FAIT: Das ist die Fortbildung zum Fachassistenten für Digitales

Lange hat die Branche schon darauf gewartet: Nun soll eine neue Fortbildung zum „Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)“ die Digitalisierung in den Kanzleien voranbringen. Dipl.-Kfm. StB Alexander C. Schüffner, Präsident der StBK Berlin,  erklärt das neue Angebot.

Herr Schüffner, wieso haben Sie den neuen Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, installiert?

StB Alexander C. Schüffner: Der FAIT wurde eingeführt, da die Digitalisierung in allen Bereichen voranschreitet – das gilt auch für Steuerberatungskanzleien; die Corona-Pandemie als wahrer Digitalisierungs-Booster hat die Situation weiter verschärft. In der Praxis ist es so, dass viele Steuerberater ihre Kanzleiprozesse zwar längst digitalisiert haben, oft aber noch spezialisierte Mitarbeiter fehlen.

Wo sehen Sie den besonderen Mehrwert der Fortbildung für die Kanzleien?

Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter die Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und einen medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können. Kanzleien benötigen heute Spezialisten, die über Kenntnisse in Datensystemen und -strukturen verfügen, um etwa die Informationsströme, die Mandanten aus E-Shops zufließen, an die Buchhaltung anzubinden.

Welches sind die konkreten Aufgaben in der Praxis?

Konkret sollten die FAIT standardisierte Schnittstellen, wie sie beispielsweise die Datev liefert, mit konfigurieren können, etwa um ein Neumandat so einzurichten, dass die Datenströme aus den Vorerfassungssystemen - oder auch von Dritten wie etwa Amazon - in die fibu fließen, um dort verarbeitet werden zu können. Ganz klar möchte ich das aber abgrenzen von Aufgaben wie etwa Drucker oder Server einzurichten. Das sollen weiterhin IT-Fachleute tun und nicht die FAIT. Sie sollen vielmehr in der Lage sein, alle Möglichkeiten, die moderne Programme liefern, zu nutzen und die Kollegen dabei unterstützen.

Alexander Schüffner

Auch im Mandantenunternehmen kommt ihnen aber eine Aufgabe zu...

Ja, sie sollen unter Beachtung des Verfahrensrechts eine Einschätzung darüber abgeben können, ob die Vorerfassungssysteme beim Mandanten einer Prüfung standhalten würden oder nicht. Es geht vor allem darum, Warnhinweise zu geben, falls das eher nicht der Fall ist. Dafür ist ein tieferes Verständnis der GoBD notwendig als dies Steuerfachangestellte üblicherweise haben. Hinzu kommt ein technisches Grundverständnis, das dafür sorgt, dass die FAIT-Mitarbeiter die Situation in Kanzlei und Mandantenunternehmen beurteilen können.


Kerninhalte der neuen Fortbildung zum „Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse“:

  • Kenntnisse in der Automatisierung
  • Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
  • Beurteilung und Entwicklung von Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen)
  • Wesentliche Grundlage dafür ist das Abgaben- und Verfahrensrecht; Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen haben daher einen besonderen Stellenwert


Wie werden interessierte Mitarbeiter dazu befähigt?

Wir haben im Februar ein Skript mit den aus unserer Sicht erforderlichen Inhalten eines Fortbildungsangebots und außerdem die Prüfungsordnung herausgegeben. Nun sind Anbieter wie Verbände, Lehrgangswerke oder Verlage gefragt, um entsprechende Kurse zur Prüfungsvorbereitung aufzulegen. Die ersten könnten unserer Einschätzung nach im Spätsommer oder Frühherbst starten. Die ersten Prüfungen - es wird eine Klausur und eine mündliche Prüfung sein - sollen im März 2022 stattfinden.


„Ein Digitalisierungsprojekt muss von der gesamten Kanzlei getragen werden.“ Warum das Zusammenspiel zwischen Mensch & Technologie so wichtig ist, erfahren Sie hier im Interview.


Es ist kein fester Fortbildungsumfang an die Prüfungszulassung geknüpft?

Nein, Zulassungsvoraussetzung gibt es aber dennoch: So richtet sich die Fortbildung zum FAIT an IT-affine Steuerfachangestellte, die mindestens ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben oder Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die ebenso mindestens ein Jahr Erfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens vorweisen können. Auch Personen mit gleichwertiger Berufsausbildung und zwei Jahren praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens ohne entsprechende Berufsausbildung und mit drei Jahren praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens können sich zur Prüfung anmelden.

Das geht aber im Moment noch nicht...

Konkret für den FAIT anmelden können sich Interessenten aktuell noch nicht, da die Gespräche mit Kursanbietern eben noch laufen und auch die Steuerberaterkammern die Rechtsgrundlagen für diese staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung von den Berufsbildungsausschüssen bzw. den zuständigen Ministerien in den Ländern beschließen lassen müssen. Das braucht seine Zeit.


Spätere Aufgaben der FAIT im Kanzleialltag:

  • digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse analysieren, standardisieren und automatisieren – in der Steuerberaterkanzlei oder für das Mandantenunternehmen
  • Digitalstrategien für die Steuerberaterkanzlei entwickeln und umsetzen
  • Steuerberater bei der Organisationsberatung des Mandanten unterstützen
  • medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch zwischen Kanzlei, Mandanten und Dritten sicherstellen
  • Mandanten bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen unterstützen
  • Datenschutzvorschriften anwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften beachten


Wie ist die Resonanz seitens der Kanzleien?

Das Interesse ist sowohl bei Steuerberatern als auch bei Mitarbeitern sehr groß; direkt nach dem Beschluss der Bundeskammerversammlung, den FAIT einzuführen, gab es zahlreiche Nachfragen bei der BStBK zu Umfang, Kosten und Dauer der Kurse - was demnächst aber auch geklärt sein wird. Die Kammern werden mit verschiedenen Kursanbietern im Februar darüber sprechen.

Wie sorgen Sie dafür, dass die Inhalte in einer sich rasch wandelnden IT-Welt immer aktuell bleiben?
Hier gilt dasselbe wie für das Steuerrecht auch: Nur die beständige Weiterbildung sorgt dafür, dass das Wissen aktuell bleiben kann. Dafür wird es mit Sicherheit ein breites Angebot geben und auch unsere Prüfungsinhalte werden entsprechend regelmäßig angepasst.