Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 84 Gewerbetreibende, Widerruf/Rücknahme der Gewerbeerlaubnis bzw. Untersagung [Rdn 901]

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Teil D: Daten / 19 Daten, Datenschutz, Regelungen, national, Bundesrecht [Rdn 185]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 96 Rechtsanwälte, Rechtsverhältnis Mandant/Rechtsanwalt [Rdn 1116]

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 2.1 Additive, zweistufige Gewinnermittlung

Die Gesellschaftsbilanz einer Mitunternehmerschaft bildet zusammen mit etwaigen Ergänzungsbilanzen sowie den Sonderbilanzen der Gesellschafter die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft (sog. additive Gesamtbilanz).[1] Die getrennt ermittelten Ergebnisse "Steuerbilanz der Gesellschaft" nebst "Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter" einerseits und "Sonderbilanzen der Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 1 Erbschaftsteuerrechtliche Voraussetzungen

Ein erbschaftsteuerrechtlicher (schenkungsteuerrechtlicher) Vorgang setzt voraus, dass von einer Person einer anderen Person ein Vermögensvorteil willentlich zugewendet wird. Diese Zuwendung kann von Todes wegen[1] oder als Schenkung unter Lebenden[2] erfolgen. Darüber hinaus muss auch die persönliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 ErbStG vorliegen. Unbeschränkte persönliche ...mehr

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DigiTax2Go (Teil 2): Besteu... / a) Vorfrage: unbeschränkte Steuerpflicht im Inland?

Im Ausgangspunkt stellen sich hier ähnliche Fragen wie beim Model. Wird die Agentur als Einzelunternehmen oder als Mitunternehmerschaft betrieben, ergibt sich die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland aus dem inländischen Wohnsitz des Unternehmers – sofern nicht der Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), eine Betriebsstätte (§ 12 AO) oder der statuarische Sitz (§ 11 AO) des Unte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Übergehen eines Antrags

Rz. 4 Eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn ein "nach dem Tatbestand von einem Beteiligten gestellter Antrag", d. h. ein im Tatbestand des Urteils gem. § 105 Abs. 3 S. 1 FGO erfasster prozessualer Anspruch, der ein bestimmtes Klagebegehren erkennen lässt, ganz oder teilweise vom Gericht übergangen, d. h. versehentlich nicht berücksichtigt worden is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Antragserfordernis

Rz. 9 Die Ergänzung einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) nach § 109 Abs. 1 FGO ist gem. § 109 Abs. 2 S. 1 FGO nur auf Antrag eines Beteiligten i. S. d. § 57 FGO möglich, der binnen zwei Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils bzw. des Gerichtsbescheids zu stellen ist. Die Antragsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn gegen das ergänzungsbedürftig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 19 Die Entscheidung ergeht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 FGO durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, eine Beweisaufnahme jedoch nicht. Es ist jedoch gem. § 113 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 FGO rechtliches Gehör zu gewähren. An der Entscheidung wirken gem. § 108 Abs. 2 S. 3 FGO nur die Richter mit, die auch nach § 103 FGO an der zu berichtigenden Entscheidung mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 108 FGO durchbricht ebenso wie § 107 FGO die Bindungswirkung einer finanzgerichtlichen Entscheidung.[1] Die Vorschrift ermöglicht es den Beteiligten, eine Berichtigung des Tatbestands i. S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO zu erreichen. Nach § 108 Abs. 1 FGO können andere Unrichtigkeiten und Unklarheiten im Tatbestand des Urteils vom Gericht berichtigt werden, wenn ein Bete...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung durch das Gericht

Rz. 14 Über den Ergänzungsantrag ist in der gleichen Form zu entscheiden, in der die Entscheidung getroffen wurde, deren Ergänzung beantragt ist.[1] Bei der Ergänzung eines Urteils wird daher über den Ergänzungsantrag durch Urteil entschieden, das entsprechend § 109 Abs. 2 S. 2 FGO nicht den gesamten Streit wieder aufnimmt, sondern sich nur mit dem übergangenen Antrag bzw. d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten

Rz. 8 Nach § 108 FGO können nur andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten des Tatbestands berichtigt werden. Der Zusatz "andere" steht im Kontext zu § 107 FGO, sodass die Berichtigung nach § 108 FGO nur von anderen als in § 107 FGO behandelten Unrichtigkeiten möglich ist. Hinsichtlich von Schreib-, Rechenfehler und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten ist daher § 107 FGO vorr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 109 FGO ergänzt die Regelungen über die Durchbrechung der innerprozessualen Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nach §§ 107-108 FGO und ermöglicht die Ergänzung von Urteilen, die hinsichtlich des Tenors unvollständig sind, wenn das Gericht von den Beteiligten gestellte Haupt- und Nebenanträge übersehen oder zu den von Amts wegen zu tre...mehr

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Fondsetablierungskosten als... / a) Sofort abzugsfähige Aufwendungen (Rz. 26 f.)

Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb der WG gerichtet sind – insbesondere solche für Nutzung und Verwaltung – bleiben als BA/WK abzugsfähig (Rz. 26). Maßstab ist der Vergleich mit einem Einzelerwerber außerhalb der Fondsgestaltung: Was dieser als BA/WK abziehen könnte, bleibt auch im Fonds sofort abzugsfähig. Das BMF konkretisiert dies – wie noch zu zeigen sein wird – in R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Entdeckt das Gericht ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Übergehen von Nebenentscheidungen, insb. Kostenentscheidungen

Rz. 7 Fehlt ein Urteilsspruch zu Nebenentscheidungen, wie zur von Amts wegen zu treffenden Kostenentscheidung nach § 143 Abs. 1 FGO , kann ebenfalls eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO beantragt werden. Auch versehentlich unterlassene Entscheidungen des Gerichts über weitere von Amts wegen im Urteil zu treffende Nebenentscheidungen sind nach § 109 FGO zu ergänzen.[1] Wird ei...mehr

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DigiTax2Go (Teil 2): Besteu... / a) Vorfrage: unbeschränkte Steuerpflicht im Inland?

Bei Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland ist das Model mit seinem Welteinkommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Das ist zuerst zu klären – und oft nicht ganz einfach. Hohe Mobilität kennzeichnet die Influencer-Welt im Allgemeinen, bei OnlyFans-Influencern ist das nicht anders. Dubai lockt mit Glamour und niedrig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Rechtsmittel

Rz. 18 Die Entscheidung über den Ergänzungsantrag ist selbständig anfechtbar. Gegen ein Ergänzungsurteil sind daher die üblichen Rechtsmittel, also Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde, gegeben. Das Ergänzungsurteil ist ein Teilurteil und als solches i. d. R. unabhängig vom Haupturteil anfechtbar.[1] Gegen Ergänzungsurteile, in denen lediglich eine Kostenentscheidung nach...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 7. Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen (§ 74 EStG)

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt (§ 74 Abs. 1 S. 1 EStG). Fehlende Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes: Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an da...mehr

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Fondsetablierungskosten als... / 3. Vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und Gesamtobjekte (Rz. 37–39)

Die Grundsätze des BMF-Schreibens gelten nach dessen Rz. 37 über klassische Fondsstrukturen hinaus auch für Einzelinvestments mit nur einem Anleger und für die bereits angesprochenen Gesamtobjekte (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO) außerhalb einer Fondskonstruktion. Voraussetzung ist allerdings zweierlei: Es müssen mit Fondsetablierungskosten vergleichbare Aufwendu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Antrag

Rz. 12 Eine Tatbestandsberichtigung erfolgt anders als eine Berichtigung nach § 107FGO nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte i. S. d. § 57 FGO. Für einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim BFH ist der Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO zu beachten.[1] Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung muss substantiiert sein und damit die konkreten Unrichtigkeit...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / b) Behinderungsbedingter Mehrbedarf

Werden i.R.d. Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gem. § 33b Abs. 1-3 EStG angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behindert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 2): Besteu... / b) Einkunftsart?

Ist die Vorfrage geklärt, muss die Einkunftsart bestimmt werden. In Betracht kommen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG). Nach der Systematik des EStG bilden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb die Grundform für jede selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ausgeübte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Wirksamwerden sind Urteile für das Gericht gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 318 ZPO bindend. Die Bindungswirkung beginnt mit Verkündung oder Zustellung des Urteils. Die §§ 107-109 FGO befreien das Gericht danach nur sehr eingeschränkt von dieser innerprozessualen Bindungswirkung seiner Entscheidung und ermöglichen nur ausnahmsweise die Berichtigung von Fehlern b...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt (zuvor in § 16 Abs. 3 geregelt) und durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Seither wurde sie mehrf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.3 Einkommensanrechnung bei vorläufig festgesetzter Einkommensteuer

Rz. 17 Das nach Maßgabe des Abs. 2 im Wege des Abfrageverfahrens ermittelte Einkommen ist nach Abs. 5 Satz 1 auch dann der endgültigen Einkommensanrechnung zugrunde zu legen, wenn die Einkommenssteuer vorläufig (vgl. hierzu z. B. § 165 Abs. 1 AO) oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (vgl. § 164 Abs. 1 AO) festgesetzt wurde oder wenn der Einkommensteuerbescheid im Wege de...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerliche Vorschriften

Rn. 20 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Im Steuerrecht ist ebenso eine Pflicht zur Vorlegung von Urkunden kodifiziert, die sowohl gegenüber den Finanzbehörden (vgl. § 97 AO) als auch FG (vgl. § 76 FGO) besteht. Die AO kennt dabei in diesem Kontext für steuerrechtliche Zwecke deutlich weitreichendere Vorlagepflichten als die der §§ 258ff. Infolge der gesetzlichen Verpflichtung der F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerliche Vorschriften

