Treuhandverhältnisse sind durch sog. überschießende Außenzuständigkeit des Treuhänders gekenn zeichnet. Der Treuhänder wird zwar im eigenen Namen kraft eigenen Rechts tätig, er darf aber sein Recht nur insoweit ausüben, als es dem Zweck des Treuhandverhältnisses entspricht. Treuhandverhältnisse k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff der Zurechnung

Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Zurechnung wird die persönliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts für die Besteuerung verstanden. Damit wird bestimmt, welche Person oder Personen Schuldner von Steuern sind, die an die Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut anknüpfen. Die Zurechnung ist in § 39 AO 1977 geregelt. Das Bewertungsgesetz kennt den Ausdruck "Zurechnung" allerdings auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Sicherungsübereignung

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Sicherungseigentümer ist nach außen Volleigentümer, er darf im Innenverhältnis zum Sicherungsgeber von dem Eigentum aber nur insoweit Gebrauch machen, als es dem Sicherungszweck entspricht. Das übereignete Wirtschaftsgut ist wirtschaftlich nur ein Pfand in der Hand des formellen Eigentümers. Deshalb schreibt § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 vor, dass...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.2 Auskunft über personenbezogene Daten

Die Abgabenordnung sieht kein allgemeines Akteneinsichtsrecht des Steuerpflichtigen vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde.[1] So besteht ein Anspruch darauf, dass das für die Betriebsprüfung zuständige Finanzamt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die bei einer früheren B...mehr

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Jahresmeldungen / 6.1 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstellen (Personengruppenschlüssel "109"). In dieser ist sowohl in der Jahresmeldungals auch in der UV-Jahresmeldung das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt aufzunehmen, von dem Pauschal- oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden sind. Empfänger der Meldungen ist die Deutsche Rentenversic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gebühr für die verbindliche Auskunft

Tz. 33 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (zust oder abl Auskunft) sowie die Ablehnung (Nichtauskunft) sind gebührenpflichtig (s § 89 Abs 3 S 1, Abs 4–7 AO; s AEAO zu § 89 Rn 4.1.1); die Gebührenpflicht ist verfassungskonform (s Urt des BFH v 27.11.2019, BStBl II 2020, 528 unter Rn 18, 19). Die FinBeh kann die Entsch über den Antrag bis zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erblassers/Schenkers (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Erbschaftsteuer richtet sich primär nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Für Zwecke der Schenkungsteuer richtet sie sich nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Schenkers, sofern er oder sie eine natürliche Person ist (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – Umkehrschluss). Maßgeblich ist j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die verschiedenen Arten der Gewinnermittlung

Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Gewinne aus LuF werden nunmehr wie folgt ermittelt: Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG , wenn der LuF buchführungspflichtig ist (§§ 140, 141 AO) und tatsächlich Bücher führt; ob Buchführungspflicht besteht, ist nach den Grenzen des § 141 AO zu ermitteln. Eine Verpflichtung nach § 140 AO kann sich aus der Eintragung ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Bindungswirkung

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Grundsteuermessbescheid muss den Grundsteuermessbetrag der Höhe nach angeben (§ 184 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 157 Abs. 1 Satz 2 AO), außerdem mit dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl die wesentlichen Berechnungsgrundlagen (§ 121 Abs. 1 AO). Er entfaltet nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO eine Bindungswirkung für den Grundsteuerbescheid als Folgebescheid,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Keine Buchführungspflicht (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine Anwendung der Durchschnittssatzgewinnermittlung ist ausgeschlossen, wenn für den einzelnen Betrieb eine gesetzliche Buchführungspflicht nach §§ 140, 141 AO besteht und der LuF hierauf hingewiesen wurde. Soweit das Gesetz davon spricht, dass der StPfl nicht buchführungspflichtig sein dürfe, ist dies unpräzise; die Buchführungspflicht bez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsbehelfe (§ 1 Abs 5 S 1 SolZG)

Rn. 26 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Festsetzung des SolZ erfolgt regelmäßig zugleich auf einer Urkunde zusammen mit der Festsetzung der Maßstabsteuer; dennoch handelt es sich bei der Festsetzung des SolZ um einen selbstständigen VA (BFH BFH/NV 2009, 1273; s Rn 23). Der SolZ-Bescheid kann gem § 347 Abs 1 Nr 1 AO mit dem Einspruch angefochten werden. Nach § 1 Abs 5 S 1 SolZG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übergang Buchführungspflicht; Gewinnermittlungsart beim Überlassenden bzw Berechtigten

Rn. 204 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 War der bisherige Betriebsinhaber gem § 141 Abs 1 AO buchführungspflichtig, geht diese gem § 141 Abs 3 AO auf den nunmehrigen Nutzungsberechtigten über, ohne dass es hierfür eines gesonderten Hinweises u einer besonderen Feststellung bedarf (§ 141 Abs 3 S 2 AO). Gleichzeitig endet die bisherige Buchführungspflicht beim Überlassenden. Eine G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft und Rechtsschutz

Tz. 35 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 AO ist (ebenso wie die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft) ein Verwaltungsakt (einhellige Auff: s Seer, in Tipke/Kruse, § 89 AO Rn 24; s AEAO zu 89 Rn 3.5.5). Die verbindliche Auskunft wird mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam. Die Bindungswirkung der Auskunft erteilenden FinBeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hemmung der Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer des Arbeitnehmers

Rn. 62 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN wird durch die LSt-Außenprüfung beim ArbG gem § 171 Abs 15 AO gehemmt. § 171 Abs 15 AO gilt gem Art 97 § 10 Abs 11 EGAO für alle Festsetzungsfristen, die zum 30.06.2013 gegenüber den ArbN als Steuerschuldnern noch nicht abgelaufen sind. § 171 Abs 15 AO schafft partiell eine personenübergr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Vorauszahlungen (§ 1 Abs 4 SolZG)

Rn. 18 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 1 Abs 4 SolZG enthält detaillierte Regelungen für die Vorauszahlungen auf den SolZ. Die Regelung entspricht § 51a Abs 4 EStG (s Rn 14). Gem § 1 Abs 2 SolZG gelten allerdings schon die Regelungen des EStG und des KStG für Vorauszahlungen zur ESt und KSt entsprechend für die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen auf den SolZ (s Rn 14)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.1 Allgemeines

Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des dt Besteuerungsrechts...mehr