Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahressteuergesetz 2026 / 4.3 Steuergeheimnis (§ 30 Abs. 6 AO)

Mit § 30 Abs. 6 Satz 1 AO erfolgt eine Klarstellung, dass nach § 30 AO geschützte Daten auch zur Weiterverarbeitung für die in § 29c Abs. 1 Nr. 4 bis 6 AO genannten Zwecke (weiterhin) abgerufen werden dürfen. Durch den neu einzufügenden Satz 2 wird des Weiteren klargestellt, dass ein Datenabruf Dritter zulässig ist, sofern er bundesgesetzlich ausdrücklich zugelassen oder eur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahressteuergesetz 2026 / 4.7 Berichtigungspflicht länderbezogener Berichte (§ 138a Abs. 8 AO)

Erkennt ein Unternehmen nachträglich, dass ein abgebender länderbezogener Bericht unrichtig oder unvollständig ist, so ist es künftig nach § 138a Abs. 8 AO – neu verpflichtet, unverzüglich sowohl die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit anzuzeigen als auch die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. Die Nicht-Befolgung soll eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 379 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahressteuergesetz 2026 / 4.1 Beibehaltung der Zuständigkeit (§ 26 Satz 3 AO)

Es wird eine gesetzliche Neuregelung eingeführt, dass bereits Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Abwicklung einer rechtsfähigen Personenvereinigung oder juristischen Person als Tatbestandsvoraussetzungen für einen Zuständigkeitsverbleib beim bisherigen Finanzamt ausreichen. Anhaltspunkte sind insoweit zum Beispiel konkrete Umstände oder Tatsachen, die nach den Erfahrunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahressteuergesetz 2026 / 4.2 Einsatz von KI-Systemen (§ 29c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

Die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden soll auch zulässig sein für die Entwicklung, die Überprüfung oder die Änderung automatisierter Verfahren. Mit der Änderung des § 29c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO soll gewährleistet werden, dass im Besteuerungsverfahren eingesetzte KI-Systeme auch dauerhaft funktionsfähig sind. Gleichzeitig soll mit der gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahressteuergesetz 2026 / 4.5 Antrag auf postalische Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten (§ 122a Abs. 2 AO)

Aktuell ist es grundsätzlich möglich, auch bei elektronisch übermittelter Steuerer- oder Feststellungserklärung, einen Antrag auf eine postalische Bekanntgabe formlos (z. B. per E-Mail) zu stellen. Diese formlose Möglichkeit soll zukünftig entfallen. Anträge auf postalische Bekanntgabe sollen in den Fällen des § 122a Abs. 1 AO nur noch elektronisch nach amtlich vorgeschriebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahressteuergesetz 2026 / 4.8 Verspätungszuschlag (§ 152 Abs. 4 AO)

In Satz 2 wird künftig klargestellt, dass es sachgerecht ist, einen Verspätungszuschlag vorrangig gegen denjenigen festzusetzen, gegen den auch die Steuer oder der Steuermessbetrag festgesetzt wird oder gegen denjenigen, der die Steuer als Steuer- oder Entrichtungsschuldner anzumelden und zu entrichten hat. Aufgrund dieses intendierten Ermessens soll es in den genannten Fäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Mitteilungspflichten

Rz. 8 Im öffentlichen Interesse der Steuersicherung hat der Notar grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge nach §§ 18, 20 GrEStG bei dem Finanzamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.[27] Die Anzeigepflicht trifft nur deutsche und keine ausländischen Notare.[28] Diese fehlende Anzeigepflicht ausländischer Notare spielt auch für die Gleichwertigkeit für durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / II. Einsichtsrecht des Finanzamtes

Rz. 40 Die Finanzämter dürfen keine Einsicht in die Anderkontenunterlagen nehmen. Bei Auskunftsersuchen ist der Notar gem. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO zur Verweigerung der Auskunft berechtigt und nach § 18 BNotO auch verpflichtet.[84] Etwas anderes gilt nur, wenn er von seiner Verschwiegenheitspflicht von den Beteiligten entbunden wurde. Unberührt bleiben natürlich die speziellen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Steuerliche Folgen

Rz. 63 Über steuerliche Fragen muss der Notar nach zutr. st. Rspr.[230] grds. nicht aufklären (siehe auch § 19 BeurkG Rdn 1; Ausnahmen siehe Rdn 65 ff.). Steuerliche Folgen gehören nämlich nicht zum Inhalt des Rechtsgeschäfts, sondern ergeben sich kraft Gesetzes daraus.[231] Zudem ist es nicht Schutzzweck der Prüfungs- und Belehrungspflicht des § 17 BeurkG, den Beteiligten b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt

Rz. 27 Der Notar unterliegt gewissen steuerlichen Beistandspflichten, die seine Verschwiegenheitspflicht nach § 18 BNotO zurücktreten lassen.[90] Nach den §§ 18, 20 GrEStG hat der Notar grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge bei dem Finanzamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist (vgl. § 19 BeurkG Rdn 8 ff.).[91] Die Finanzämter sind nicht befugt, diese Urkun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / II. Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rz. 51 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)[150] hat das Datenschutzrecht in Deutschland auf neue legislative Füße gestellt. Durch die europaweite Regelung soll der Datenschutz an die geänderten Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die DSGVO führt jedoch nicht, wie häufig zu lesen ist, zu einem einheitlichen und lückenlosen supranationalen Schutzniveau; si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Grunderwerbssteuer

Rz. 132 Steuerliche Anzeigepflichten bestehen hier nach den §§ 18, 20, 21 und 22a GrEStG sowie nach § 102 Abs. 4 AO. Die Anzeigepflicht betrifft alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück im Sinne des § 2 Abs. 1 GrEStG betreffen, wobei gemäß § 2 Abs. 2 GrEStG Erbbaurechte, Gebäude auf fremden Boden sowie dinglich gesiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 71 Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren

Gesetzestext Dieses Gesetz gilt nicht für die Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen in Verwaltungsverfahren. Rz. 1 Zur Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen sind die Notare gem. § 22 Abs. 2 BNotO nur dann zuständig, wenn einer Behörde oder sonstigen Dienststelle eine tatsächliche Behauptung oder Aussage glaubhaft gemacht werden soll. Andererseits kann in dem Verwaltung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz

Rz. 38 Die Zeugnisverweigerungsrechte des Notars und seines Personals nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO sowie nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (und den darauf verweisenden weiteren Verfahrensordnungen, vgl. § 98 VwGO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 118 SGG, § 29 Abs. 2 FamFG sowie § 65 Abs. 1 VwVfG) und nach § 84 Abs. 1 FGO i.V.m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO erstrecken sich auch auf die Nebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Mitteilungspflichten, Einsichtsrechte

Rz. 26 Durch Abs. 4 wird klargestellt, dass die aufgrund von Rechtsvorschriften gegenüber Gerichten oder Behörden bestehenden Mitteilungspflichten durch § 51 BeurkG unberührt bleiben. Diese Mitteilungspflichten knüpfen zwar unmittelbar an das Urkundsgeschäft an, dienen aber nicht im eigentlichen Sinn dem Vollzug dieses Geschäfts oder des Geschäfts der Beteiligten, sondern vi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / 3. Meldepflichten nach der Zinsinformationsverordnung

Rz. 48 Meldepflichten des Notars ergeben sich seit dem 1.7.2005 auch aus der Zinsinformationsverordnung (ZIV).[103] Aus § 102 Abs. 4 S. 1 AO ergibt sich: Die Anderkonten führenden Berufe und damit auch Notare sind vom Geltungsbereich der ZIV umfasst. Eine Meldepflicht gem. § 8 ZIV besteht insbesondere bei verzinslichen Anderkonten, wenn die Zinsen einer natürlichen Person zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / d) Unbilligkeit der Gebührenerhebung

Rz. 183 § 17 Abs. 1 S. 2 BNotO erklärte Gebührenerlass und Gebührenermäßigung bis zum 31.7.2021 auch dann für zulässig, wenn sie durch eine sittliche Pflicht oder durch eine auf den Anstand zu nehmende Rücksicht geboten sind und die Notarkammer allgemein oder im Einzelfall zugestimmt hat. Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XIX. Abs. 3 Nr. 19

Rz. 148 Der Notar kann seine hoheitliche Amtstätigkeit im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege nur erfüllen, wenn er Vertrauen genießt. Vertrauen kann der Notar nur erwarten, wenn er über das ihm Anvertraute schweigt. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist daher eine seiner wichtigsten Amtspflichten. Ein Verstoß hiergegen zieht in der Regel schwere Sanktionen nach sich.[121] Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 107 Anwendung der Abgabenordnung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 S. hierzu § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Vorschriften zur Steuervergütung Rz. 2 § 107 EStG ermächtigt das FA, die für die Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung auch auf die Mobilitätsprämie anzuwenden; was als erforderlich angesehen werden kann, bevor die Regelung in § 105 Abs. 1 S. 4 EStG im Wege einer Fiktion die Prämie als Steuerver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 S. zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff. Die Regelung mit ihrer Verweisung dürfte angesichts der Regelung in § 105 Abs. 1 S. 4 EStG, die die Prämie als Steuervergütung fingiert, allenfalls deklaratorischer Natur sein.[1] 2 Mobilitätsprämie und Steuerverkürzung/-hinterziehung Rz. 2 § 108 EStG stellt u. a. klar, dass der Antragstell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Vorschriften zur Steuervergütung

