Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / b) Die Selbstanzeige als Weg aus dem Dilemma?

Um die Problematik der Situation im Falle "verschwitzter" (und schließlich nachgeholter) Steuererklärungen widerzuspiegeln, möchten wir auf den folgenden praktischen und durchaus einfach gelagerten Fall zurückgreifen. Beispiel: A ist Studentin. Sie und ihre drei Geschwister erben nach dem Tod der Mutter im Jahr 2017 diverse (vermietete) Immobilien. Es kommt zur streitigen Aus...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 3. Folgerungen aus den genannten gesetzlichen Vorgaben

Im Zusammenhang mit Fragestellungen im Rahmen des § 371 Abs. 1 S. 2 AO ist sicherlich von Bedeutung, welche Zeiträume genau nun der dort erwähnte Zeitraum von zehn Kalenderjahren umfasst. Hier kommt einerseits eine strafrechtliche Sichtweise zur Anwendung, bei der alle Taten einzubeziehen sind, die in den vergangenen zehn Kalenderjahren begangen wurden.[35] Nach anderer Auff...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Beweismittelbesichtigung durch die Verteidigung (§§ 32f, 147 StPO)

Abgesehen davon, dass Entscheidungen über die Form der Gewährung von Akteneinsicht nach § 32f Abs. 3 StPO der Anfechtung entzogen sind, hat der Verteidiger keinen Anspruch darauf, dass ein beim Angeklagten sichergestelltes Mobiltelefon diesem und ihm selbst in den Räumen der Untersuchungshaftanstalt überlassen wird, damit beide es gemeinsam in Betrieb nehmen, gespeicherte In...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 3. Strafrechtliche Bedeutung der Offenlegung ungeklärter Sachverhalte

Steuerstrafrechtlich ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder offenlegt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn der Steuerpflichtige den maßgeblichen Sachverhalt vollständig offenlegt und die Finanzbehörde auf dieser Grundlage die steuerliche Würdigung eigenständig vornehmen kann (BGH ...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 2. Zeitlicher Abgabedruck und strukturelles strafrechtliches Risiko der Umsatzsteuervoranmeldung

Die strafrechtliche Bedeutung der Neuregelung erschließt sich insbesondere vor dem Hintergrund der kurzen gesetzlichen Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß § 18 Abs. 1 UStG ist die Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Zwar verlängert sich diese Frist im Falle der Dauerfristverlängerung ge...mehr

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Weilbach, GrEStG § 12 Pausc... / 2 Pauschalierung im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen

Rz. 2 Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und unter der Voraussetzung einer nicht wesentlichen Änderung des steuerlichen Ergebnisses könne von der genauen Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach §§ 8–10 GrEStG abgesehen und diese nach § 162 AO geschätzt werden, wenn der Steuerpflichtige hierzu sein Einvernehmen erklärt.[1] Nach einer anderen Auffassung sei die Pausc...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 6. Fazit und praktische Bedeutung für die Beratungspraxis

Die Einführung der differenzierten Kategorien für ergänzende Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung führt nicht zu einer Erweiterung der materiellen Offenlegungsmöglichkeiten, sondern zu deren strukturierter Klassifizierung. Die Möglichkeit zur Offenlegung ungeklärter oder rechtlich unsicherer Sachverhalte bestand bereits nach bisheriger Rechtslage. Die Neuregelung dient da...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 4. Resümee

Es mag sein, dass sich der Hype um die Selbstanzeige nach den spektakulären Bankenfällen Anfang dieses Jahrtausends zwischenzeitlich gelegt hat. Dennoch bleiben in der Alltagspraxis hinreichend Sachverhalte übrig, bei denen die Vorschrift des § 371 AO aufgerufen wird. Dabei kommen dann auch Fragen wie die hier behandelte auf, bei der sich die Betroffenen bisweilen mit einer ...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / f) Systematische Buchungsfehler bzw. fehlerhafte Steuerschlüssel

