Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2.4 Sonderfall der gemeinnützigen GmbH (gGmbH)

Im Fall einer gemeinnützigen GmbH können unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen zur Versagung der Gemeinnützigkeit führen. Ein Entzug der Gemeinnützigkeit ist bei kleineren Verstößen gegen das Mittelverwendungsgebot des § 55 AO unverhältnismäßig (Bagatellvorbehalt) (BFH, Urteil vom 12.03.2020, V R 5/17, BStBl II 2021, 55).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Rückumwandlung in ein Inhaberpapier (§ 303 Alt. 2 AO)

Rz. 3 Handelt es sich bei dem zur Verwertung anstehenden Papier um ein Inhaberpapier, das auf den Namen des Vollstreckungsschuldners umgeschrieben wurde, hat die Vollstreckungsstelle die Rückverwandlung in ein Inhaberpapier bei dem Aussteller zu erwirken. Bei einer Weigerung hat die Vollstreckungsstelle die Rückumwandlung durch Klage vor den ordentlichen Gerichten zu erreich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Umschreibung von Namenspapieren (§ 303 Alt. 1 AO)

Rz. 2 Namenspapiere können nicht allein durch eine reine Übereignung an den Erwerber übertragen werden. Hinzu muss kommen, dass der Name des Erwerbers umgeschrieben wird. Dies erfolgt durch ein Indossament oder durch eine schriftliche Abtretungserklärung.[1] Ein wichtiger Fall eines Namenspapiers ist die Namensaktie nach § 68 AktG.[2] Diese wird durch Indossament übertragen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Folgen einer Anschlusspfändung

Rz. 7 Eine Anschlusspfändung hat zunächst die Folge, dass für den Vollstreckungsgläubiger ein eigenes Pfandrecht an der gepfändeten Sache begründet wird, das im Rang hinter das Pfandrecht aufgrund der Erstpfändung tritt.[1] Allerdings tritt bei einem Wegfall des ersten Pfandrechts das durch die Anschlusspfändung begründete Pfandrecht an dessen Stelle.[2] Der Anschlusspfandgl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Versteigerung bei mehrfacher Pfändung

Rz. 3 § 308 Abs. 1 AO bestimmt zunächst die gerichtliche Zuständigkeit für die Versteigerung einer mehrfach gepfändeten Sache. Diese richtet sich danach, welcher Vollziehungsbeamte oder Gerichtsvollzieher die Sache zuerst gepfändet hat. Eine hiervon abweichende Bestimmung kann bei Zustimmung aller Beteiligten, also auch des Schuldners, jedoch getroffen werden.[1] Keine entsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 303 AO war § 354 RAO.[1] Die entsprechenden Bestimmungen für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht sind § 822 ZPO für die Namensumschreibung und § 823 ZPO für die Rückumwandlung in ein Inhaberpapier.[2] Zu § 303 AO vgl. auch Abschn. 37 Abs. 2 VollstrA. Die Norm ergänzt § 302 AO für Namenspapiere und versetzt die Vollstreckungsbehörden in di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Ersatzteile inländischer Luftfahrzeuge

Rz. 3 § 306 Abs. 1 bestimmt Besonderheiten für die Vollstreckung in Ersatzteile inländischer Luftfahrzeuge. Der Begriff des Ersatzteils ist dabei in § 68 LuftRG definiert. Es sind dies alle zu einem Luftfahrzeug gehörenden Teile, Triebwerke, Luftschrauben, Funkgeräte, Bordinstrumente, Ausrüstungen sowie Teile dieser Gegenstände und andere Gegenstände, die zum Einbau in Luftf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 308 AO stellt Kollisionsregeln für die Fälle einer mehrfachen Pfändung von Sachen auf. Zu einer solchen Mehrfachpfändung kann es insbesondere in den Fällen einer Anschlusspfändung kommen, die in § 307 AO geregelt ist.[1] § 308 AO ähnelt von seiner Funktion und teilweise auch von seinem Wortlaut § 827 ZPO, der Regelungen zur Verwertung bei mehrfacher Pfändung für das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Versteigerung von Früchten

Rz. 2 § 304 S. 1 AO bestimmt, dass nach § 294 AO gepfändete Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, erst nach dem Eintritt der Reife versteigert werden dürfen. § 304 S. 2 AO führt ergänzend hierzu aus, dass eine Ernte zu erfolgen hat, wenn die Reife erreicht ist und bis zu diesem Zeitpunkt keine Versteigerung erfolgt. Nach dem Wortlaut der Bestimmung steht es damit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4 Verteilungsverfahren