Rz. 2 § 107 EStG ermächtigt das FA, die für die Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung auch auf die Mobilitätsprämie anzuwenden; was als erforderlich angesehen werden kann, bevor die Regelung in § 105 Abs. 1 S. 4 EStG im Wege einer Fiktion die Prämie als Steuervergütung qualifiziert (nur diese Regelung hat materielle Wirkung hinsichtlich der Qualität der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Festsetzung durch eigenen Prämienbescheid/Bekanntgabe lt. JStG 2019

Rz. 2 Ursprünglich sollte lt. JStG 2019 die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj. in einem Prämienbescheid festgesetzt werden. Der Anspruch auf Auszahlung der Mobilitätsprämie sollte mit Tatbestandsverwirklichung (§ 38 AO) entstehen und der Prämienbescheid ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. d. §§ 118ff. AO sein.[1] Die Mobilitätsprämie sollte im Rahmen des Abflussprinzip...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 81 Gewerbetreibende, Haftung zivil- und steuerrechtlich [Rdn 883]

Rdn 884 Literaturhinweise: Gehm, Überblick zur Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers nach § 71 AO, NZWiSt 2014, 93 ders., Haftung des Steuerhehlers/Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch FG, NZWiSt 2014, 467 Geuenich, In dubio pro reo auch steuerlich zu beachten, BB 2015, 423 Mack, Steuerstrafverfahren im Unternehmen, Stbg 2015, 27 Moritz, Steuerhinterzieh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Festsetzung im ESt-Bescheid lt. JStG 2020

Rz. 7 Seitens der Finanzverwaltung wurde das gesonderte Prämienbescheidverfahren (Rz. 1ff.) als zu komplex und ineffizient eingestuft. Deshalb wurde im Rahmen des JStG 2020 v. 21.12.2020[1] das Verfahren derart geändert, dass eine Festsetzung der Mobilitätsprämie allein im ESt-Veranlagungsverfahren erfolgt. Rz. 8 Auch wurde die weitere Technik des Verfahrens derart geändert, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Auszahlung/Fälligkeit lt. JStG 2019

Rz. 4 Gem. § 105 S. 4 EStG a. F. hätte die Auszahlung der Prämie aus den Einnahmen der ESt erfolgen sollen. Dies hat impliziert, dass der Stpfl. dessen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG liegen und der infolge dessen nicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet ist, eine solche dennoch hätte erbringen müssen. Während der Stpfl. eine vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 114 Steuerberater, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 1268]

Rdn 1269 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Steuerberater, Allgemeines, Teil H Rdn 1265 und bei → Rechtsanwälte, Allgemeines/Überblick, Teil H Rdn 995 Rdn 1270 1. Ein berufsgerichtliches Verfahren wird eingeleitet, wenn ein Steuerberater schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die sich aus dem StBerG und der BOStB ergeben. Die Pflichten ergeben sich aus §§ 57–67, 79, 80 und 5...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Mobilitätsprämie und Steuerverkürzung/-hinterziehung

Rz. 2 § 108 EStG stellt u. a. klar, dass der Antragsteller bei Beantragung der Mobilitätsprämie und bewusst fehlerhaften Angaben zu seinen Gunsten auch mit einer Strafverfolgung wegen einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO rechnen muss. Handelt der Stpfl. bei der Antragstellung leichtfertig, riskiert er eine Geldbuße. Angesichts der eher geringen Prämienbeträge dürfte die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 3 Einheitlicher Schenkungsvorgang oder Gestaltungsmissbrauch

Eine Aufteilung in mehrere – an unterschiedliche Personen ausgeführte – Schenkungen kann nur dann zu dem gewünschten Ziel führen, wenn es sich nicht um einen einheitlichen Schenkungsvorgang oder um einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO handelt, der zu einer unmittelbaren Schenkung an die eigentlich begünstigte Person führen würde. Wichtig Einheitlicher Schenkungsvorgang od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / Zusammenfassung

Begriff Schenkungen unter Lebenden sowie Erwerbe von Todes wegen unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer). Dabei werden alle von derselben Person stammenden Erwerbe innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet. Der persönliche Freibetrag, der in Abhängigkeit des individuellen Naheverhältnisses unterschiedlich hoch ist, wird für alle diese Zuwendungen nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 126 Wirtschaftsprüfer, Allgemeines [Rdn 1432]