In einigen Fällen werden nachträglich systematische Buchungs- oder Steuerschlüsselfehler (z.B. falscher Steuersatz, fehlerhafte Kontierung, unzutreffende Zuordnung innergemeinschaftlicher Leistungen) festgestellt, die sich auf mehrere Voranmeldungszeiträume auswirken können. Empfohlene Musterformulierung: "Im Rahmen der laufenden Überprüfung der Buchführung wurden systematisch...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / h) Branchen- und typische Missbrauchsrisiken (z.B. Karussellgeschäfte, Bargeschäfte)

In missbrauchsanfälligen Branchen (z.B. Schrott- und Metallhandel, Baubranche, Gastronomiebranche, Online-Handel) bestehen erhöhte Risiken im Zusammenhang mit Barumsätzen, Kassenführung und missbräuchlichen Umsatzsteuerstrukturen (z.B. Umsatzsteuerkarusselle). Beispiel Musterformulierung: "Die Steueranmeldung wurde auf Grundlage der vom Mandanten vorgelegten Unterlagen und Auf...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA/FAStrafR Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Mit dem Begriff des Vollständigkeitsgebots hat der Gesetzgeber in § 371 Abs. 1 S. 2 AO der Selbstanzeige neuen Glanz verliehen. Oder aber: Er hat die Angelegenheit weiter verkompliziert. Jedenfalls versuchen die Strafverfolgungsbehörden bisweilen dieses Erfordernis in einer Weise durchzusetzen, wie e...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / e) Schätzung von Umsätzen mangels vollständiger Grundlagen

In der Praxis müssen Umsätze oder Bemessungsgrundlagen bisweilen geschätzt werden, weil die zugrunde liegenden Unterlagen oder Aufzeichnungen zum Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht vollständig vorliegen oder erkennbar fehlerhaft sind. Empfohlene Musterformulierung: "Die Steueranmeldung wurde mangels vollständig vorliegender Unterlagen teilweise auf ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / g) Formale Mängel bei Eingangsrechnungen mit Auswirkung auf den Vorsteuerabzug

Formale Rechnungsmängel (fehlende Pflichtangaben, unklare Leistungsbeschreibung) führen häufig zu Unsicherheiten, ob der Vorsteuerabzug bereits im aktuellen Voranmeldungszeitraum zulässig ist oder erst nach Rechnungsberichtigung in Anspruch genommen werden darf. Beispiel Musterformulierung: "Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus einzelnen Eingangsrechnungen ist aufgrund f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 21 Urkun... / 3 Begriff

Rz. 3 Gerichtliche Urkunden sind u. a. der Erbschein (§ 2353 BGB) oder ein Vergleich (§ 278 ZPO, § 779 BGB). Die größte praktische Bedeutung dürfte § 21 GrEStG für Notarurkunden haben.[1] Der Notar darf nach dem eindeutigen Wortlaut einfache Abschriften eines Grundstückskaufvertrags den Parteien nicht erteilen. Entgegen dem Wortlaut des § 21 GrEStG sollen nach anderer Auffas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 § 11 GrEStG legt einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 % fest und gilt für alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbe, wenn es nicht zu einer Pauschalbesteuerung nach § 12 GrEStG kommt oder ein anderer Steuersatz durch die Länder festgelegt wurde.[1] Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gemeinnützigkeit einer unte... / Entscheidung

Der BFH bestätigt, dass eine Körperschaftsteuerfestsetzung von 0 EUR mit einer Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG vereinbar ist. Die Festsetzung auf 0 EUR ist deshalb als solche unproblematisch. Für die Steuerbefreiung ist maßgeblich, dass die Stiftung nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gemeinnützigkeit einer unte... / Zusammenfassung