Rz. 6 Hinsichtlich der Verteilung des Erlöses bestehen unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob der Erlös zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht oder nicht. Grundsätzlich wird dabei im Fall einer Anschlusspfändung nach § 308 Abs. 3 AO der Erlös in der Reihenfolge der Pfändungen verteilt. Eine abweichende Regelung kann durch alle Gläubiger getroffen werden. Bei mehrfac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 305 AO war § 358 RAO.[1] Die entsprechende Norm für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 825 ZPO, der allerdings weitere Voraussetzungen enthält.[2] Ergänzende Ausführungen zu § 305 AO finden sich in Abschn. 56 VollzA zum freihändigen Verkauf[3] und Abschn. 39 VollstrA.[4] Die Vorschrift lässt unter Abweichung von den allgemeinen Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Arten der besonderen Verwertung

Rz. 4 In der Entscheidung über die Anordnung der besonderen Verwertung kann die Vollstreckungsbehörde Versteigerungs- oder Veräußerungsbedingungen festsetzen. Als Art der besonderen Verwertung kommt nach dem Wortlaut des § 305 AO in Betracht, dass die Verwertung abweichend von dem gesetzlichen Leitbild der §§ 296ff. AO oder die Verwertung an einem anderen Ort oder die Verste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerregelung fand sich in § 356 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht findet sich in § 824 ZPO.[2] Die Vorschrift knüpft an § 294 AO an, der die Pfändung von ungetrennten Früchten regelt.[3] § 304 AO versetzt die Vollstreckungsbehörde in die Lage, die Versteigerung der nach § 294 AO gepfändeten Früchte zu betreiben. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 306 AO ist ohne Vorbild in der RAO.[1] Auch in der ZPO findet sich keine entsprechende Vorschrift.[2] § 306 AO leitet sich unmittelbar aus den vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten her, die sich nach dem Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen v. 26.2.1959 ergeben.[3] Eine wesentliche praktische Bedeutung kommt dieser Vorschrift allerdings nicht zu. Finanzgerichtlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Entstehen einer Anschlusspfändung

Rz. 3 Begrifflich kann es zu einer Anschlusspfändung nur kommen, wenn eine Sache bereits einmal zuvor gepfändet worden ist. Diese erste Pfändung muss dabei nach § 286 AO bzw. den Vorschriften der ZPO formell gültig zustande gekommen sein und auch noch bestehen.[1] Der Vollziehungsbeamte hat sich deshalb zu vergewissern, dass eine rechtswirksame Pfändung gegeben ist. Er soll ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Eine § 307 entsprechende Regelung fand sich in § 359 RAO.[1] Für den Bereich der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung trifft § 826 ZPO eine analoge Regelung, die jedoch im Gegensatz zu § 307 keine Bestimmungen für die Kollision zwischen einer Vollstreckung nach der AO und einer Vollstreckung nach der ZPO beinhaltet. Zudem ist § 826 ZPO sprachlich leicht anders gefasst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Verstoß gegen die Bestimmung

Rz. 5 Ein Verstoß gegen die Bestimmung, also etwa insbesondere eine zu frühe Versteigerung der Früchte, hat nicht die Nichtigkeit der Versteigerung zur Folge.[1] Der Verstoß kann aber dazu führen, dass Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG bestehen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Ersatzteile ausländischer Luftfahrzeuge

Rz. 6 Für Ersatzteile ausländischer Luftfahrzeuge verweist § 306 Abs. 2 AO auf § 306 Abs. 1 AO, sodass grundsätzlich dieselben Regelungen wie für die Vollstreckung in Ersatzteile inländischer Luftfahrzeuge Anwendung finden. Allerdings ist § 106 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 LuftRG anzuwenden, was zur Folge hat, dass sich Besonderheiten hinsichtlich der Festsetzung des Mindestgebots u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Mehrfache Pfändung

Rz. 2 Eine mehrfache Pfändung kann sich ergeben aus nacheinander erfolgten Erstpfändungen, bei Anschlusspfändungen i. S. d. § 307 AO, aber auch – wie sich aus § 308 Abs. 5 AO herleiten lässt – bei gleichzeitigen Pfändungen.[1] Die Pfändungen können dabei durch Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung, aber auch Vollziehungsbeamte der Gemeinden oder anderer öffentlich-rechtlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung

1 Allgemeines Rz. 1 § 308 AO stellt Kollisionsregeln für die Fälle einer mehrfachen Pfändung von Sachen auf. Zu einer solchen Mehrfachpfändung kann es insbesondere in den Fällen einer Anschlusspfändung kommen, die in § 307 AO geregelt ist.[1] § 308 AO ähnelt von seiner Funktion und teilweise auch von seinem Wortlaut § 827 ZPO, der Regelungen zur Verwertung bei mehrfacher Pfän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 303 Namenspapiere

1 Allgemeines Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 303 AO war § 354 RAO.[1] Die entsprechenden Bestimmungen für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht sind § 822 ZPO für die Namensumschreibung und § 823 ZPO für die Rückumwandlung in ein Inhaberpapier.[2] Zu § 303 AO vgl. auch Abschn. 37 Abs. 2 VollstrA. Die Norm ergänzt § 302 AO für Namenspapiere und versetzt die Vollstreckungsb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 305 Besondere Verwertung

1 Allgemeines Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 305 AO war § 358 RAO.[1] Die entsprechende Norm für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 825 ZPO, der allerdings weitere Voraussetzungen enthält.[2] Ergänzende Ausführungen zu § 305 AO finden sich in Abschn. 56 VollzA zum freihändigen Verkauf[3] und Abschn. 39 VollstrA.[4] Die Vorschrift lässt unter Abweichung von den al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen

1 Allgemeines Rz. 1 § 306 AO ist ohne Vorbild in der RAO.[1] Auch in der ZPO findet sich keine entsprechende Vorschrift.[2] § 306 AO leitet sich unmittelbar aus den vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten her, die sich nach dem Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen v. 26.2.1959 ergeben.[3] Eine wesentliche praktische Bedeutung kommt dieser Vorschrift allerdings nicht zu. Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorgängerregelung fand sich in § 356 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht findet sich in § 824 ZPO.[2] Die Vorschrift knüpft an § 294 AO an, der die Pfändung von ungetrennten Früchten regelt.[3] § 304 AO versetzt die Vollstreckungsbehörde in die Lage, die Versteigerung der nach § 294 AO gepfändeten Früchte z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 307 Anschlusspfändung

1 Grundlagen Rz. 1 Eine § 307 entsprechende Regelung fand sich in § 359 RAO.[1] Für den Bereich der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung trifft § 826 ZPO eine analoge Regelung, die jedoch im Gegensatz zu § 307 keine Bestimmungen für die Kollision zwischen einer Vollstreckung nach der AO und einer Vollstreckung nach der ZPO beinhaltet. Zudem ist § 826 ZPO sprachlich leicht an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerklassenbestimmung bei... / c) Auslegung im Einzelnen

Wegen des Begriffs der Familienstiftung ist auf die einschlägigen Kommentierungen zu § 1 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 ErbStG zu verweisen (vgl. etwa Esskandari in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, 10/2025, § 1 ErbStG Rz. 27 ff.); eine einheitliche Auslegung ist aufgrund der identischen Formulierung angezeigt (Stein in v. Oertzen/Loose/Stalleiken, ErbStG3, § 15 Rz. 65; Götz in Wilms/J...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zur Abgabenordnung

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f EStG bildet nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung; sondern diese findet sich in § 193 Abs 1, Abs 2 Nr 1 AO, FG BBg v 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 1077; Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 6 (11/2023); Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 42f EStG Rz 1 (24. Aufl 2025). § 42f Abs 1 EStG regelt jedoch die sachliche Zuständigkei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7 Verhältnis zu § 90 Abs 3 AO

Tz. 29 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 90 Abs 3 AO ist nach seinem Wortlaut auch in den Fällen des § 8a KStG iVm § 4h EStG anwendbar. Eine vergleichbare Frage stellte sich iRd Anwendung des § 8a KStG aF. Nach Ansicht von Körner (IStR 2004, 217, 229) stellte § 8a KStG aF eine den § 90 Abs 3 AO verdrängende Spezialregelung dar. Prinz (FR 2004, 1249, 1253) ging davon aus, dass § 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Buchführungspflicht nach außersteuerlichen Gesetzen, insb nach § 140 AO

Rn. 162 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch die Vorschrift des § 140 AO werden außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die auch für die Besteuerung von Bedeutung sind, für das Steuerrecht nutzbar gemacht. Für einen LuF kommen hier insb die allg Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften des Handelsrechts sowie diejenigen Aufzeichnungspflichten in Betracht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu § 89a AO