Rdn 1433 Literaturhinweise: Hense/Urlich, WPO-Kommentar, 4. Aufl. 2022 Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 3. Aufl. 2021 Wirtschaftsprüferkammer, Textsammlung zur Wirtschaftsprüferordnung, 18. Aufl. 2024 Rdn 1434 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Wirtschaftsprüfer sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 30 StrEG-Entschädigung, Strafverfolgungsmaßnahmen, andere [Rdn 627]

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 S. zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff. Die Regelung mit ihrer Verweisung dürfte angesichts der Regelung in § 105 Abs. 1 S. 4 EStG, die die Prämie als Steuervergütung fingiert, allenfalls deklaratorischer Natur sein.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 113 Steuerberater, Allgemeines [Rdn 1264]

Rdn 1265 Literaturhinweise: Gräfe/Wollweber/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 8. Aufl. 2023, Günther, Berufsrecht der Steuerberater, 1. Aufl. 2022 Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatergesetz, 4. Aufl. 2020. Rdn 1266 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Steuerberater sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverfahren als Nebenfolge (Maßregel) au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 2 Ausnutzung von persönlichen Freibeträgen

Bei Zuwendungen zwischen 2 Personen, die über den persönlichen Freibetrag hinausgehen, kann überlegt werden, ob unter Einschaltung einer dritten Person (sog. Durchgangs- oder Mittelsperson) eine Optimierung durch Ausnutzung mehrerer Freibeträge erfolgen kann. Praxis-Beispiel Trennung von Zuwendungen Vater V möchte seiner Tochter T insgesamt einen Betrag i. H. v. 800.000 EUR zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.3 Vermögen von Personengesellschaften

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] sind zum 1.1.2024 umfassende – auch steuerrechtlich sich auswirkende – Änderungen in Kraft getreten. Bedingt durch veränderte zivilrechtliche Grundsätze und dadurch auch veränderte Begrifflichkeiten, musste auch im ErbStG eine Klarstellung vorgenommen werden. In § 2a ErbStG ist zum 1.1.2024[2] geregelt wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 21 StrEG-Entschädigung, Billigkeitsentscheidung nach Verfahrenseinstellung [Rdn 436]

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2. Feststellung der Grundbesitzwerte

Ist der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu ermitteln, wird dieser Wert gemäß § 179 AO gesondert festgestellt.[1] In dem Feststellungsbescheid sind nach § 151 Abs. 2 BewG auch folgende Feststellungen zu treffen: Über die Art der wirtschaftlichen Einheit. Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit. Bei me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 128 Wirtschaftsprüfer, Haftung, Allgemeines [Rdn 1442]

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz bei Person... / 7 Nichteinhaltung von Sperrfristen

Zur Aufstellung von Ergänzungsbilanzen kommt es auch, wenn bestimmte Sperrfristen im Einkommensteuerrecht nicht eingehalten werden. Fall 1: Unentgeltliche Aufnahme in ein bestehendes Einzelunternehmen Die unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein bestehendes Einzelunternehmen führt nicht zur Aufdeckung von stillen Reserven.[1] Behält der bisherige Einzelunternehmer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Formalien und Frist

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend die verfahrensrechtlichen Regelungen für den materiellen Anspruch, indem Form und Frist im Rahmen des Antragserfordernisses sowie zuständige Finanzbehörde formuliert werden. Die Mobilitätsprämie wird nur auf Antrag gewährt; eine Festsetzung von Amts wegen erfolgt also nicht, und zwar auch dann nicht, wenn dem FA aufgrund der Erkenntni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Der gemeine Wert

Als allgemeiner Wert des Bewertungsrechts ist der gemeine Wert immer dann anzusetzen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.[1] Es ist der grundsätzliche Bewertungsmaßstab für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nach § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 28 StrEG-Entschädigung, Grundentscheidung, staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung [Rdn 571]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil E: Register / 1 Bundeszentralregister, Allgemeines [Rdn 1]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Daten / 6 Daten, Datenabgleich, Verwendungsbeschränkungen [Rdn 47]

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 4 Vermeidung steuerschädlicher Gestaltungen

Die Zuwendung von Vermögensteilen erfolgt unter Lebenden im Regelfall unter Prüfung und Annahme einer bestimmten steuerlichen Belastung. Kommt das Finanzamt zu einer anderen Rechtsauffassung bei einem komplexen Vorgang der Übertragung von Vermögen, ergeben sich im Regelfall erheblich Steuernachzahlungen. Eine vorausschauende und vorsichtige Planung ist zur Vermeidung von Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 115 Steuerberater, Haftung, Allgemeines [Rdn 1275]

mehr