Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Sonderfälle der Zurechnung

Rz. 58 [Autor/Stand] Bei Treuhandverhältnissen ist bereits beim Erlass des Einheitswertbescheides zu prüfen, wem das Grundstück zuzurechnen ist. Folglich ist zu entscheiden, ob ein Treuhandverhältnis besteht und ob das Grundstück dem Treuhänder oder dem Treugeber zuzurechnen ist. Hat das FA das Grundstück dem Treuhänder zugerechnet, kann dieser nur gegen die Zurechnungsfests...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid

Rz. 73 [Autor/Stand] In Rheinland-Pfalz folgt die Berechnung des Grundsteuerwerts vollumfänglich dem Bundesrecht. Es gibt keine landesgesetzlichen Abweichungen auf dieser Verfahrensstufe. Folglich gelten für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuerwertbescheid ebenfalls ausschließlich die Regelungen des Bundesrechts. Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ohne Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 64 [Autor/Stand] Bei einer Neuveranlagung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG, d.h. ohne Fortschreibung nach § 222 BewG (vgl. Rz. 30 ff.), ist der Neuveranlagungszeitpunkt gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 2 GrStG der Beginn des Kalenderjahres, auf den sich erstmals ein abweichender Grundsteuermessbetrag ergibt. Vgl. dazu auch das Schaubild zu Rz. 11. Rz. 65 [Autor/Stand] Wie bei einer Neuv...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Feststellungsbescheid (Abs. 2)

Rz. 219 [Autor/Stand] Die jeweiligen Grundsteuerwerte (Äquivalenzbeträge) werden in der ersten Stufe des insgesamt dreistufigen Verfahrens durch gesonderte Feststellungsverwaltungsakte i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO festgestellt. Ergänzend zu den bundesgesetzlichen Regelungen in § 219 BewG sind in diesem Feststellungsbescheid nach § 6 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG auch Feststellungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zwangsverwaltung

Rz. 81 [Autor/Stand] Ist für ein Grundstück die Zwangsverwaltung angeordnet, so wird dem Eigentümer die Verwaltung und Benutzung entzogen. Diese geht auf einen gerichtlich bestellten Verwalter über.[2] Der Verwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsg...mehr

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Einführung BewG / cc) Sonstige Steuern

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Einheitswerte hatten bis zum 31.12.1986 auch Bedeutung für die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigengenutzten Einfamilienhaus (vgl. § 21a EStG i.d.F. des VStRG 1974[2]). Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes waren für die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5.1 Anträge der Finanzverwaltung

Rn 54 Der Eröffnungsantrag eines Finanzamtes, der auf Steuerforderungen (§ 37 AO) gestützt wird, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH als Mindesterfordernis die Vorlage der ergangenen Steuerbescheide und ggf. etwaiger Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners voraus.[205] Eine Glaubhaftmachung der Forderung kann jedoch ausnahmsweise entbehrlich se...mehr

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ZErb 05/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bartle Die Anerkennung nicht-traditioneller Status in der EU 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1552-8, 159 EUR Die vorliegende Arbeit wurde von der rechts-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Änderungen im Jahr nach dem letzten Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 98 [Autor/Stand] Sollten sich die tatsächlichen Verhältnisse im Jahr nach dem letzten Hauptfeststellungszeitpunkt ändern, ist ggf. ein auf denselben Festsetzungszeitpunkt zuvor erlassener Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags im Rahmen einer Neuveranlagung zu ändern. Rz. 99 Praxis-Beispiel Beispiel 3: Fortführung des obigen Beispiels 2. Im Jahr 2030 wird ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Pflichtenkollision im Steuerrecht

Rn 58 Die Regelung in Abs. 8 ist sehr spät, und zwar erst durch den Rechtsausschuss in das Gesetz (SanInsFoG) eingefügt worden.[169] Sie dient danach dazu, die steuerrechtliche Pflichtenkollision von Geschäftsführern im Zeitraum zwischen Eintritt der Insolvenzreife bis zur Verfahrenseröffnung aufzulösen.[170] Der Geschäftsführer unterliegt der Pflicht zur Masseerhaltung, die...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.6 Abhängigkeit des Eröffnungsgrundes von der Forderung

Rn 41 Soll der Eröffnungsgrund aus einer Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung substanziiert[139] bestritten, reicht die Glaubhaftmachung nach der st. Rspr. des BGH ausnahmsweise nicht aus.[140] Das Insolvenzverfahren wird vielmehr nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht.[141] Hier be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.1 Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit

Rn 47 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Da der Gläubiger nur äußerst selten auf interne Buchhaltungsunterlagen des Schuldners zurückgreifen kann, wird er sich regelmäßig auf die widerlegbare Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 berufen.[174] Danach ist Zahlungsunfähigkeit in der R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl

Rz. 36 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 39 aufgeführten Ermäßigungstatbestände.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermessensspielraum der Kommunen

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Hebesätze entscheidet die Kommune gleichzeitig über die Erhebung einer Grundsteuer dem Grunde nach. Hinsichtlich der Höhe der Hebesätze haben die Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum. Seine Grenzen findet der Ermessensspielraum in § 26 GrStG sowie in den allgemeinen Grundsätzen des Steuer- und Haushaltsrechts.[2] Das Hebesatz...mehr

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Einführung BewG / II. Vorlagebeschlüsse des BFH vom 2.3.2011 – II R 23/10 und II R 64/08

Rz. 404 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund konnte es nicht verwundern, dass der BFH prompt reagierte: In zwei inhaltsgleichen Beschlüssen v. 2.3.2011[2] holte er eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 11 GrEStG in der im Jahr 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar sei, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mögliche Doppelberücksichtigung

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG, der mit dem Jahressteuergesetzes 2024[2] eingeführt wurde, ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungsze...mehr

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Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergesetz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: Rz. 185 [Autor/Stand] (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Di...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Angepasste Grundsteuer C

Rz. 205 [Autor/Stand] Für unbebaute und baureife Grundstücke i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG wird gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG ein abweichender Hebesatz (Grundsteuer C) i.H.v. 8.000 Prozent festgesetzt. Entsprechend zu § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG ist eine Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer C gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG ebenfalls bis zum 31. Dezember eines ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Härtefallklausel

Rz. 227 [Autor/Stand] Für etwaige Einzelfälle, in denen Grundsteuern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden würden, wurde zusätzlich eine Härtefallklausel geschaffen. Nach § 2 BlnGrStMG[2] besteht die Möglichkeit, dass die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Wohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 BewG – also für Einfamilienhäuser,...mehr

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AGS 05/2026, Ansatz der Kos... / III. Konkrete Einwendungen

Daran gemessen greifen nach Auffassung des LG die Einwendungen des Angeklagten nicht durch. Diese Einwendungen beträfen in der Sache Kosten für Ermittlungsmaßnahmen, die von der seinerzeit ermittelnden Steuerfahndung Nürnberg verursacht worden sind. Im Einzelnen: 1. EEA Im Rahmen ihrer Ermittlungen richtete die Steuerfahndung unter dem 1.3.2018 und dem 14.2.2019 EEA nach Frank...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 BewG ist als Ergänzung zu § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO konzipiert. Dort wird ausgeführt, dass Einheitswerte gesondert festgestellt werden. Es ist aber nicht ersichtlich, was unter dem Begriff "Einheitswert" zu verstehen ist. § 19 BewG füllt diese Lücke, indem es in Abs. 1 sowohl Erläuterungen dazu enthält, für welche Bereiche Einheitswerte zu ermitteln sind...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 5. Motive des Landesgesetzgebers von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist darauf hin, dass landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage seien, den räumlich-strukturellen Verhältnissen vor Ort im Sinne einer Feinsteuerung Rechnung zu tragen.[2] Soll in jeder einzelnen Gemeinde eine gruppenbezogene Aufkommensneutralität ermögl...mehr

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Schweden / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Schweden und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Schweden nachzuwei...mehr

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Kroatien / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus...mehr

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Litauen / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer au...mehr

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Griechenland / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Griechenland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische...mehr

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Island / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Kosovo / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kosovo hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

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Österreich / 1.10.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Österreich und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Österreich nachz...mehr

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Polen / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Polen hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

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Kroatien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kroatien hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ein...mehr

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Irland / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Irland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

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Luxemburg / 1.10.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Luxemburg und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Luxemburg nachzuw...mehr

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Griechenland / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer au...mehr

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Island / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Island hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

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Niederlande / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Österreich / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Österreich hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz [2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt [3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ei...mehr

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Liechtenstein / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Lettland / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Lettland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ein...mehr

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Italien / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Italien und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Italien nachzuweise...mehr

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Kosovo / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Irland / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die ein in Deut...mehr

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Schweden / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Schweden hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ein...mehr

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Italien / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Schweden / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Portugal / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Portugal hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ein...mehr

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Litauen / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Litauen

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Litauen hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

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Schweiz / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Serbien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Serbien hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesond...mehr

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Liechtenstein / 1.8.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Anrechnung der ausländischen Steuer Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Liechtenstein und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Liechtenstein nach...mehr