Der BFH hat entschieden, dass eine unternehmensverbundene Stiftung ihre steuerliche Gemeinnützigkeit nicht allein dadurch verliert, dass sie ihr Vermögen in eine verbundene Aktiengesellschaft einbringt. Entscheidend ist allein, ob sie nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Zivilrechtliche Vorgaben zur Erhaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Ergänzungsbilanz / 1 Keine grundsätzliche Änderung bei der Besteuerung von Personengesellschaften durch das MoPeG

Nach früherer Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Dieses frühere Gesamthandsprinzip sah vor, dass Vermögensträgerin nicht die Personengesellschaft, sondern die Gesellschafter "zur gesamten Hand" sind.[1] Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 3 Gewinnermittlung der Körperschaften

Die meisten Körperschaften, insbesondere die AG oder GmbH, sind bereits nach dem HGB verpflichtet, Bücher zu führen. Die Gewinnermittlung erfolgt somit nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Diese Körperschaften erzielen nach § 8 Abs. 2 KStG ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Soweit im Beitrag nichts anderes erwähnt, wird generell von einer buchführungspflichtigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in der Ukraine hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kasachstan hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Malta hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Norwegen hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ein...mehr

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Russland / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 1.8.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Anrechnung der ausländischen Steuer Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Norwegen und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Diese können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Norwegen nachzuweisen [...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Beseitigung der Rechtsfolgen des § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG (Sätze 3 bis 5)

Rz. 63 Nach § 14c Abs. 2 S. 3 UStG kann der nach § 14c Abs. 2 S. 1 oder S. 2 UStG geschuldete Steuerbetrag berichtigt werden. Einerseits muss der Rechnungsaussteller hierzu die Rechnung gegenüber dem Rechnungsempfänger berichtigen und andererseits muss die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt werden. Zur Rechnungsberichtigung gegenüber dem Rechnungsempfänger genügt es, ...mehr

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Russland / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Russland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesond...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Fallgruppen des unrichtigen Steuerausweises (Satz 1)

Rz. 13 Die Gründe für den überhöhten Steuerausweis in einer Rechnung sind unerheblich.[1] Daher können neben einer falschen Rechtsanwendung auch bloße Schreib- oder Rechenfehler bei der Steuerberechnung zu einem unrichtigen Steuerausweis führen[2] bei unzutreffender Bemessungsgrundlage. Insbesondere folgende Fallgruppen sind vom Anwendungsbereich des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Rechnungserteilung

Rz. 25 Die Rechtsfolgen des § 14c UStG treten nur ein, wenn der Aussteller die Rechnung in den Verkehr gebracht hat. Denn nur in diesen Fällen kann eine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen, weil der Rechnungsadressat der in Rede stehenden Rechnung sein Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen kann. Daher schuldet der Aussteller einer Rechnung, in der ein Steuerbetrag au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Belarus hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

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Norwegen / 1.8.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Da Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA besteuert, werden der Lohnsteuerabzug und ...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.3 Sonstige nicht abziehbare Aufwendungen

Hierzu gehören insbesondere die Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 – 4, 8 - 10 EStG und § 4 Abs. 5b, 6 und 7 EStG fallen. Das sind z. B. Geschenke über 50 EUR (bis 2023: über 35 EUR), nicht abziehbare Bewirtungskosten, Aufwendungen für Gästehäuser, Jagden oder Motor- und Segeljachten. Ebenso gehören dazu Aufwendungen, die wegen eines Versto...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Russland und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Russland nachzuwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Ukraine / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in der Ukraine und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in der Ukraine nac...mehr

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Ukraine / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 1.8.3 Einkommensteuerveranlagung

Die Anrechnung der ausländischen Steuer erfolgt erst im Veranlagungsverfahren, also im Rahmen einer Antrags- oder einer Pflichtveranlagung. Hierdurch kann es zu einer zumindest zeitweiligen Doppelbesteuerung kommen. Um eine solche zu vermeiden, kann der Arbeitnehmer bei seinem Wohnsitzfinanzamt[1] einen Antrag auf Bildung eines Freibetrags für das Lohnsteuerabzugsverfahren st...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr