Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Steuerhehlerei (§ 374 AO)

Der An- und Weiterverkauf von unverzollten und unversteuerten E-Zigaretten erfüllt den Straftatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei, wenn der Täter sich damit dauerhaft eine nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (zur Gewerbsmäßigkeit vgl. Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 373 AO Rz. 31, § 374 AO Rz. 72; Tormöhlen in HHSp, AO/FG...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschleunigung wider Willen? – Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 10.8.2023 – 1 StR 116/23 (AO-StB 2026, Heft 5, S. 143)

RA/FAStR/FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / RA/FAStR Michael Wuschko[*] § 396 AO hat das Potential, die prozessuale und tatsächliche Kluft zwischen Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren zu überbrücken. Der BGH hat sich in einer jüngeren Entscheidung (Beschluss v. 10.8.2023 – 1 StR 116/23) mit der Vorschrift befasst und betont demgegenüber die Selbstständigkeit des Ste...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 4. Abgrenzung zur Selbstanzeige und Mehrfachberichtigung von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 371 Abs. 2a AO)

Umsatzsteuervoranmeldungen nehmen auch im Hinblick auf die strafbefreiende Selbstanzeige eine Sonderstellung ein. Während § 371 Abs. 1 AO grundsätzlich eine vollständige Berichtigung aller unverjährter Steuerstraftaten einer Steuerart verlangt, gilt dieses Vollständigkeitsgebot für Umsatzsteuervoranmeldungen nicht. Eine weitere Besonderheit der Umsatzsteuervoranmeldung besteh...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Es kann strafmildernd berücksichtigt werden, dass das FA dem Täter eine jahrelange Serie von Umsatzsteuerhinterziehungen leichtgemacht hat, obwohl die über Jahre hinweg durchgängig hohen Vorsteuerüberschüsse Anlass für eine frühere Umsatzsteuersonderprüfung hätten sein können (vgl. BGH v. 3.5.1983 – 1 StR 25/83, wistra 1983, 187 = StV 1983, 326; Schauf in Kohlmann, Steuerstr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Einziehung (§ 73 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

a) Nachweis des Geldzuflusses erforderlich Die Einziehung des Wertes von Tatlöhnen setzt zwingend voraus, dass konkret nachweisbar ist, dass dem Einziehungsschuldner Geld bzw. abschöpfbare Vermögensvorteile zugeflossen sind (vgl. BGH v. 18.10.2000 – 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82; Heger in Lackner/Kühl/Heger, StGB, 31. Aufl. 2025, § 73 Rz. 3; Rübenstahl in Leipold/Tsambikakis...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

a) Steuerhinterziehung durch Strohmann Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands jedenfalls für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element). Wenn sich der formell bestellte ungelernte GmbH-Geschäftsführer, der nur über rudiment...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / d) Gewichtung im Rahmen des Ermessens

Bei der Entscheidung über eine Verfahrensaussetzung nach § 396 AO hat die mit einem entsprechenden Antrag verlautbarte Einschätzung des Verfolgten deshalb durchaus Relevanz. Würde dieser Umstand bei der Ermessensausübung nicht berücksichtigt, schlüge sich das Beschleunigungsgebot allein in den Erledigungszahlen des Gerichts nieder und bedeutete keine subjektive Rechtspositio...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2026, Heft 5, S. 139)

BVerfG-, BFH-, BGH- und LG-Entscheidungen VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Ausgabe 9/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 292) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Qualität der Vorfragen

Für Irritation sorgt bereits die Andeutung des BGH, dass das Fehlen "schwieriger" steuerlicher Vorfragen und andererseits das Vorliegen einschlägiger Senatsrechtsprechung einer Anwendung des § 396 AO entgegenstehe. Auf tatbestandlicher Ebene lässt sich dem Gesetzeswortlaut eine solche Eingrenzung nicht entnehmen. Vielmehr wird von § 396 Abs. 1 AO jede denkbare steuerliche Vor...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 2. Präjudizien

Auch die Annahme des BGH, wonach seine eigene Grundsatzentscheidung einer Verfahrensaussetzung entgegenstehe, überzeugt nicht. In der Literatur wird unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung vertreten, dass § 396 AO mit Blick auf die gesetzgeberische Zwecksetzung nur dann anzuwenden sei, wenn die Beantwortung bisher nicht geklärter steuerrechtlicher Fragen über Strafbarkeit od...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / D. Ausblick

Die Entscheidung des BGH bedeutet eine weitere Verfestigung des Vorrangs des Strafrechts und eine Fortsetzung des Bedeutungsschwunds der Finanzgerichtsbarkeit in Steuerstrafsachen. Zugleich steht zu befürchten, dass Aussetzungsanträge künftig unter Verweis auf den BGH ohne großen Begründungsaufwand abgelehnt werden. Gefordert ist hier der Gesetzgeber, der entweder dem BGH fol...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / III. Einschränkungen auf Ebene des Ermessens

Nähere Einschränkungen lassen sich erst auf Ebene der Ermessensausübung begründen. Verstehen lässt sich der BGH deshalb nur insoweit, als er die "Schwierigkeit" der steuerlichen Vorfragen bzw. das Vorliegen einschlägiger Rechtsprechung als abwägungsrelevanten Faktor bei Ausübung des von § 396 Abs. 1 AO vorgesehenen Ermessens ansieht. In diesem Sinne dürfte nicht jede trivial...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollständigkeitsgebot" bei sukzessiver Abgabe von Steuererklärungen (AO-StB 2026, Heft 5, S. 155)

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA/FAStrafR Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Mit dem Begriff des Vollständigkeitsgebots hat der Gesetzgeber in § 371 Abs. 1 S. 2 AO der Selbstanzeige neuen Glanz verliehen. Oder aber: Er hat die Angelegenheit weiter verkompliziert. Jedenfalls versuchen die Strafverfolgungsbehörden bisweilen dieses Erfordernis in einer Weise durchzusetzen, wie ...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung" in der Umsatzsteuervoranmeldung ab 2026 – Strafrechtliche Bedeutung, Offenlegungsstrategien und Musterformulierungen für die Beratungspraxis (AO-StB 2026, Heft 5, S. 150)

RA/StB Dr. Ingo Heuel / RAin/StBin Roswitha Prowatke LL.M., Köln[*] Ab 2026 wird die Umsatzsteuervoranmeldung um strukturierte "ergänzende Angaben" (Kennziffer 500) mit vier Kategorien erweitert. Sie dienen der transparenten Offenlegung ungeklärter oder abweichend bewerteter Sachverhalte. Die Neuregelung schafft ein standardisiertes System zur Risikoklassifizierung, ersetzt ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Keine Einziehung bei Erlöschen des Steueranspruchs

Bei Taten der Steuerhinterziehung besteht das Erlangte i.d.R. in ersparten Aufwendungen, weil sich der Täter die Aufwendungen für die verkürzten Steuern erspart. Das gilt aber nur, wenn und soweit hierdurch beim Täter tatsächlich ein messbarer Vermögensvorteil eingetreten ist. Zunächst muss eruiert werden, in welcher Höhe durch die Verwirklichung eines Besteuerungstatbestand...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / I. Einordnung der Entscheidung

Die Entscheidung des BGH kann weder mit inhaltlicher Tiefe noch mit Stichhaltigkeit überzeugen. Der BGH stellt zwar treffend auf das im Rahmen des § 396 AO auszuübende Ermessen ab und bezeichnet die Faktoren, die in die erforderliche Abwägung einzubeziehen sind. Seine kurz gehaltene Einschätzung zur Gewichtung dieser Faktoren ist allerdings paternalistisch und eindimensional...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Steuerhinterziehung großen Ausmaßes

Wenn die Gesellschafter einer GbR durch unrichtige Angaben in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 S. 1 AO einen Steuervorteil i.S.d. § 370 Abs. 4 S. 2 AO erlangen (vgl. hierzu u.a. BGH v. 22.11.2012 – 1 StR 537/12, wistra 2013, 199 = AO-StB 2013, 130; Grötsch in Joecks/Jä...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / A. Einführung

Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren stehen selbstständig nebeneinander. Entscheidungen des einen Verfahrenszweiges haben keinerlei Bindungswirkung für den jeweils anderen.[1] Das ist seit geraumer Zeit ein Problem für Steuerpflichtige, die sich vor Finanzämtern und Finanzgerichten gegen eine aus ihrer Sicht unzutreffende Steuerfestsetzung wehren und parallel wegen...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / V. Jüngere Entscheidung des EuGH