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Vorabverständigungsverfahren nach § 89a AO, das sich auf die steuerliche Beurteilung eines im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhalts auf Grundlage anwendbarer DBA mit einem oder mehreren Staaten bezieht, wird nur unter den in § 89a AO genannten Voraussetzungen durch das BZSt gem § 5 Abs 1 S 1 Nr 5 FVG iVm der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Buchführungspflicht nach § 141 AO

Rn. 163 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Unter die Vorschrift des § 141 AO fallen LuF nur, soweit sie nicht bereits nach § 140 AO buchführungspflichtig sind. Gem § 141 AO besteht für Betriebe der LuF eine Buchführungsverpflichtung, wenn einer der in Abs 1 S 1 Nr 1, 3 und 5 genannten Grenzwerte (Umsatz, Wirtschaftswert bzw Gewinn) überschritten ist. Die Buchführungspflicht erstreck...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu § 204 AO

Rn. 12 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die verbindliche Zusage nach § 204 AO unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von der LSt-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und hat andere Voraussetzungen als Letztere, BFH v 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996. Die verbindliche Zusage hat ausschließlich einen bei der LSt-Außenpüfung geprüften Sachverhalt und dessen Behandlung in de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 23 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Fraglich ist, ob § 42 AO neben § 4h EStG iVm § 8a KStG angewendet werden kann. UE bleibt § 42 AO weiterhin neben den Regelungen zur Zinsschranke zu beachten (glA s Hick, in H/H/R, § 4h EStG Rn 14 und s Förster, in Gosch, 4. Aufl, § 8a Rn 39; aA s Schmidt-Fehrenbacher, Ubg 2008, 469, 470). Schänzle/Mattern (in Sch/F, 2. Aufl, § 8a KStG Rn 31)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorläufige Veranlagung gem § 165 AO

Rn. 291 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Besteht eine tatsächliche Ungewissheit darüber, ob die Voraussetzungen für die Erhebung einer Steuer eingetreten sind, kann diese insoweit nach § 165 Abs 1 S 1 AO vorläufig festgesetzt werden. Eine die vorläufige Steuerfestsetzung rechtfertigende Tatsache ist gegeben, wenn bestimmte, zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung vorhandene Anzeichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wirtschaftswert (§ 141 Abs 1 S 1 Nr 3 AO)

Rn. 165 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Wirtschaftswert als maßgebliches Kriterium wurde zum 01.01.2025 abgeschafft – vgl Art 5 Nr 1 und Art 18 Abs 3 des GrStRefG, BGBl I 2019, 1794. Hintergrund ist, dass die Einheitswerte für Zwecke der Ertragbesteuerung keine Rolle mehr ab 01.01.2025 spielen, sodass folgerichtig § 140 Abs 1 S 1 Nr AO und § 140 Abs 1 S 3 AO ab 01.01.2025 auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 89 AO

Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zum Verhältnis des § 42e EStG zu § 89 Abs 2 AO, der allg Vorschrift über die verbindliche Auskunft, werden verschiedene Auffassungen vertreten. Nach zutreffender Auffassung des BFH (BFH v 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996; BFH v 27.02.2014, VI R 23/13, BFH/NV 2014, 1141; BFH v 27.02.2014, VI R 19/12, BStBl II 2014, 894) handelt es s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Prüfungsfolgebescheide gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Änderungssperre (§ 173 Abs 2 AO)

Rn. 63 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Als Folge der LSt-Außenprüfung kann gegen den ArbG ein Haftungsbescheid (§ 42d Abs 1 EStG) ergehen, es sei denn, der ArbG meldet die einzubehaltende LSt nachträglich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG) oder erkennt seine Zahlungspflicht schriftlich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG). Macht der ArbG nach Antrag und Zulassung durch das Betriebsstätten-FA (§ 40 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Liebhaberei als neue Tatsache iSd § 173 AO

Rn. 291a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sind die Veranlagungen unter Einschluss eines Verlustes aus LuF bestandskräftig, kann in bestimmten Fällen gleichwohl eine Änderung dieser Bescheide nach § 173 Abs 1 S 1 Nr 1 AO in Betracht kommen. Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen iSd Norm sind alle Umstände, die für Abgrenzung "Einkunftserzielung/Liebhaberei" von Bedeutung sind (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Jahresumsatz (§ 141 Abs 1 S 1 Nr 1 AO)