Rn. 12 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die im Steuerrecht vergleichbare Regelung zu § 261 ist in § 147 Abs. 5 AO sowie § 97 Abs. 2 AO kodifiziert. Allerdings unterscheiden sich diese beiden Normen in der nach Handelsrecht bestehenden Ausnahme, betreffende Unterlagen ggf. auf eigene Kosten ausdrucken oder ohne Hilfsmittel lesbare Reproduktionen beibringen zu müssen (vgl. § 261). Im...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Ursprung des § 261 ist der im Zuge des sog. Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung vom 02.08.1965 (BGBl. I 1965, S. 665ff.) eingefügte § 47a. Er geht damit auf die Novelle 1965 zurück, in der schließlich die Mikroverfilmung der Korrespondenz sowie sämtlicher Buchungsbelege gestattet wurde (vgl. HdR-E, HGB § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Steuerliche Vorschriften

Rn. 9 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Für die unter § 263 zu subsumierenden UN (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) sind für Zwecke der Besteuerung die Vorschriften der AO maßgebend (vgl. § 1 AO). Insbesondere unterliegen die entsprechenden Betriebe der KSt (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) sowie GewSt (vgl. § 2 Abs. 1 GewStDV). Für die Träger von Eigenbetrieben gilt es des Weiteren, u. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI und Tax Tech in der Steu... / 3 Berufsrecht, Compliance & KI-Verordnung (AI Act)

Zu berufsrechtlicher Einordnung, regulatorischen Anforderungen durch den EU AI Act sowie Haftungs- und Datenschutzfragen beim KI-Einsatz in Steuerkanzleien siehe: Vertiefende Inhalte Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) KI, Inkrafttreten der Verordnung (Infografik) KI-Modelle: Einsatz, Risiken, Zulässigkeit und berufsrechtliche Aspekte für Steuerberater Künstliche Inte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1; überdies HdR-E, HGB § 265, Rn. 65ff.). Eine darüber hinausgeh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung darstellt, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 4.1 Steuerliche Risiken bei inkongruenten Gewinnausschüttungen

Gesellschaftsrechtlich ist eine vom Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter abweichende Gewinnverteilungsabrede zulässig. Allerdings tut sich die Finanzverwaltung schwer damit, inkongruente Gewinnausschüttung steuerlich anzuerkennen, wittert sie doch stets einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO. Zwar hat sich der Bundesfinanzhof (BFH), schützend vor die Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Rechtsstreitigkeiten i. S. d. § 258 sind grds. zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten i. S. d. ZPO, ohne dass es sich zwingend um Handelssachen i. S. v. § 95 GVG handeln muss. Die Vorschrift findet ihre Anwendung auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, da laut Arbeitsgerichtsgesetz (vgl. § 46 Abs. 2 ArbGG) die Normen der ZPO supplementär anzuwen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsvoraussetzungen und -bereich

Rn. 5 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Vorschrift des § 261 setzt eine Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und damit zur Führung sowie Aufbewahrung auf einem Bild- oder anderen Datenträger voraus (vgl. ADS (2023), § 261, Rn. 27), wobei sich die Buchführungspflicht aus den §§ 238ff. ergibt (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 238; zu der im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilM...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prämissen und Objekte der Vorlegungspflicht

Rn. 6 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Anordnung zur Vorlage der Handelsbücher nach § 258 kann lediglich greifen, sofern die betroffenen Prozessparteien zur Führung und Aufbewahrung von Handelsbüchern verpflichtet sind. Mithin muss es sich um einen Kaufmann i. S. d. §§ 1ff. handeln (vgl. HdR-E, HGB § 238, Rn. 4). Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind bezüglich der Insolvenzma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 1.3 Denkmalrechtliche Bescheinigung

Die erhöhten Abschreibungen nach § 7i EStG können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Denkmaleigenschaft des Gebäudes oder des Gebäudeteils und die Erforderlichkeit der Aufwendungen zur Erhaltung des Objekts als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle nachgewie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 3.1 Begünstigte Maßnahmen

Durch § 10 f EStG wird dieselbe Art von Baumaßnahmen durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt, für die in den Fällen der Erzielung von Einkünften erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h und 7i EStG oder die Verteilung des Erhaltungsaufwandes nach den §§ 11a und 11b EStG i. V. m. den §§ 7h und 7i EStG in Betracht kommen. Die Steuerbegünstigung des § 10f EStG ermöglicht einen Son...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die ein in Deut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Frankreich hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz [2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt [3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 1.10.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Frankreich und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem muss der Arbeitnehmer die Besteuerung in Frankreich nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 1.10.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates, die auch in einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.1 Größenkriterien nach §§ 267, 267a HGB

Rz. 14 Nach §§ 267, 267a HGB werden Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (nach § 264a HGB) in große, mittelgroße undkleine Unternehmen sowie Kleinstunternehmen unterteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer getroffen, sofern an 2 aufeinander folgen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Auch die Übertragung von mehrere...mehr