1. Verfahren Dass die Einschätzung des BGH zur Gewichtung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK durchaus anders gesehen werden kann und gesehen wird, zeigt eine jüngere Entscheidung des EuGH[42]. Der EuGH hat zwar die Bedeutung des Beschleunigungsgebots in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK herausgestellt, dessen Tragweite jedoch zugleich stark relativiert. Eine zentrale Frage des Verfahrens war d...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / C. Kritik

I. Einordnung der Entscheidung Die Entscheidung des BGH kann weder mit inhaltlicher Tiefe noch mit Stichhaltigkeit überzeugen. Der BGH stellt zwar treffend auf das im Rahmen des § 396 AO auszuübende Ermessen ab und bezeichnet die Faktoren, die in die erforderliche Abwägung einzubeziehen sind. Seine kurz gehaltene Einschätzung zur Gewichtung dieser Faktoren ist allerdings pate...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Wenn sich das Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt richtet, erfordert die Anordnung der Durchsuchung der Kanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dabei auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit der Betroffenen berücksichtigen. Dies gilt v.a. ...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / II. Tatbestandliche Einschränkungen

1. Qualität der Vorfragen Für Irritation sorgt bereits die Andeutung des BGH, dass das Fehlen "schwieriger" steuerlicher Vorfragen und andererseits das Vorliegen einschlägiger Senatsrechtsprechung einer Anwendung des § 396 AO entgegenstehe. Auf tatbestandlicher Ebene lässt sich dem Gesetzeswortlaut eine solche Eingrenzung nicht entnehmen. Vielmehr wird von § 396 Abs. 1 AO jede...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / IV. Ermessen

1. Ermessensleitung Darüber hinaus begegnet die vom BGH im entschiedenen Fall vorgenommene Abwägung Bedenken. Der BGH will dem Anspruch auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK regelmäßig Vorrang vor dem Interesse an einer einheitlichen Rechtsanwendung einräumen, jedenfalls wenn eine längere Aussetzung erforderlich wäre. Der BGH hat mit dem von...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Geldauflagen (§ 153a StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Geldauflagen, die in einem Steuerstrafverfahren wegen der Verkürzung von ESt auf gewerbliche Einkünfte erteilt werden, um die Einstellung des Verfahrens durch eine Zahlung an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zu erreichen, sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen (§ 12 Nr. 4 EStG; vgl. hierzu Rundshagen in Korn, EStG, § 12 Rz. 52 [März 2019]; Thürmer i...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 2. Ermessensausübung

a) Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK Bereits die Vorgabe von Ermessensleitlinien und deren Folgen ist zweifelhaft. Aber auch die vom BGH vorgenommene Abwägung als solche kann nicht überzeugen. Der BGH überspannt die Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und verkennt seine Qualität als Rechtsposition von strafrechtlich Verfolgten. Vorzuwerfen ist ihm deshalb, das Beschleuni...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Steuerhinterziehung eines stillen Gesellschafters

Wenn ein stiller Gesellschafter (vgl. §§ 230 ff. HGB, § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) in seiner ESt-Erklärung einen Verlust aus Gewerbebetrieb geltend macht, obwohl ihm die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht fehlt, macht er falsche Angaben i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt im Gegensatz zu § 263 StGB keine gelungene Täuschung voraus. Es ist auch nicht etwa e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Ausgabe 9/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 292) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter steuerberater-center.de.mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Ermessensleitung

Darüber hinaus begegnet die vom BGH im entschiedenen Fall vorgenommene Abwägung Bedenken. Der BGH will dem Anspruch auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK regelmäßig Vorrang vor dem Interesse an einer einheitlichen Rechtsanwendung einräumen, jedenfalls wenn eine längere Aussetzung erforderlich wäre. Der BGH hat mit dem von ihm formulierten r...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / [Ohne Titel]

RA/FAStR/FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / RA/FAStR Michael Wuschko[*] § 396 AO hat das Potential, die prozessuale und tatsächliche Kluft zwischen Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren zu überbrücken. Der BGH hat sich in einer jüngeren Entscheidung (Beschluss v. 10.8.2023 – 1 StR 116/23) mit der Vorschrift befasst und betont demgegenüber die Selbstständigkeit des Steu...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 3. Bewertung

Aus der Antwort des EuGH auf die Vorlagefragen folgt, dass das Recht aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK hinter die Beantwortung einer Vorlagefrage zurücktritt. Für Haftsachen knüpft der EuGH dies an seine eigene Befähigung zu Eilentscheidungen sowie daran, dass das vorlegende Gericht geeignete Anordnungen zur Wahrung der Rechte der Beteiligten treffen kann. Das dürfte jedenfalls di...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / B. Entscheidung des BGH

In seinem Beschluss v. 10.8.2023 – 1 StR 116/23 [6] stellt der BGH heraus, dass die Anwendung des § 396 AO rein fakultativ ist und die Entscheidung hierüber im Ermessen des Gerichts steht. Die Vorschrift setzt voraus, dass die Beurteilung einer Tat als Steuerhinterziehung davon abhängt, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder ob nicht gerechtfertigte Steuervor...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Gerichtsverfassungsrecht

Ein Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung liegt bereits dann vor, wenn auch nur einem einzigen potentiellen Zuschauer der Zutritt in den Sitzungssaal zu Unrecht verwehrt wird. Es liegt dann ein absoluter Revisionsgrund vor (vgl. hierzu Schmitt in Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl. 2026, § 338 Rz. 48 m.w.N.). BGH v. 2.12.2025 – 5 StR 388/25 Service: Torm...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Nachweis des Geldzuflusses erforderlich

Die Einziehung des Wertes von Tatlöhnen setzt zwingend voraus, dass konkret nachweisbar ist, dass dem Einziehungsschuldner Geld bzw. abschöpfbare Vermögensvorteile zugeflossen sind (vgl. BGH v. 18.10.2000 – 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82; Heger in Lackner/Kühl/Heger, StGB, 31. Aufl. 2025, § 73 Rz. 3; Rübenstahl in Leipold/Tsambikakis/Zöller, AnwaltKommentar StGB, 3. Aufl. 20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / f) Schätzungsgrundlage bei Mängeln der Kassenführung

Wenn in einem Betrieb (wie etwa einer Diskothek mit bis zu fünf offenen Ladenkassen) vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung die gesamte Buchführung in Frage stellen und ihr die Ordnungsmäßigkeit nehmen. Dies berechtigt das FA zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für sie...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Steuerhinterziehung durch Strohmann

Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands jedenfalls für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element). Wenn sich der formell bestellte ungelernte GmbH-Geschäftsführer, der nur über rudimentäre Deutschkenntnisse verfügt und die ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / g) Konkurrenzen bei Steuerhinterziehung

Wenn der Betreiber eines Restaurants sich dazu entschließt, mittels einer Kassenmanipulationssoftware seine Erlöse zu verschleiern und die auf diese Weise verschleierten Einnahmen in die Geschäftsunterlagen Eingang finden, die er seinem die Manipulation nicht erkennenden Steuerbüro übergibt und diese sodann zur Grundlage der ESt-, GewSt- und USt-Erklärungen werden, so ist de...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / h) Darstellung der Hinterziehung in den Urteilsgründen

Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die steuerlich erheblichen Tatsachen festgestellt sein und im Urteil dargestellt werden (vgl. BGH v. 1.4.2025 – 1 StR 489/24, wistra 2025, 342 = HFR 2025, 690 = NStZ 2025, 741; Rolletschke in Rolletschke/Kemper/Roth, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 262 ff. [August 2025]; Ransiek in Kohlmann, § 370 AO Rz. 466 ff. [März 20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) Vorsatz der Steuerhinterziehung

Es kann das Vorstellungsbild des Täters einer Steuerhinterziehung nicht beeinflussen, wenn er die Ausführungen eines Gutachters gelesen hat, der ihm gegenüber erkennbar nicht als neutraler und objektiver Berater aufgetreten sei, so dass ihm die gutachterlichen Ausführungen als Stellungnahme eines nachdrücklich seine Profitbeteiligung einfordernden, also interessengelenkten V...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / b) Konsensuale Verzögerung

Verfehlt ist ein solches Beschleunigungsgebot jedoch, wenn der Geschützte eine Verzögerung bewusst in Kauf nimmt, also zugunsten der fachlichen Richtigkeit einer Entscheidung die Verfahrensgeschwindigkeit willentlich reduziert. Die Frage nach der Disponibilität des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK soll dabei gar nicht näher behandelt werden.[31] Ermessensfehlerhaft ist es aber, das g...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / a) Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK

Bereits die Vorgabe von Ermessensleitlinien und deren Folgen ist zweifelhaft. Aber auch die vom BGH vorgenommene Abwägung als solche kann nicht überzeugen. Der BGH überspannt die Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und verkennt seine Qualität als Rechtsposition von strafrechtlich Verfolgten. Vorzuwerfen ist ihm deshalb, das Beschleunigungsgebot zu Lasten der Individualperso...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / c) Angemessenheit der Verfahrensdauer

Maßstab und Ausfüllung der Angemessenheit der Verfahrensdauer sind gleichermaßen im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen. Umfangreiche und komplexe Steuer- und Wirtschaftsdelikte sind mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK anders zu behandeln als etwa ein schlichter Ladendiebstahl. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist kein starrer Zeitrahmen, sondern richtet ...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 2. Entscheidung

Der EuGH hebt in seiner Entscheidung zunächst hervor, dass das Verfahren nach Art. 267 AEUV zentral der einheitlichen Auslegung und Anwendung von Unionsrecht dient. Mit Blick auf das in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und Art. 47 Abs. 2 GRCh niedergelegte und nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 EMRK gerade in Haftsachen zu beachtende Recht auf Verhandlung binnen angemessener Frist stel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Verfahren

Dass die Einschätzung des BGH zur Gewichtung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK durchaus anders gesehen werden kann und gesehen wird, zeigt eine jüngere Entscheidung des EuGH[42]. Der EuGH hat zwar die Bedeutung des Beschleunigungsgebots in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK herausgestellt, dessen Tragweite jedoch zugleich stark relativiert. Eine zentrale Frage des Verfahrens war die nach der ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Strafverfahrensrecht

a) Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO) Wenn sich das Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt richtet, erfordert die Anordnung der Durchsuchung der Kanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dabei auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der beruflichen Tätigke...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) Mitteilungspflicht bei Verständigungsgesprächen (§ 243 Abs. 4 StPO)

Wenn den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft nach Schluss eines Hauptverhandlungstages ein achtseitiger schriftlicher Verständigungsvorschlag ausgehändigt wird, in dem das Gericht seine vorläufige rechtliche Bewertung anhand der Aktenlage erläutert und dazu ausführt, welche Strafkorridore betreffend die insgesamt sechs Angeklagten im Fall eines Geständnisses bzw. ohne ei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) Umsatzsteuerhinterziehung

In der Regel ergibt sich aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender und damit als Unternehmer sowie Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen ist. Dies ist derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 UStG im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt. Ob eine ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) Beweiswürdigung (§ 261 StPO)

Lässt sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung nur zu einzelnen prozessualen Taten ein, führt dies – anders als bei Teileinlassungen zu einer und derselben Tat – nicht dazu, dass sein Schweigen zu anderen Taten indiziell gegen ihn verwertet werden darf (vgl. Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Werner, StPO, 6. Aufl. 2025, § 261 Rz. 28 m.w.N.). BGH v. 13.11.2025 – 3 StR 78/25mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 4 Grundgedanke der zentralen Zollabwicklung ist, dass unabhängig vom Gestellungsort der Ware, die Zollanmeldung bei der für den Anmelder zuständigen Zollstelle abgegeben wird (Überwachungszollstelle). Die Gestellung der Ware erfolgt an einem zugelassenen Ort an einer anderen Zollstelle (Gestellungszollstelle). Bei Notwendigkeit einer Beschau erfolgt diese auch am zugelas...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 1. Einleitung

Mit Wirkung ab dem Besteuerungszeitraum 2026 wurde die Kennziffer "Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung" in der Umsatzsteuervoranmeldung strukturell erweitert. Die bisherige Kennziffer 23 – mit der lediglich pauschal das Vorliegen ergänzender Angaben durch Eintragung einer "1" angezeigt werden konnte – wird ab 2026 durch die Kennziffer 500 in Zeile 55 ersetzt und in vier, ...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen

Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) auferlegen,[3] ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§§ 328 ff. AO), ein Gewerbeuntersag...mehr