Rn. 164 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Umsatzgrenze beträgt (ab 01.01.2025) EUR 800 000 (vorher: EUR 600 000); dabei ist vom Umsatz im Kj und nicht vom abweichenden Wj auszugehen. Die genannte Umsatzgrenze ist nach den Vorschriften des § 19 Abs 3 S 1 UStG zu ermitteln (Berechnungsmethodik des Gesamtumsatzes für Kleinunternehmer). Pauschaliert der LuF seine Umsätze nach § 24 U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewinn (§ 141 Abs 1 Nr 5 AO)

Rn. 166 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Gewinngrenze beträgt ab dem 01.01.2025 EUR 80 000 (vorher: EUR 60 000) – vgl Art 5 Nr 1 und Art 18 Abs 3 des GrStRefG, BGBl I 2019, 1794. Maßgeblich ist grundsätzlich der bei der ESt-Veranlagung bzw im Gewinnfeststellungsbescheid erfasste Gewinn des Kj, mit der Folge, dass die entsprechend § 4 Abs 2 Nr 1 S 1 EStG zeitanteilig aufzuteile...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anwendbarkeit des § 42 AO (§ 11 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 146 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 2 S 5 EStG bestimmt, dass § 42 AO unberührt bleibt. Diese Regelung, die sich zuvor in § 11 Abs 3 Hs 2 EStG befand, bezieht sich ausschließlich auf Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen, soweit nicht die Sonderregelung des § 11 Abs 2 S 3 EStG eingreift, vgl BR-Drs 15/4050, 53 (Einzelbegründung zu § 11 EStG); Kister in H/H/R, § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnung an den Eigentümer

Rz. 9 [Autor/Stand] Im Regelfall sind Wirtschaftsgüter dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen (§ 39 Abs. 1 AO 1977). Da die Zurechnung nicht nur Sachen, sondern alle Wirtschaftsgüter erfasst und es ein Eigentum an Rechten nicht gibt, ist der Begriff "Eigentümer" in § 39 AO 1977 zu eng. Die Vorschrift muss dahin verstanden werden, dass die Zurechnung grds. an denje...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Auslegung – Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 7 [Autor/Stand] Die AO 1977 enthält im Gegensatz zur AO 1919 und zum StAnpG keine Vorschrift über die Auslegung von Steuergesetzen. Dies ist historisch begründet. Dem Schöpfer der AO 1919, Enno Becker, schien zur damaligen Zeit der Methodenstreit zwischen der Begriffsjurisprudenz und der Interessenjurisprudenz noch nicht zugunsten letzterer gesichert entschieden zu sein....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Betriebsprüfungsordnung.[2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung durch eine schriftliche oder elektron...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Grundsatz

Rz. 18 [Autor/Stand] Eigenbesitzer ist, wer ein Wirtschaftsgut als ihm gehörig besitzt (vgl. § 872 BGB). Eigenbesitz und Eigentum werden sich meistens in einer Person vereinigen. Fallen sie aber nicht zusammen, so folgt das Steuerrecht grds. nicht dem förmlichen Eigentum, sondern es knüpft an die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. § 854 BGB) des Eigenbesitzers an und rechnet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Feststellungsfrist und Anzeigepflicht

Rz. 90 [Autor/Stand] Die Feststellungsfrist beträgt bei der Grundsteuerbewertung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO grds. vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Nachfeststellung vorzunehmen ist. Ist nach § 228 BewG eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben, beginnt die Feststell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Er entspric...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung / 9 Aufbewahrungspflichten

Die Entgeltunterlagen sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren.[1] Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen des Rechnungswesens ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 6 Jahren.[2] Die Prüfmitteilungen sind vom Arbeitgeber bis zur näch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gem § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 200 AO ist, so dass § 200 AO ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (11/2023); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (11/2024). Der ArbG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobilitätsprämie / 2 Antragsverfahren

Die Mobilitätsprämie wird im Rahmen des Einkommensteuerveranlagungsverfahren festgesetzt. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers nach Ablauf des Kalenderjahres durch Einkommensteuerbescheid festgesetzt.[1] Eine Antragstellung für 2025 ist damit mit dem Beginn des Veranlagungsverfahren für die Einkommensteuer 2025 im ersten Quartal 2026 möglich. Die Antragsfrist beträgt 4 Jahre...mehr